Rechtsprechung
| BGH, 19.06.1996 - XII ZR 279/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung - Fristenkontrolle - Rechtsmittelbegründungsfrist - Mängel - Häufung - Büroorganisation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 7; ZPO § 85 Abs. 2, § 233, § 554
Auffällige Häufung von Mängeln bei Wahrung von Fristen in einer Rechtsanwaltskanzlei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 1469
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.02.1991 - VI ZB 2/91
Prüfung des Fristablaufs bei Vorlage eines Verlängerungsantrags zur …
Auszug aus BGH, 19.06.1996 - XII ZR 279/95
Eine solche Prüfungspflicht obliegt ihm aber dann, wenn ihm die Akte im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung oder der Vorbereitung einer solchen, z.B. einem Verlängerungsantrag oder der Bearbeitung einer Rechtsmittelbegründung, vorgelegt wird (st.Rspr. vgl. BGH, vom 20. Dezember 1984 - III ZB 28/84 - VersR 1985, 269 f., und vom 19. Februar 1991 - VI ZB 2/91 - NJW-RR 1991, 827). - BGH, 22.09.1971 - V ZB 7/71
Rechtsanwalt - Rechtsmittel - Handakte - Erledigungsvermerk - Kontrolle
Auszug aus BGH, 19.06.1996 - XII ZR 279/95
Zwar muß ein Rechtsanwalt, der ein Rechtsmittel eingelegt hat, seine Handakten nicht bei jeder - unabhängig von der Rechtsmittelfrage erfolgten - Vorlage eigenverantwortlich auf den Fristablauf überprüfen (BGH, Beschluß vom 22. September 1971 - V ZB 7/71 - VersR 1971, 1125 f.). - BGH, 20.12.1984 - III ZB 28/84
Aufgabenübertragung - Büroangestellter - Rechtsanwalt - Fristsache - …
Auszug aus BGH, 19.06.1996 - XII ZR 279/95
Eine solche Prüfungspflicht obliegt ihm aber dann, wenn ihm die Akte im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung oder der Vorbereitung einer solchen, z.B. einem Verlängerungsantrag oder der Bearbeitung einer Rechtsmittelbegründung, vorgelegt wird (st.Rspr. vgl. BGH, vom 20. Dezember 1984 - III ZB 28/84 - VersR 1985, 269 f., und vom 19. Februar 1991 - VI ZB 2/91 - NJW-RR 1991, 827). - BGH, 20.12.1984 - III ZB 37/84
Anwaltsbüro - Auffällige Häufung - Mangel - Berufungsbegründungsfrist - Bedenken …
Auszug aus BGH, 19.06.1996 - XII ZR 279/95
Ergibt sich in einem Anwaltsbüro dagegen eine auffällige Häufung von Mängeln im Zusammenhang mit der Wahrung einer Rechtsmittelbegründungsfrist, so rechtfertigen sich hieraus entweder Bedenken gegen die ordnungsmäßige Ausbildung und Überwachung des Personals oder Schlüsse auf die Unvollständigkeit der organisatorischen Anweisungen des Anwalts (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1984 - III ZB 37/84 - VersR 1985, 270 f.).
- BGH, 23.01.2007 - VI ZB 5/06
Frist des Rechtsanwalts zur eigenständigen Prüfung notierter Fristen
Im Hinblick darauf kommt es nicht mehr darauf an, ob das Oberlandesgericht zu Recht aus einer Reihe von Fehlern mehrerer Mitarbeiter den Schluss gezogen hat, dass die Organisation im Anwaltsbüro entweder nicht ausreichend verständlich und eindeutig gestaltet gewesen oder nicht hinreichend überwacht worden sei (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 27. März 2001 - VI ZB 7/01 - VersR 2001, 1133, 1134; BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 1996 - XII ZR 279/95 - FamRZ 1996, 1469; vom 20. Dezember 1984 - III ZB 37/84 - VersR 1985, 270). - LAG Hamm, 07.10.2005 - 10 TaBV 93/05
Beschlussverfahren, Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist, Wiedereinsetzung …
Insoweit kann eine auffällige Häufung von Mängeln bei der Wahrung einer Rechtsmittelbegründungsfrist - wie sie im vorliegenden Fall gegeben sind - schon Bedenken gegen eine ordnungsgemäße Ausbildung und Überwachung des anwaltlichen Büropersonals rechtfertigen oder den Schluss auf unvollständige organisatorische Anweisungen des Anwalts zulassen (BGH, Beschluss vom 19.06.1996 - FamRZ 1996, 1469). - BGH, 17.10.2000 - X ZB 25/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
b) Daß der Bote es unterlassen hat, den für den fraglichen Zeitpunkt vorgesehenen weiteren Botengang durchzuführen, stellt zunächst kein den Beklagten zuzurechnendes Vertreterverschulden dar (vgl. statt aller Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl., § 233 Rdn. 20 sowie BGH, Beschl. v. 19.06.1996 - XII ZR 279/95, BGHR ZPO § 233 - Büropersonal 9). - OLG Frankfurt, 17.07.2002 - 1 U 70/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Auffällige Häufung von Mängeln im …
Ergibt sich in einem Anwaltsbüro dagegen eine auffällige Häufung von Mängeln im Zusammenhang mit der Wahrung einer Rechtsmittelbegründungsfrist, so rechtfertigen sich hieraus entweder Bedenken gegen die ordnungsmäßige Ausbildung und Überwachung des Personals oder Schlüsse auf die Unvollständigkeit der organisatorischen Anweisungen des Anwalts (BGH…, Beschluss vom 18.12.1997 - III ZB 41/97 -, BGHR ZPO § 233 Büropersonal 11; Beschluss vom 19.06.1996- XII ZR 279/95- BGHR ZPO § 233 Büropersonal 9; BGH VersR 1985, 270).
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