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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1992 - XI ZR 205/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5197
BGH, 24.03.1992 - XI ZR 205/91 (https://dejure.org/1992,5197)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1992 - XI ZR 205/91 (https://dejure.org/1992,5197)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1992 - XI ZR 205/91 (https://dejure.org/1992,5197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer Zweckerklärung - Möglichkeit der Aufteilung fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) in unwirksame und wirksame Bestandteile - Anwendbarkeit der Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung im Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung des ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 91/88

    Formularmäßige Überwälzung von Kosten von Kleinreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus BGH, 24.03.1992 - XI ZR 205/91
    Eine solche Aufteilung muß im Wortlaut der betreffenden AGB-Regelung einen Ansatzpunkt finden; anderenfalls liefe sie auf eine nicht zulässige sog. geltungserhaltende Reduktion (vgl. dazu BGHZ 84, 109, 114 ff.; 96, 18, 25 f.; 108, 1, 10; jeweils m.w.Nachw.) hinaus.
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des …

    Auszug aus BGH, 24.03.1992 - XI ZR 205/91
    Wenn im Fall der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel dispositives Gesetzesrecht nicht zur Verfügung steht und die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel keine angemessene, den typischen Interessen beider Seiten Rechnung tragende Lösung bietet, so tritt diejenige Gestaltungsmöglichkeit ein, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben redlicherweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre (BGHZ 90, 69, 75) [BGH 01.02.1984 - VIII ZR 54/83].
  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus BGH, 24.03.1992 - XI ZR 205/91
    Eine solche Aufteilung muß im Wortlaut der betreffenden AGB-Regelung einen Ansatzpunkt finden; anderenfalls liefe sie auf eine nicht zulässige sog. geltungserhaltende Reduktion (vgl. dazu BGHZ 84, 109, 114 ff.; 96, 18, 25 f.; 108, 1, 10; jeweils m.w.Nachw.) hinaus.
  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83

    Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der …

    Auszug aus BGH, 24.03.1992 - XI ZR 205/91
    Eine Aufteilung fehlerhafter AGB-Bestimmungen in unwirksame und wirksame Bestandteile ist nur dann zulässig, wenn es sich um äußerlich zusammengefaßte Regelungen handelt, die sinnvoll voneinander trennbar und aus sich heraus verständlich sind (BGHZ 93, 29, 37, 48 f.; 106, 25 f. [BGH 18.11.1988 - V ZR 75/87]; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87

    Bestellung einer Grundschuld an einem gemeinschaftlichen Grundstück der …

    Auszug aus BGH, 24.03.1992 - XI ZR 205/91
    Eine Aufteilung fehlerhafter AGB-Bestimmungen in unwirksame und wirksame Bestandteile ist nur dann zulässig, wenn es sich um äußerlich zusammengefaßte Regelungen handelt, die sinnvoll voneinander trennbar und aus sich heraus verständlich sind (BGHZ 93, 29, 37, 48 f.; 106, 25 f. [BGH 18.11.1988 - V ZR 75/87]; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84

    Rechtskraftwirkung der Abweisung der Klage gegen den Kfz-Halter

    Auszug aus BGH, 24.03.1992 - XI ZR 205/91
    Eine solche Aufteilung muß im Wortlaut der betreffenden AGB-Regelung einen Ansatzpunkt finden; anderenfalls liefe sie auf eine nicht zulässige sog. geltungserhaltende Reduktion (vgl. dazu BGHZ 84, 109, 114 ff.; 96, 18, 25 f.; 108, 1, 10; jeweils m.w.Nachw.) hinaus.
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht …

    Neuerdings verfährt die Rechtsprechung auch in dieser Weise, wenn eine formularmäßige Zweckerklärung die Grundschuldhaftung überraschend i.S. des § 3 AGBG ausdehnt (BGHZ 131, 55 [60] = NJW 1996, 191 = LM H.3/1996 HWiG Nr. 21; BGH, BGHR AGBG § 6 Abs. 1 ergänzende Auslegung 3).
  • BGH, 04.10.1995 - XI ZR 215/94

    Anwendbarkeit des HWiG auf die Unterzeichnung einer Sicherungszweckerklärung …

    Wegen des Verstoßes gegen § 3 AGBG ist die weite Sicherungszweckbestimmung der Klägerin vom 22. September 1986 nicht Vertragsinhalt geworden (vgl. Senatsbeschluß vom 24. März 1992 - XI ZR 205/91 = BGHR AGBG § 6 Abs. 1 - Teilunwirksamkeit 4).

    An ihre Stelle tritt aber eine beschränkte Abrede, nach der nur das Darlehen gesichert werden sollte, dessen Gewährung Anlaß der Vereinbarung war; das ergibt sich aus einer ergänzenden Vertragsauslegung (Senatsbeschluß vom 24. März 1992 aaO. AGBG § 6 Abs. 1 - ergänzende Auslegung 3).

  • BGH, 29.03.1994 - XI ZR 69/93

    Unwirksamkeit einzelner Klauseln in den AGB eines Kreditkartenunternehmens

    Eine Aufteilung fehlerhafter AGB-Bestimmungen in unwirksame und wirksame Bestandteile ist nur dann zulässig, wenn es sich um äußerlich zusammengefaßte Regelungen handelt, die sinnvoll voneinander trennbar und jeweils aus sich heraus verständlich sind (BGHZ 93, 29, 37; 106, 25 f. [BGH 18.11.1988 - V ZR 75/87]; Senatsbeschluß vom 24. März 1992 - XI ZR 205/91 = BGHR AGBG § 6 Abs. 1 - Teilunwirksamkeit 4; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Naumburg, 19.12.2000 - 11 W 18/00

    Beschwerde gegen Ablehnung einer einstweiligen Einstellung der …

    Damit ergibt eine ergänzende Vertragsauslegung (vgl. BGHR AGBG § 6 Abs. 1 - ergänzende Auslegung 3), dass mit den genannten Zweckerklärungen jedenfalls die Darlehen in der genannten Höhe abgesichert werden sollten.
  • OLG Naumburg, 19.12.2000 - 11 W 19/00

    Zwangsvollstreckung - Antrag auf einstweilige Einstellung - Ablehnung durch …

    Damit ergibt eine ergänzende Vertragsauslegung (vgl. BGHR AGBG § 6 Abs. 1 - ergänzende Auslegung 3), dass mit den genannten Zweckerklärungen jedenfalls die Darlehen in der genannten Höhe abgesichert werden sollten.
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