Rechtsprechung
| BGH, 12.05.2021 - XII ZB 587/20 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbringungssache: Wesentlicher Verfahrensmangel bei nicht rechtzeitiger Überlassung des Sachverständigengutachtens vor dem Anhörungstermin; Bestellung zum Sachverständigen vor der Untersuchung des Betroffenen
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§§ 319 Abs. 1 Satz 1, ... 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 319 Abs. 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 37 Abs. 2 FamFG, § 325 Abs. 1 FamFG, § 288 Abs. 1 FamFG, § 321 Abs. 1 FamFG, § 321 Abs. 1 Satz 2 FamFG
- Wolters Kluwer
Bestellung eines Gutachters in einer Unterbringungssache; Wesentlicher Verfahrensmangel im Rahmen einer Anhörung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 319 Abs. 1 ; FamFG § 321 Abs. 1
Bestellung eines Gutachters in einer Unterbringungssache; Wesentlicher Verfahrensmangel im Rahmen einer Anhörung - rechtsportal.de
FamFG § 319 Abs. 1 ; FamFG § 321 Abs. 1
A) Wenn in einem Unterbringungsverfahren dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 146/20 - ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterbringungssache: Wesentlicher Verfahrensmangel bei nicht rechtzeitiger Überlassung ...
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 30.09.2020 - 300 XVII 2446/16
- LG Dortmund, 02.12.2020 - 9 T 559/20
- BGH, 12.05.2021 - XII ZB 587/20
Papierfundstellen
- NJW 2021, 2734
- NJW-RR 2021, 1009
- MDR 2021, 1084
- FamRZ 2021, 1414
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.09.2015 - XII ZB 250/15
Gutachten im Unterbringungsverfahren für einen Betreuten zwecks Heilbehandlung: …
Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 587/20
Der Gutachter in einer Unterbringungssache muss schon vor der Untersuchung des Betroffenen zum Sachverständigen bestellt worden sein (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. September 2015 - XII ZB 250/15, FamRZ 2015, 2156).Dadurch soll eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung zur Feststellung der medizinischen Voraussetzungen einer Unterbringung sichergestellt werden (Senatsbeschluss vom 16. September 2015 - XII ZB 250/15 - FamRZ 2015, 2156 Rn. 11 mwN).
Rn. 14 Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 FamFG hat der Sachverständige den Betroffenen vor Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen, wobei er vor der Untersuchung bereits zum Sachverständigen bestellt sein und dem Betroffenen den Zweck der Untersuchung eröffnet haben muss, damit dieser sein Recht, an der Beweisaufnahme teilzunehmen, sinnvoll ausüben kann (Senatsbeschluss vom 16. September 2015 - XII ZB 250/15 - FamRZ 2015, 2156 Rn. 12 mwN).
- BGH, 14.10.2020 - XII ZB 146/20
Unterbringung - ohne Anhörung des Betroffenen
Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 587/20
Wenn in einem Unterbringungsverfahren dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 146/20, FamRZ 2021, 145).Wenn dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 146/20 - FamRZ 2021, 145 Rn. 10 mwN).
- BGH, 13.05.2020 - XII ZB 541/19
Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung einer …
Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 587/20
Ein solches Vorgehen setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (Senatsbeschluss vom 13. Mai 2020 - XII ZB 541/19 - FamRZ 2020, 1305 Rn. 10, 12 mwN). - BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16
Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete …
Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 587/20
Macht das Beschwerdegericht von der Möglichkeit des § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 - FamRZ 2017, 755 Rn. 17 mwN). - BGH, 16.05.2018 - XII ZB 542/17
Unterbringungsverfahren: Gewährung des rechtlichen Gehörs durch Bekanntgabe des …
Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 587/20
Rn. 8 Durch eine Bekanntgabe an einen Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 325 Abs. 1 FamFG (vgl. auch § 288 Abs. 1 FamFG) absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (Senatsbeschluss vom 16. Mai 2018 - XII ZB 542/17 - FamRZ 2018, 1196 Rn. 9 mwN).
- BGH, 23.03.2022 - XII ZB 24/22
Stattfinden einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über …
Ein solches Vorgehen setzt jedoch unter anderem voraus, dass die notwendige Verfahrenshandlung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 587/20 - FamRZ 2021, 1414 Rn. 5 zur Anhörung). - BGH, 03.09.2025 - XII ZB 295/25
Unterbringungsverfahren: Betroffenem ist Sachverständigengutachten zu überlassen!
Wenn in einem Unterbringungsverfahren dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 2025 - XII ZB 365/24, FamRZ 2025, 814 und vom 12. Mai 2021 - XII ZB 587/20, FamRZ 2021, 1414).Wenn dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 2025 - XII ZB 365/24 - FamRZ 2025, 814 Rn. 6 mwN; vom 12. Mai 2021 - XII ZB 587/20 - FamRZ 2021, 1414 Rn. 7 mwN).
- BGH, 07.12.2022 - XII ZB 340/22
Geschlossene Unterbringung: Zulässigkeit der Beschwerde der Geschwister des …
Wenn dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 587/20 - FamRZ 2021, 1414 Rn. 7 mwN). - LG Aachen, 23.02.2022 - 3 T 68/22 Rn. 19 Für die von der Beschwerde angemahnte Stellungnahmemöglichkeit zur Person der Sachverständigen dürfte es genügen, dass der Gutachter 1) schon vor der Untersuchung des Betroffenen zum Sachverständigen bestellt worden ist (…BGH, Beschl. v. 16.09.2015 - XII ZB 250/15, FamRZ 2015, 2156, Rn. 14; BGH, Beschl. v.12.7.2017 - XII ZB 88/17, NJW-RR 2017, 1219; BGH, Beschl. v. 12.05.2021 - XII ZB 587/20 -, juris), 2) die Ernennung des Sachverständigen dem Betroffenen vor Beginn der Begutachtung zumindest formlos mitgeteilt worden ist, damit dieser gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG iVm § 406 ZPO Gebrauch machen kann (BGH, Beschl. v. 17.1.2018 - XII ZB 398/17 FGPrax 2018, 120), und dem Betroffenen vor Bestellung des Sachverständigen entweder rechtliches Gehör gewährt oder die Freiwilligkeit der Mitwirkung an der Erstellung des Gutachtens mitgeteilt worden ist (…BVerfG, Beschl. v. 24.9.2021 - 1 BvQ 103/21, BeckRS 2021, 29367, Rn. 12).
- LG Berlin, 20.09.2021 - 87 T 354/18
Unterbringung auf geschlossener psychiatrischen Station eines Krankenhauses nach …
Wenn dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (…BGH NJW 2021, 1592 = FamRZ 2021, 145 Rn. 10 mwN; NJW-RR 2021, 1009 Rn. 7, beck-online).
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