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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1994 - XII ARZ 9/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3293
BGH, 13.07.1994 - XII ARZ 9/94 (https://dejure.org/1994,3293)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1994 - XII ARZ 9/94 (https://dejure.org/1994,3293)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1994 - XII ARZ 9/94 (https://dejure.org/1994,3293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit - Zurückverweisung - Zuständigkeitsbestimmung - Scheidungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Nr. 6, § 281, § 606 Abs. 2
    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Scheidungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1282
  • FamRZ 1995, 32
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …

    Auszug aus BGH, 13.07.1994 - XII ARZ 9/94
    Es wäre nämlich eine reine Förmelei, die Sache ohne Zuständigkeitsbestimmung an eines der unzuständigen Gerichte zurückzugeben mit der Empfehlung, sie nach § 281 ZPO bindend an das zuständige Gericht zu verweisen (BGHZ 71, 69, 74 f m.N.).
  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80

    Negativer Zuständigkeitsstreit in einem rechtshängigen Verfahren als …

    Auszug aus BGH, 13.07.1994 - XII ARZ 9/94
    Danach kommt eine Zuständigkeitsbestimmung in Betracht, wenn die Sache rechtshängig ist (…vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigkeitserklärung, rechtskräftige 1 m.N.; BGH, Beschluß vom 5. März 1980 - IV ARZ 8/80 - FamRZ 1980, 562 f.) und wenn verschiedene Gerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, sich rechtskräftig für unzuständig erklärt haben.
  • BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 34/86

    Bindung eines Gerichts an einen Verweisungsbeschluss - Wirksamkeit von auf …

    Auszug aus BGH, 13.07.1994 - XII ARZ 9/94
    Danach kommt eine Zuständigkeitsbestimmung in Betracht, wenn die Sache rechtshängig ist (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigkeitserklärung, rechtskräftige 1 m.N.; BGH, Beschluß vom 5. März 1980 - IV ARZ 8/80 - FamRZ 1980, 562 f.) und wenn verschiedene Gerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, sich rechtskräftig für unzuständig erklärt haben.
  • BGH, 04.02.1987 - IVb ARZ 54/86

    Voraussetzungen der gerichtlichen Bestimmung des zuständigen Gerichts - …

    Auszug aus BGH, 13.07.1994 - XII ARZ 9/94
    Vor Rechtshängigkeit kommt aber eine Verweisung nach § 281 ZPO nicht in Betracht, sondern nur eine nicht bindende formlose Abgabe (vgl. Senatsbeschlüssevom 27. Mai 1987 - IVb ARZ 18/87 - undvom 4. Februar 1987 - IVb ARZ 54/86 - beide FamRZ 1987, 924).
  • BGH, 27.05.1987 - IVb ARZ 18/87

    Bestimmung des örtlichen Gerichtsstandes durch den BGH (BGH)

    Auszug aus BGH, 13.07.1994 - XII ARZ 9/94
    Vor Rechtshängigkeit kommt aber eine Verweisung nach § 281 ZPO nicht in Betracht, sondern nur eine nicht bindende formlose Abgabe (vgl. Senatsbeschlüssevom 27. Mai 1987 - IVb ARZ 18/87 - undvom 4. Februar 1987 - IVb ARZ 54/86 - beide FamRZ 1987, 924).
  • OLG Hamm, 26.09.2013 - 2 SAF 11/13

    Abgabe des Umgangsverfahrens zur Durchsetzung einer gerichtlich gebilligten …

    Diesen formlosen Abgaben kommt keine Bindungswirkung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.1994 - XII ARZ 9/94 - FamRZ 1995, 32; BGH, Beschluss vom 27.05.1987 - IVb ARZ 18/87 - FamRZ 1987, 924; BayObLG, Beschluss vom 27.08.1996 - 1Z AR 54/96 - FamRZ 1997, 297).
  • BGH, 16.04.2024 - X ARZ 101/24

    Durchbrechung der Bindungswirkung eines nach § 17a Abs. 1 GVG ergangenen …

    Rn. 22 Der formlosen Abgabe eines Verfahrens an ein anderes Gericht kommen nicht dieselben Rechtswirkungen zu wie einem förmlichen Verweisungsbeschluss (vgl. zu § 281 ZPO: BGH, Beschluss vom 13. Juli 1994 - XII ARZ 9/94, NJW-RR 1994, 1282).
  • BayObLG, 27.08.1996 - 1Z AR 54/96

    Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgericht bei negativem …

    b) Eine Umdeutung der hier erklärten Abgabe in einen förmlichen Verweisungsbeschluß (vgl. BGH NJW-RR 1994, 1282 ) ist jedoch nicht geboten.

    Es liegt daher nahe, daß das Amtsgericht Hof im Hinblick auf die tatsächliche Unsicherheit bewußt von einer förmlichen Verweisung absah (BGH NJW-RR 1994, 1282 ).

  • OLG Naumburg, 11.11.2014 - 1 AR 19/14

    Zuständigkeitsbestimmung: Fehlerhafte Verweisungsentscheidung vor Klagezustellung …

    Die Verweisung nach § 281 ZPO setzt die Rechtshängigkeit voraus (BGH NJW-RR 1994, 1282).
  • BGH, 17.06.1997 - X ARZ 638/97

    Begriff der Landwirtschaftssache

    Daß dieses Gericht am Zuständigkeitsstreit nicht beteiligt ist, steht seiner Bestimmung als zuständiges Gericht nicht entgegen (BGHZ 71, 69, 70, 74 f.; BGH, Beschl. v. 13. Juli 1994 - XII ARZ 9/94, NJW-RR 1994, 1282).
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