Rechtsprechung
| BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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BGB § 1361
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Trennungsunterhaltsanspruch: Berücksichtigungsfähigkeit von Einkommen des Unterhaltspflichtigen aus einer Nebentätigkeit nach Pensionierung und des Wohnwerts eines zusammen mit einem unterhaltsberechtigten Kind bewohnten Eigenheims; Berücksichtigung von an den ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 242 BGB, § 1361 BGB
Trennungsunterhaltsanspruch: Berücksichtigungsfähigkeit von Einkommen des Unterhaltspflichtigen aus einer Nebentätigkeit nach Pensionierung und des Wohnwerts eines zusammen mit einem unterhaltsberechtigten Kind bewohnten Eigenheims; Berücksichtigung von an den ... - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigungsfähigkeit von aus einer Nebentätigkeit erworbenen Einkünften bei der Bedarfsermittlung während der Pensionierung; Beachtung von nachrangigen Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs des Ehegatten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361
Berücksichtigungsfähigkeit von aus einer Nebentätigkeit erworbenen Einkünften bei der Bedarfsermittlung während der Pensionierung; Beachtung von nachrangigen Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs des Ehegatten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Berücksichtigung einer Nebentätigkeit bei Unterhaltsberechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der angemessene Wohnwert für Eigenheim
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Trennungsunterhalt und die Krankentagegeldversicherung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Trennungsunterhalt - oder: wenn der Rentner noch arbeitet
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Leistungen aus Krankentagegeldversicherung und der Trennungsunterhalt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
In Bezug auf Trennungsunterhalt kann nach Eintritt der Regelaltersgrenze erzieltes Einkommen zu berücksichtigen sein
- isuv.de (Kurzinformation)
BGB §1361
Ehegattenunterhalt
Verfahrensgang
- AG Melsungen, 26.02.2009 - 52 F 959/08
- OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 2 UF 100/09
- BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10
Papierfundstellen
- NJW 2013, 461
- MDR 2013, 95
- FamRZ 2013, 191
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (20)
- BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08
Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus …
Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10
Zur Berücksichtigung eines nach Eintritt der gesetzlichen Regelaltersgrenze erzielten Erwerbseinkommens aus einer Nebentätigkeit (im Anschluss an Senatsurteil BGH, 12. Januar 2011, XII ZR 83/08, BGHZ 188, 50 = FamRZ 2011, 454).Eine vom Unterhaltspflichtigen nach Erreichen der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente ausgeübte Erwerbstätigkeit ist vielmehr - entsprechend der Lage bei dem Unterhaltsberechtigten - regelmäßig überobligatorisch (Senatsurteil BGHZ 188, 50 = FamRZ 2011, 454 Rn. 19 ff. m.w.N.).
Dabei können etwa das Alter und die mit der fortgesetzten Erwerbstätigkeit zunehmende körperliche und geistige Belastung, ergänzend auch die ursprüngliche Planung der Eheleute und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse herangezogen werden (Senatsurteil BGHZ 188, 50 = FamRZ 2011, 454 Rn. 23 ff. m.w.N.).
Der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt insbesondere, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (Senatsurteile BGHZ 188, 50 = FamRZ 2011, 454 Rn. 25;… vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 - FamRZ 2009, 1990 Rn. 19 …und vom 14. April 2010 - XII ZR 89/08 - FamRZ 2010, 869 Rn. 48).
- BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06
Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des …
Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10
Rn. 24 Nach der Rechtsprechung des Senats ist von der Berücksichtigung des vollen Wohnwerts dann abzusehen, wenn die Wohnung gemessen an den Einkommensverhältnissen der Eheleute zu groß ist und eine Pflicht zur Verwertung des Wohneigentums (noch) nicht besteht (Senatsurteile vom 5. März 2008 - XII ZR 22/06 - FamRZ 2008, 963, 965; vom 18. Januar 2012 - XII ZR 177/09 - FamRZ 2012, 514 und BGHZ 154, 247, 254 = FamRZ 2003, 1179, 1182 m.w.N.).Ist eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft allerdings nicht mehr zu erwarten, etwa wenn ein Scheidungsantrag rechtshängig ist oder die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Ehe abschließend geregelt haben, sind solche Ausnahmen von der Berücksichtigung des vollen Mietwerts nicht mehr gerechtfertigt (Senatsurteil vom 5. März 2008 - XII ZR 22/06 - FamRZ 2008, 963 Rn. 15).
Rn. 29 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind vom Wohnwert die mit dem Eigentumserwerb verbundenen Kosten abzusetzen (Senatsurteil vom 5. März 2008 - XII ZR 22/06 - FamRZ 2008, 963 Rn. 17 ff.).
- BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85
Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens
Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10
Rn. 36 b) Dass das Berufungsgericht das der Klägerin zugeflossene Krankenhaustagegeld berücksichtigt hat, entspricht der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - IVb ZR 68/85 = FamRZ 1987, 36, 38;… vgl. Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 1 Rn. 115 m.w.N. sowie zum Abzug der entsprechenden Versicherungsbeiträge Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 111/08 - FamRZ 2009, 1207 Rn. 28).Der Senat hat bereits in einem Fall - nach der Trennung der Ehegatten bezogenes - Krankenhaustagegeld auf Seiten des Unterhaltsberechtigten als eheprägendes Einkommen zugrunde gelegt (Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - IVb ZR 68/85 = FamRZ 1987, 36, 38).
- BGH, 17.09.2008 - XII ZR 72/06
Splittingvorteil aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus erster Ehe
Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10
Der Nachrang der weiteren Unterhaltspflichten wirkt sich erst bei der Leistungsfähigkeit aus und hindert eine Berücksichtigung der Unterhaltslast bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nicht (vgl. auch Senatsurteile BGHZ 178, 79 = FamRZ 2008, 2189 Rn. 18 f. zum Verhältnis zwischen vorrangigem Minderjährigenunterhalt und Ehegattenunterhalt und vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860, 865 zum Verhältnis von Elternunterhalt und Familienunterhalt).Dem Berufungsurteil mangelt es insoweit an einer Angemessenheitsbetrachtung unter Einbeziehung des Ehegattenunterhalts, die unter Umständen dazu führen kann, dass der Kindesunterhalt der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 175, 182, 200 f. = FamRZ 2008, 968, 973; BGHZ 178, 79 = FamRZ 2008, 2189 Rn. 20 jeweils m.w.N.).
- BGH, 27.05.2009 - XII ZR 111/08
Dauer des nachehelichen Krankheitsunterhalts
Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10
Rn. 36 b) Dass das Berufungsgericht das der Klägerin zugeflossene Krankenhaustagegeld berücksichtigt hat, entspricht der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - IVb ZR 68/85 = FamRZ 1987, 36, 38; vgl. Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 1 Rn. 115 m.w.N. sowie zum Abzug der entsprechenden Versicherungsbeiträge Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 111/08 - FamRZ 2009, 1207 Rn. 28). - BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06
Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung …
Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10
Dem Berufungsurteil mangelt es insoweit an einer Angemessenheitsbetrachtung unter Einbeziehung des Ehegattenunterhalts, die unter Umständen dazu führen kann, dass der Kindesunterhalt der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 175, 182, 200 f. = FamRZ 2008, 968, 973;… BGHZ 178, 79 = FamRZ 2008, 2189 Rn. 20 jeweils m.w.N.). - BGH, 02.06.2010 - XII ZR 138/08
Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung einer nach der Scheidung erhaltenen …
Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10
Zwar kann unter Umständen ein neben das unveränderte Einkommen tretender Bezug eine unerwartete und vom Normalverlauf abweichende Entwicklung darstellen, die dessen Berücksichtigung bei der Bedarfsbemessung entgegensteht (vgl. Senatsurteil vom 2. Juni 2010 - XII ZR 138/08 - FamRZ 2010, 1311 Rn. 28 f. zu einer an den Unterhaltspflichtigen gezahlten Abfindung). - OLG Bremen, 09.07.1990 - 4 UF 40/90
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten einer …
Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10
Der Umstand, dass die Klägerin für die Zeiträume des Krankentagegeldbezugs außerdem eine Erwerbsminderungsrente bezog, begründet entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, die auch durch die von ihm angeführte Entscheidung des OLG Bremen (FamRZ 1991, 86) nicht gestützt wird, keine entscheidende Besonderheit. - BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10
Dreiteilungsmethode
Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2011 (FamRZ 2011, 437) steht dem nicht entgegen. - BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09
Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung …
Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10
Vielmehr kommt es nach der daran ausgerichteten neuen Rechtsprechung des Senats darauf an, ob es sich bei dem nachrangigen Unterhaltsanspruch um eine eheprägende Verbindlichkeit handelt, was bei vor der Scheidung geborenen gemeinsamen Kindern regelmäßig der Fall ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 192, 45 = FamRZ 2012, 281 Rn. 18 f.). - BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
- BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
- BGH, 28.03.2007 - XII ZR 21/05
Berücksichtigung des Wohnvorteils und von Zins und Tilgung für die Ehewohnung …
- BGH, 14.04.2010 - XII ZR 89/08
Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsbemessung bei vollständiger bzw. teilweiser …
- BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09
Trennungsunterhalt: Berücksichtigung des Vorteils mietfreien Wohnens als …
- BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08
Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines …
- BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das …
- BGH, 17.12.2008 - XII ZR 63/07
Ehegattenselbstbehalt im Rahmen des Trennungsunterhalts bei Betreuung eines …
- BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86
Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts; …
- BGH, 31.01.1990 - XII ZR 21/89
Bemessung des eigenen angemessenen Unterhalts
- BGH, 18.05.2022 - XII ZB 325/20
Kindesunterhalt: Ausgleich der kostenfreien Zurverfügungstellung von Wohnraum im …
Rn. 35 aa) Der Senat hat allerdings bereits anerkannt, dass mietfreies Wohnen auch dem gemeinsamen Kind zugutekommen und der Barunterhaltspflichtige durch die Leistung von Naturalunterhalt von der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind teilweise befreit werden kann (Senatsurteil vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 30/10 - FamRZ 2013, 191 Rn. 26 mwN).Dabei erhöht der für das Kind geleistete Barunterhalt durch den darin enthaltenen Mietkostenzuschuss den Wohnwert des mietfrei wohnenden Betreuungselternteils bei der Berechnung des Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalts (vgl. Senatsurteile vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 30/10 - FamRZ 2013, 191 Rn. 26 mwN; vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 - FamRZ 1992, 423, 424 mwN und vom 12. Juli 1989 - IVb ZR 66/88 - FamRZ 1989, 1160, 1163).
- BGH, 23.10.2024 - XII ZB 6/24
Zur Höhe des angemessenen Selbstbehalts beim Elternunterhalt
Zu diesen eheprägenden Unterhaltsverpflichtungen können aber gerade auch nachrangige Unterhaltsansprüche - wie der Elternunterhalt - gehören (vgl. Senatsurteil vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 30/10 - FamRZ 2013, 191 Rn. 31 mwN).Zutreffend beanstandet die Rechtsbeschwerde allerdings, dass das Beschwerdegericht für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 20. September 2020 nicht einerseits den im Familienheim gedeckten Wohnbedarf der volljährigen Tochter bei der Bemessung des angemessenen Wohnwerts unberücksichtigt lassen, aber andererseits den vollen - und einen Wohnkostenanteil enthaltenden - Unterhaltsbedarf der Tochter vom Einkommen des Antragsgegners absetzen durfte (vgl. Senatsurteil vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 30/10 - FamRZ 2013, 191 Rn. 26 zum Trennungsunterhalt).
- BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15
Verfahren auf Trennungsunterhalt: Aufstockungsunterhalt wegen Vorwegabzugs des …
Außerdem sind im Regelfall Einschränkungen geboten, wenn das erzielte Einkommen auf überobligatorischer Tätigkeit beruht (vgl. Senatsurteile vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 30/10 - FamRZ 2013, 191 Rn. 16 und BGHZ 188, 50 = FamRZ 2011, 454 Rn. 23 f. mwN).
- BGH, 26.06.2013 - XII ZR 133/11
Scheidungsverbundverfahren mit Auslandsbezug: Beschwer für Rechtsmittel gegen den …
Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Einkommen aus überobligatorischer Tätigkeit für den Unterhalt heranzuziehen ist, ist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (Senatsurteile vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 30/10 - FamRZ 2013, 191 und BGHZ 188, 50 = FamRZ 2011, 454 Rn. 23 ff. mwN). - OLG Frankfurt, 26.06.2020 - 4 UF 176/19
Kosten der kieferorthopädischen Behandlung als Sonderbedarf des Kindes
Der Bundesgerichtshof hat bislang nur entschieden, dass bei der Ermittlung des Bedarfs von Ehegatten beim Ehegattenunterhalt der volle Wohnvorteil des mietfrei mit den Kindern im Eigenheim lebenden Ehegatten in Ansatz zu bringen ist, wenn für die Kinder der volle Tabellenunterhalt gezahlt bzw. in Ansatz gebracht wird (vgl. BGH, FamRZ 1989, 1160; FamRZ 1992, 425; FamRZ 2013, 191). - OLG Brandenburg, 30.01.2020 - 13 UF 42/17
Beschwerde gegen die Abtrennung der Folgesache Güterrecht vom Scheidungsverbund
Die Höhe des Wohnvorteils bestimmt sich nach der objektiv am Markt zu erzielenden Miete (vgl. BGH FamRZ 2013, 191;… Wendl/Gerhardt, Unterhaltsrecht, 10. Aufl., 2019, § 1 Rn. 480).Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung ist im Rahmen des Geschiedenenunterhalts die objektive Marktmiete als Wohnwert zugrunde zu legen (vgl. BGH FamRZ 2013, 191;… Wendl/Gerhardt, Unterhaltsrecht, § 1 Rn. 480 f.).
- OLG Brandenburg, 07.05.2013 - 10 UF 1/13
Einkommensermittlung bei Einkommen aus einer Gesellschaftsbeteiligung sowie aus …
Denn bei der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs nach der Unterhaltstabelle ist dem Rang gemäß § 1609 BGB der jeweils Unterhaltsberechtigten keine Bedeutung beizumessen (vgl. hierzu z.B. BGH, FamRZ 2013, 191 und FamRZ 2008, 968;… Wendl/Dose/Klinkhammer, a.a.O., § 2, Rn. 343 und 354). - OLG Brandenburg, 19.02.2013 - 3 UF 95/12
Wohnungsüberlassung an den getrenntlebenden Ehegatten: Berechnung eines …
Ist eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft allerdings nicht mehr zu erwarten, etwa wenn ein Scheidungsantrag rechtshängig ist oder die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Ehe abschließend geregelt haben, sind solche Ausnahmen von der Berücksichtigung des vollen Mietwerts nicht mehr gerechtfertigt (BGH, FamRZ 2013, 191 Rn. 24; FamRZ 2008, 963; siehe auch Nr. 5 der Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Stand 1.1.2013; für eine Berücksichtigung des verminderten Wohnwertes bis zur Rechtskraft der Scheidung dagegen noch BGH, NJW 2000, 284, 286; siehe auch BGH, NJW 1998, 2821, 2824). - OLG Brandenburg, 22.06.2020 - 15 UF 15/20
Voraussetzungen des Anspruchs eines Ehegatten gegen den anderen auf Zahlung einer …
Eine Ausnahme kann allenfalls für die Trennungszeit (BGH, FamRZ 2013, 191) oder etwa dann gelten, wenn bestimmte Bereiche der Wohnung aus objektiven Gründen (z.B. wegen Unbewohnbarkeit) nicht genutzt werden können und diese Gründe nicht bereits bei der Mietwertermittlung Berücksichtigung gefunden haben, oder auch, wenn die Nutzung eines Teiles der Wohnung aus gesundheitlichen Gründen unmöglich und die Aufgabe der Alleinnutzung nicht zumutbar ist (OLG Brandenburg, B. v. 31.05.2019 - 9 UF 68/19 -, BeckRS 2019, 16708). - OLG Saarbrücken, 14.11.2019 - 6 UF 78/19
Bei darlehensfinanzierten Betriebsmitteln kommt - neben dem Abzug der …
Erst wenn eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist, etwa wenn ein Scheidungsantrag rechtshängig ist, die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Ehe abschließend geregelt haben oder sie seit mindestens drei Jahren getrennt leben (siehe zum letzteren Sonderfall Senatsbeschluss vom 25. Juli 2019 - 6 UF 64/19 - m.w.N.), sind solche Ausnahmen von der Berücksichtigung des vollen Mietwerts nicht mehr gerechtfertigt und kann von dem die Wohnung nutzenden Ehegatten verlangt werden, die Wohnung durch (ggf. teilweise) Vermietung oder Veräußerung anderweitig zu verwerten (…vgl. BGH FamRZ 2014, 923, juris Rz. 17; 2013, 191, juris Rz. 24;… 2012, 1201, Rz. 29;… 2009, 1300, juris Rz. 25;… 2008, 963, juris Rz. 15). - OLG Koblenz, 18.06.2014 - 9 UF 34/14
78-jähriger nicht verpflichtet, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit für …
- OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
- OLG Saarbrücken, 31.01.2019 - 6 UF 76/18
Trennungsunterhalt: Berücksichtigung krankheitsbedingter Mehraufwendungen des …
- AG Erkelenz, 28.06.2024 - 18 F 94/23
- OLG Koblenz, 10.12.2014 - 13 UF 347/14
Nachehelicher Unterhalt: Steuer- und unterhaltsrechtliche Folgen der Auflösung …
- OLG Brandenburg, 31.05.2019 - 9 UF 68/19
Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Ehewohnungssachen
- AG Köln, 02.02.2017 - 321 F 9/15
- OLG Karlsruhe, 17.02.2017 - 5 UF 144/16
Trennungsunterhalt: Berücksichtigung der privaten Nutzung des Firmenwagens bei …
- AG Blomberg, 22.11.2023 - 3 F 294/22
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