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Rechtsprechung
   BGH, 06.10.2021 - XII ZR 11/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,45708
BGH, 06.10.2021 - XII ZR 11/20 (https://dejure.org/2021,45708)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2021 - XII ZR 11/20 (https://dejure.org/2021,45708)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - XII ZR 11/20 (https://dejure.org/2021,45708)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit der formularvertraglich vereinbarten Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts in einem Einkaufszentrum; Kündigung des Mieters aus wichtigem Grund ohne vorherige Abmahnung

  • IWW

    § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 2 BGB, § 543 Abs. 1 BGB, § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB, § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB, § 296 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Kündigung des Mietvertrages über ein Ladenlokal durch den Mieter aufgrund einer durch den Vermieter bewusst falsch berechneten Betriebskostenabrechnung; Unangemessene konkurrenzrechtliche Benachteiligung durch formularvertraglich vereinbarte Betriebs- und ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Betriebs- und Offenhaltungspflicht, www.K1.de I Gesellschaftsrecht

  • Betriebs-Berater

    Gewerberaummietvertrag - Wirksamkeit einer formularvertraglich vereinbarten Betriebspflicht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beharren auf fehlerhafte Betriebskostenabrechnung: Mieter kann fristlos kündigen; §§ 543 Abs. 1, 307 Abs. 1 BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 307, 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2
    Wirksame Kumulation von Betriebspflicht, fehlendem Konkurrenzschutz und nur vager Sortimentsbindung/Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 307, 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2
    Formularvertraglich vereinbarte Betriebs- und Offenhaltungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Bb; BGB § 543 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    A) Die formularvertraglich vereinbarte Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts in einem Einkaufszentrum stellt auch im Zusammenspiel mit fehlendem Konkurrenzschutz keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn sie mit keiner hinreichend ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Bb; BGB § 543 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    Kündigung des Mietvertrages über ein Ladenlokal durch den Mieter aufgrund einer durch den Vermieter bewusst falsch berechneten Betriebskostenabrechnung; Unangemessene konkurrenzrechtliche Benachteiligung durch formularvertraglich vereinbarte Betriebs- und ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Formularmäßig vereinbarte Betriebs- und Offenhaltungspflicht zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die beschränkte Zulassung der Revision

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Öffnungs- und Betriebspflichten im Einkaufszentrum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebskostenabrechnung - und die wahrheitswidrigen Angaben des Vermieters

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebs- und Offenhaltungspflicht eines gewerblichen Mieters

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Mietklausel ohne Sortiments- und Konkurrenzschutz ist wirksam - Mietklausel ohne Sortiments- und Konkurrenzschutz ist wirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine unangemessene Benachteiligung bei formularvertraglich vereinbarter Betriebspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts in einem Einkaufzentrum trotz mangelndem Konkurrenzschutzes wenn keine strenge Sortimentsbindung vereinbart

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung durch Mieter bei Absicht des Vermieters falsche Betriebskostenabrechnung mit wahrheitswidrigen Angaben zu verteidigen - Keine Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebspflichten für Einkaufszentrum wirksam! (IMR 2022, 24)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung falsch: Kündigung ohne Abmahnung zulässig! (IMR 2022, 25)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine strenge Sortimentsbindung: Betriebspflicht für Einkaufzentrum wirksam!

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung falsch: Kündigung ohne Abmahnung zulässig! (IBR 2022, 42)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 161
  • ZIP 2021, 2487
  • MDR 2022, 490
  • NZM 2021, 930
  • WM 2023, 290
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.2020 - XII ZR 51/19

    Benachteiligung des Mieters eines Gewerberaummietvertrages durch vereinbarte …

    Auszug aus BGH, 06.10.2021 - XII ZR 11/20
    Die formularvertraglich vereinbarte Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts in einem Einkaufszentrum stellt auch im Zusammenspiel mit fehlendem Konkurrenzschutz keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn sie mit keiner hinreichend konkreten Sortimentsbindung verbunden ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 3. März 2010 - XII ZR 131/08, ZMR 2010, 596 und in Abgrenzung zum Senatsurteil vom 26. Februar 2020 - XII ZR 51/19, BGHZ 224, 370 = NJW 2020, 1507 Rn. 36 ff.).

    Ihrem Antrag wäre sowohl dann nicht zu entsprechen, wenn die Betriebspflicht nicht wirksam vereinbart worden wäre, als auch wenn das Mietverhältnis durch eine der ausgesprochenen Kündigungen beendet wäre (vgl. Senatsurteil BGHZ 224, 370 = NJW 2020, 1507 Rn. 10 ff.).

    Nicht mehr angemessen ist es hingegen, wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Urteils entschieden hat, wenn die genannten Formularbedingungen - unter Einschluss einer engen Sortimentsbindung - kumulativ vereinbart werden (vgl. Senatsurteil BGHZ 224, 370 = NJW 2020, 1507 Rn. 33 ff. mwN).

    Denn bei ihm handelt es sich um einen Eingriff in die Hauptleistungspflicht des Vermieters (Senatsurteil BGHZ 224, 370 = NJW 2020, 1507 Rn. 36 ff. mwN).

    Ermöglichen die Vertragsklauseln einseitig dem Vermieter, Konkurrenzsituationen herbeizuführen und dadurch den strengen Branchenmix aufzuweichen, beeinträchtigt dies den Mieter unangemessen, wenn jener nicht seinerseits durch entsprechende Sortimentsanpassung reagieren kann (vgl. Senatsurteil BGHZ 224, 370 = NJW 2020, 1507 Rn. 41 f.).

  • BGH, 03.03.2010 - XII ZR 131/08

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Betriebs- und …

    Auszug aus BGH, 06.10.2021 - XII ZR 11/20
    Die formularvertraglich vereinbarte Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts in einem Einkaufszentrum stellt auch im Zusammenspiel mit fehlendem Konkurrenzschutz keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn sie mit keiner hinreichend konkreten Sortimentsbindung verbunden ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 3. März 2010 - XII ZR 131/08, ZMR 2010, 596 und in Abgrenzung zum Senatsurteil vom 26. Februar 2020 - XII ZR 51/19, BGHZ 224, 370 = NJW 2020, 1507 Rn. 36 ff.).

    Eine solche hat der Senat für die vereinbarte Nutzung "zur ausschließlichen Nutzung als: T.-Discount einschließlich der dazugehörenden Rand- und Nebensortimente" verneint (Senatsurteil vom 3. März 2010 - XII ZR 131/08 - ZMR 2010, 596 Rn. 16 mwN).

  • AG Brandenburg, 27.03.2025 - 30 C 99/23

    Eigenbedarfskündigung: Eigene "Härte" des Vermieters kann "Härte" des Mieters …

    Diese Umstände, die eine sofortige Kündigung rechtfertigen, müssen zum Kündigungszeitpunkt im Übrigen nur tatsächlich gegeben sein, sie müssen aber nicht offenkundig sein (BGH, Urteil vom 06.10.2021, Az.: XII ZR 11/20).
  • LG Kassel, 02.12.2021 - 11 O 1009/21

    Ist die im Mietvertrag enthaltene Konkurrenzschutzklausel wirksam?

    Eine formularmäßige Abrede, die den Vermieter von einer Verpflichtung zum Konkurrenzschutz freistellt oder den Mieter an ein bestimmtes Sortiment bindet, ist für sich genommen im Regelfall nicht als eine im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unangemessene Benachteiligung des Mieters zu werten (BGH, Urt. v. 06.10.2021, XII ZR 11/20, DE:BGH:2021:061021UXIIZR11.20.0, Rdn. 17).

    Nicht mehr angemessen ist zwar, wenn eine solche Ausschlussklausel bei einem langfristig intendierten Mietverhältnis mit einer Betriebspflicht des Mieters kombiniert und zusätzlich mit einer engen Sortimentsbindung verbunden wird (BGH, Urt. v. 06.10.2021, XII ZR 11/20, DE:BGH:2021:061021UXIIZR11.20.0, Rdn. 17;… v. 26.02.2020, XII ZR 51/19, NJW 2020, 1507, 1509 Rdn. 30 ff.).

    Solche Vertragsklauseln, die es in ihrer Kombination einseitig dem Vermieter ermöglichen, Konkurrenzsituationen herbeizuführen und dadurch den strengen Branchenmix aufzuweichen, ohne dass andererseits der Mieter darauf durch entsprechende Sortimentsanpassungen reagieren kann, benachteiligen den Mieter unangemessen (…BGH, BGH, Urt. v. 03.03.2010, XII ZR 131/08, NJW-RR 2010, 1017, 1018 Rdn. 13; v. 06.10.2021, XII ZR 11/20, DE:BGH:2021:061021UXIIZR11.20.0, Rdn. 18).

    Eine solche hinreichend konkrete Sortimentsbindung liegt bei der hier vereinbarten Nutzung "zum Betrieb eines Modefachgeschäftes mit angrenzenden Sortimenten" nicht vor (…vgl. BGH, Urt. v. 03.03.2010, XII ZR 131/08, NJW-RR 2010, 1017, 1018 Rdn. 13; v. 06.10.2021, XII ZR 11/20, DE:BGH:2021:061021UXIIZR11.20.0, Rdn. 18).

  • OLG Nürnberg, 25.01.2024 - 6 U 1649/23
    Unwirksam ist aber nur eine solche Klausel, die eine strenge Sortimentsbindung vorsieht (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2021 - XII ZR 11/20 - Rn. 20, juris) Denn nur eine solche enge Sortimentsbindung führt dazu, dass der Mieter auf eine Konkurrenzsituation nicht mehr angemessen reagieren kann, weil er durch die mietvertraglich vorgegebene Sortimentsbindung zu stark eingeschränkt wird, um eine substantielle Veränderung des eigenen Angebots herbeizuführen.

    Verneint hat dies der BGH in zwei Fällen, in denen sich aus der Zweckbezeichnung ("T.-Discount einschließlich der dazugehörenden Rand- und Nebensortimente": BGH…, Urteil vom 3. März 2010 - XII ZR 131/08 - Rn. 16; "Einzelhandelsgeschäft für den Verkauf von Fan-, Lizenz- und Geschenkartikel und Assessoires": BGH, Urteil vom 6. Oktober 2021 - XII ZR 11/20 - Rn. 21, jeweils zitiert nach juris) keine hinreichende Sortimentsbindung herleiten ließ.

  • OLG Hamburg, 01.06.2023 - 4 U 10/22

    Geschäftsraummietvertrag: Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung durch den …

    Aufgrund des auftretenden Summierungseffektes kann aber die Kumulierung einer Betriebspflicht mit einer hinreichend konkreten Sortimentsbindung und einem Konkurrenzschutzausschluss eine unangemessene und nach § 307 BGB unwirksame Benachteiligung des Mieters darstellen (BGH, Urteil vom 26.02.2020, Az. XII ZR 51/19, NJW 2020, 1507, Tz. 36; Urteil vom 06.10.2021, Az. XII ZR 11/20, BeckRS 2021, 34237, Tz. 18).
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