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Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.06.2009

Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2009 - XI ZR 291/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5068
BGH, 30.06.2009 - XI ZR 291/08 (https://dejure.org/2009,5068)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2009 - XI ZR 291/08 (https://dejure.org/2009,5068)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - XI ZR 291/08 (https://dejure.org/2009,5068)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    RBerG Art. 1 § 1; ; RBerG Art. 1 § 5; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1; ; VerbrKrG § 9 Abs. 4; ; BGB § 139; ; BGB § 812 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch gegen einen Insolvenzschuldner auf Rückzahlung geleisteter Darlehensraten wegen ungerechtfertigter Bereicherung; Auswirkungen der Nichtigkeit eines gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) verstoßenden Treuhandvertrages auf die Gültigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Erklärung des Beitritts zu einer Fondsgesellschaft und zur Aufnahme des Finanzierungsdarlehens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Abgrenzung von rechtsberatender Tätigkeit zu bloßer Annex-Tätigkeit bei wirtschaftlicher Interessenwahrnehmung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07

    Wirksamkeit der Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen …

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - XI ZR 291/08
    Die in dem von der Klägerin unterzeichneten Zeichnungsschein enthaltene Vollmacht verstößt, wie der Senat (Urteil vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07, WM 2009, 542, Tz. 17 ff.) für einen gleich lautenden Schein bereits entschieden hat, nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz.

    Da angesichts der rechtlichen Durchdringung nahezu aller Lebensbereiche eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist, ist für die Frage, ob eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG vorliegt, nicht allein auf die rechtliche Form einer Tätigkeit, sondern auf ihren Kern und Schwerpunkt abzustellen, d.h. darauf, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 10. Oktober 2006 - XI ZR 265/05, WM 2007, 108, Tz. 20 und vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07, WM 2009, 542, Tz. 18 ff., jeweils m.w.N.).

    Denn auch der Treuhandvertrag verstößt, wie der Senat (Urteil vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07, WM 2009, 542, Tz. 21) für einen gleich lautenden Vertrag ebenfalls bereits entschieden hat, nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz.

  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken …

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - XI ZR 291/08
    Dies ist rechtsfehlerhaft, weil § 9 Abs. 1 Satz 1 VerbrKrG darüber hinaus fordert, dass beide Verträge als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind (dazu Senatsurteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Tz. 25 f. m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für …

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - XI ZR 291/08
    Das Berufungsgericht hat sich, von seinem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig, nicht unter dem Gesichtspunkt eines - von der Klägerin hilfsweise geltend gemachten - Schadensersatzanspruchs mit ihrer Behauptung befasst, sie sei durch unrichtige Angaben im Fondsprospekt bzw. des Vermittlers über die wirtschaftliche Rentabilität des Fonds arglistig getäuscht worden (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 32 ff., Tz. 38 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZR 265/05

    Wirksamkeit der in einem Zeichnungsschein neben einer umfassenden Vollmacht …

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - XI ZR 291/08
    Da angesichts der rechtlichen Durchdringung nahezu aller Lebensbereiche eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist, ist für die Frage, ob eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG vorliegt, nicht allein auf die rechtliche Form einer Tätigkeit, sondern auf ihren Kern und Schwerpunkt abzustellen, d.h. darauf, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 10. Oktober 2006 - XI ZR 265/05, WM 2007, 108, Tz. 20 und vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07, WM 2009, 542, Tz. 18 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2010 - XI ZR 37/09

    BGB-Gesellschaft: Verjährung der Ansprüche gegen den akzessorisch haftenden …

    Rn. 25 aa) Der von dem Kläger gesondert unterschriebene Zeichnungsschein verstößt seinem Inhalt nach nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz (siehe Senatsurteile vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07, WM 2009, 542, Tz. 17 ff. und vom 30. Juni 2009 - XI ZR 291/08, Umdruck S. 7 f., Tz. 14).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2012 - 11 U 97/11

    Formwirksamkeit der Abtretung eines Gesellschaftsanteils trotz Verstoßes gegen § …

    Maßgeblich ist, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt, oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (zuletzt etwa BGH vom 11.10.2011, XI ZR 415/10, MDR 2011, 2218; Urteil vom 30.6.2009, XI ZR 291/08 - zitiert nach juris).
  • BGH, 20.07.2010 - XI ZR 465/07

    Mittelbare Beteiligung an einem Immobilienfonds: Nichtigkeit der Übertragung von …

    Rn. 31 bb) Zwar stellt die Beauftragung eines Treuhänders mit dem Erwerb und Halten des Fondsanteils schwerpunktmäßig eine wirtschaftliche und infolgedessen nicht von den früheren Regeln des Rechtsberatungsgesetzes erfasste Tätigkeit dar (siehe BGH, Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 123/05, WM 2006, 1154, Tz. 9 m.w.N.; vgl. auch Senatsurteile vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07, WM 2009, 542, Tz. 21, vom 30. Juni 2009 - XI ZR 291/08, DStR 2009, 2327, Tz. 14 und vom 12. Januar 2010 - XI ZR 37/09, WM 2010, 308, Tz. 25).
  • KG, 13.08.2010 - 6 U 85/09

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch einzelne Wohnungseigentümer …

    Da angesichts der rechtlichen Durchdringung nahezu aller Lebensbereiche eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist, ist für die Frage, ob eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG vorliegt, nicht allein auf die rechtliche Form einer Tätigkeit, sondern auf ihren Kern und Schwerpunkt abzustellen, das heißt darauf, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (vgl. BGH DStR 2009, 2327 ff. -zitiert nach juris: Rdnr. 14 m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 9 U 94/03

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäften (Geschlossener Immobilienfonds): …

    Rn. 5 Im Revisionsurteil vom 30.6.2009, XI ZR 291/08 hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Senats sodann aufgehoben, soweit zum Nachteil der Beklagten entschieden worden sei.
  • OLG Frankfurt, 15.09.2010 - 17 U 216/09

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages wegen unwirksamer Vertretung

    Eine Einschränkung gilt nur insoweit, als der Bevollmächtigte einer Erlaubnis zur Rechtsberatung nicht bedarf, wenn seine Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt (vgl. BGH, Urt. v. 30.06.2009, XI ZR 291/08, zit. nach juris, Rn. 14).
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