Rechtsprechung
| BFH, 17.12.2003 - XI R 4/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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EStG § 10 Abs. 3; ; FGO § 74; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; AO 1977 § 165 Abs. 1; ; AO 1977 § 165 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache durch Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks während des Klageverfahrens - Auswirkungen der Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks auf das Rechtsschutzbedürfnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks beschränkt die Bestandskraft des Bescheides
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 04.12.2002 - 8 K 2768/01
- BFH, 17.12.2003 - XI R 4/03
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.09.1992 - III B 43/92
Beschwerde gegen Nichtaussetzung des Klageverfahrens
Auszug aus BFH, 17.12.2003 - XI R 4/03
Der Senat folge nicht der Auffassung des BFH (Beschluss vom 18. September 1992 III B 43/92, BFHE 169, 110, BStBl II 1993, 123), dass das Rechtsschutzbedürfnis nicht dadurch entfalle, dass das FA während des Klageverfahrens den angefochtenen Bescheid von sich aus für vorläufig erkläre.Auch nach Aufnahme des Vorläufigkeitsvermerks bezüglich des Abzugs der Vorsorgeaufwendungen während des Klageverfahrens bestand ein Rechtsschutzbedürfnis; der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des III. Senats des BFH an (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 169, 110, BStBl II 1993, 123; vom 10. Februar 1995 III B 73/94, BFHE 176, 435, BStBl II 1995, 415).
- BFH, 10.02.1995 - III B 73/94
Klage wegen Kinderlastenausgleich für Eltern mit einem Kind im Jahr 1986: -1. …
Auszug aus BFH, 17.12.2003 - XI R 4/03
Auch nach Aufnahme des Vorläufigkeitsvermerks bezüglich des Abzugs der Vorsorgeaufwendungen während des Klageverfahrens bestand ein Rechtsschutzbedürfnis; der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des III. Senats des BFH an (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 169, 110, BStBl II 1993, 123; vom 10. Februar 1995 III B 73/94, BFHE 176, 435, BStBl II 1995, 415).
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10818/12
Hinreichende Bestimmung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau …
Die Vorläufigkeitserklärung lässt aber das Rechtsschutzinteresse des Klägers an der Klärung der übrigen, im Zusammenhang mit seiner Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen streitigen Fragen nicht entfallen (vgl. BFH, XI R 4/03, juris; BFH, III B 73/94, BFHE 176, 435, juris), sondern ermöglicht gerade eine Entscheidung über diese Fragen (vgl. BFH, III R 61/91, BFHE 167, 279, juris). - FG Hamburg, 02.07.2003 - III 261/01
Zur Aussetzung des Klageverfahrens bei Vorläufigkeitserklärung des …
Nach neuerer finanzgerichtlicher Rechtsprechung soll allerdings das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Verfassungsfrage gestützte Anfechtungsklage und damit ihre Zulässigkeit im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung unabhängig davon fehlen, ob das FA die angefochtenen Bescheide vor oder nach Klageerhebung für vorläufig erklärt hat (FG München vom 4. Dezember 2002 4 K 5122/01, EFG 2003, 478 , rechtskräftig; FG Berlin vom 2. September 1994 III 538/91, EFG 1994, 1065, rechtskräftig); speziell auch betreffend Vorsorgeaufwendungen (FG Münster vom 4. Dezember 2002 8 K 2768/01 E, EFG 2003, 586 , Revision XI R 4/03 ).Demgemäß entfällt die vorstehend angeordnete Aussetzung des Klageverfahrens, wenn der BFH sich der letzteren finanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Revision XI R 4/03 anschließt.
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09
Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung
Ein Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht allein deshalb, weil das Finanzamt erst während eines Klageverfahrens den angefochtenen Bescheid für vorläufig erklärt (…BFH-Beschlüsse vom 23.12.2005 XI B 98/04, BFH/NV 2006, 952;… vom 15.10.2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205; BFH-Urteile vom 17.12.2003 XI R 4/03, [...];… vom 13.04.2000 XI R 3/99, XI R 4/99, BFH/NV 2001, 41).
- BFH, 23.12.2005 - XI B 98/04
Vorläufigkeitsvermerk im Klageverfahren
Darin, dass dies nicht geschehen ist, liegt ein grundlegender Verfahrensverstoß (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1997 X R 87/94, BFH/NV 1998, 560; vom 17. Dezember 2003 XI R 4/03, juris Nr: STRE200450463; BFH-Beschluss vom 10. Februar 1995 III B 73/94, BFHE 176, 435, BStBl II 1995, 415, jeweils m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
Vorläufige Festsetzung eines Ausbaubeitrags - Aufwandsverteilung bei …
Die Vorläufigkeitserklärung lässt aber das Rechtsschutzinteresse des Klägers an der Klärung der übrigen, im Zusammenhang mit seiner Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen streitigen Fragen nicht entfallen (vgl. BFH, XI R 4/03, juris; BFH, III B 73/94, BFHE 176, 435, juris), sondern ermöglicht gerade eine Entscheidung über diese Fragen (vgl. BFH, III R 61/91, BFHE 167, 279, juris). - FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07
Private Steuerberatungskosten als außergewöhnliche Belastung: …
Rn. 15 Die im Verlauf des Klageverfahrens erfolgte Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks bezüglich der Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben lässt das Rechtsschutzbedürfnis nicht entfallen (vgl. BFH, Urteil vom 17. Dezember 2003 XI R 4/03, juris). - FG Hamburg, 15.07.2004 - III 136/03
FGO/ZPO: Gegenvorstellung (Gehörsrüge, § 321a ZPO) und Wiedereinsetzung
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