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Rechtsprechung
   BGH, 03.08.2016 - XII ZB 616/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24888
BGH, 03.08.2016 - XII ZB 616/15 (https://dejure.org/2016,24888)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15 (https://dejure.org/2016,24888)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2016 - XII ZB 616/15 (https://dejure.org/2016,24888)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 1897 Abs. 4 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Betreuungssache: Mangelnde Eignung der in einer Betreuungsverfügung benannten Person als Betreuer in Vermögensangelegenheiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1897 Abs 4 S 1 BGB
    Betreuungssache: Mangelnde Eignung der in einer Betreuungsverfügung benannten Person als Betreuer in Vermögensangelegenheiten

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 1896 Abs. 1 BGB, § 1896 Abs. 2 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1
    Ungeeignetheit der als Betreuer benannten Person in Vermögensangelegenheiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlende Eignung der in einer Betreuungsverfügung benannten Person als Betreuer in Vermögensangelegenheiten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1
    Fehlende Eignung der in einer Betreuungsverfügung benannten Person als Betreuer in Vermögensangelegenheiten

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Mangelnde Eignung der in einer Betreuungsverfügung benannten Person als Betreuer in Vermögensangelegenheiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfügung - und die mangelnde Geeignetheit der Wunschbetreuerin

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mangelnde Eignung der in einer Betreuungsverfügung benannten Person

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ungeeigneter Betreuer

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Mangelnde Eignung als Betreuer in Vermögensangelegenheiten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Benannte Person bei ungeklärten Barabhebungen als Betreuer in Vermögensangelegenheiten ungeeignet

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was betreuungsbedürftige Volljährige und Personen, die zum Betreuer eines Betroffenen bestellt werden möchten, wissen sollten

  • heilpraxisnet.de (Kurzinformation)

    19.355 Euro von Konten eines Demenzkranken abgebucht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1156
  • MDR 2016, 1145
  • FGPrax 2016, 266
  • FamRZ 2016, 1758
  • Rpfleger 2017, 25
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 131/13

    Rechtliche Betreuung: Absehen von der Bestellung des Ehemannes der Betroffenen …

    Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 616/15
    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 131/13 - FamRZ 2013, 1798 Rn. 10 mwN).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 131/13 - FamRZ 2013, 1798 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14

    Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des …

    Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 616/15
    Soweit es um die vorgeschlagene Person geht, müssen diese Erkenntnisse hinreichend aussagekräftig sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 29).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten …

    Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 616/15
    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 2 folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde bereits daraus, dass ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2014 - XII ZB 117/14 - FamRZ 2015, 249 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15

    Beschwerde gegen die Einrichtung einer Betreuung: Beschränkung auf die Auswahl …

    Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 616/15
    Weitere Ermittlungen zum Betreuungsbedarf im Sinne des § 1896 Abs. 1 BGB oder zur Erforderlichkeit der Betreuung nach § 1896 Abs. 2 BGB sind in einem solchen Fall nicht mehr veranlasst (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 9 f.).
  • BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 42/93

    Betreuung; Beschwerdeverfahren; Verfahrenspfleger; Betreuungsvollmacht; …

    Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 616/15
    Ein solcher Vorschlag kann auch schon vor dem Betreuungsverfahren, etwa in einer Betreuungsverfügung abgegeben werden (…MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1897 Rn. 22) und daher auch in einer wegen Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen unwirksamen Vorsorgevollmacht zum Ausdruck kommen (BayObLG FamRZ 1993, 1110).
  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 269/16

    Betreuung: Verzicht auf die persönlichen Anhörung des Betroffenen im …

    Es ist daher zunächst zu prüfen, ob der Betroffene eine bestimmte Person als Betreuer wünscht oder nicht wünscht (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 und 2 BGB; vgl. Senatsbeschluss vom 3. August 2016 - XII ZB 616/15 - juris Rn. 17), ob anstelle der bisherigen Berufsbetreuerin eine geeignete Person zur Verfügung steht, die zur ehrenamtlichen Führung der Betreuung bereit ist (§ 1897 Abs. 6 Satz 1 BGB), und inwieweit bei der Auswahl des Betreuers auf die Bindungen des Betroffenen zu seinen Eltern sowie auf die Gefahr von Interessenkonflikten Rücksicht zu nehmen ist (§ 1897 Abs. 5 BGB).
  • BGH, 31.07.2024 - XII ZB 75/24

    Suspendierung einer Vorsorgevollmacht

    Für die Annahme einer derartigen Gefährdungslage genügt jedoch nicht die rückblickende Betrachtung des bisherigen Verhaltens des Bevollmächtigten für sich allein, sondern es bedarf einer Prognose seines zukünftigen Verhaltens (vgl. Senatsbeschluss vom 3. August 2016 - XII ZB 616/15 - FamRZ 2016, 1758 Rn. 17).
  • LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 64/19

    Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden, was auch in einer wegen Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen unwirksamen Vorsorgevollmacht zum Ausdruck kommen kann (BGH…, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 17, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 16, juris.de, m.w.N.).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (BGH…, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

    Die Annahme einer solchen konkreten Gefahr beruht auf einer Prognoseentscheidung des Gerichts, für die dieses sich naturgemäß auf Erkenntnisse stützen muss, die in der - näheren oder auch weiter zurückliegenden - Vergangenheit wurzeln (BGH…, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

    Soweit es um die vorgeschlagene Person geht, müssen diese Erkenntnisse hinreichend aussagekräftig sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (BGH…, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

  • LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 63/19
    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden, was auch in einer wegen Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen unwirksamen Vorsorgevollmacht zum Ausdruck kommen kann (BGH…, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 17, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 16, juris.de, m.w.N.).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (BGH…, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

    Die Annahme einer solchen konkreten Gefahr beruht auf einer Prognoseentscheidung des Gerichts, für die dieses sich naturgemäß auf Erkenntnisse stützen muss, die in der - näheren oder auch weiter zurückliegenden - Vergangenheit wurzeln (BGH…, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

    Soweit es um die vorgeschlagene Person geht, müssen diese Erkenntnisse hinreichend aussagekräftig sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (BGH…, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

  • LG Essen, 11.03.2020 - 7 T 84/18

    Betreuung, Vorsorgevollmacht

    Ein solcher Vorschlag kann auch schon vor dem Betreuungsverfahren, etwa in einer Betreuungsverfügung abgegeben werden (BGH, NJW-RR 2016/1156).

    Der Wille kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände Gründe von erheblichem Gewicht ergeben, die gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person sprechen und die konkrete Gefahr besteht, dass diese die Betreuung nicht zum Wohl des Betroffenen führen kann oder will (BGH, FamRZ 2016/1758).

  • BGH, 18.03.2026 - XII ZB 409/25

    Wunsch eines Betroffenen zur Bestellung einer bestimmten Person zum Betreuer …

    Ein solcher Wunsch kann auch schon vor dem Betreuungsverfahren, etwa in einer Betreuungsverfügung, geäußert werden (vgl. Senatsbeschluss vom 3. August 2016 - XII ZB 616/15 - FamRZ 2016, 1758 Rn. 16).
  • LG Hagen, 23.07.2018 - 3 T 46/18
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Vermögensverzeichnisse nicht ordnungsgemäß erstellt werden (BayObLG FamRZ 00, 514) oder wenn die zur Betreuung berufene Person wiederholt Abhebungen vom Konto des Betroffenen vornimmt, ohne schlüssige Angaben zur Verwendung des Geldes zu machen (BGH, Beschluss vom 3. August 2016 -XII ZB 616/15).
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