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Rechtsprechung
   BFH, 27.07.1994 - XI R 53/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7740
BFH, 27.07.1994 - XI R 53/91 (https://dejure.org/1994,7740)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1994 - XI R 53/91 (https://dejure.org/1994,7740)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1994 - XI R 53/91 (https://dejure.org/1994,7740)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Freiberuflichkeit eines Laborarztes

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.02.1990 - IV R 140/88

    Umfang der Praxis eines Arztes für Laboratoriumsmedizin kann Freiberuflichkeit in …

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - XI R 53/91
    Bei einem Arzt für Laboratoriumsmedizin zählen MTA zu den fachlich vorgebildeten Arbeitskräften (vgl. Urteil in BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507).

    Um seine Tätigkeit als eigenverantwortlich zu werten, muß er jedoch jeden eingegangenen Untersuchungsauftrag nach Inhalt und Fragestellung zur Kenntnis nehmen, die Bearbeitung durch die zuständigen Abteilungen sowie die Auswahl und Anwendung der Untersuchungsmethode kontrollieren und die Plausibilität des Ergebnisses (Befunderhebung und Befundauswertung) nachprüfen (BFH- Urteil in BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507).

    Der Senat verweist insoweit auf die Ausführungen im BFH-Urteil in BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507.

  • BFH, 25.11.1975 - VIII R 116/74

    Begründung einer freiberuflichen Tätigkeit - Gewerbliche Tätigkeit - Betrieb …

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - XI R 53/91
    Wie den Formulierungen "als Ausübung eines freien Berufs" in § 1 Abs. 1 GewStDV bzw. § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG und "Berufstätigkeit der Ärzte ... " in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zu entnehmen ist, kommt es für die Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften nicht schlechthin auf Aus- und Vorbildung sowie Berufsbezeichnung des Steuerpflichtigen, sondern auf die Art der von ihm ausgeübten Tätigkeit an (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 25. November 1975 VIII R 116/76, BFHE 117, 247, BStBl II 1976, 155).

    Selbst eine besonders intensive leitende Tätigkeit, zu der u. a. die Organisation des Sach- und Personalbereichs, Arbeitsplanung, Arbeitsverteilung, Aufsicht über Mitarbeiter und deren Anleitung, stichprobenweise Überprüfung der Ergebnisse gehören, vermag allerdings die eigenverantwortliche Tätigkeit nicht zu ersetzen (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 151, 147, BStBl II 1988, 17; BFH-Urteil in BFHE 117, 247, BStBl II 1976, 155).

    Die Ausführung jedes einzelnen Auftrags muß vielmehr ihm selbst und nicht den qualifizierten Mitarbeitern, den Hilfskräften, den technischen Hilfsmitteln oder dem Unternehmen als Ganzem zuzurechnen sein (vgl. BFH-Urteil in BFHE 117, 247, BStBl II 1976, 155).

  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt …

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - XI R 53/91
    Auszug aus Urteil vom 21.3.1995 XI R 85/93.

    Anmerkung: Es handelt sich um ein Parallelverfahren zu XI R 85/93.

  • BFH, 07.10.1987 - X B 54/87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Arzt - Laboratoriumsmedizin - …

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - XI R 53/91
    Selbst eine besonders intensive leitende Tätigkeit, zu der u. a. die Organisation des Sach- und Personalbereichs, Arbeitsplanung, Arbeitsverteilung, Aufsicht über Mitarbeiter und deren Anleitung, stichprobenweise Überprüfung der Ergebnisse gehören, vermag allerdings die eigenverantwortliche Tätigkeit nicht zu ersetzen (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 151, 147, BStBl II 1988, 17; BFH-Urteil in BFHE 117, 247, BStBl II 1976, 155).
  • FG Saarland, 16.10.1997 - 2 K 9/97

    Arzt für Laboratoriumsmedizin als Gewerbetreibender

    Bei der Frage, ob jemand, der bisher Freiberufler war, künftig als Gewerbetreibender zu behandeln ist, kann nicht auf die - möglicherweise besonders gelagerten - Verhältnisses eines einzelnen Veranlagungszeitraums abgestellt werden, sondern es ist auch zu prüfen, ob eine allgemeine Tendenz zur Entwicklung eines Gewerbebetriebs hingeht (BFH, Urteile vom 24. Juli 1969 IV R 92/67, BStBl. II 1970, 86, und vom 27. Juli 1994 XI R 53/91, BFH/NV 1995, 1048).

    BFH/NV 1995, 1048.

    Die vom Kläger in den Streitjahren 1989 und 1990 im Anlagevermögen getätigten Anschaffungen in Höhe von 514.017 DM bzw. 548.884 DM lassen für sich betrachtet - anders als im Fall des BFH-Urteils vom 27. Juli 1994 (BFH/NV 1995, 1048), in dem insgesamt 25, 8 Mio. DM investiert worden waren - keine allgemeine Tendenz erkennen, daß sich die Praxis des Klägers zum Gewerbebetrieb entwickelt.

  • FG Münster, 09.05.2003 - 11 K 4747/00

    Qualifizierung des Betriebes eines Ingenieurbüros als gewerblich; Begriff der …

    Das folge aus dem Urteil des BFH vom 27.07.1994 XI R 53/91 (…Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 1048).

    Rn. 77 Die Urteile des BFH vom 27.07.1994 XI R 53/91 (…a.a.O.) und des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12.10.2001 9 K 285/96 (…a.a.O.) stehen der vorstehenden Beurteilung nicht entgegen.

  • BFH, 07.05.1997 - V B 112/96
    Auf Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den BFH-Urteilen vom 27. Juli 1994 XI R 53/91 (BFH/NV 1995, 1048) und in BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732 kann die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit Erfolg gestützt werden.
  • FG Berlin, 16.01.2001 - 7 K 7309/00

    Steuerrechtliche Einordnung des Betreiben einer privaten Hauskrankenpflege als …

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