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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2007 - XI ZR 30/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12582
BGH, 23.10.2007 - XI ZR 30/07 (https://dejure.org/2007,12582)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2007 - XI ZR 30/07 (https://dejure.org/2007,12582)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 30/07 (https://dejure.org/2007,12582)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - XI ZR 30/07
    Die Auslegung des Zeichnungsscheins, die der Senat selbst vornehmen kann (BGHZ 163, 321, 323), ergibt, dass die Finanzierungsvollmacht sich sowohl auf das angegebene als auch ein vergleichbares Objekt bezieht.
  • LG Braunschweig, 11.04.2014 - 6 O 2844/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung im Zusammenhang mit Überweisungen …

    Die Beklagte stützt sich insoweit auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu XI ZR 30/07 sowie vom 26.06.2008 zu XI ZR 47/05.

    Rn. 15 Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29.11.2007 zu XI ZR 30/07 ausgeführt, die Einzahlungen von Drittschuldnern auf das bei der Bank geführte Konto der Schuldnerin seien unmittelbar in das Vermögen des Kreditinstituts gelangt.

    Rn. 17 Der Auffassung der Klägerseite, der Bundesgerichtshof sehe möglicherweise seine eigene Rechtsprechung nun in einem anderen Licht, steht im Übrigen auch die Entscheidung vom 17.03.2011 zu XI ZR 63/10 entgegen, mit der ausdrücklich die Rechtsprechung zu XI ZR 30/07 fortgeführt werden sollte.

  • OLG Saarbrücken, 13.03.2008 - 8 U 249/07

    Zur Wirksamkeit und zum Umfang der Bevollmächtigung eines Treuhänders

    Aus dem weiteren Umstand, dass lediglich der Fonds ausgewechselt wurde, darüber hinaus aber kein neuer Zeichnungsschein unterzeichnet wurde, folgt bereits, dass dieser im Übrigen - insbesondere ergibt sich die Höhe der Beteiligung des Klägers nur aus diesem Zeichnungsschein - seine Geltung behalten sollte (vgl. dazu auch OLG Bamberg, Urteil vom 14.12.2006 - 1 U 102/06 [Bl. 195 ff.]; bestätigt durch Nichtzulassungsbeschluss des BGH vom 23.10.2007 - XI ZR 30/07 [Bl. 368 f.] aufgrund eigener Auslegung des Zeichnungsscheins, zu der er entsprechend seiner Entscheidung BGHZ 163, 3 121 ff. - juris Rn. 21 - selbst befugt ist; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.03.2007 - 17 U 301/06 [Bl. 394 ff., 510]; bestätigt durch Nichtzulassungsbeschluss des BGH vom 12.02.2008 - XI ZR 237/07 [Bl. 492 f.]).
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