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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45187
BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18 (https://dejure.org/2019,45187)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2019 - XII ZB 511/18 (https://dejure.org/2019,45187)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2019 - XII ZB 511/18 (https://dejure.org/2019,45187)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Berücksichtigung des autonomen Kindeswillens bei Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1671 BGB, § 1696 Abs 1 BGB, § 1697a BGB

  • IWW

    § 1696 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1696 Abs. 1 BGB, § 1671 BGB, § 159 Abs. 1 FamFG, § 159 Abs. 2 FamFG, § 1626 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 158 FamFG

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 ; BGB § 1696 Abs. 1 S. 1
    Rechtfertigung der Abänderung einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil trotz eines auf den Wechsel in den Haushalt des anderen Elternteils gerichteten Kindeswillens; Berücksichtigen von sonstigen Belangen des Kindeswohls und autonome ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil - und seine Abänderung auf Wunsch des Kindes

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abänderung einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Abänderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abänderung einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht: Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1065
  • MDR 2020, 103
  • FamRZ 2020, 252
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der …

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 29 mwN).

    Jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (…Senatsbeschlüsse BGHZ 211, 22 = FamRZ 2016, 1439 Rn. 20; BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 19 mwN).

    Die Neigungen, Bindungen und der Kindeswille sind gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls (Senatsbeschlüsse BGHZ 211, 22 = FamRZ 2016, 1439 Rn. 44 und BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 19).

    Der Kindeswille ist aber nur insoweit zu berücksichtigen, als er dem Kindeswohl entspricht (Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 31; BVerfG FamRZ 1981, 124, 126 f. und FamRZ 2008, 1737, 1738).

    Die Einrichtung der Verfahrensbeistandschaft ist übereinstimmend mit der ihr vorausgegangenen - inhaltsgleichen - Verfahrenspflegschaft Ausdruck der Subjektstellung des Kindes in seiner Individualität als Grundrechtsträger (…vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078 Rn. 10 mwN; vgl. auch BVerfG FamRZ 2004, 86; Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 32).

    Die Verfahrensbeistandschaft trägt auch dem Umstand Rechnung, dass Scheidungskinder sich oftmals in einer verunsicherten psychischen Situation befinden und ein Verfahrensbeistand das Kind durch die Vertretung seiner Interessen gegenüber dem Familiengericht entlasten kann (Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 32 - zum Verfahrenspfleger).

  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18

    Umgangsrechtsverfahren: Statthaftigkeit und Begründetheit eines an das …

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18
    Auch ein jüngeres Kind ist gemäß § 159 Abs. 2 FamFG persönlich anzuhören, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn eine persönliche Anhörung aus sonstigen Gründen angezeigt ist (Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18 - FamRZ 2019, 115 Rn. 12).

    Rn. 20 Zur Berücksichtigung des Willens des Kindes und seiner Interessen sieht das Gesetz die Bestellung eines Verfahrensbeistands vor (§ 158 FamFG; vgl. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18 - FamRZ 2019, 115 Rn. 16).

    Der Verfahrensbeistand hat es dementsprechend als berufener Interessenvertreter der Kinder ausdrücklich für richtig gehalten, dass die Kinder in der Beschwerdeinstanz nicht erneut angehört worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18 - FamRZ 2019, 115 Rn. 16).

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die …

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18
    Jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (Senatsbeschlüsse BGHZ 211, 22 = FamRZ 2016, 1439 Rn. 20;… BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 19 mwN).

    Die Neigungen, Bindungen und der Kindeswille sind gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls (Senatsbeschlüsse BGHZ 211, 22 = FamRZ 2016, 1439 Rn. 44 und BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 19).

  • BGH, 27.11.2019 - XII ZB 512/18

    Anordnung des paritätischen Wechselmodells bei fehlender Kooperations- und …

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18
    Wegen des Hilfsantrags hat es ein gesondertes Umgangsverfahren eingeleitet, das vor dem Senat unter dem Aktenzeichen XII ZB 512/18 anhängig ist.

    Soweit die inhaltliche Reichweite und die Folgerichtigkeit der in den beiden Verfahren ergehenden Entscheidungen in Frage stehen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 512/18 - zur Veröffentlichung bestimmt), haben sich für das Oberlandesgericht im vorliegenden Fall auch insoweit aus der Parallelität der Verfahren keine Probleme ergeben.

  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18
    Rn. 19 bb) Der vom Kind geäußerte Wille hat bei kleineren Kindern vornehmlich Erkenntniswert hinsichtlich seiner persönlichen Bindungen (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078 Rn. 12, 18; FamRZ 2008, 1737, 1738; Senatsbeschluss vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 66/88 - FamRZ 1990, 392, 393), ist mit zunehmendem Alter jedoch auch als Ausdruck der Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit bedeutsam (§ 1626 Abs. 2 Satz 2 BGB; vgl. BVerfG FamRZ 2008, 1737, 1738).

    Die Einrichtung der Verfahrensbeistandschaft ist übereinstimmend mit der ihr vorausgegangenen - inhaltsgleichen - Verfahrenspflegschaft Ausdruck der Subjektstellung des Kindes in seiner Individualität als Grundrechtsträger (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078 Rn. 10 mwN; vgl. auch BVerfG FamRZ 2004, 86;… Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 32).

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18
    Rn. 19 bb) Der vom Kind geäußerte Wille hat bei kleineren Kindern vornehmlich Erkenntniswert hinsichtlich seiner persönlichen Bindungen (…vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078 Rn. 12, 18; FamRZ 2008, 1737, 1738; Senatsbeschluss vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 66/88 - FamRZ 1990, 392, 393), ist mit zunehmendem Alter jedoch auch als Ausdruck der Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit bedeutsam (§ 1626 Abs. 2 Satz 2 BGB; vgl. BVerfG FamRZ 2008, 1737, 1738).

    Der Kindeswille ist aber nur insoweit zu berücksichtigen, als er dem Kindeswohl entspricht (…Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 31; BVerfG FamRZ 1981, 124, 126 f. und FamRZ 2008, 1737, 1738).

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18
    Es wirkt sich nachteilig auf die Kinder aus, wenn sie von einem Elternteil - bewusst oder unbewusst - unter "Koalitionsdruck" gesetzt und sie dadurch in Loyalitätskonflikte gebracht werden (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 214, 31 = FamRZ 2017, 532 Rn. 31).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18
    Der Kindeswille ist aber nur insoweit zu berücksichtigen, als er dem Kindeswohl entspricht (…Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 31; BVerfG FamRZ 1981, 124, 126 f. und FamRZ 2008, 1737, 1738).
  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88

    Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18
    Rn. 19 bb) Der vom Kind geäußerte Wille hat bei kleineren Kindern vornehmlich Erkenntniswert hinsichtlich seiner persönlichen Bindungen (…vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078 Rn. 12, 18; FamRZ 2008, 1737, 1738; Senatsbeschluss vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 66/88 - FamRZ 1990, 392, 393), ist mit zunehmendem Alter jedoch auch als Ausdruck der Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit bedeutsam (§ 1626 Abs. 2 Satz 2 BGB; vgl. BVerfG FamRZ 2008, 1737, 1738).
  • BVerfG, 20.08.2003 - 1 BvR 1354/03

    Wahrnehmung prozessualer Rechte von Minderjährigen in einem Sorgerechtsstreit

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18
    Die Einrichtung der Verfahrensbeistandschaft ist übereinstimmend mit der ihr vorausgegangenen - inhaltsgleichen - Verfahrenspflegschaft Ausdruck der Subjektstellung des Kindes in seiner Individualität als Grundrechtsträger (…vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078 Rn. 10 mwN; vgl. auch BVerfG FamRZ 2004, 86;… Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 32).
  • BGH, 27.11.2019 - XII ZB 512/18

    Anordnung des paritätischen Wechselmodells bei fehlender Kooperations- und …

    Das Sorgerechtsverfahren ist vor dem Senat unter dem Aktenzeichen XII ZB 511/18 anhängig.
  • OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf anderen Elternteil

    Auch im Rahmen des § 1696 Abs. 1 Satz 1 BGB sind dabei die zu gewichtenden Gesichtspunkte des Kindeswohls die Erziehungseignung der Eltern, die Bindungen des Kindes, die Prinzipien der Förderung und der Kontinuität sowie der Kindeswillen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 511/18 -, Rn. 17).

    Der Kindeswille ist nur insoweit zu berücksichtigen, als er dem Kindeswohl entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 511/18 -, Rn. 19).

    Die Abänderung einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil ist trotz eines auf den Wechsel in den Haushalt des anderen Elternteils gerichteten Kindeswillens entsprechend nicht gerechtfertigt, wenn der Kindeswille nicht autonom gebildet ist und sonstige Belange des Kindeswohls entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 511/18 -, Rn. 17 ff.;… vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2021 - 1 BvR 1839/20 -, Rn. 37 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 30.05.2025 - 5 WF 4/25

    Einbenennung eines Kindes nach neuem Recht

    Rn. 27 (1) Der vom Kind geäußerte Wille hat bei kleineren Kindern vornehmlich Erkenntniswert hinsichtlich seiner persönlichen Bindungen, ist mit zunehmendem Alter jedoch auch als Ausdruck der Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit bedeutsam (vgl. BGH FamRZ 2020, 252, juris Rn. 19).
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