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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1990 - XI ZR 20/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2287
BGH, 23.10.1990 - XI ZR 20/90 (https://dejure.org/1990,2287)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1990 - XI ZR 20/90 (https://dejure.org/1990,2287)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1990 - XI ZR 20/90 (https://dejure.org/1990,2287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Belehrungen eines Rechtsanwalts über die Folgen eines Fristversäumnis - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 277 Abs. 2, § 296 Abs. 1
    Belehrung eines Rechtsanwalts über Folgen einer Fristversäumung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 493
  • MDR 1991, 436
  • VersR 1991, 1192
  • BB 1991, 302
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1983 - IVa ZR 135/81

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn und Streit um die Wirksamkeit der vom Gericht …

    Auszug aus BGH, 23.10.1990 - XI ZR 20/90
    Zwar genügt eine solche Form der Belehrung wegen der einschneidenden Folgen einer Fristversäumung (Abschneiden jeglicher Verteidigung und vollständiger Prozeßverlust - vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1983 - IVa ZR 135/81 - NJW 1983, 822, 824) im allgemeinen nicht.
  • OLG Hamm, 16.03.1984 - 20 U 178/83
    Auszug aus BGH, 23.10.1990 - XI ZR 20/90
    Nach dem Berufsbild des Rechtsanwalts als des berufenen unabhängigen Beraters und Vertreters in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO) ist bei ihm vorauszusetzen, daß er die ihm in der Belehrung mitgeteilten Verfahrensvorschriften in ihrer Bedeutung ohne die sonst notwendige Erläuterung versteht (vgl. OLG Hamm, NJW 1984, 1566 [OLG Hamm 16.03.1984 - 20 U 178/83]).
  • BGH, 16.05.1991 - III ZR 82/90

    Wirksamen Bestimmung der Klageerwiderungsfrist

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Anwendung der harten Sanktion des § 296 Abs. 1 ZPO voraussetzt, daß der beklagten Partei durch die Belehrung in aller Deutlichkeit klargemacht wird, welcher Nachteil ihr bei Nichteinhaltung der gesetzten Frist bevorsteht, und daß es hierfür nicht genügt, ihr lediglich formularmäßig den Wortlaut des § 296 Abs. 1 ZPO mitzuteilen (vgl. BGHZ 86, 218, 225 f. [BGH 12.01.1983 - IVa ZR 135/81]; 88, 180, 183 f.; BGH Urteil vom 11. Juli 1985 I ZR 145/83 = NJW 1986, 133 f.; s. auch BGH Beschluß vom 23. Oktober 1990 - XI ZR 20/90 = BGHR ZPO § 277 Abs. 2 Belehrung 1 = NJW 1991, 493).
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 362/97
    Die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts genügt wegen der einschneidenden Folgen einer Fristversäumung deshalb im all gemeinen nicht (BGH Beschluß vom 23. Oktober 1990 - XI ZR 20/90 - NJW 1991, 493).

    Denn dann kann vorausgesetzt werden, daß die in der Belehrung mitgeteilten Verfahrensvorschriften ohne die sonst notwendige Erläuterung verstanden werden (BGH Beschluß vom 23. Oktober 1990 - XI ZR 20/90 - NJW 1991, 493).

  • AG Ludwigsburg, 21.10.2002 - 8 C 3738/01

    Zurückweisung eines verspätet benannten Zeugen; Beweiswert eines Lieferscheins

    Die Wiederholung des Wortlauts des § 296 Abs. 1 ZPO reicht hier als Belehrung aus (BGH NJW 1991, 493 - Bestätigung des Urteils des OLG Hamm, NJW 1984, 1566).
  • OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 210/98

    Fehlen einer Belehrung über den Fristablauf und die Verspätungsfolgen bei der …

    Denn einer kommentierenden Erläuterung der Gesetzesvorschriften bedarf es gegenüber einem - zugelassenen - Rechtsanwalt nicht; sie widerspräche seinem Berufsbild (OLG Hamm NJW 1984, 1566 [OLG Hamm 16.03.1984 - 20 U 178/83]; BGH NJW 1991, 493).
  • LAG Hamm, 25.02.2000 - 10 Sa 1843/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung ; Ausreichende …

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  • LAG Hamm, 20.02.1997 - 16 Sa 1248/96

    Anspruch auf Provisionszahlung; Erfordernis der Ursächlichkeit der eigenen …

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