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Rechtsprechung
   BFH, 11.07.2007 - XI R 40/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12406
BFH, 11.07.2007 - XI R 40/04 (https://dejure.org/2007,12406)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2007 - XI R 40/04 (https://dejure.org/2007,12406)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - XI R 40/04 (https://dejure.org/2007,12406)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Schulgeld für eine US-amerikanische Schule auf deutschem Staatsgebiet als Sonderausgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 9
    Gemeinschaftsrecht; Nato; Schulgeld; Sonderausgabe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 32/03

    Schulgeld für eine von der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder …

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - XI R 40/04
    a) Mit den in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG genannten Schulen knüpft der Gesetzgeber erkennbar an schulrechtliche Begriffe an, die durch Art. 7 Abs. 4 GG vorgeprägt und in den Gesetzen der Länder, die die staatliche Schulaufsicht über Schulen in freier Trägerschaft regeln, konkretisiert sind (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Senatsurteil vom 14. Dezember 2004 XI R 32/03, BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518, m.w.N.).

    Der Abzug von Schulgeld als Sonderausgabe sollte auf den Besuch solcher Schulen beschränkt werden, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind, bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen und deshalb typischerweise besonders förderungsbedürftig sowie förderungswürdig sind (vgl. Senatsurteile in BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518, und vom 16. November 2005 XI R 79/03, BFHE 212, 69, BStBl II 2006, 377, m.w.N.).

    Dieser Unterstützung dient auch die Regelung über die Anerkennung von Sonderausgaben in Höhe des gezahlten Schulgelds (…vgl. BTDrucks 11/7833, S. 8; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 16. April 2004 2 BvR 88/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 690; BFH-Urteil in BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518;… Lindberg in Frotscher, EStG, 6. Aufl., Freiburg 1998 ff., § 10 Rz 166, m.w.N.).

    Diese sind vielmehr an die Entscheidungen der hierfür zuständigen obersten Kultusbehörden der Länder gebunden (Senatsurteil in BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518).

    Wie der Senat für eine Deutsche Schule im Ausland erkannt hat (Senatsurteil in BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518), genügt für eine Abzugsfähigkeit von Schulgeld nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG auch eine Einbeziehung der Schule in das öffentliche deutsche Schulwesen durch Anerkennung seitens der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK).

  • BFH, 05.04.2006 - XI R 1/04

    Abzug von an eine Europäische Schule geleistetes Schulgeld

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - XI R 40/04
    In seinem Urteil vom 5. April 2006 XI R 1/04 (BFHE 213, 345, BStBl II 2006, 682) hat der Senat außerdem für die öffentlich-rechtliche Europäische Schule entschieden, dass diese durch staatliche Akte des Bundesgesetzgebers einen Status erlangt hat, der einer staatlich genehmigten Schule i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG entspricht.

    Für den Senat war dabei maßgeblich, dass der Deutsche Bundestag den verschiedenen Protokollen und Satzungen, die zur Gründung und zum weiteren Betrieb von Europäischen Schulen verabschiedet worden waren, in mehreren Gesetzen ausdrücklich zugestimmt hat (vgl. die Nachweise im Senatsurteil in BFHE 213, 345, BStBl II 2006, 682).

  • BVerfG, 16.04.2004 - 2 BvR 88/03

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung der differenzierten Abzugsfähigkeit von …

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - XI R 40/04
    Dieser Unterstützung dient auch die Regelung über die Anerkennung von Sonderausgaben in Höhe des gezahlten Schulgelds (…vgl. BTDrucks 11/7833, S. 8; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 16. April 2004 2 BvR 88/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 690; BFH-Urteil in BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518;… Lindberg in Frotscher, EStG, 6. Aufl., Freiburg 1998 ff., § 10 Rz 166, m.w.N.).

    Der Zweck der Begünstigung bestimmter Schulen rechtfertigt die --nur als Reflex auftretenden-- Ungleichbehandlungen der schulgeldleistenden Steuerpflichtigen (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 2004, 690).

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85

    Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume …

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - XI R 40/04
    Dem Gesetzgeber steht insoweit ein weiter Entscheidungsspielraum zu, weil die Betroffenen die Belastung durch ihr Verhalten beeinflussen können (vgl. BVerfG-Beschluss vom 8. Juni 1993 1 BvL 20/85, BVerfGE 89, 15, BStBl II 1994, 59, unter B. I.).
  • BFH, 16.11.2005 - XI R 79/03

    Sonderausgaben: Schulgeld

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - XI R 40/04
    Der Abzug von Schulgeld als Sonderausgabe sollte auf den Besuch solcher Schulen beschränkt werden, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind, bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen und deshalb typischerweise besonders förderungsbedürftig sowie förderungswürdig sind (vgl. Senatsurteile in BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518, und vom 16. November 2005 XI R 79/03, BFHE 212, 69, BStBl II 2006, 377, m.w.N.).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 74/95

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Auslandsschulen

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - XI R 40/04
    Denn es liegt im freien Ermessen von Eltern, ob sie ihr Kind an einer in das öffentliche deutsche Schulwesen einbezogenen Schule i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG oder an einer nicht in das öffentliche deutsche Schulwesen einbezogenen Schule unterrichten lassen (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 144/95, BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621, unter II. 4., und X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617, unter II. 4.).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 144/95

    Schulgeld für den Besuch einer allgemeinbildenden Ergänzungsschule ist als …

    Auszug aus BFH, 11.07.2007 - XI R 40/04
    Denn es liegt im freien Ermessen von Eltern, ob sie ihr Kind an einer in das öffentliche deutsche Schulwesen einbezogenen Schule i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG oder an einer nicht in das öffentliche deutsche Schulwesen einbezogenen Schule unterrichten lassen (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 144/95, BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621, unter II. 4., und X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617, unter II. 4.).
  • BFH, 03.12.2008 - X R 26/08

    Besuch einer Schule der britischen Streitkräfte - Ergänzungsschulen und …

    Die landesrechtlichen Genehmigungs- und Anerkennungsentscheidungen sind bindende Grundlagenentscheidungen für den Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (BFH-Urteile in BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615, unter II.2.c;… vom 5. November 2002 IX R 32/02, BFH/NV 2003, 599; vom 14. Dezember 2004 XI R 32/02, BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518, unter II.1.; vom 11. Juli 2007 XI R 40/04, BFH/NV 2007, 1881).

    Die Kläger, deren Tochter eine nicht in das öffentliche deutsche Schulwesen einbezogene Schule besucht hat, werden nicht gleichheitswidrig benachteiligt im Vergleich zu Steuerpflichtigen mit Kindern, die eine in das öffentliche deutsche Schulwesen einbezogene Schule i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG besuchen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1881).

  • FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07

    Schulgeldzahlungen für den Besuch der im Inland belegenen deutsch-französischen …

    27 3. Im Ergebnis fehlt es damit hinsichtlich der vorliegend zu beurteilenden Jahrgangsstufen 6 bis 12 der Schule an einem qualifizierten staatlichen Anerkennungsakt eines deutschen Bundeslandes, der KMK oder des Bundesgesetzgebers, der dokumentiert, dass die Schule insoweit besonders förderungsbedürftig und -würdig ist (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 11. Juli 2007 XI R 40/04, BFH/NV 2007, 1881).

    Rn. 53 e) Auch im Übrigen ergeben sich weder aus dem Klagevorbringen noch aus dem sonstigen Akteninhalt Anhaltspunkte dafür, dass die Nichtabzugsfähigkeit des streitigen Schulgeldes gegen Verfassungsnormen bzw. gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen könnten (vgl. hierzu auch BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1881 sowie Finanzgericht München, Urteil in EFG 2009, 1456).

  • BFH, 08.06.2011 - X B 176/10

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf unbegrenzten Abzug von Schulgeld - …

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2007 XI R 40/04 (BFH/NV 2007, 1881) ausdrücklich ausgeführt, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG statuiere zwar das Recht und die Pflicht der Eltern, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen frei und mit Vorrang vor anderen Erziehungsträgern zu gestalten.
  • BFH, 30.10.2007 - XI B 69/07

    Studiengebühren in Australien keine Sonderausgaben

    Nach dem Urteil vom 11. Juli 2007 XI R 40/04 (BFH/NV 2007, 1881) kann auch das an eine im Inland ansässige US-amerikanische Schule gezahlte Schulgeld nur unter den in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG genannten Voraussetzungen abgezogen werden.
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