Rechtsprechung
| BGH, 21.09.2005 - XII ZR 126/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 108; ; ZPO § 707; ; ZPO § 712; ; ZPO § 719; ; ZPO § 719 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einstellung einer Zwangsvollstreckung; Räumung eines gemieteten Hausgrundstücks; Erfordernis eines Schutzantrages in der Berufungsinstanz
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 707, 712, 719
Einstellung der Räumungsvollstreckung nur nach Schutzantrag - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 712 § 719
Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Abweisung des Einstellungsantrages bei fehlendem Schutzantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 130/96
Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der Revisionsinstanz
Auszug aus BGH, 21.09.2005 - XII ZR 126/05
Er vermag den erforderlichen Antrag nach § 712 ZPO dahin, dass das Berufungsgericht ihm auch bei seiner Entscheidung Vollstreckungsschutz gewähren solle, daher nicht zu ersetzen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 - GuT 2004, 129 f. und vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650; BGH, Beschluss vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 130/96 - NJW 1996, 2103 f.). - BGH, 04.09.2002 - XII ZR 173/02
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren
Auszug aus BGH, 21.09.2005 - XII ZR 126/05
Er vermag den erforderlichen Antrag nach § 712 ZPO dahin, dass das Berufungsgericht ihm auch bei seiner Entscheidung Vollstreckungsschutz gewähren solle, daher nicht zu ersetzen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 - GuT 2004, 129 f. und vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650; BGH, Beschluss vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 130/96 - NJW 1996, 2103 f.). - BGH, 22.04.2004 - XII ZR 16/04
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren
Auszug aus BGH, 21.09.2005 - XII ZR 126/05
Er vermag den erforderlichen Antrag nach § 712 ZPO dahin, dass das Berufungsgericht ihm auch bei seiner Entscheidung Vollstreckungsschutz gewähren solle, daher nicht zu ersetzen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 - GuT 2004, 129 f. und vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650; BGH, Beschluss vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 130/96 - NJW 1996, 2103 f.).
- OLG Köln, 08.09.1986 - 2 U 79/86
Einstellung bei Rechtsmitteln; Einstweilige Einstellung ; Zwangsvollstreckung; …
Auszug aus BGH, 21.09.2005 - XII ZR 126/05
Es kann dahinstehen, ob wegen der Notwendigkeit, die Erfolgsaussicht des eingelegten Rechtsmittels zu beurteilen, im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor deren Begründung eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO überhaupt in Betracht kommt oder grundsätzlich zurückzustellen ist, bis die Begründung vorliegt (vgl. zum Berufungsverfahren OLG Köln NJW-RR 1987, 189 m. Anm. E. Schneider EWiR 1986, 1043). - BGH, 03.07.1991 - XII ZR 262/90
Anordnung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen ein für …
Auszug aus BGH, 21.09.2005 - XII ZR 126/05
Nach ständiger, auch vom Senat gebilligter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine solche Einstellung indessen regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner es - wie hier - versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Schutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juli 1991 - XII ZB 262/90 - NJW-RR 1991, 1216 m.N.). - BGH, 07.09.1999 - XII ZR 237/99
Unzulässigkeit eines Vollstreckungschutzantrages
Auszug aus BGH, 21.09.2005 - XII ZR 126/05
Dass ein solcher Schutzantrag im Berufungsrechtszug nicht gestellt wurde, steht einer Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Berufungsgericht allerdings nicht entgegen, wenn und soweit die Gründe, auf die der Einstellungsantrag gestützt wird, im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht noch nicht vorlagen oder aus anderen Gründen nicht vorgetragen und glaubhaft gemacht werden konnten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. September 1999 - XII ZR 237/99 - BGHR ZPO § 719 Abs. 2 Einstellungsgründe 3).
- BGH, 06.06.2006 - XII ZR 80/06
Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das …
Dieser Antrag, der nur für die Dauer des Berufungsverfahrens gilt und nicht über den Erlass des Berufungsurteils hinaus wirkt, ersetzt jedoch nicht den erforderlichen Antrag nach §§ 712, 714 ZPO dahin, dass das Berufungsgericht der Beklagten auch bei seiner Entscheidung Vollstreckungsschutz gewähren sollte (…Senatsbeschlüsse vom 4. September 2002 aaO, vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 - GuT 2004, 129 f. und vom 21. September 2005 - XII ZR 126/05 - Grundeigentum 2005, 1347). - BGH, 31.07.2013 - XII ZR 114/13
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht: …
Dieser Antrag, der nur für die Dauer des Berufungsverfahrens gilt und nicht über den Erlass des Berufungsurteils hinaus wirkt, ersetzt jedoch nicht den erforderlichen Antrag nach §§ 712, 714 ZPO dahin, dass das Berufungsgericht der Beklagten auch bei seiner Entscheidung Vollstreckungsschutz gewähren sollte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650 f.; vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 - GuT 2004, 129 f. und vom 21. September 2005 - XII ZR 126/05 - Grundeigentum 2005, 1347). - BGH, 01.07.2009 - XII ZR 50/09
Vollstreckungsschutz im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde
Die Anträge nach den §§ 719, 707 ZPO, die nur den Vollstreckungsschutz für die Dauer des Berufungsverfahrens betreffen und nicht über den Erlass des Berufungsurteils hinaus wirken, ersetzen jedoch nicht den erforderlichen Antrag nach §§ 712, 714 ZPO dahin, dass das Berufungsgericht dem Beklagten auch bei seiner Entscheidung Vollstreckungsschutz gewähren sollte (Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2006 - XII ZR 80/06 - NJW-RR 2006, 1088 , vom 21. September 2005 - XII ZR 126/05 - Grundeigentum 2005, 1347 , vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 - GuT 2004, 129 f. und vom 2. Oktober 2002 - XII ZR 173/02 - FamRZ 2003, 598).
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