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   BGH, 12.07.2017 - XII ZB 88/17   

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https://dejure.org/2017,27869
BGH, 12.07.2017 - XII ZB 88/17 (https://dejure.org/2017,27869)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2017 - XII ZB 88/17 (https://dejure.org/2017,27869)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - XII ZB 88/17 (https://dejure.org/2017,27869)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 FamFG
    Betreuungssache: Anforderungen an die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Bestellung des Sachverständigen vor der Untersuchung des Betroffenen in einer Betreuungssache; Eröffnung des Zwecks der Untersuchung gegenüber dem Betroffenen

  • rewis.io

    Betreuungssache: Anforderungen an die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 280
    Gerichtliche Bestellung des Sachverständigen vor der Untersuchung des Betroffenen in einer Betreuungssache; Eröffnung des Zwecks der Untersuchung gegenüber dem Betroffenen

  • rechtsportal.de

    FamFG § 30 ; FamFG § 280 ; BGB § 1908d
    Gerichtliche Bestellung des Sachverständigen vor der Untersuchung des Betroffenen in einer Betreuungssache; Eröffnung des Zwecks der Untersuchung gegenüber dem Betroffenen

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Anforderungen an die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betreuungsrecht: Sachverständiger muss vor der Untersuchung des Betroffenen bestellt worden sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - und die Untersuchung durch den Sachverständigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sachverständige vor der Untersuchung des Betroffenen bestellen!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zeitpunkt der Bestellung eines Sachverständigen in einer Betreuungssache

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 131 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Bestellung des Sachverständigen in Betreuungssache vor Untersuchung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1219
  • MDR 2017, 1140
  • FGPrax 2017, 260
  • FamRZ 2017, 1614
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 600/14

    Unterbringungssache: Genehmigung der Zwangsmedikation eines untergebrachten

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XII ZB 88/17
    Die Sachverständige muss in einer Betreuungssache schon vor der Untersuchung des Betroffenen gerichtlich bestellt worden sein und dem Betroffenen den Zweck der Untersuchung eröffnen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 8. Juli 2015, XII ZB 600/14, FamRZ 2015, 1706).

    Dabei muss er schon vor der Untersuchung des Betroffenen zum Sachverständigen bestellt worden sein und dem Betroffenen den Zweck der Untersuchung eröffnen (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB600/14 - FamRZ 2015, 1706 Rn. 7).

  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 611/15

    Betreuungssache: Grundlage für Sachverständigengutachten bei Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XII ZB 88/17
    Wirkt der Betroffene an einer Begutachtung nicht mit, kann das Gericht gemäß § 283 Abs. 1 und Abs. 3 FamFG seine Vorführung anordnen (Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 611/15 - FamRZ 2016, 1149 Rn. 8 mwN).
  • LG Aachen, 23.02.2022 - 3 T 68/22
    Für die von der Beschwerde angemahnte Stellungnahmemöglichkeit zur Person der Sachverständigen dürfte es genügen, dass der Gutachter 1) schon vor der Untersuchung des Betroffenen zum Sachverständigen bestellt worden ist (BGH, Beschl. v. 16.09.2015 - XII ZB 250/15, FamRZ 2015, 2156, Rn. 14; BGH, Beschl. v.12.7.2017 - XII ZB 88/17, NJW-RR 2017, 1219; BGH, Beschl. v. 12.05.2021 - XII ZB 587/20 -, juris), 2) die Ernennung des Sachverständigen dem Betroffenen vor Beginn der Begutachtung zumindest formlos mitgeteilt worden ist, damit dieser gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG iVm § 406 ZPO Gebrauch machen kann (BGH, Beschl. v. 17.1.2018 - XII ZB 398/17 FGPrax 2018, 120), und dem Betroffenen vor Bestellung des Sachverständigen entweder rechtliches Gehör gewährt oder die Freiwilligkeit der Mitwirkung an der Erstellung des Gutachtens mitgeteilt worden ist (BVerfG, Beschl. v. 24.9.2021 - 1 BvQ 103/21, BeckRS 2021, 29367, Rn. 12).
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