Rechtsprechung
| BGH, 14.02.2001 - XII ZB 168/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 516; ; ZPO § 234; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 78 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 78 Abs. 1 Nr. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung - Versäumnis der Beschwerdefrist - Versorgungsausgleich im Scheidungsurteil - Sofortige Beschwerde - Unzuständiger Verfahrensbevollmächtigter - Weitere Beschwerde - Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwaltszwang für Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte im Scheidungs(verbund)verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 12.06.1980 - 6 UF 4/79
Auszug aus BGH, 14.02.2001 - XII ZB 168/00
Letzteres wird indes unter Hinweis auf vier Entscheidungen, die diese Ansicht teilen, und zwei Entscheidungen, die dem entgegenstehen sollen, nämlich OLG Hamm FamRZ 1979, 46 und OLG Bamberg FamRZ 1980, 811, als streitig bezeichnet.Soweit die weitere Beschwerde sich darauf beruft, daß in dieser Entscheidung sowie in der Entscheidung OLG Bamberg FamRZ 1980, 811 ein Anwaltszwang gleichwohl verneint worden sei, ist darauf hinzuweisen, daß beiden Entscheidungen ein Auskunftsanspruch zur Vorbereitung des Versorgungsausgleichs zugrunde lag, der - im Gegensatz zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich selbst - nicht als Folgesache angesehen wurde.
- BGH, 20.04.1979 - IV ZB 160/78
Anfechtung - Ehe - Scheidung - Versorgungsausgleich - Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 14.02.2001 - XII ZB 168/00
Darüber hinaus enthält bereits der angefochtene Beschluß einen ausdrücklichen Hinweis auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20. April 1979 - IV ZB 160/78 - FamRZ 1979, 908 f., dem die zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners ebenfalls hätten entnehmen können, daß die (weitere) Beschwerde hier von einem bei dem Gericht der (weiteren) Beschwerde zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen war. - BGH, 15.03.1995 - XII ZB 19/95
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der …
Auszug aus BGH, 14.02.2001 - XII ZB 168/00
Daß dies gemäß § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch für die Anfechtung einer oberlandesgerichtlichen Entscheidung gilt, durch die ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist des § 621 e Abs. 3 ZPO versagt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 15. März 1995 - XII ZB 19/95 - BGHR ZPO § 238 Abs. 2 Beschwerde, weitere 1;… Thomas/Putzo, ZPO 22. Aufl. § 238 Rdn. 17), war bei Anwendung der Sorgfalt, die von einem Rechtsanwalt bei der Einlegung eines Rechtsmittels zu fordern ist, ohne weiteres erkennbar.
- BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03
Anfechtung von Beschwerdenentscheidungen der Vergabesenate; Beendigung des …
Daraus folgt, daß eine nach § 238 Abs. 1 Satz 2 ZPO vorab getroffene Entscheidung des Beschwerdegerichts über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unanfechtbar ist (§ 120 Abs. 2 GWB i.V.m. § 73 Nr. 2 GWB, § 238 Abs. 2 Satz 2 ZPO; vgl. BGH Beschl. v. 14.2.2001 - XII ZB 168/00, BGHR ZPO § 238 Abs. 2 - Beschwerde, weitere 2; Beschl. v. 16.4.2002 - VI ZB 23/00, NJW 2002, 2397 m.w.N.).
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