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   BGH, 27.09.2017 - XII ZR 114/16   

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https://dejure.org/2017,41598
BGH, 27.09.2017 - XII ZR 114/16 (https://dejure.org/2017,41598)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2017 - XII ZR 114/16 (https://dejure.org/2017,41598)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2017 - XII ZR 114/16 (https://dejure.org/2017,41598)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW

    § 550 BGB, §§ ... 578 Abs. 1, 566 Abs. 1 BGB, 550 Satz 1 BGB, §§ 550 Satz 1, 542 Abs. 1 BGB, § 550 Satz 1 BGB, Anlage 3 zur II. Berechnungsverordnung, § 2 BetrKV, § 242 BGB, § 566 BGB, §§ 578, 550 BGB, § 134 BGB

  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Kündigung eines Mietvertrags unter Berufung auf einen Schriftformmangel (hier: Unzulässigkeit einer Schriftformklausel im Mietvertrag); Treuwidrigkeit der Kündigung bei Berufung auf die schriftformwidrige Änderung einer Wertsicherungsklausel; Gedankliche ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 242, 550 Satz 1
    Unwirksamkeit von Schriftformheilungsklauseln/Treuwidrigkeit der Berufung auf Schriftformverstoß

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Unvereinbarkeit von Schriftformheilungsklauseln mit der nicht abdingbaren Vorschrift des § 550 BGB; Treuwidrigkeit, wenn eine Mietvertragspartei eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr vorteilhaft ist, allein deshalb, weil sie nicht die schriftliche Form ...

  • Betriebs-Berater

    Schriftformheilungsklauseln in Gewerberaummietverträgen sind stets unwirksam

  • rewis.io

    Kündigung eines langfristigen Gewerberaummietvertrags: Wirksamkeit einer sog. Schriftformheilungsklausel; treuwidrige Berufung auf den Schriftformmangel

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wirksamkeit einer sog. Schriftformheilungsklausel im Gewerbemietverhältnis?

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gewerberaum-Mietrecht: Unwirksamkeit der Schriftformheilungsklausel und treuwidrige Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242 Ca, 550 S. 1
    Ordentliche Kündigung eines Mietvertrags unter Berufung auf einen Schriftformmangel (hier: Unzulässigkeit einer Schriftformklausel im Mietvertrag); Treuwidrigkeit der Kündigung bei Berufung auf die schriftformwidrige Änderung einer Wertsicherungsklausel; Gedankliche ...

  • rechtsportal.de

    Ordentliche Kündigung eines Mietvertrags unter Berufung auf einen Schriftformmangel (hier: Unzulässigkeit einer Schriftformklausel im Mietvertrag); Treuwidrigkeit der Kündigung bei Berufung auf die schriftformwidrige Änderung einer Wertsicherungsklausel; Gedankliche ...

  • datenbank.nwb.de

    Kündigung eines langfristigen Gewerberaummietvertrags: Wirksamkeit einer sog. Schriftformheilungsklausel; treuwidrige Berufung auf den Schriftformmangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Schriftformverstoßes kann treuwidrig sein!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit von Schriftformheilungsklauseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Schriftformheilungsklausel im Mietvertrag unwirksam

  • IWW (Kurzinformation)

    Praxismietverträge | Schriftformheilungsklauseln können Formverstöße nicht retten!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schriftformheilungsklauseln sind unwirksam

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schriftformheilungsklauseln in Gewerberaummietverträgen sind stets unwirksam

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schriftformheilungsklauseln wirksam?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ende der Schriftformheilungsklausel

  • rotthege.com (Kurzinformation)

    Schluss mit Schriftformheilungsklauseln!

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Schriftformheilungsklausel bei Mietverträgen unwirksam

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Gewerbliches Mietrecht - Schriftformheilungsklauseln sind unwirksam und können für sich genommen keine Schriftformkündigung hindern

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit von Schriftformheilungsklauseln

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Das Ende der Schriftformheilungsklauseln

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schriftform, Heilungsklausel, Treu und Glauben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Rechtsänderung gegen den Kündigungstrick mit dem Schriftformmangel?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mietvertrags-Kündigung wegen Mängeln der Schriftform soll schwerer werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erleichterte Kündigung von Gewerbemietverträgen

Besprechungen u.ä. (8)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftformheilungsklauseln generell unwirksam - Was nun?

  • lutzabel.com PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit von Schriftformheilungsklauseln im Gewerberaummietvertag

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Drohende Kündbarkeit von Grundstücksnutzungsverträgen für Energieanlagen

  • karief.com (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftformheilungsklauseln sind generell unzulässig!

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftformheilungsklauseln verworfen

  • examenspodcast.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Schriftformheilungsklauseln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    BGH verwirft alle Schriftformheilungsklauseln! (IMR 2017, 492)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    BGH verwirft alle Schriftformheilungsklauseln! (IBR 2017, 708)

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Schriftform- und Schriftformheilungsklauseln in Mietverträgen - quo vadis?" von RA Dr. Alexander Nemzov und RA Aytac Aspar, LL.M., original erschienen in: ZfIR 2019, 73 - 84.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 216, 68
  • NJW 2017, 3772
  • ZIP 2017, 87
  • ZIP 2018, 328
  • MDR 2017, 1351
  • NZBau 2018, 218
  • NZM 2018, 38
  • ZMR 2018, 30
  • WM 2018, 2340
  • BB 2017, 2689
  • BB 2017, 2761
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 26.02.2020 - XII ZR 51/19

    Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines für die Dauer von zehn Jahren

    Treffen die Mietvertragsparteien nachträglich eine Vereinbarung, mit der wesentliche Vertragsbestandteile geändert werden sollen, muss diese zur Erhaltung der Schriftform des § 550 Satz 1 BGB also hinreichend deutlich auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nehmen, die geänderten Regelungen aufführen und erkennen lassen, dass es im Übrigen bei den Bestimmungen des ursprünglichen Vertrages verbleiben soll (Senatsurteil BGHZ 216, 68 = NJW 2017, 3772 Rn. 17 mwN).

    Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der eine Vertragspartner den anderen schuldhaft von der Einhaltung der Schriftform abgehalten oder sich sonst einer besonders schweren Treuepflichtverletzung schuldig gemacht hat oder wenn bei Formwidrigkeit die Existenz der anderen Vertragspartei bedroht wäre (Senatsurteile BGHZ 200, 98 = NJW 2014, 1087 Rn. 16; BGHZ 216, 68 = NJW 2017, 3772 Rn. 24).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil BGHZ 216, 68 = NJW 2017, 3772 Rn. 34 ff. mwN), sind Schriftformheilungsklauseln stets unwirksam.

  • BGH, 11.04.2018 - XII ZR 43/17

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für vertragliche Neufestsetzung der

    Die vertragliche Änderung der Miete stellt stets eine wesentliche und - jedenfalls soweit sie für mehr als ein Jahr erfolgt und nicht jederzeit vom Vermieter widerrufen werden kann - dem Formzwang des § 550 Satz 1 BGB unterfallende Vertragsänderung dar (im Anschluss an Senatsurteile vom 25. November 2015, XII ZR 114/14, NJW 2016, 311 und vom 27. September 2017, XII ZR 114/16, NJW 2017, 3772, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Sie können deshalb für sich genommen eine Vertragspartei nicht daran hindern, einen Mietvertrag unter Berufung auf einen Schriftformmangel ordentlich zu kündigen (im Anschluss an Senatsurteil vom 27. September 2017, XII ZR 114/16, NJW 2017, 3772, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Dies gilt umso mehr, als sich Änderungen unmittelbar auf die Möglichkeit des Vermieters zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs auswirken können (Senatsurteile vom 25. November 2015 - XII ZR 114/14 - NJW 2016, 311 Rn. 17 ff. und vom 27. September 2017 - XII ZR 114/16 - NJW 2017, 3772 Rn. 22, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat (Senatsurteil vom 27. September 2017 - XII ZR 114/16 - NJW 2017, 3772 Rn. 34 ff. mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), sind Schriftformheilungsklauseln stets unwirksam.

  • SG Speyer, 29.12.2017 - S 16 AS 1466/17

    Verfassungswidrigkeit des § 22 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB II

    Insofern mag es zwar sein, dass die 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG einen "Schlussstrich unter die Bedarfsseite des Alg II" ziehen wollte (vgl. Siebel-Huffmann , NJW 2017, S. 3772).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2018 - 2 U 7/18

    Räumung eines Wettbüros auf ehemaligem Galopprennbahngelände

    Zudem, so tragen die Beklagten weiter mit Bezug auf die Entscheidung des XII. Senats des BGH vom 27.9.2017 (XII ZR 114/16; NZM 2018, 38 [BGH 27.09.2017 - XII ZR 114/16] mAnm Krüger ) vor, seien die zur Schriftformunwirksamkeit ggf. führenden Änderungen einzig für die Klägerin zu 2) günstig, was ihr die Berufung auf den Formverstoß gem. § 242 BGB versage.

    § 550 BGB schützt einerseits den Erwerber der Liegenschaft aufgrund des möglichen Eintritts in die Vermieterstellung, indem er die Bedingungen des Mietverhältnisses aus dem schriftlichen Vertrag ersehen können muss, wenn dieser mehr als ein Jahr fest läuft (vgl. nur BGH NZM 2018, 38 [BGH 27.09.2017 - XII ZR 114/16] mAnm. Krüger; BGH NZM 2012, 502 [BGH 24.01.2012 - VIII ZR 235/11] ; BGH NJW 2008, 2178 [BGH 07.05.2008 - XII ZR 69/06] ; Bieber in Münchener Kommentar zum BGB 7. Auflage 2016, § 550 Rn. 2; Blank in Blank/Börstinghaus 5. Aufl. 2017 § 550 Rn. 4; Heile/Landwehr in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. 2014 II Rn. 2447; Lindner-Figura in Lindner-Figura/Oprèe/Stellmann Geschäftsraummiete 4. Aufl. 2017 Kap. 6 Rn. 7; Lützenkirchen in Lützenkirchen Mietrecht Kommentar 2. Aufl. 2015 § 550 Rn. 5).

    Weiterhin dient § 550 BGB dazu, die Beweisbarkeit langfristiger Abreden zu gewährleisten und soll die Vertragsparteien selbst vor dem unbedachten Eingehen solcher schützen - Übereilungsschutz (BGH NZM 2018, 38 [BGH 27.09.2017 - XII ZR 114/16] mAnm Krüger ).

    Dieser in Teilen vertretene Auffassung (vgl. Nachweise bei Heike/Landwehr in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. 2014 II RN. 2448) folgt der Bundesgerichtshof nicht, sondern hat vielmehr erneut bestätigt, dass auch die Vertragsparteien selbst von der Schriftform geschützt werden, da die zugleich intendierte Gewährleistung der Beweisbarkeit langfristiger Abreden sowie der Schutz vor Übereilung nach wie vor einschlägig sind (BGH NZM 2018, 38 [41] [BGH 27.09.2017 - XII ZR 114/16] [BGH 27.09.2017 - XII ZR 114/16] mAnm Krüger ).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn sie eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr vorteilhaft ist, allein deshalb zum Anlass nimmt, sich von einem ihr inzwischen lästig gewordenen langfristigen Mietvertrag zu lösen, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt (BGH NZM 2018, 38 [42] [BGH 27.09.2017 - XII ZR 114/16] [BGH 27.09.2017 - XII ZR 114/16] mAnm Krüger ), wenn der eine Vertragspartner den anderen schuldhaft von der Einhaltung der Schriftform abgehalten oder sich sonst einer besonders schweren Treuepflichtverletzung schuldig gemacht hat oder wenn bei Formnichtigkeit die Existenz der anderen Vertragspartei bedroht wäre (BGH NJW 2014, 2102 [2103]; BGH NZM 2007, 730 [730] [BGH 25.07.2007 - XII ZR 143/05] [BGH 25.07.2007 - XII ZR 143/05] ; BGH NJW 2006, 140 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 233/03] [141]).

    Dieses würde praktisch jede Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisse bei einem Verstoß gegen die Schriftformunwirksamkeit unmöglich machen, was den Normgehalt jedenfalls im Verhältnis zwischen den aktuellen Vertragsparteien, die sich auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach wie vor hierauf berufen können (BGH NZM 2018, 38 [42] [BGH 27.09.2017 - XII ZR 114/16] [BGH 27.09.2017 - XII ZR 114/16] mAnm Krüger ) negieren würde.

  • OLG Köln, 12.04.2019 - 1 U 82/18

    Kündigung nur durch eingeschriebenen Brief ist unverbindlich

    Unabhängig davon, dass der Kläger ein solches Vorgehen von dem Beklagten schon nicht verlangt hat, sind sogenannte Schriftformheilungsklauseln mit der nicht abdingbaren Vorschrift des § 550 BGB unvereinbar und daher unwirksam (BGH, Urteil vom 27. September 2017 - XII ZR 114/16, BGHZ 216, 68, Rn. 28 ff m.w.N.).

    Sie können deshalb für sich genommen eine Vertragspartei nicht daran hindern, einen Mietvertrag unter Berufung auf einen Schriftformmangel ordentlich zu kündigen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014, XII ZR 68/10, BGHZ 200, 98, Rn. 24 ff; vom 30. April 2014, XII ZR 146/12, NJW 2014, 2102, Rn. 28; vom 27. September 2017 - XII ZR 114/16, BGHZ 216, 68, Rn. 28 ff).

    Es verstößt allerdings gegen Treu und Glauben, wenn eine Mietvertragspartei eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr vorteilhaft ist, allein deshalb, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt, zum Anlass nimmt, sich von einem ihr inzwischen lästig gewordenen langfristigen Mietvertrag zu lösen (BGH, Urteil vom 25. November 2015 - XII ZR 114/14, NJW 2016, 311, Rn. 27; vom 27. September 2017, a.a.O. Rn. 41; jeweils m.w.N.).

  • OLG Köln, 04.10.2019 - 1 U 83/18

    Befristeter Mietvertrag, Schriftform, Veränderung der Mietfläche, Kündigung,

    Auch verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn eine Mietvertragspartei eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr vorteilhaft ist, allein deshalb, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt, zum Anlass nimmt, sich von einem ihr inzwischen lästig gewordenen langfristigen Mietvertrag zu lösen (BGH, Urteil vom 27. September 2017 - XII ZR 114/16, BGHZ 216, 68, zitiert juris Rn. 41; MünchKomm-BGB/Bieber, 7. Aufl., § 550 Rn. 19; jeweils mwN).
  • BGH, 15.09.2021 - XII ZR 60/20

    Mietvertrag: Wann bedürfen nachträgliche Änderungen der Schriftform?

    Daneben dient § 550 BGB nach ständiger Rechtsprechung des Senats dazu, die Beweisbarkeit langfristiger Abreden auch zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien zu gewährleisten und diese vor der unbedachten Eingehung langfristiger Bindungen zu schützen (vgl. etwa Senatsurteil BGHZ 216, 68 = NJW 2017, 3772 Rn. 35 mwN), wobei der Gesetzgeber mit dem einen Jahr in § 550 Satz 1 BGB die Grenze benannt hat, bis zu der nicht von einer Langfristigkeit auszugehen ist.
  • OLG Frankfurt, 03.04.2018 - 2 U 7/18

    Vertragsfortsetzung nach rechtskräftigem Urteil und Schriftformmangel

    Zudem, so tragen die Beklagten weiter mit Bezug auf die Entscheidung des XII. Senats des BGH vom 27.9.2017 (XII ZR 114/16; NZM 2018, 38 mAnm Krüger) vor, seien die zur Schriftformunwirksamkeit ggf. führenden Änderungen einzig für die Klägerin zu 2) günstig, was ihr die Berufung auf den Formverstoß gem. § 242 BGB versage.

    § 550 BGB schützt einerseits den Erwerber der Liegenschaft aufgrund des möglichen Eintritts in die Vermieterstellung, indem er die Bedingungen des Mietverhältnisses aus dem schriftlichen Vertrag ersehen können muss, wenn dieser mehr als ein Jahr fest läuft (vgl. nur BGH NZM 2018, 38 mAnm. Krüger; BGH NZM 2012, 502; BGH NJW 2008, 2178; Bieber in Münchener Kommentar zum BGB 7. Auflage 2016, § 550 Rn. 2; Blank in Blank/Börstinghaus 5. Aufl. 2017 § 550 Rn. 4; Heile/Landwehr in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. 2014 II Rn. 2447; Lindner-Figura in Lindner-Figura/Oprèe/Stellmann Geschäftsraummiete 4. Aufl. 2017 Kap. 6 Rn. 7; Lützenkirchen in Lützenkirchen Mietrecht Kommentar 2. Aufl. 2015 § 550 Rn. 5).

    Weiterhin dient § 550 BGB dazu, die Beweisbarkeit langfristiger Abreden zu gewährleisten und soll die Vertragsparteien selbst vor dem unbedachten Eingehen solcher schützen - Übereilungsschutz (BGH NZM 2018, 38 mAnm Krüger).

    Dieser in Teilen vertretene Auffassung (vgl. Nachweise bei Heile/Landwehr in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. 2014 II RN. 2448) folgt der Bundesgerichtshof nicht, sondern hat vielmehr erneut bestätigt, dass auch die Vertragsparteien selbst von der Schriftform geschützt werden, da die zugleich intendierte Gewährleistung der Beweisbarkeit langfristiger Abreden sowie der Schutz vor Übereilung nach wie vor einschlägig sind (BGH NZM 2018, 38 [41] mAnm Krüger).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn sie eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr vorteilhaft ist, allein deshalb zum Anlass nimmt, sich von einem ihr inzwischen lästig gewordenen langfristigen Mietvertrag zu lösen, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt (BGH NZM 2018, 38 [42] mAnm Krüger), wenn der eine Vertragspartner den anderen schuldhaft von der Einhaltung der Schriftform abgehalten oder sich sonst einer besonders schweren Treuepflichtverletzung schuldig gemacht hat oder wenn bei Formnichtigkeit die Existenz der anderen Vertragspartei bedroht wäre (BGH NJW 2014, 2102 [2103]; BGH NZM 2007, 730 [730]; BGH NJW 2006, 140 [141]).

    Dieses würde praktisch jede Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses bei einem Verstoß gegen die Schriftformunwirksamkeit unmöglich machen, was den Normgehalt jedenfalls im Verhältnis zwischen den aktuellen Vertragsparteien, die sich auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach wie vor hierauf berufen können (BGH NZM 2018, 38 [42] mAnm Krüger) negieren würde.

  • BGH, 04.11.2020 - XII ZR 104/19

    Formgerechter Nachtrag heilt Schriftformverstoß!

    Wie bei einer Nachtragsvereinbarung (vgl. Senatsurteile BGHZ 216, 68 = NJW 2017, 3772 Rn. 17 mwN) genügt es zur Einhaltung der Schriftform, dass zwischen der Anlage und dem Mietvertrag eine gedankliche Verbindung besteht, die erkennen lässt, dass die beiden Schriftstücke in ihrer Gesamtheit den Vertrag bilden (vgl. Senatsurteil vom 29. April 2009 - XII ZR 142/07 - NJW 2009, 2195 Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 2 U 125/17

    Unwirksamkeit einer Kündigungserklärung der GbR bei mehreren

    Im Rahmen des § 550 BGB soll einerseits der Erwerber der Liegenschaft aufgrund des möglichen Eintritts in die Vermieterstellung die Bedingungen des Vertrages aus dem schriftlichen Vertrag ersehen können, wenn dieser mehr als ein Jahr fest läuft (vgl. nur BGH NZM 2018, 38 [BGH 27.09.2017 - XII ZR 114/16] mAnm. Krüger ; BGH NZM 2012, 502 [BGH 24.01.2012 - VIII ZR 235/11] ; BGH NJW 2008, 2178 [BGH 07.05.2008 - XII ZR 69/06] ; Bieber in Münchener Kommentar zum BGB 7. Auflage 2016, § 550 Rn. 2; Blank in Blank/Börstinghaus 5. Aufl. 2017 § 550 Rn. 4; Heile/Landwehr in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. 2014 II Rn. 2447; Lindner-Figura in Lindner-Figura/Oprèe/Stellmann Geschäftsraummiete 4. Aufl. 2017 Kap. 6 Rn. 7; Lützenkirchen in Lützenkirchen Mietrecht Kommentar 2. Aufl. 2015 § 550 Rn. 5).

    Er erstreckt, wie der Bundesgerichtshofs zeitnah bestätigt hat, auch auf die vertragsschließenden Parteien mit dem Ziel, die Beweisbarkeit langfristiger Abreden zu gewährleisten und die Vertragsparteien selbst vor dem unbedachten Eingehen solcher schützen - Übereilungsschutz (BGH NZM 2018, 38 [BGH 27.09.2017 - XII ZR 114/16] mAnm Krüger ; Fritz Gewerberaummietrecht 4. Auf. 2005 III. Rn. 47a; Lindner-Figura in Lindner-Figura/Oprèe/Stellmann Geschäftsraummiete 4. Aufl. 2017 Kap. 6 Rn. 7; Seldeneck/Wichert/Fallack Gewerbemiete 1. Aufl. 2013 Baust. 19 Rn. 3).

  • KG, 11.04.2019 - 8 U 147/17

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Mietvertrages für eine GmbH mit zwei

  • OLG Köln, 29.01.2019 - 22 U 30/17

    Formularmäßige Vereinbarung einer Laufzeit von zehn Jahren für einen

  • OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20

    Gewerberaummiete: Kündigung eines lästig gewordenen langfristigen Mietvertrages

  • KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21

    Drohende Insolvenz ist keine "Existenzgefährdung"!

  • OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 60/18

    Auch wenn die Partei bei Vertragsschluss den Formmangel kennt, kann sie sich

  • SG Bayreuth, 29.05.2018 - S 4 SO 121/17

    Unwirksame Kostensenkungsaufforderung - Unvollständig und missverständlich

  • OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 3 U 82/19

    Anpassung der Mietnebenkostenvorauszahlungen bedarf der Schriftform

  • KG, 13.01.2022 - 8 U 205/19

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe von Gewerbeflächen; Wirksamkeit einer

  • OLG München, 12.07.2018 - 32 U 2417/17

    Keine Anwendung des § 550 BGB auf eine ihrerseits formnichtige Vertragsänderung

  • LG Düsseldorf, 24.06.2019 - 21 O 361/18

    Wann ist die Schriftform bei mehreren Urkunden eingehalten?

  • OLG Frankfurt, 15.06.2022 - 12 U 86/21

    Schriftformverstoß durch Mietvertrag widersprechende oder fehlende Vereinbarung

  • LG Köln, 23.12.2021 - 27 O 189/20

    Nachtrag ersetzt alles Vorherige: Hohe Anforderungen an Schriftform

  • LG Detmold, 09.09.2020 - 7 O 22/20
  • OLG Frankfurt, 11.04.2018 - 2 U 7/18

    Wettbüro auf der ehemaligen Rennbahn muss geräumt werden

  • LG Kiel, 28.10.2022 - 17 O 172/21

    Anfechtung einer Willenserklärung

  • LG Hamburg, 07.05.2020 - 333 O 149/19

    Einhaltung der Schriftform beim Abschluss eines gewerblichen Mietvertrags;

  • LG Darmstadt, 24.03.2021 - 12 O 106/17
  • AG Schwerin, 28.09.2018 - 19 XV 2/18

    Änderung Pachtverhältnisses - Schriftformerfordernis

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