Rechtsprechung
| BFH, 05.11.1998 - XI S 12/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Prozeßbevollmächtigter - Vertretungszwang - Rechtliches Gehör - Gegenvorstellung - Beschlußabänderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; FGO § 115
Gegenvorstellung; Vertretungszwang - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.07.1997 - XI S 22/97
Auszug aus BFH, 05.11.1998 - XI S 12/98
Der Beschluß ist rechtskräftig geworden und daher weder abänder- noch aufhebbar (ständige Rechtsprechung;… vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 1991 IV B 148/90, BFH/NV 1992, 48, m.w.N.; vom 28. Juli 1997 IX S 22, 23/97, BFH/NV 1998, 63;… vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., vor § 115 Rz. 26, § 126 Rz. 4).Im übrigen gilt der Vertretungszwang des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG auch für Gegenvorstellungen gegen auf Beschwerde hin ergangene Beschlüsse des BFH, so daß auch bereits aus diesem Grund eine Sachentscheidung nicht in Betracht kommt (BFH-Beschluß in BFH/NV 1998, 63).
- BFH, 01.07.1991 - IV B 148/90
Zulässigkeit einer Gegenvorstellung bei nicht gegebenen Rechtsbehelfen gegen den …
Auszug aus BFH, 05.11.1998 - XI S 12/98
Der Beschluß ist rechtskräftig geworden und daher weder abänder- noch aufhebbar (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 1991 IV B 148/90, BFH/NV 1992, 48, m.w.N.;… vom 28. Juli 1997 IX S 22, 23/97, BFH/NV 1998, 63;… vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., vor § 115 Rz. 26, § 126 Rz. 4).
- BFH, 07.05.2001 - III B 10/01
Arbeitsverhältnis - Pensionszusage - Ehegatten - Einkommensteuer - Mündliche …
Vom Rechtsmittelsystem her scheidet mangels eines möglichen Devolutiveffekts gegen Entscheidungen eines letztinstanzlichen Gerichts das Rechtsmittel der Beschwerde aus (BFH-Beschluss vom 5. November 1998 XI S 12/98, BFH/NV 1999, 641;… ferner zu dieser Unterscheidung BFH-Beschluss vom 9. Januar 1992 VII B 113/91, BFH/NV 1992, 765;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., Vor § 115 FGO Tz. 9).b) Die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsprechung ausnahmsweise eine Abänderung von gerichtlichen Entscheidungen auf Gegenvorstellung hin erwägt, nämlich u.a. im Falle der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--), haben die Kläger bereits nicht hinreichend schlüssig dargetan (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 641).
- BFH, 27.04.2001 - XI S 16/00
Voraussetzungen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …
Abgesehen davon, dass auch im Verfahren über eine Gegenvorstellung der nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) bestehende Vertretungszwang gilt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. November 1998 XI S 12/98, BFH/NV 1999, 641), kann eine Gegenvorstellung nur Erfolg haben, wenn durch die angefochtene Entscheidung das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 des Grundgesetzes --GG--) verletzt oder gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) verstoßen wurde oder die Entscheidung jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Oktober 1998 IX S 8/98, BFH/NV 1999, 499;… vom 6. Mai 1999 XI S 2/99, BFH/NV 1999, 1368). - BFH, 25.07.2000 - XI S 4/00
Prozesskostenhilfe - Wirtschaftliche Verhältnisse - Gegenvorstellung - Erlass von …
Der Antragsteller hat weder substantiiert vorgetragen noch ist auf andere Weise ersichtlich, dass die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird, im Streitfall vorliegen könnten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. November 1998 XI S 12/98, BFH/NV 1999, 641). - BFH, 25.07.2000 - XI S 5/00
Prozesskostenhilfe - Wirtschaftliche Verhältnisse - Gegenvorstellung - Erlass von …
Der Antragsteller hat weder substantiiert vorgetragen noch ist auf andere Weise ersichtlich, dass die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird, im Streitfall vorliegen könnten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. November 1998 XI S 12/98, BFH/NV 1999, 641).
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