Bürgerliches Gesetzbuch
| 4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| 3. Abschnitt - Vormundschaft. Rechtliche Betreuung. Pflegschaft (§§ 1773 - 1921) |
| 2. Titel - Rechtliche Betreuung (§§ 1896 - 1908k) |
(1) Zum Betreuer bestellt das Vormundschaftsgericht eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen.
(2) 1Der Mitarbeiter eines nach § 1908f anerkannten Betreuungsvereins, der dort ausschließlich oder teilweise als Betreuer tätig ist (Vereinsbetreuer), darf nur mit Einwilligung des Vereins bestellt werden. 2Entsprechendes gilt für den Mitarbeiter einer in Betreuungsangelegenheiten zuständigen Behörde, der dort ausschließlich oder teilweise als Betreuer tätig ist (Behördenbetreuer).
(3) Wer zu einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung, in welcher der Volljährige untergebracht ist oder wohnt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht, darf nicht zum Betreuer bestellt werden.
(4) 1Schlägt der Volljährige eine Person vor, die zum Betreuer bestellt werden kann, so ist diesem Vorschlag zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Volljährigen nicht zuwiderläuft. 2Schlägt er vor, eine bestimmte Person nicht zu bestellen, so soll hierauf Rücksicht genommen werden. 3Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Vorschläge, die der Volljährige vor dem Betreuungsverfahren gemacht hat, es sei denn, daß er an diesen Vorschlägen erkennbar nicht festhalten will.
(5) Schlägt der Volljährige niemanden vor, der zum Betreuer bestellt werden kann, so ist bei der Auswahl des Betreuers auf die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Bindungen des Volljährigen, insbesondere auf die Bindungen zu Eltern, zu Kindern, zum Ehegatten und zum Lebenspartner, sowie auf die Gefahr von Interessenkonflikten Rücksicht zu nehmen.
(6) 1Wer Betreuungen im Rahmen seiner Berufsausübung führt, soll nur dann zum Betreuer bestellt werden, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht, die zur ehrenamtlichen Führung der Betreuung bereit ist. 2Werden dem Betreuer Umstände bekannt, aus denen sich ergibt, daß der Volljährige durch eine oder mehrere andere geeignete Personen außerhalb einer Berufsausübung betreut werden kann, so hat er dies dem Gericht mitzuteilen.
(7) Wird eine Person unter den Voraussetzungen des Absatzes 6 Satz 1 erstmals in dem Bezirk des Vormundschaftsgerichts zum Betreuer bestellt, soll das Gericht zuvor die zuständige Behörde zur Eignung des ausgewählten Betreuers und zu den nach § 1836 Abs. 1 Satz 3 zweite Alternative zu treffenden Feststellungen anhören.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16.02.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2001 | Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften | 16.02.2001 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 1897 BGB a.F.
13 Entscheidungen zu § 1897 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 03.05.2023 - XII ZB 442/22
Bestellung eines Berufsbetreuers: Anhörung der betroffenen Person; Kriterien für ...
- BGH, 05.03.2025 - XII ZB 260/24
Betreuerauswahl: Übergehen eines zur Betreuung bereiten Angehörigen zugunsten ...
- BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
Betreuungsverfahren: Absehen des Beschwerdegerichts von der persönlichen Anhörung ...
- LG Freiburg, 18.02.2026 - 4 T 82/25
Zur Bedeutung des Erforderlichkeitsgrundsatzes im Rahmen der laufenden Betreuung
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2023 - L 6 U 19/23
Schlag mit Vase auf Kopf des Vaters durch den von ihm gesetzlich betreuten ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2024 - L 6 U 19/23
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2024 - L 6 U 19/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2026 - 4 B 227/26
Beruflicher Betreuer Berufsbetreuer Registrierung persönliche Eignung
- LG München II, 13.03.2024 - 1 O 5113/21
Behandlungsfehler bei notfallmedizinischer Behandlung
- BayObLG, 21.05.1992 - 3Z AR 27/92
Abgabe einer Betreuungssache an ein anderes Gericht
- LG Berlin, 17.12.1991 - 83 T 390/91