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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2007 - XI ZR 55/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13702
BGH, 13.11.2007 - XI ZR 55/07 (https://dejure.org/2007,13702)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2007 - XI ZR 55/07 (https://dejure.org/2007,13702)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2007 - XI ZR 55/07 (https://dejure.org/2007,13702)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - XI ZR 55/07
    Das Berufungsurteil stellt sich im Ergebnis aber gleichwohl als richtig dar, weil der Kläger zu 2) bei Abschluss des Darlehensvertrages vom 19./23. Dezember 1991 von der Treuhänderin aufgrund der im Zeichnungsschein enthaltenen Vollmacht wirksam vertreten worden ist (vgl. nur BGHZ 167, 223, 227 f. Tz. 13 ff.; Senatsurteil vom 24. Oktober 2006 - XI ZR 216/05, ZIP 2007, 16, 17 Tz. 15 f.); die für die rechtliche Selbständigkeit dieser Vollmacht streitende tatsächliche Vermutung (…vgl. hierzu Senatsurteil vom 24. Oktober 2006 aaO S. 18 Tz. 19) hat der Kläger zu 2) nicht entkräftet.
  • BGH, 24.10.2006 - XI ZR 216/05

    Wirksamkeit der Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines …

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - XI ZR 55/07
    Das Berufungsurteil stellt sich im Ergebnis aber gleichwohl als richtig dar, weil der Kläger zu 2) bei Abschluss des Darlehensvertrages vom 19./23. Dezember 1991 von der Treuhänderin aufgrund der im Zeichnungsschein enthaltenen Vollmacht wirksam vertreten worden ist (vgl. nur BGHZ 167, 223, 227 f. Tz. 13 ff.; Senatsurteil vom 24. Oktober 2006 - XI ZR 216/05, ZIP 2007, 16, 17 Tz. 15 f.); die für die rechtliche Selbständigkeit dieser Vollmacht streitende tatsächliche Vermutung (vgl. hierzu Senatsurteil vom 24. Oktober 2006 aaO S. 18 Tz. 19) hat der Kläger zu 2) nicht entkräftet.
  • OLG Saarbrücken, 13.03.2008 - 8 U 249/07

    Zur Wirksamkeit und zum Umfang der Bevollmächtigung eines Treuhänders

    Der Kläger hat allerdings keine Umstände dargetan, die einen bei Unterzeichnung des Zeichnungsscheins vorhandenen Einheitlichkeitswillen belegen und die hiergegen streitende tatsächliche Vermutung widerlegen könnten (vgl. dazu auch Nichtannahmebeschluss des BGH v. 13.11.2007 - XI ZR 55/07, www.bundesgerichtshof.de).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2010 - 23 U 218/06

    Rückabwicklung einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung

    Rn. 48 Die bloße Ablösung eines Darlehens stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 3.6.2008, XI ZR 239/07 und 13.11.2007, XI ZR 55/07 - dortige Homepage) grundsätzlich kein kausales Anerkenntnis der Darlehensschuld durch den Darlehensnehmer dar, weshalb sich auch hieraus kein Rechtsgrund für die erfolgte Tilgung des Darlehens ergeben kann.
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