Rechtsprechung
| BGH, 19.01.2022 - XII ZB 324/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vergütung des Berufsbetreuers: Gewöhnlicher Aufenthalt des Betroffenen in einer stationären Einrichtungen gleichgestellten ambulant betreuten Wohnform
- IWW
§ 8 SGB IX, § 5 VBVG, § 5 Abs. 3 Satz 1 VBVG, § 5 Abs. 3 Satz 3 VBVG, § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VBVG, § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 5 Abs. 3 VBVG, § 74 Abs. 5, 6 Satz 2 FamFG
- Wolters Kluwer
Abrechnung der Leistungen als Betreuer auf der Grundlage einer anderen Wohnform als einer stationären Einrichtung oder einer dieser gleichgestellten ambulanten Betreuungsform; Erfüllen der Voraussetzungen des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs
- familienrecht-deutschland.de
VBVG § 5; SGB IX § 8
Betreuungsrecht; Kosten und Gebühren; Vergütung des Berufsbetreuers; gewöhnlicher Aufenthalt des Betroffenen in einer stationären Einrichtungen gleichgestellten ambulant betreuten Wohnform. - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VBVG § 5 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 3
Wohnen in Abgrenzung zum ambulant betreuten Wohnen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abrechnung der Leistungen als Betreuer auf der Grundlage einer anderen Wohnform als einer stationären Einrichtung oder einer dieser gleichgestellten ambulanten Betreuungsform; Erfüllen der Voraussetzungen des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreutes Wohnen - und die Betreuervergütung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreuervergütung: Wann liegt eine einer stationären Einrichtung gleichgestellte ...
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine stationäre Einrichtung i.S.d. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VBVG bei Selbstversorgung durch den Betroffenen
Sonstiges
- Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
VBVG § 5 Abs 3
Zur Frage, ob der Aufenthalt des Betreuten in der konkreten Wohnform dem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung gleichzustellen ist. Für das Beschwerdegericht war ein wesentlicher Gesichtspunkt für die sachgerechte Einordnung der Wohnform, dass die ...
Verfahrensgang
- AG Hannover, 13.01.2021 - 661 XVII B 3332
- LG Hannover, 09.06.2021 - 2 T 13/21
- BGH, 19.01.2022 - XII ZB 324/21
Papierfundstellen
- MDR 2022, 501
- FamRZ 2022, 654
- Rpfleger 2022, 249
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.06.2021 - XII ZB 46/21
Zur Frage, ob der Aufenthalt des Betreuten in der konkreten Wohnform dem …
Auszug aus BGH, 19.01.2022 - XII ZB 324/21
Ist im Rahmen des mit dem Betroffenen abgeschlossenen Wohn- und Betreuungsvertrages nur der Bereich des Wohnens geregelt und kann sich der Betroffene im Rahmen seines Wunsch- und Wahlrechts nach § 8 SGB IX selbst die für ihn darüber hinaus erforderlichen Eingliederungshilfeleistungen gegebenenfalls bei unterschiedlichen Trägern auswählen, fehlt es an einer einer stationären Einrichtung gleichgestellten ambulant betreuten Wohnform (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 46/21, MDR 2021, 1157).Nach § 5 Abs. 3 Satz 3 VBVG sind ambulant betreute Wohnformen stationären Einrichtungen gleichgestellt, wenn die in der ambulant betreuten Wohnform extern angebotenen Leistungen tatsächlicher Betreuung oder Pflege als Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch professionelle Betreuungs- oder Pflegekräfte zur Verfügung gestellt oder vorgehalten werden und der Anbieter der extern angebotenen Betreuungs- und Pflegeleistungen nicht frei wählbar ist (Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 46/21 - MDR 2021, 1157 Rn. 10).
Die von der Rechtsprechung bislang zur Definition des Begriffs "Heim" entwickelten Grundsätze sollten weiterhin Gültigkeit behalten (Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 46/21 - MDR 2021, 1157 Rn. 13 mwN).
- LG Münster, 04.09.2023 - 5 T 374/23
Stationäre Einrichtung, ambulant betreute Wohnform
Rn. 115 Ist im Einzelfall zweifelhaft, welcher für das Vergütungsrecht maßgeblichen Wohnform der gewöhnliche Aufenthalt eines Betroffenen entspricht, ist eine teleologische Auslegung erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse, jeweils vom 5. Mai 2021, XII ZB 576/20, XII ZB 580/20 und XII ZB 581/20, alle juris; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021, XII ZB 582/20, juris; BGH Beschluss vom 19. Januar 2022, XII ZB 324/21, juris).Für die Auslegung ist damit entscheidend, ob die in der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell geeignet sind, einem Betreuer die Organisation des Lebens des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen, denn nur wenn der Aufwand der rechtlichen Betreuung aus strukturellen Gründen geringer ist, ist eine Herabsetzung der monatlichen Fallpauschale gerechtfertigt (vgl. BGH, Beschlüsse jeweils vom 5. Mai 2021, XII ZB 576/20, XII ZB 580/20 und XII ZB 581/20, alle juris; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021, XII ZB 582/20, juris; BGH Beschluss vom 19. Januar 2022, XII ZB 324/21, juris).
- LG Münster, 27.02.2024 - 5 T 53/24
Stationäre Einrichtung; ambulant betreute Wohnform
Rn. 143 Ist im Einzelfall zweifelhaft, welcher für das Vergütungsrecht maßgeblichen Wohnform der gewöhnliche Aufenthalt eines Betroffenen entspricht, ist eine teleologische Auslegung erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse, jeweils vom 5. Mai 2021, XII ZB 576/20, XII ZB 580/20 und XII ZB 581/20, alle juris; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021, XII ZB 582/20, juris; BGH Beschluss vom 19. Januar 2022, XII ZB 324/21, juris).Für die Auslegung ist damit entscheidend, ob die in der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell geeignet sind, einem Betreuer die Organisation des Lebens des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen, denn nur wenn der Aufwand der rechtlichen Betreuung aus strukturellen Gründen geringer ist, ist eine Herabsetzung der monatlichen Fallpauschale gerechtfertigt (vgl. BGH, Beschlüsse jeweils vom 5. Mai 2021, XII ZB 576/20, XII ZB 580/20 und XII ZB 581/20, alle juris; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021, XII ZB 582/20, juris; BGH Beschluss vom 19. Januar 2022, XII ZB 324/21, juris).
- LG Arnsberg, 26.05.2025 - 5 T 90/25 wurde die Anwendung der reduzierten Zeitansätze lediglich auf solche ambulant betreuten Wohnformen ausgedehnt wurden, die sich entweder durch eine permanente Präsenz oder durch eine ständige Erreichbarkeit (z.B. in Form einer Nacht- und Rufbereitschaft) professioneller Pflege- oder Betreuungskräfte auszeichneten", ist nicht neu und findet sich bereits in früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (…vgl. Beschluss vom 16.06.2021 -XII ZB 46/21, Rn. 13; Beschluss vom 19.01.2022 -XII ZB 324/21-, Rn. 15; Beschluss vom 29.06.2022 -XII ZB 480/21-, Rn 12).
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