Rechtsprechung
| BFH, 01.10.2007 - XI S 19/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 131 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 133a; ; FGO § 133a Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Voraussetzungen für die Anordnung der einstweiligen Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der …
Auszug aus BFH, 01.10.2007 - XI S 19/07
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. August 2004 1 BvR 1557/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 81). - BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06
Verlust einer betrieblich veranlassten Darlehensforderung eines Freiberuflers als …
Auszug aus BFH, 01.10.2007 - XI S 19/07
Mit Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06 hat der Senat die Beschwerde der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Beschwerdeführer) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 13. November 2006 2 K 124/05 als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 31.01.2007 - III S 33/06
Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 01.10.2007 - XI S 19/07
Mit diesem Vorbringen können sie aber im Rahmen der Anhörungsrüge nach § 133a FGO von vorneherein nicht gehört werden (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Januar 2007 III S 33/06, BFH/NV 2007, 953). - FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 124/05
Einlage einer Forderung in das Betriebsvermögen einer Anwaltssozietät
Auszug aus BFH, 01.10.2007 - XI S 19/07
Mit Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06 hat der Senat die Beschwerde der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Beschwerdeführer) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 13. November 2006 2 K 124/05 als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 01.10.2007 - XI S 20/07
Verletzung des rechtlichen Gehörs; einstweilige Aussetzung der Vollziehung der …
Soweit sie sich zur Begründung auf ihre Ausführungen im Verfahren XI S 19/07 gegen den Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06 berufen, genügt dies nicht, um eine Gehörsverletzung in substantiierter Form darzutun, zumal die hier mit der Anhörungsrüge angegriffene Entscheidung des Senats über die AdV eigenständig und abweichend von dem Beschluss des Senats vom 11. Juli 2007 XI B 184/06 über die Nichtzulassungsbeschwerde begründet worden ist (…vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 133a Rz 12).
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