Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform).
Bürgerliches Gesetzbuch
4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
3. Abschnitt - Vormundschaft. Rechtliche Betreuung. Pflegschaft (§§ 1773 - 1921) |
2. Titel - Rechtliche Betreuung (§§ 1896 - 1908k) |
Alte Fassung
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Rechtsprechung zu § 1902 BGB a.F.
7 Entscheidungen zu § 1902 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 19.07.2023 - XII ZB 115/23
Anspruch eines anwaltlichen Berufsbetreuers auf Aufwendungsersatz für die ...
- BGH, 24.05.2023 - V ZB 22/22
Bestimmen des Inhalts und Umfangs der Amtspflichten des Notars bei der Prüfung ...
- BGH, 16.05.2023 - VIII ZB 89/22
Bestellung eines Rechtsanwalts als besonderer Vertreter und Prozesspfleger wegen ...
- BGH, 25.09.2019 - IV ZR 99/18
Erfordernis der schriftlichen Einwilligung der versicherten Person durch Änderung ...
- OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
Betreuungsverfahren: Ergänzungsbetreuerbestellung für die Genehmigung eines ...
- LG Berlin, 30.03.2023 - 64 S 331/22
Wiedereinräumung von Besitz an Wohnung nach verbotener Eigenmacht und ...
- OLG Stuttgart, 06.05.1997 - 8 W 196/97
Rechtsgeschäft zu Lasten des Betreuten bzw. ohne erforderliche ...