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   BGH, 11.12.2019 - XII ZB 396/19   

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https://dejure.org/2019,49214
BGH, 11.12.2019 - XII ZB 396/19 (https://dejure.org/2019,49214)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2019 - XII ZB 396/19 (https://dejure.org/2019,49214)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - XII ZB 396/19 (https://dejure.org/2019,49214)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 303 Abs. 4 FamFG, § 303 Abs. 2 Nr. 2 FamFG, § 59 FamFG, § 303 Abs. 2 FamFG, § 274 Abs. 1 Nr. 3 FamFG, § 59 Abs. 1 FamFG, § 166 Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer im ersten Rechtszug nicht hinzugezogenen Vertrauensperson zur Überprüfung einer getroffenen Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht; Möglichkeit der Einlegung einer Beschwerde gegen eine getroffene Betreuungsentscheidung

  • rewis.io

    Betreuungssache: Beschwerdebefugnis einer im ersten Rechtszug nicht hinzugezogenen Vertrauensperson

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 303 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FamFG § 303 Abs. 2
    Möglichkeit einer im ersten Rechtszug nicht hinzugezogenen Vertrauensperson zur Überprüfung einer getroffenen Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht; Möglichkeit der Einlegung einer Beschwerde gegen eine getroffene Betreuungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Beschwerdebefugnis einer im ersten Rechtszug nicht hinzugezogenen Vertrauensperson

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuungsentscheidung: Beschwerdebefugnis einer erstinstanzlich nicht hinzugezogener ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Beschwerderecht von Vertrauenspersonen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 258
  • MDR 2020, 436
  • FamRZ 2020, 541
  • Rpfleger 2020, 266
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.08.2019 - XII ZB 156/19

    Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten zur Einlegung einer Beschwerde im

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - XII ZB 396/19
    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 1 folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde bereits daraus, dass ihre Erstbeschwerde verworfen worden ist (Senatsbeschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 156/19 - FamRZ 2019, 1890 Rn. 5).

    Da es für die Beschwerdebefugnis nach § 303 Abs. 2 FamFG maßgeblich auf die - hier unterbliebene - tatsächliche Beteiligung im ersten Rechtszug ankommt, ist es ohne Belang, dass die frühere Bevollmächtigte - bei unterstellter Wiedererteilung ihrer Vorsorgevollmacht - als Mussbeteiligte in dem Betreuungsverfahren hätte beteiligt werden müssen, weil ihr Aufgabenkreis gemäß § 274 Abs. 1 Nr. 3 FamFG betroffen ist (Senatsbeschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 156/19 - FamRZ 2019, 1890 Rn. 10).

    Sie schränkt die eigene Rechtsmacht des Vollmachtgebers aber nicht ein und begründet dementsprechend kein eigenes subjektives Recht des Bevollmächtigten (Senatsbeschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 156/19 - FamRZ 2019, 1890 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 20.11.2014 - XII ZB 86/14

    FamFG § 303 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - XII ZB 396/19
    Eine im ersten Rechtszug nicht hinzugezogene Vertrauensperson kann durch Einlegung einer Beschwerde gegen die getroffene Betreuungsentscheidung keine Überprüfung der getroffenen Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht erzwingen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14, FamRZ 2015, 572).

    Ist ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson aus dem privilegierten Personenkreis des § 303 Abs. 2 FamFG im ersten Rechtszug nicht beteiligt worden, steht diesen nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung das Recht der Beschwerde unabhängig davon nicht zu, aus welchen Gründen die Beteiligung im ersten Rechtszug unterblieben ist (Senatsbeschluss vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 10.06.2020 - XII ZB 355/19

    Betreuungsverfahren: Allgemeine Hinzuziehung eines Dritten zu einem

    Eine eigene Beschwerdeberechtigung in der Hauptsache steht dem nicht beteiligten Angehörigen dagegen nicht zu (Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2019 - XII ZB 396/19 - FamRZ 2020, 541 Rn. 10 und vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 47/22

    Beschwerdebefugnis der Vertrauensperson durch Beteiligung im ersten Rechtszug

    Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Gründen die Beteiligung unterblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2019 - XII ZB 396/19, FamRZ 2020, 541 Rn. 10 mwN; vom 25. Oktober 2022 - XIII ZB 131/19, juris Rn. 7).
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