Rechtsprechung
| BGH, 03.02.2021 - XII ZB 437/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betreuungsverfahren: Voraussetzungen für die Beschwerdeberechtigung eines nahen Angehörigen des Betroffenen; erstinstanzliche Beteiligung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 303 Abs 2 Nr 1 FamFG
- IWW
§ 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 274 Abs. 1 FamFG, § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG
- Wolters Kluwer
Beschwerdeberechtigung begründende erstinstanzliche Beteiligung eines nahen Angehörigen des Betroffenen im Betreuungsverfahren
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerdeberechtigung begründende erstinstanzliche Beteiligung eines nahen Angehörigen des Betroffenen im Betreuungsverfahren
- datenbank.nwb.de
Betreuungsverfahren: Voraussetzungen für die Beschwerdeberechtigung eines nahen Angehörigen des Betroffenen; erstinstanzliche Beteiligung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreuungsverfahren - und die erstinstanzliche Beteiligung eines nahen Angehörigen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beschwerdeberechtigung eines nahen Angehörigen im Betreuungsverfahren
- famrz.de (Kurzinformation)
Beschwerdeberechtigung naher Angehöriger im Betreuungsverfahren
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Erlangen, 27.03.2020 - 4 XVII 820/17
- LG Nürnberg-Fürth, 15.09.2020 - 13 T 3052/20
- BGH, 03.02.2021 - XII ZB 437/20
Papierfundstellen
- MDR 2021, 637
- FamRZ 2021, 799
- Rpfleger 2021, 350
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.06.2020 - XII ZB 574/19
Betreuungsverfahren: Beschwerderecht der Angehörigen gegen von Amts wegen …
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - XII ZB 437/20
Zur Frage, wann eine die Beschwerdeberechtigung begründende erstinstanzliche Beteiligung eines nahen Angehörigen des Betroffenen im Betreuungsverfahren vorliegt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2020 - XII ZB 574/19, FamRZ 2020, 1590 und vom 12. Juni 2019 - XII ZB 51/19, FamRZ 2019, 1647).Eine nachträgliche Erlangung der Beschwerdebefugnis durch Hinzuziehung von Angehörigen nach Erlass der angefochtenen Entscheidung des Amtsgerichts - sei es in einem Zwischenverfahren, sei es im Rahmen des Abhilfeverfahrens - scheidet aus (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 574/19 - FamRZ 2020, 1590 Rn. 11 f. mwN).
Denn sie eröffnet gerade keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Endentscheidung in dieser Instanz mehr (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 574/19 - FamRZ 2020, 1590 Rn. 14 mwN).
- BGH, 12.06.2019 - XII ZB 51/19
Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen i.R.d. …
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - XII ZB 437/20
Zur Frage, wann eine die Beschwerdeberechtigung begründende erstinstanzliche Beteiligung eines nahen Angehörigen des Betroffenen im Betreuungsverfahren vorliegt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2020 - XII ZB 574/19, FamRZ 2020, 1590 und vom 12. Juni 2019 - XII ZB 51/19, FamRZ 2019, 1647).Es bedarf daher immer eines vom Gericht gewollten Hinzuziehungsakts, unabhängig davon, ob es sich um einen Muss-Beteiligten im Sinne von § 274 Abs. 1 FamFG oder - wie hier - um einen Kann-Beteiligten nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG handelt (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. Juni 2019 - XII ZB 51/19 - FamRZ 2019, 1647 Rn. 10 mwN).
- BGH, 16.01.2019 - XII ZB 489/18
Verfahren in Betreuungssachen: Voraussetzungen für das Beschwerderecht von …
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - XII ZB 437/20
Er liegt auch weder in der Verwertung der Stellungnahme der Betreuungsbehörde in der Endentscheidung (vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. Januar 2019 - XII ZB 489/18 - FamRZ 2019, 618 Rn. 10) noch darin, dass das Amtsgericht bei der Frage des Einwilligungsvorbehalts den Streit unter den Angehörigen und die sich auch aus den E-Mails ergebenden Wünsche des Beteiligten zu 3 zum künftigen Aufenthaltsort der Betroffenen thematisiert hat.
- BGH, 08.03.2023 - XII ZB 283/22
Einrichtung einer Betreuung: Beschwerdeberechtigung des Sohnes einer …
Ein Angehöriger erlangt durch seine Hinzuziehung (erstmals) im Abhilfeverfahren nach § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht nachträglich eine Beschwerdebefugnis nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Februar 2021 - XII ZB 437/20, FamRZ 2021, 799).Rn. 12 Entgegen der von der Rechtsbeschwerde vertretenen Auffassung bedarf es für eine solche Beteiligung im Sinne von §§ 7, 274, 303 Abs. 2 FamFG immer eines vom Gericht gewollten Hinzuziehungsaktes, unabhängig davon, ob es sich um einen Muss-Beteiligten im Sinne von § 274 Abs. 1 FamFG oder um einen Kann-Beteiligten nach § 274 Abs. 4 FamFG handelt (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 3. Februar 2021 - XII ZB 437/20 - FamRZ 2021, 799 Rn. 3 mwN …und vom 27. März 2019 - XII ZB 417/18 - FamRZ 2019, 1091 Rn. 7 mwN).
Denn auch diese Mitteilung ging auf eine Nachfrage des Beteiligten zu 1 zurück, hatte rein informatorischen Charakter und diente mithin nicht dem Zweck, dem Beteiligten zu 1 eine Einfluss- bzw. Stellungnahme im laufenden Verfahren zu ermöglichen (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 3. Februar 2021 - XII ZB 437/20 - FamRZ 2021, 799 Rn. 6).
Denn das auf eine Beschwerde folgende Abhilfeverfahren nach § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats bereits Bestandteil des Beschwerdeverfahrens und gehört deshalb nicht zum ersten Rechtszug im Sinne von § 303 Abs. 2 FamFG (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Februar 2021 - XII ZB 437/20 - FamRZ 2021, 799 Rn. 2 mwN …und vom 11. Juli 2018 - XII ZB 471/17 - FamRZ 2018, 1607 Rn. 10 mwN;… vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - FamRZ 2022, 135 Rn. 15 mwN zu § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG).
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