Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2018 - XII ZB 517/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45826
BGH, 28.11.2018 - XII ZB 517/17 (https://dejure.org/2018,45826)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2018 - XII ZB 517/17 (https://dejure.org/2018,45826)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17 (https://dejure.org/2018,45826)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,45826) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    § 5 Abs. 3 VBVG; § 1 Abs. 2 HeimG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vergütung des Berufsbetreuers: Einstufung als Heim bei Unterbringung in einer Wohngemeinschaft und Bezug ambulanter Pflegeleistungen von einem gesonderten Anbieter; personelle Verbindung von Vermieter und Pflegedienst

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 VBVG, § 5 Abs 3 S 1 VBVG, § 1 Abs 2 HeimG
    Vergütung des Berufsbetreuers: Einstufung als Heim bei Unterbringung in einer Wohngemeinschaft und Bezug ambulanter Pflegeleistungen von einem gesonderten Anbieter; personelle Verbindung von Vermieter und Pflegedienst

  • IWW

    § 5 Abs. 2 Satz 2 VBVG, § ... 5 Abs. 1 Satz 1 VBVG, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VBVG, § 5 VBVG, § 5 Abs. 3 Satz 1 VBVG, §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB, § 5 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 1 Abs. 2 HeimG, § 5 Abs. 3 VBVG, § 5 Abs. 3 Satz 2 VBVG, § 1 Abs. 2 Satz 1 und 3 HeimG, §§ 36, 43 SGB XI, Art. 3 Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG BY), Art. 19 PfleWoqG BY, Art. 22 PfleWoqG BY

  • Wolters Kluwer
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heimbegriff, Wohnungsgemeinschaft, Betreuervergütung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBVG § 5 Abs. 3; HeimG § 1 Abs. 2
    Einstufung als "Heim" bei Unterbringung des Betreuten in einer Wohngemeinschaft, personelle Verbindung von Vermieter und Pflegedienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeimG § 1 Abs. 2 ; VBVG § 5 Abs. 3
    Bemessung der Höhe der Vergütungsansprüche eines Berufsbetreuers; Abgrenzung einer Wohngemeinschaft von allgemeinen Pflegeleistungen von einem Pflegeheim

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohngemeinschaft mit ambulanten Pflegeleistungen - Heim i.S.d. § 5 Abs. 3 VBVG?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betreuervergütung bei in Wohngemeinschaft lebendem Betreuten

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Berechnung der Betreuervergütung bei in Wohngemeinschaft lebendem Betreuten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Aufenthalt in einem Heim bei Leben in Wohngemeinschaft mit Bezug ambulanter Pflegeleistungen

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    VBVG § 5 Abs 3
    Zur Frage, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen der gewöhnliche Aufenthalt des Betreuten in einer Wohngemeinschaft dem Heimaufenthalt gleichzustellen ist.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 379
  • FamRZ 2019, 477
  • Rpfleger 2019, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07

    Begriff des Aufenthalts in einem Heim bei Aufenthalt des Pflegebedürftigen in …

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - XII ZB 517/17
    Lebt der Betroffene aufgrund Mietvertrags in einer Wohngemeinschaft und bezieht von einem gesonderten Anbieter ambulante Pflegeleistungen, so hält er sich damit grundsätzlich noch nicht in einem Heim gemäß § 5 Abs. 3 VBVG auf (Fortführung Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008, XII ZB 176/07, FamRZ 2008, 778).

    Denn dem Gesetz liegt die Vorstellung zugrunde, dass sich der Aufwand der rechtlichen Betreuung erheblich danach unterscheidet, ob der Betreute zuhause oder in einem Heim lebt (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778 Rn. 14 ff. mwN).

  • OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 42/06

    Betreuervergütung bei Heimaufenthalt aufgrund umfangreicher hauswirtschaftlicher …

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - XII ZB 517/17
    Der Mietvertrag sieht aber insoweit keine Verpflichtung des Bewohners vor, sondern lässt es auch zu, dass die Bewohner, wenn auch in ihrer Gesamtheit als "Gremium", einen anderen Pflegedienstanbieter auswählen (aA noch OLG München BtPrax 2006, 107).
  • BGH, 29.06.2022 - XII ZB 480/21

    Vergütung des Berufsbetreuers: Gewöhnlicher Aufenthalt des Betroffenen in einer …

    Eine Wohnung wurde daher nicht schon dadurch zum Heim, dass der Vermieter dem Mieter anbot, ihm bei Erforderlichkeit Verpflegung und tatsächliche Betreuung durch einen Drittanbieter zu vermitteln, solange der Mieter nicht vertraglich gebunden war, dieses Angebot im Bedarfsfall anzunehmen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17 - FamRZ 2019, 477 Rn. 11 …und vom 4. November 2020 - XII ZB 436/19 - MDR 2021, 326 Rn. 10).

    Dem lag die Erwägung zugrunde, dass sich einerseits der Aufwand der rechtlichen Betreuung erheblich danach unterscheidet, ob der Betreute zuhause oder in einem Heim lebt, während andererseits die Abrechnung der Betreuervergütung durch ein striktes, an griffige und leicht feststellbare Kriterien gebundenes Verständnis des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs vereinfacht werden sollte (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2021 - XII ZB 46/21 - MDR 2021, 1157 Rn. 15 und vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17 - FamRZ 2019, 477 Rn. 9 mwN).

  • LG Göttingen, 25.06.2019 - 5 T 114/19

    Erforderlichkeit der Beibringung einer Selbstverwaltungserklärung im Rahmen der …

    Rn. 6 Jedenfalls diese geforderten Unterlagen reichte der Betreuer nicht ein unter Bezugnahme auf ein vermeintliches Urteil des LG Amberg; hierzu reichte er eine Kopie einer BGH-Entscheidung vom 28.11.2018, Az. XII ZB 517/17, zur Akte (Bl. 84 d. A.).

    Rn. 19 Ein Bezug des vom Betreuer benannten BGH-Beschlusses vom 28.11.2018 (Az. XII ZB 517/17) zum hiesigen Fall ist nicht erkennbar.

  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Willkürliche Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde …

    Dieses wird sodann Gelegenheit haben, unter Einbeziehung der zwischenzeitlich ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17 -, juris) in der Sache neu zu entscheiden, wobei es nicht ausgeschlossen ist, dass der jeweilige Rechtsstreit einen für den Beschwerdeführer günstigeren Ausgang nimmt.
  • BGH, 20.05.2020 - XII ZB 226/18

    Betreuervergütung: Wohngemeinschaft mit ambulanter Pflege als Heim; …

    Lebt der Betroffene aufgrund Mietvertrags in einer Wohngemeinschaft und bezieht von einem gesonderten Anbieter ambulante Pflegeleistungen, so hält er sich damit grundsätzlich noch nicht in einem Heim gemäß § 5 Abs. 3 VBVG a.F. auf (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17, FamRZ 2019, 477).

    Denn dem Gesetz liegt die Vorstellung zugrunde, dass sich der Aufwand der rechtlichen Betreuung erheblich danach unterscheidet, ob der Betreute zuhause oder in einem Heim lebt (Senatsbeschlüsse vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17 - FamRZ 2019, 477 Rn. 8 f. …und vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778 Rn. 14 ff.).

    Eine Wohnung wird danach nicht schon dadurch zum Heim, dass der Vermieter dem Mieter anbietet, ihm bei Erforderlichkeit Verpflegung und tatsächliche Betreuung durch einen Drittanbieter zu vermitteln, solange der Mieter nicht vertraglich gebunden ist, dieses Angebot im Bedarfsfall anzunehmen (Senatsbeschluss vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17 - FamRZ 2019, 477 Rn. 11).

    Rn. 14 cc) Diesem Ergebnis widerspricht es nicht, dass ambulante Wohnformen zunehmend in die landesrechtlichen Qualitätsvorschriften zur Heimpflege einbezogen werden (Senatsbeschluss vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17 - FamRZ 2019, 477 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 04.11.2020 - XII ZB 436/19

    Zur Abgrenzung zwischen einer Heimunterbringung und einer ambulant betreuten …

    Lebt der Betroffene in einer angemieteten Wohnung und bezieht er von einem gesonderten Anbieter ambulante Betreuungsleistungen, so hält er sich damit grundsätzlich noch nicht in einem Heim gemäß § 5 Abs. 3 VBVG a.F. auf (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17, FamRZ 2019, 477 und vom 20. Mai 2020 - XII ZB 226/18, FamRZ 2020, 1408).

    Denn dem Gesetz liegt die Vorstellung zugrunde, dass sich der Aufwand der rechtlichen Betreuung erheblich danach unterscheidet, ob der Betreute zuhause oder in einem Heim lebt (Senatsbeschlüsse vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17 - FamRZ 2019, 477 Rn. 9 …und vom 20. Mai 2020 - XII ZB 226/18 - FamRZ 2020, 1408 Rn. 8).

    Eine Wohnung wird nicht schon dadurch zum Heim, dass der Vermieter dem Mieter anbietet, ihm bei Erforderlichkeit Verpflegung und tatsächliche Betreuung durch einen Drittanbieter zu vermitteln, solange der Mieter nicht vertraglich gebunden ist, dieses Angebot im Bedarfsfall anzunehmen, § 5 Abs. 3 Satz 2 VBVG aF iVm § 1 Abs. 2 Satz 1 und 3 HeimG (Senatsbeschlüsse vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17 - FamRZ 2019, 477 Rn. 11 …und vom 20. Mai 2020 - XII ZB 226/18 - FamRZ 2020, 1408 Rn. 9).

    Auch durch eine organisatorische Verbindung würden dem Betreuer die diesbezügliche Organisation und Überwachung nicht abgenommen (Senatsbeschluss vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17 - FamRZ 2019, 477 Rn. 13 f.).

  • BGH, 16.06.2021 - XII ZB 46/21

    Zur Frage, ob der Aufenthalt des Betreuten in der konkreten Wohnform dem …

    Eine Wohnung wurde daher nicht schon dadurch zum Heim, dass der Vermieter dem Mieter anbot, ihm bei Erforderlichkeit Verpflegung und tatsächliche Betreuung durch einen Drittanbieter zu vermitteln, solange der Mieter nicht vertraglich gebunden war, dieses Angebot im Bedarfsfall anzunehmen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17 - FamRZ 2019, 477 Rn. 11 …und vom 4. November 2020 - XII ZB 436/19 - MDR 2021, 326 Rn. 10).

    Dem lag die Erwägung zugrunde, dass sich einerseits der Aufwand der rechtlichen Betreuung erheblich danach unterscheidet, ob der Betreute zuhause oder in einem Heim lebt, während andererseits die Abrechnung der Betreuervergütung durch ein striktes, an griffige und leicht feststellbare Kriterien gebundenes Verständnis des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs vereinfacht werden sollte (vgl. Senatsbeschluss vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17 - FamRZ 2019, 477 Rn. 9 mwN).

  • LG Cottbus, 25.10.2019 - 7 T 265/17
    Dabei war es Ziel des Gesetzgebers, die Abrechnung durch pauschalierende Stundenansätze zu vereinfachen (BGH Beschl. v. 28.11.2018 - XII ZB 517/17, BeckRS 2018, 35136).
  • LG Ravensburg, 05.06.2020 - 2 T 19/20

    Vormündervergütung - Ambulant betreute und stationäre Wohnformen gleichgestellt?

    Dabei muss der Mieter auch vertraglich gebunden sein, dieses Angebot im Bedarfsfall anzunehmen (BGH, Beschluss vom 28.11.2018 - XII ZB 517/17 -, juris Rn. 11 = BtPrax 2019, 73).
  • LG Essen, 09.02.2024 - 7 T 359/23

    Berufsbetreuer, Vergütung

    Wohnraum, Verpflegung und tatsächliche Betreuung werden sozusagen "aus einer Hand" durch einen professionellen Organisationsapparat entgeltlich zur Verfügung gestellt (vgl. BGH Beschl. v. 28.11.2018 - XII ZB 517/17, BeckRS 2018, 35136 Rn. 11, beck-online, zum vergütungsrechtlichen Heimbegriff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht