Rechtsprechung
| BFH, 23.10.2024 - XI R 6/22 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- rechtsinformationen.bund.de
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bonuszahlungen im sogenannten Zentralregulierungsgeschäft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 Nr 1 UStG 2005, § 17 Abs 1 S 1 UStG 2005, § 17 Abs 1 S 2 UStG 2005, Art 185 Abs 1 EGRL 112/2006, UStG VZ 2012
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bonuszahlungen im sogenannten Zentralregulierungsgeschäft - IWW
§ 17 Abs. 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes, § ... 168 der Abgabenordnung, § 164 Abs. 3 AO, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG, Art. 184 ff. der Richtlinie 2006/112/EG, Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL, Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL, § 143 Abs. 2 FGO
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bonuszahlungen im sog. Zentralregulierungsgeschäft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bonuszahlungen im sogenannten Zentralregulierungsgeschäft
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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bonuszahlungen im sogenannten Zentralregulierungsgeschäft
Besprechungen u.ä.
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bonuszahlungen im sog. Zentralregulierungsgeschäft
Sonstiges (2)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
UStG § 17 Abs 1
- IWW (Verfahrensmitteilung)
UStG § 17 Abs 1
Bonuszahlungen, Vorsteuer, Korrektur
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.03.2021 - 15 K 3483/18
- BFH, 23.10.2024 - XI R 6/22
- FG Münster, 19.05.2026 - 15 K 3483/18
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (15)
- BFH, 29.08.2024 - V R 20/23
Keine Entgeltminderung bei Zentralregulierung
Auszug aus BFH, 23.10.2024 - XI R 6/22
NV: Preisnachlässe, die ein Zentralregulierer seinen Anschlusskunden für den Bezug von Waren von bestimmten Lieferanten gewährt, mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die Leistungen, die der Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten erbringt, und führen dementsprechend auch nicht zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Anschlusskunden (Anschluss an die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 03.07.2014 - V R 3/12, BFHE 246, 258, BStBl II 2015, 307; vom 29.08.2024 - V R 20/23, BFH/NV 2025, 28).Rn. 22 dd) Der BFH hat seine Rechtsprechung daraufhin entsprechend geändert (vgl. BFH-Urteil vom 03.07.2014 - V R 3/12, BFHE 246, 258, BStBl II 2015, 307, Rz 24 f.) und hält an dieser Änderung weiter fest (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 29.08.2024 - V R 20/23, BFH/NV 2025, 28, Rz 12).
Nunmehr gilt, dass Preisnachlässe, die ein Zentralregulierer seinen Anschlusskunden für den Bezug von Waren von bestimmten Lieferanten gewährt, nicht die Bemessungsgrundlage für die Leistungen mindern, die der Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten erbringt, und dementsprechend auch nicht zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Anschlusskunden führen (vgl. BFH-Urteile vom 03.07.2014 - V R 3/12, BFHE 246, 258, BStBl II 2015, 307, Leitsatz 1; vom 29.08.2024 - V R 20/23, BFH/NV 2025, 28, Rz 12).
Hieran fehlt es, wenn der Vertragslieferant den Anschlusskunden unmittelbar beliefert und der Zentralregulierer eine sonstige Leistung wie insbesondere eine Vermittlungs- oder Vertragsabwicklungsleistung gegen Entgelt an den Vertragslieferanten erbringt (vgl. BFH-Urteile vom 03.07.2014 - V R 3/12, BFHE 246, 258, BStBl II 2015, 307, Rz 24 f.; vom 29.08.2024 - V R 20/23, BFH/NV 2025, 28, Rz 12).
Rn. 32 cc) Dies unterscheidet die beiden Fälle von dem Vorliegenden, in dem gerade kein von Gesetzes wegen zu beachtender Abschlag ("Rabatt") im Streit steht (so auch BFH-Urteil vom 29.08.2024 - V R 20/23, BFH/NV 2025, 28, Rz 22, bezüglich des EuGH-Urteils Boehringer Ingelheim Pharma vom 20.12.2017 - C-462/16, EU:C:2017:1006).
Rn. 33 d) Etwas Abweichendes lässt sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 29.08.2024 - V R 20/23 (…BFH/NV 2025, 28) herleiten.
Weil die Boni außerhalb der Leistungskette (auf Grund der Bonusvereinbarungen zwischen der dortigen Klägerin als Zentralreguliererin mit ihren Mitgliedern) gezahlt worden waren, konnten sie bei der Klägerin nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage der an die Lieferanten erbrachten Leistungen führen (vgl. BFH-Urteil vom 29.08.2024 - V R 20/23, BFH/NV 2025, 28, Rz 16).
Davon geht der Senat auch hier aus; die Bonusvereinbarung als Rechtsverhältnis steht, wie auch im Fall des BFH-Urteils vom 29.08.2024 - V R 20/23 (…BFH/NV 2025, 28) außerhalb der Leistungskette.
- BFH, 03.07.2014 - V R 3/12
Keine Entgeltminderung bei Zentralregulierung
Auszug aus BFH, 23.10.2024 - XI R 6/22
NV: Preisnachlässe, die ein Zentralregulierer seinen Anschlusskunden für den Bezug von Waren von bestimmten Lieferanten gewährt, mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die Leistungen, die der Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten erbringt, und führen dementsprechend auch nicht zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Anschlusskunden (Anschluss an die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 03.07.2014 - V R 3/12, BFHE 246, 258, BStBl II 2015, 307;… vom 29.08.2024 - V R 20/23, BFH/NV 2025, 28).Rn. 22 dd) Der BFH hat seine Rechtsprechung daraufhin entsprechend geändert (vgl. BFH-Urteil vom 03.07.2014 - V R 3/12, BFHE 246, 258, BStBl II 2015, 307, Rz 24 f.) und hält an dieser Änderung weiter fest (…vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 29.08.2024 - V R 20/23, BFH/NV 2025, 28, Rz 12).
Nunmehr gilt, dass Preisnachlässe, die ein Zentralregulierer seinen Anschlusskunden für den Bezug von Waren von bestimmten Lieferanten gewährt, nicht die Bemessungsgrundlage für die Leistungen mindern, die der Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten erbringt, und dementsprechend auch nicht zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Anschlusskunden führen (vgl. BFH-Urteile vom 03.07.2014 - V R 3/12, BFHE 246, 258, BStBl II 2015, 307, Leitsatz 1;… vom 29.08.2024 - V R 20/23, BFH/NV 2025, 28, Rz 12).
Hieran fehlt es, wenn der Vertragslieferant den Anschlusskunden unmittelbar beliefert und der Zentralregulierer eine sonstige Leistung wie insbesondere eine Vermittlungs- oder Vertragsabwicklungsleistung gegen Entgelt an den Vertragslieferanten erbringt (vgl. BFH-Urteile vom 03.07.2014 - V R 3/12, BFHE 246, 258, BStBl II 2015, 307, Rz 24 f.;… vom 29.08.2024 - V R 20/23, BFH/NV 2025, 28, Rz 12).
- EuGH, 20.12.2017 - C-462/16
Boehringer Ingelheim Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …
Auszug aus BFH, 23.10.2024 - XI R 6/22
Rn. 30 aa) Zwar hat der EuGH zwischenzeitlich entschieden, dass die Grundsätze seines Urteils Elida Gibbs Ltd. vom 24.10.1996 - C-317/94, EU:C:1996:400 auch dann anzuwenden sein können, wenn der Preisnachlass an einen Dritten gewährt wird, der lediglich als Kostenträger fungiert (vgl. EuGH-Urteil Boehringer Ingelheim Pharma vom 20.12.2017 - C-462/16, EU:C:2017:1006, Rz 37 ff.).Zu dieser Annahme gelangte der EuGH aber im Wesentlichen mit dem Argument, dass der Hersteller eines Arzneimittels den sogenannten Herstellerrabatt an die private Krankenversicherung gesetzlich zu gewähren habe und über den so zu erstattenden Entgeltanteil daher nicht frei verfügen könne (vgl. EuGH-Urteil Boehringer Ingelheim Pharma vom 20.12.2017 - C-462/16, EU:C:2017:1006, Rz 43 ff.).
Rn. 32 cc) Dies unterscheidet die beiden Fälle von dem Vorliegenden, in dem gerade kein von Gesetzes wegen zu beachtender Abschlag ("Rabatt") im Streit steht (so auch BFH-Urteil vom 29.08.2024 - V R 20/23, BFH/NV 2025, 28, Rz 22, bezüglich des EuGH-Urteils Boehringer Ingelheim Pharma vom 20.12.2017 - C-462/16, EU:C:2017:1006).
- EuGH, 24.10.1996 - C-317/94
Elida Gibbs / Kommissioners of Customs und Excise
Auszug aus BFH, 23.10.2024 - XI R 6/22
Rn. 20 bb) Soweit es um die Gewährung von Rabatten außerhalb der Leistungskette geht, hatte der BFH dazu zunächst entschieden, dass Preisnachlässe, die eine Einkaufsgenossenschaft als Zentralregulierer ihren Mitgliedern --zusätzlich zu dem von den Warenlieferanten an die Mitglieder eingeräumten Skonto-- für den Warenbezug gewährt ("Zusatzskonto"), die Bemessungsgrundlage des Umsatzes der von der Einkaufsgenossenschaft gegenüber den Warenlieferanten erbrachten Leistungen (Zentralregulierung, Bürgschaftsübernahme et cetera) mindern, die Vorsteuer mit anderen Worten also auch in einem anderen Leistungsverhältnis als demjenigen, in dem der Preisnachlass originär gewährt wird, zu berichtigen ist (vgl. BFH-Urteil vom 13.03.2008 - V R 70/06, BFHE 221, 429, BStBl II 2008, 997; vgl. dazu grundlegend Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Elida Gibbs vom 24.10.1996 - C-317/94, EU:C:1996:400).Der EuGH hat entschieden, dass sich aus dem EuGH-Urteil Elida Gibbs vom 24.10.1996 - C-317/94, EU:C:1996:400 keine Entgeltminderung für den Fall ergibt, dass "ein Reisebüro als Vermittler dem Endverbraucher aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten einen Nachlass auf den Preis der vermittelten Leistung gewährt, die von dem Reiseveranstalter erbracht wird".
Rn. 30 aa) Zwar hat der EuGH zwischenzeitlich entschieden, dass die Grundsätze seines Urteils Elida Gibbs Ltd. vom 24.10.1996 - C-317/94, EU:C:1996:400 auch dann anzuwenden sein können, wenn der Preisnachlass an einen Dritten gewährt wird, der lediglich als Kostenträger fungiert (vgl. EuGH-Urteil Boehringer Ingelheim Pharma vom 20.12.2017 - C-462/16, EU:C:2017:1006, Rz 37 ff.).
- EuGH, 16.01.2014 - C-300/12
Ibero Tours - Mehrwertsteuer - Umsätze der Reisebüros - Gewährung von Rabatten an …
Auszug aus BFH, 23.10.2024 - XI R 6/22
Rn. 21 cc) Diese Rechtsprechung ist jedoch durch das EuGH-Urteil Ibero Tours vom 16.01.2014 - C-300/12, EU:C:2014:8 überholt.Dieser Umstand grenzt den vorliegenden Fall aber nicht, wie das FG annimmt, von der Konstellation ab, über die der EuGH in seinem Urteil Ibero Tours vom 16.01.2014 - C-300/12, EU:C:2014:8 entschieden hat, sondern ist bei Rabatten, die Vermittler gewähren, gängige Praxis.
- FG Münster, 23.03.2021 - 15 K 3483/18
Rückgängigmachung einer Vorsteuerberichtigung aufgrund über einen …
Auszug aus BFH, 23.10.2024 - XI R 6/22
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23.03.2021 - 15 K 3483/18 U aufgehoben.Rn. 10 Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen gerichtete Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2021, 1418 veröffentlichten Urteil ab.
- BFH, 15.04.2010 - V R 10/08
Personalgestellung durch Gesellschafter als Teil des Entgelts für die durch die …
Auszug aus BFH, 23.10.2024 - XI R 6/22
Letzteres setzte voraus, dass konkrete Leistungsbeziehungen zwischen der Personenvereinigung --hier der X-- und des Gesellschafters --hier der Klägerin-- vorlägen und zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert (Beitrag) ein unmittelbarer Zusammenhang bestünde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15.04.2010 - V R 10/08, BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879, Rz 19, 25; vom 04.07.2013 - V R 33/11, BFHE 242, 280, BStBl II 2013, 937, Rz 16 f.; s.a. BFH-Beschluss vom 13.09.2022 - XI R 8/20, BFHE 277, 536, BStBl II 2023, 728, Rz 31 f.). - BFH, 04.07.2013 - V R 33/11
Aufwendungsersatz als Entgelt - Anwendungsbereich von § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG - …
Auszug aus BFH, 23.10.2024 - XI R 6/22
Letzteres setzte voraus, dass konkrete Leistungsbeziehungen zwischen der Personenvereinigung --hier der X-- und des Gesellschafters --hier der Klägerin-- vorlägen und zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert (Beitrag) ein unmittelbarer Zusammenhang bestünde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15.04.2010 - V R 10/08, BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879, Rz 19, 25; vom 04.07.2013 - V R 33/11, BFHE 242, 280, BStBl II 2013, 937, Rz 16 f.; s.a. BFH-Beschluss vom 13.09.2022 - XI R 8/20, BFHE 277, 536, BStBl II 2023, 728, Rz 31 f.). - BFH, 30.11.1995 - V R 57/94
1. Änderung der Bemessungsgrundlage im Besteuerungszeitraum einer geänderten …
Auszug aus BFH, 23.10.2024 - XI R 6/22
Sollte die Klägerin insoweit einen Vorsteuerabzug vorgenommen haben, der insoweit zu berichtigen sein könnte, hinge die Berichtigung im Weiteren nicht davon ab, dass ihr zuvor eine berichtigte Rechnung erteilt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.1995 - V R 57/94, BFHE 179, 453, BStBl II 1996, 206, unter II.2.a). - BFH, 13.09.2022 - XI R 8/20
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer …
Auszug aus BFH, 23.10.2024 - XI R 6/22
Letzteres setzte voraus, dass konkrete Leistungsbeziehungen zwischen der Personenvereinigung --hier der X-- und des Gesellschafters --hier der Klägerin-- vorlägen und zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert (Beitrag) ein unmittelbarer Zusammenhang bestünde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15.04.2010 - V R 10/08, BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879, Rz 19, 25; vom 04.07.2013 - V R 33/11, BFHE 242, 280, BStBl II 2013, 937, Rz 16 f.; s.a. BFH-Beschluss vom 13.09.2022 - XI R 8/20, BFHE 277, 536, BStBl II 2023, 728, Rz 31 f.). - EuGH, 12.09.2024 - C-248/23
Novo Nordisk (TVA - Contributions payées en vertu d'une obligation légale) - …
- BFH, 29.03.2017 - XI R 5/16
Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung
- BFH, 13.03.2008 - V R 70/06
Minderung der Provision einer Einkaufsgenossenschaft für Leistungen gegenüber den …
- BFH, 06.12.2023 - XI R 5/20
Vorsteuerberichtigung bei der Organgesellschaft aufgrund einer erfolgreichen …
- BFH, 13.11.2018 - V B 60/18
Umsatzsteuer in der Insolvenz
- FG Münster, 19.05.2026 - 15 K 3483/18
Wie sind von einem Zentralregulierer an den Leistungsempfänger weitergeleitete …
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof XI R 6/22.Rn. 46 Auf die Revision der Klägerin hin hob der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 23.10.2024 (XI R 6/22) das Urteil des Senats vom 23.3.2021 auf und verwies den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurück.
- BFH, 09.07.2025 - XI R 25/23
Unrichtiger Steuerausweis; Berichtigung der Rechnung durch einen mit der Prüfung …
Rn. 63 aa) Der Senat pflichtet dem FG zwar ausdrücklich darin bei, dass die Inanspruchnahme des Skontoabzugs die Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug mindert (vgl. BFH-Urteile vom 12.11.2008 - XI R 46/07, BFHE 223, 515, BStBl II 2009, 558, unter II.3.b; vom 03.07.2014 - V R 3/12, BFHE 246, 258, BStBl II 2015, 307, Rz 19 und 20; vom 23.10.2024 - XI R 6/22, BFH/NV 2025, 692, Rz 18 und 19; s.a. Abschn. 17.1 Abs. 3 Satz 2 UStAE). - BFH, 29.08.2024 - V R 20/23
Keine Entgeltminderung bei Zentralregulierung
Rn. 23 c) Auf die Beurteilung durch das FG Münster in seinem Urteil vom 23.03.2021 - 15 K 3483/18 U (EFG 2021, 1418, Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: XI R 6/22) kommt es vorliegend nicht an. - FG Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 12 K 705/21
Umsatzsteuerliche Behandlung von Bonuszahlungen im sog. …
Rn. 40 4. Die Revision wird im Hinblick auf das unter dem Az. XI R 6/22 anhängige Revisionsverfahren zugelassen.
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