Rechtsprechung
| BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betreuungssache: Betreuervorschlag des Betroffenen; Voraussetzung für die Nichtberücksichtigung des Willens des Betroffenen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1897 Abs 4 S 1 BGB
Betreuungssache: Betreuervorschlag des Betroffenen; Voraussetzung für die Nichtberücksichtigung des Willens des Betroffenen - IWW
- Wolters Kluwer
Geschäftsfähigkeit sowie natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen im Falle eines Betreuervorschlags; Wille des Betroffenen bei Bestellung der vorgeschlagenen Person im Falle seiner Wohlgefährdung
- rabüro.de
Zu den Anforderungen an einen Betreuervorschlag durch den zu Betreuenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1897 Abs. 4 S. 1
A) Ein Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB erfordert weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (im ... - rechtsportal.de
BGB § 1897 Abs. 4 S. 1
Geschäftsfähigkeit sowie natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen im Falle eines Betreuervorschlags; Wille des Betroffenen bei Bestellung der vorgeschlagenen Person im Falle seiner Wohlgefährdung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Betreuervorschlag des dementen Betroffenen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betreuervorschlag des Betroffenen
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Erfoderlichkeit der Einsichts- und Geschäftsfähigkeit für Betreuervorschlag des Betroffenen
- haufe.de (Kurzinformation)
Wunsch des Betroffenen ist bei der Betreuerauswahl zu berücksichtigen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung der Betreuerauswahl des Betroffenen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Demenzkranker darf Betreuer für sich vorschlagen
Verfahrensgang
- AG Marl, 18.08.2016 - 4 XVII 192/15
- LG Essen, 28.02.2020 - 7 T 84/18
- LG Essen, 11.03.2020 - 7 T 84/18
- BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20
Papierfundstellen
- MDR 2021, 1468
- FGPrax 2021, 272
- FamRZ 2021, 1822
- Rpfleger 2022, 25
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19
Betreuerbestellung: Notwendigkeit bei vorhandener Vorsorgevollmacht; weitere …
Auszug aus BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20
Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19, FamRZ 2020, 1300).Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19, FamRZ 2020, 1300).
Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 26 mwN).
Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 -XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 27 mwN).
Bei der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter sich jedoch nicht auf eine Gewichtung einzelner Umstände bzw. Vorfälle beschränken; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die für und gegen eine Eignung sprechen könnten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 27 …und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712Rn. 22).
- BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19
Betreuerbestellung: Erkennbarkeit des Beschwerdeführers bei Einlegung der …
Auszug aus BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20
Rn. 3 Die wirksam auf die Frage der Betreuerauswahl (§ 1897 BGB) beschränkte Rechtsbeschwerde (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19 - FamRZ 2020, 778 Rn. 15 mwN) ist nicht begründet.Die Bestellung eines Familienangehörigen, den der Betroffene als Betreuer wünscht, kann deshalb auch dann mit dem Wohl des Betroffenen unvereinbar sein, wenn dieser entweder persönlich unter den Spannungen zwischen seinen Familienangehörigen leidet oder wenn die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19 - FamRZ 2020, 778 Rn. 28 mwN).
- BGH, 19.07.2017 - XII ZB 141/16
Vorsorgevollmacht: Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung; …
Auszug aus BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20
Bei der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter sich jedoch nicht auf eine Gewichtung einzelner Umstände bzw. Vorfälle beschränken; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die für und gegen eine Eignung sprechen könnten (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 27 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712Rn. 22). - BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20
Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren bei …
Auszug aus BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20
Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 199/20 - FamRZ 2021, 222 Rn. 22 mwN). - BGH, 17.03.2021 - XII ZB 289/20
Abweichung bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen aber …
Auszug aus BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20
In Würdigung der in § 1897 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 BGB getroffenen Wertentscheidungen wird ein naher Angehöriger des Betroffenen, der zu diesem persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, deshalb bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen sein und nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden können, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten seiner Bestellung entgegenstehen (Senatsbeschluss vom 17. März 2021 - XII ZB 289/20 - FamRZ 2021, 1060 Rn. 11 mwN).
- BGH, 04.05.2022 - XII ZB 118/21
Betreuerbestellung: Voraussetzungen einer Nichtberücksichtigung des Wunsches des …
Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20, FamRZ 2021, 1822).Rn. 5 Die wirksam auf die Frage der Betreuerauswahl (§ 1897 BGB) beschränkte Rechtsbeschwerde (vgl. Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 3 mwN) ist begründet.
Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (vgl. Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 7 f. mwN).
In Würdigung der in § 1897 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 BGB getroffenen Wertentscheidungen wird ein langjähriger Ehegatte des Betroffenen, der zu diesem persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, deshalb bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen sein und nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden können, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten seiner Betreuung entgegenstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 9 mwN).
Sie ist indessen rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 10, 12 jeweils mwN).
- BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
Betreuungsverfahren: Absehen des Beschwerdegerichts von der persönlichen Anhörung …
Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (vgl. Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 7 mwN zu § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB aF;… vgl. auch Grüneberg/Götz BGB 82. Aufl. § 1816 Rn. 4).Denn der Angehörige ist nach Maßgabe dieser Vorschrift "erst recht" zu bestellen, wenn der Betroffene selbst diesen Angehörigen ausdrücklich als Betreuer seiner Wahl benannt hat (Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 9;… vgl. auch BVerfG FamRZ 2021, 1055 Rn. 24).
- BGH, 28.02.2024 - XII ZB 213/23
Ablehnung eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Betreuers
Sie ist indessen rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (…vgl. etwa - zu § 1897 Abs. 4 und Abs. 5 BGB - Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2022 - XII ZB 118/21 - FamRZ 2022, 1559 Rn. 10 und vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 10, 12 jeweils mwN).
- BGH, 20.12.2023 - XII ZB 514/21
Betreuungsverfahren: Anhörung des Betroffenen; Feststellung des freien Willens …
Diese in tatrichterlicher Verantwortung vorgenommene Beurteilung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also darauf, ob der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2022 - XII ZB 118/21 - FamRZ 2022, 1559 Rn. 10 und vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 10, 12 jeweils mwN). - BGH, 11.05.2022 - XII ZB 129/21
Bestellung eines Betreuers bei Erforderlichkeit der Betreuung eines Betroffenen …
Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 8 mwN). - LG Magdeburg, 14.09.2022 - 9 T 249/22 Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (BGH, Beschluss vom 18.08.2021, Az.: XII ZB 151/20).
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