Rechtsprechung
| BGH, 13.07.1994 - XII ARZ 9/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit - Zurückverweisung - Zuständigkeitsbestimmung - Scheidungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Nr. 6, § 281, § 606 Abs. 2
Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Scheidungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1282
- FamRZ 1995, 32
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 13.07.1994 - XII ARZ 9/94
Es wäre nämlich eine reine Förmelei, die Sache ohne Zuständigkeitsbestimmung an eines der unzuständigen Gerichte zurückzugeben mit der Empfehlung, sie nach § 281 ZPO bindend an das zuständige Gericht zu verweisen (BGHZ 71, 69, 74 f m.N.). - BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80
Negativer Zuständigkeitsstreit in einem rechtshängigen Verfahren als …
Auszug aus BGH, 13.07.1994 - XII ARZ 9/94
Danach kommt eine Zuständigkeitsbestimmung in Betracht, wenn die Sache rechtshängig ist (…vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigkeitserklärung, rechtskräftige 1 m.N.; BGH, Beschluß vom 5. März 1980 - IV ARZ 8/80 - FamRZ 1980, 562 f.) und wenn verschiedene Gerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, sich rechtskräftig für unzuständig erklärt haben. - BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 34/86
Bindung eines Gerichts an einen Verweisungsbeschluss - Wirksamkeit von auf …
Auszug aus BGH, 13.07.1994 - XII ARZ 9/94
Danach kommt eine Zuständigkeitsbestimmung in Betracht, wenn die Sache rechtshängig ist (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigkeitserklärung, rechtskräftige 1 m.N.; BGH, Beschluß vom 5. März 1980 - IV ARZ 8/80 - FamRZ 1980, 562 f.) und wenn verschiedene Gerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, sich rechtskräftig für unzuständig erklärt haben. - BGH, 04.02.1987 - IVb ARZ 54/86
Voraussetzungen der gerichtlichen Bestimmung des zuständigen Gerichts - …
Auszug aus BGH, 13.07.1994 - XII ARZ 9/94
Vor Rechtshängigkeit kommt aber eine Verweisung nach § 281 ZPO nicht in Betracht, sondern nur eine nicht bindende formlose Abgabe (vgl. Senatsbeschlüssevom 27. Mai 1987 - IVb ARZ 18/87 - undvom 4. Februar 1987 - IVb ARZ 54/86 - beide FamRZ 1987, 924). - BGH, 27.05.1987 - IVb ARZ 18/87
Bestimmung des örtlichen Gerichtsstandes durch den BGH (BGH)
Auszug aus BGH, 13.07.1994 - XII ARZ 9/94
Vor Rechtshängigkeit kommt aber eine Verweisung nach § 281 ZPO nicht in Betracht, sondern nur eine nicht bindende formlose Abgabe (vgl. Senatsbeschlüssevom 27. Mai 1987 - IVb ARZ 18/87 - undvom 4. Februar 1987 - IVb ARZ 54/86 - beide FamRZ 1987, 924).
- OLG Hamm, 26.09.2013 - 2 SAF 11/13
Abgabe des Umgangsverfahrens zur Durchsetzung einer gerichtlich gebilligten …
Diesen formlosen Abgaben kommt keine Bindungswirkung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.1994 - XII ARZ 9/94 - FamRZ 1995, 32; BGH, Beschluss vom 27.05.1987 - IVb ARZ 18/87 - FamRZ 1987, 924; BayObLG, Beschluss vom 27.08.1996 - 1Z AR 54/96 - FamRZ 1997, 297). - BGH, 16.04.2024 - X ARZ 101/24
Durchbrechung der Bindungswirkung eines nach § 17a Abs. 1 GVG ergangenen …
Rn. 22 Der formlosen Abgabe eines Verfahrens an ein anderes Gericht kommen nicht dieselben Rechtswirkungen zu wie einem förmlichen Verweisungsbeschluss (vgl. zu § 281 ZPO: BGH, Beschluss vom 13. Juli 1994 - XII ARZ 9/94, NJW-RR 1994, 1282). - BayObLG, 27.08.1996 - 1Z AR 54/96
Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgericht bei negativem …
b) Eine Umdeutung der hier erklärten Abgabe in einen förmlichen Verweisungsbeschluß (vgl. BGH NJW-RR 1994, 1282 ) ist jedoch nicht geboten.Es liegt daher nahe, daß das Amtsgericht Hof im Hinblick auf die tatsächliche Unsicherheit bewußt von einer förmlichen Verweisung absah (BGH NJW-RR 1994, 1282 ).
- OLG Naumburg, 11.11.2014 - 1 AR 19/14
Zuständigkeitsbestimmung: Fehlerhafte Verweisungsentscheidung vor Klagezustellung …
Die Verweisung nach § 281 ZPO setzt die Rechtshängigkeit voraus (BGH NJW-RR 1994, 1282). - BGH, 17.06.1997 - X ARZ 638/97
Begriff der Landwirtschaftssache
Daß dieses Gericht am Zuständigkeitsstreit nicht beteiligt ist, steht seiner Bestimmung als zuständiges Gericht nicht entgegen (BGHZ 71, 69, 70, 74 f.; BGH, Beschl. v. 13. Juli 1994 - XII ARZ 9/94, NJW-RR 1994, 1282).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".