Rechtsprechung
| BGH, 29.01.1992 - XII ZR 124/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 242
Treuwidrigkeit der Berufung auf einen Abfindungsvergleich wegen unerwarteter Bodenverunreinigungen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung für Beschädigungen eines Grundstückes aus einem Pachtvertrag auch bei Bodenverunreinigungen - Verpflichtung zur Bereinigung eines ölverschmutzten Bodens aus Pachtvertrag - Bodenbereinigungen durch Beseitigung oder Austausch eines Tanks - Haftungsausschluss für ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242
Kostenverteilung des Austauschs kontaminierten Erdreichs zwischen Pächter und Verpächter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Altlastenrisiko: Reichweite eines Vergleichs mit Tankstellenpächter (IBR 1992, 464)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 714
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.06.1990 - VI ZR 255/89
Festhalten an einem Abfindungsvergleich nach Veränderungen der die Schadenshöhe …
Auszug aus BGH, 29.01.1992 - XII ZR 124/90
Sie verstößt damit gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn die Äquivalenz der beiderseitigen Leistungen hierdurch so erheblich gestört worden ist, daß es für die Kläger nach den gesamten Umständen des Falles eine ungewöhnliche Härte bedeutet (BGH, Urteil vom 28. Februar 1961 - VI ZR 95/60 - LM § 779 BGB Nr. 16; Urteil vom 19. Juni 1990 - VI ZR 255/89 - NJW 1991, 1535 m.w.N.). - BGH, 28.02.1961 - VI ZR 95/60
Einschränkende Auslegung eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich von Ansprüchen …
Auszug aus BGH, 29.01.1992 - XII ZR 124/90
Sie verstößt damit gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn die Äquivalenz der beiderseitigen Leistungen hierdurch so erheblich gestört worden ist, daß es für die Kläger nach den gesamten Umständen des Falles eine ungewöhnliche Härte bedeutet (BGH, Urteil vom 28. Februar 1961 - VI ZR 95/60 - LM § 779 BGB Nr. 16; Urteil vom 19. Juni 1990 - VI ZR 255/89 - NJW 1991, 1535 m.w.N.).
- OLG München, 18.04.2018 - 7 U 3130/17
Unzulässiges Berufen auf Abgeltungsklausel in Aufhebungsvereinbarung bei …
Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Berufung des Schuldners eines Schadensersatzanspruches auf eine Abgeltungsklausel dann treuwidrig ist, wenn die Äquivalenz der beiderseitigen Leistungen erheblich gestört ist und das für eine Seite eine unbillige Härte bedeutet (Urteil vom 29.1.1992 - XII ZR 124/90; Urteil vom 16.9.2008 - VI ZR 296/07).Die Bezugsentscheidungen betrafen unerkannte existenzgefährdende Altlasten auf einem Pachtgrundstück (XII ZR 124/90) bzw. massivste unvorhergesehene Spätfolgen einer Körperverletzung (VI ZR 296/07).
- OLG München, 16.05.2018 - 7 U 3130/17
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Schäden der Gesellschaft im …
Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Berufung des Schuldners eines Schadensersatzanspruches auf eine Abgeltungsklausel dann treuwidrig ist, wenn die Äquivalenz der beiderseitigen Leistungen erheblich gestört ist und das für eine Seite eine unbillige Härte bedeutet (Urteil vom 29.1.1992 - XII ZR 124/90; Urteil vom 16.9.2008 - VI ZR 296/07).Die Bezugsentscheidungen betrafen unerkannte existenzgefährdende Altlasten auf einem Pachtgrundstück (XII ZR 124/90) bzw. massivste unvorhergesehene Spätfolgen einer Körperverletzung (VI ZR 296/07).
- KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09
Gewerberaummiete: Darlegungs- und Beweislast bei Eintritt eines Wasserschadens im …
Als Erfüllungsgehilfe gilt nämlich, wer auf Veranlassung des Mieters mit der Mitsache in Berührung kommt, wozu auch Handwerker gehören (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 714; NJW 1991, 1750, 1752;… Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Auflage, § 538 BGB, Rn. 16;… Langenberg in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Auflage, § 538 BGB, Rn. 22).
- BGH, 23.02.2006 - III ZR 176/05
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs
Auf dieser Grundlage kommen, wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, Nachforderungen der Kläger wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Bergschäden nur in Betracht, wenn ihnen ein Festhalten am Vergleich nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist, weil entweder die Geschäftsgrundlage für den Vergleich entfallen ist oder sich geändert hat, so dass eine Anpassung an die geänderten Umstände erforderlich erscheint, oder weil nachträglich erhebliche Äquivalenzstörungen in den beiderseitigen Leistungen eingetreten sind, die für die Kläger nach den Umständen des Falles eine ungewöhnliche Härte bedeuten würden (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1961 - VI ZR 95/60 - LM Nr. 16 zu § 779 BGB; vom 12. Juli 1983 - VI ZR 176/81 - NJW 1984, 115; vom 19. Juni 1990 - VI ZR 255/89 - NJW 1991, 1535; s. auch Urteil vom 29. Januar 1992 - XII ZR 124/90 - NJW-RR 1992, 714, 715). - BGH, 19.11.1998 - VII ZR 371/96
Mangel eines Industrieestrichbodens
Beim Anspruch auf Erstattung von Mehrwertsteuer handelt es sich um einen selbständigen Anspruch (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - XII ZR 124/90, NJW-RR 1992, 714, 715), der vom Gericht nur zuerkannt werden darf, wenn er geltend gemacht wird. - OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93
Keine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei …
bb) Im übrigen wird ein Wegfall der Geschäftsgrundlage dadurch gehindert, daß die Klägerin das Risiko einer Kontaminierung düs Grundstücks bewußt in ihre Sphäre übernommen hat (vgl. BGHZ 74, 370, 374, st. Rspr.), wobei diese Risikoübernahme unter den vorliegenden Gegebenheiten auch nicht an den Vorstellungen der Klägerin über den mutmaßlichen Sanierungsaufwand seine Schranken findet (vgl. BGH NJW-RR 1992, 714 ).
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