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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.2019 - XII ZR 101/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35723
BGH, 16.10.2019 - XII ZR 101/19 (https://dejure.org/2019,35723)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2019 - XII ZR 101/19 (https://dejure.org/2019,35723)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - XII ZR 101/19 (https://dejure.org/2019,35723)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Verpflichtung zur Räumung von Geschäftsräumen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 546 BGB, § 719 Abs 2 S 1 ZPO
    Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Verpflichtung zur Räumung von Geschäftsräumen

  • IWW

    § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO, §§ 544 Abs. 5 Satz 2, 719 Abs. 2 ZPO, § 719 Abs. 2 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil; Vorliegen eines über die Vorwegnahme des Prozessergebnisses hinausgehenden nicht zu ersetzenden Nachteils

  • ra.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 544 Abs. 5 Satz 2, 719 Abs. 2
    Einstellung der Zwangsvollstreckung durch Revisionsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2 S. 1; ZPO § 719 Abs. 2
    Voraussetzungen für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil; Vorliegen eines über die Vorwegnahme des Prozessergebnisses hinausgehenden nicht zu ersetzenden Nachteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Verfahren vor dem BGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Verfahren vor dem BGH (IVR 2020, 20)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2020, 98
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.2017 - XII ZR 76/17

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in Sachen …

    Auszug aus BGH, 16.10.2019 - XII ZR 101/19
    Rn. 6 1. Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass die Verpflichtung zur Räumung für sich gesehen keinen "nicht zu ersetzenden Nachteil" im Sinne des § 719 Abs. 2 Satz 1 ZPO darstellt, auch wenn die Vollstreckung das Prozessergebnis vorwegnimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 20. September 2017 - XII ZR 76/17 - NJW-RR 2017, 1355 Rn. 5 mwN).
  • OLG Hamburg, 31.01.2024 - 4 U 69/23

    Kündigung des Mietvertrags über Kanzleiräume, Ausübung einer Verlängerungsoption

    Die Herausgabepflicht ist vielmehr die normale Folge eines durch Kündigung beendeten Mietverhältnisses (BGH…, Beschluss vom 20. September 2017 - XII ZR 76/17 - NJW-RR 2017, 1355 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2019 - XII ZR 101/19 -, juris Rn. 6).

    Rn. 64 Die Beklagten haben nicht ordnungsgemäß vorgetragen und glaubhaft gemacht, dass und warum es ihnen seit Zugang der ordentlichen Kündigung im Jahr 2022 nicht möglich gewesen wäre, in Hamburg Ersatzräume zur Fortführung des Geschäftsbetriebs der Beklagten zu 3) zu finden (vgl. zu diesem Erfordernis bei der Räumung von Gewerberäumen: BGH…, Beschluss vom 31. Juli 2013 - XII ZR 114/13 -, Rn. 8;… Beschluss vom 27. August 1998 - XII ZR 167/98 -, Rn. 6; Beschluss vom 16. Oktober 2019 - XII ZR 101/19 -, Rn. 7, jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 18.07.2023 - VIII ZA 6/23

    Einstweilige Anordnung der Einstellung der Zwangsvollstreckung aus vorläufig …

    Rn. 12 cc) Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt zudem dann nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - VIII ZR 262/16, WuM 2017, 293 Rn. 2 mwN;… vom 26. September 2018 - VIII ZR 290/18, NJW-RR 2019, 72 Rn. 9;… vom 25. August 2020 - VIII ZR 59/20, NJW-RR 2020, 1275 Rn. 6; vom 16. Oktober 2019 - XII ZR 101/19, juris Rn. 9;… vom 25. Mai 2022 - XII ZR 8/22, juris Rn. 5;… vom 9. Februar 2023 - V ZA 3/23, juris Rn. 3).
  • KG, 28.04.2022 - 8 U 201/21

    Abgrenzung von Wohn- und Gewerberaummietverhältnis

    In der Gewerbemiete nimmt der BGH hingegen an, dass ein unersetzlicher Nachteil bei Verlust der Gewerberäume regelmäßig nicht besteht (s. ZMR 2020, 98 - juris Rn 6; NJW-RR 2017, 1355 Rn 5 f.).

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass das Mietverhältnis von vornherein auf 10 Jahre befristet war und diese Zeit abgelaufen ist (vgl. auch BGH ZMR 2020, 98 - juris Rn 7).

  • OLG Schleswig, 24.03.2021 - 12 U 14/21

    Verpflichtung zur Räumung eines Gewerberaumes

    Der BGH hat bereits entschieden, dass die Verpflichtung zur Räumung von Gewerberaum für sich genommen keinen nicht zu ersetzenden Nachteil darstelle, selbst wenn die Vollstreckung das Prozessergebnis vorwegnehme (BGH, Beschluss v. 16.10.2019 - XII ZR 101/19).
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