Rechtsprechung
| BGH, 24.04.2001 - XI ZB 3/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 519 b Abs. 2; ; ZPO § 547; ; ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufung - Begründung - Begründungsfrist - Fristverlängerung - Wiedereinsetzung - Versäumung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftsätzen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wiedereinsetzung - Zur Löschung der Frist aus dem Fristenkalender
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Zeitpunkt der Fristlöschung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.01.2001 - III ZR 148/00
Postausgangskontrolle im Rechtsanwaltsbüro
Auszug aus BGH, 24.04.2001 - XI ZB 3/01
Ist dies geschehen, so darf die fristwahrende Maßnahme im Fristenkalender als erledigt gekennzeichnet werden, ohne daß es noch nachträglicher Feststellungen bedürfte, ob und wann ein bestimmter Schriftsatz das Anwaltsbüro tatsächlich verlassen hat (BGH, Urteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00, EBE/BGH 2001, 63, 64 m.w.Nachw.). - BGH, 21.04.1983 - I ZB 2/83
Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BGH, 24.04.2001 - XI ZB 3/01
Eine nachträgliche Feststellung, daß der mit der Beförderung betraute Mitarbeiter den Schriftsatz tatsächlich in den Gerichtsbriefkasten eingeworfen hat, kann hier ebensowenig verlangt werden wie die nachträgliche Feststellung des tatsächlichen Einwurfs in den Postbriefkasten im Falle der Beförderung auf dem Postwege (vgl. BGH, Beschluß vom 21. April 1983 - I ZB 2/83, VersR 1983, 752, 753).
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 61/01
Zivildienst und Studium als Berufsausbildung
Zur Begründung verweist der erkennende Senat auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. April 2001 XI ZB 3/01 (juris) sowie die Kommentierung in Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Rz. 20 "Postausgangskontrolle", m.w.N. - BGH, 06.05.2004 - V ZB 45/03
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen eines Mißverständnisses zwischen …
a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, daß ein Rechtsanwalt durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder aufgrund gezielter Einzelanweisungen sicherstellen muß, daß postfertige fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig zur Post oder zum Gericht gelangen (…BGH, Urt. v. 11. Januar 2001, III ZR 148/00, NJW 2001, 1577, 1578; Beschl. v. 21. März 1995, VI ZB 5/95, VersR 1995, 933), und daß mit der Beförderung der Schriftsätze dorthin ein zuverlässiger Mitarbeiter betraut werden kann (BGH, Beschl. v. 24. April 2001, XI ZB 3/01, BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 16; Beschl. v. 3. Juli 1992, V ZB 11/92, NJW-RR 1992, 1278).
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