Rechtsprechung
| BGH, 30.09.2020 - XII ZR 6/20 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gewerberaummiete: Auslegung einer Vereinbarung über die Mietzahlung zuzüglich Umsatzsteuer
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Leistung von umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer auf Grundlage eines gewerblichen Mietvertrages
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 535 Abs. 2; UStG § 9 Abs. 1
Bei Umsatzsteueroption sind auch die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 535 Abs. 2; UStG § 9 Abs. 1
Zahlung der Umsatzsteuer durch den Mieter auch auf alle umlagefähigen Betriebskosten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 535 Abs. 2 ; UStG § 9 Abs. 1
Leistung von umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer auf Grundlage eines gewerblichen Mietvertrages - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Optierung zur Umsatzsteuer kann auch für die Nebenkosten gelten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Umsatzsteuer auf Grundmiete kann auch für Betriebskosten gelten - Umsatzsteuer auf Grundmiete kann auch für Betriebskosten gelten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die vermietete Gewerbeimmobilie - und die Umsatzsteuer auf die Betriebskosten
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Gewerbemietvertrag: Nebenkosten mit oder ohne Umsatzsteuer?
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Unter Umständen muss der Mieter einer Gewerberaumimmobile Umsatzsteuer auch auf die umlagefähigen Nebenkosten zahlen!
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Muss der Mieter einer Gewerbeimmobilie Umsatzsteuer auch auf die umlagefähigen Nebenkosten zahlen?
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerpflichtige Vermietung: Umlagefähige Nebenkosten sind mit USt zu zahlen
- haufe.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuer auf Nebenkosten bei der Gewerbemiete
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gilt Optierung zur Umsatzsteuer auch für die Nebenkosten? (IMR 2021, 66)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Grundstücksvermietung
- Grundstücksvermietungen in der Umsatzsteuer
- Verzicht auf Steuerbefreiungen nach § 9 UStG
- Einschränkungen des Verzichts nach § 9 Abs. 2 UStG
- Option bei Grundstücksvermietungen
Verfahrensgang
- AG Mettmann, 07.08.2019 - 22 C 100/19
- LG Wuppertal, 12.12.2019 - 9 S 156/19
- BGH, 30.09.2020 - XII ZR 6/20
Papierfundstellen
- MDR 2021, 25
- MDR 2021, 26
- WM 2021, 1670
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- OLG Schleswig, 17.11.2000 - 4 U 146/99
Umsatzsteuer auf die Nebenkosten
Auszug aus BGH, 30.09.2020 - XII ZR 6/20
Rn. 14 Die Steuerpflicht entfällt mithin nicht anteilig insoweit, als einzelne Nebenkosten nicht mit Vorsteuern vorbelastet sind (OFD Köln DB 1985, 2227;… Staudinger/Artz BGB [2018] § 556 Rn. 48a; aA OLG Schleswig ZMR 2001, 618, 619).Eine Vertragsauslegung des Landgerichts, die dies zum Inhalt hat, hält sich im Rahmen einer verbreiteten Rechtsauffassung (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1035;… Schmidt-Futterer/Langenberg Mietrecht 14. Aufl. § 556 BGB Rn. 70, 372;… Lützenkirchen Mietrecht 2. Aufl. § 556 BGB Rn. 857; Westphal ZMR 1998, 262, 264 f.;… Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraumiete 5. Aufl. Kap. II Rn. 1967 [Bub] und Kap. III Rn. 369 [Emmerich];… Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rn. 514;… Sternel Mietrecht aktuell 4. Aufl. Rn. III 26; vgl. auch OLG Schleswig, ZMR 2001, 618;… Emmerich/Sonnenschein Miete 11. Aufl. § 556 BGB Rn. 27; aA OLG Düsseldorf WuM 1993, 411, 412) und verstößt jedenfalls nicht gegen geltende Auslegungsprinzipien oder gegen Denkgesetze.
- BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03
Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses
Auszug aus BGH, 30.09.2020 - XII ZR 6/20
Die vom Mieter zu erbringenden Leistungsentgelte (Grundmiete und Nebenkosten) sind die Gegenleistung für die vom Vermieter geschuldete Gesamtleistung (vgl. Senatsurteil BGHZ 163, 1 = NJW 2005, 1713, 1714). - BGH, 08.04.2020 - XII ZR 120/18
Gewerberaummietvertrag: Auslegung der Betriebskostenumlage
Auszug aus BGH, 30.09.2020 - XII ZR 6/20
Sie kann deshalb vom Revisionsgericht grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche Auslegungsregeln oder allgemein anerkannte Auslegungsgrundsätze, sonstige Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verletzt sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht (st. Rspr., vgl. etwa Senatsurteil vom 8. April 2020 - XII ZR 120/18 - NJW-RR 2020, 656 Rn. 16 mwN).
- EuGH, 16.04.2015 - C-42/14
Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus BGH, 30.09.2020 - XII ZR 6/20
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 16. April 2015 - C-42/14 - NZM 2015, 529) obliegt es dem nationalen Gericht, die notwendigen Bewertungen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände, unter denen die Vermietung und die sie begleitenden Leistungen abgewickelt werden, und insbesondere des eigentlichen Vertragsinhalts vorzunehmen. - BGH, 28.07.2004 - XII ZR 292/02
Anspruch auf Zahlung der Mehrwertsteuer auf die Miete bei umsatzsteuerfreiem …
Auszug aus BGH, 30.09.2020 - XII ZR 6/20
Rn. 8 Außerdem können die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses vereinbaren, dass der Mieter die Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten übernimmt, wenn eine solche anfällt (Senatsurteile vom 25. Juli 2001 - XII ZR 137/99 - NZM 2001, 952, 953 und vom 28. Juli 2004 - XII ZR 292/02 - NZM 2004, 785; vgl. auch OLG Naumburg ZMR 2000, 291, 293;… Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rn. 449). - BFH, 23.11.2010 - V B 119/09
Kein Abzug der Versicherungsteuer als Vorsteuer
Auszug aus BGH, 30.09.2020 - XII ZR 6/20
Denn bei der Versicherungssteuer handelt es sich nicht um eine Umsatzsteuer im Sinne dieser Vorschrift (BFH Beschluss vom 23. November 2010 - V B 119/09 - juris). - BFH, 02.03.1967 - V 54/64
Vorausssetzungen für das Vorliegen von durchlaufenden Posten
Auszug aus BGH, 30.09.2020 - XII ZR 6/20
Solche liegen nur vor, wenn der Unternehmer im Zahlungsverkehr lediglich die Funktion einer Mittelsperson ausübt, ohne selbst Anspruch auf den Betrag gegen den Leistenden zu haben und auch nicht zur Zahlung an den Empfänger verpflichtet zu sein (Abschnitt 10.4 Abs. 1 UStAE; BFHE 88, 306, 307;… Staudinger/Artz BGB [2018] § 556 Rn. 48a). - BGH, 25.07.2001 - XII ZR 137/99
Außerordentliche Kündigung des Vermieters wegen Bezichtigung mit einer Straftat
Auszug aus BGH, 30.09.2020 - XII ZR 6/20
Rn. 8 Außerdem können die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses vereinbaren, dass der Mieter die Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten übernimmt, wenn eine solche anfällt (Senatsurteile vom 25. Juli 2001 - XII ZR 137/99 - NZM 2001, 952, 953 und vom 28. Juli 2004 - XII ZR 292/02 - NZM 2004, 785; vgl. auch OLG Naumburg ZMR 2000, 291, 293;… Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rn. 449). - OLG Düsseldorf, 22.04.1993 - 10 U 193/92
Auszug aus BGH, 30.09.2020 - XII ZR 6/20
Eine Vertragsauslegung des Landgerichts, die dies zum Inhalt hat, hält sich im Rahmen einer verbreiteten Rechtsauffassung (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1035;… Schmidt-Futterer/Langenberg Mietrecht 14. Aufl. § 556 BGB Rn. 70, 372;… Lützenkirchen Mietrecht 2. Aufl. § 556 BGB Rn. 857; Westphal ZMR 1998, 262, 264 f.;… Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraumiete 5. Aufl. Kap. II Rn. 1967 [Bub] und Kap. III Rn. 369 [Emmerich];… Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rn. 514;… Sternel Mietrecht aktuell 4. Aufl. Rn. III 26; vgl. auch OLG Schleswig, ZMR 2001, 618;… Emmerich/Sonnenschein Miete 11. Aufl. § 556 BGB Rn. 27; aA OLG Düsseldorf WuM 1993, 411, 412) und verstößt jedenfalls nicht gegen geltende Auslegungsprinzipien oder gegen Denkgesetze. - OLG Naumburg, 09.11.1999 - 1 U 102/99
Auslegung einer Nachtragsvereinbarung zu einem Geschäftsraum-Mietvertrag; Höhe …
Auszug aus BGH, 30.09.2020 - XII ZR 6/20
Rn. 8 Außerdem können die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses vereinbaren, dass der Mieter die Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten übernimmt, wenn eine solche anfällt (Senatsurteile vom 25. Juli 2001 - XII ZR 137/99 - NZM 2001, 952, 953 und vom 28. Juli 2004 - XII ZR 292/02 - NZM 2004, 785; vgl. auch OLG Naumburg ZMR 2000, 291, 293;… Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rn. 449). - OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 10 U 207/94
Option zur Mehrwertsteuer des Vermieter vor Abschluß des Mietvertrages
- BGH, 15.01.2025 - XII ZR 29/24
Übernahme von Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten im gewerblichen …
Haben die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses vereinbart, dass der Mieter die Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten übernimmt, wenn eine solche anfällt, kann der Vermieter die zusätzliche Zahlung des Umsatzsteuerbetrags nur dann vom Mieter verlangen, wenn er selbst tatsächlich umsatzsteuerpflichtig ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 30. September 2020 - XII ZR 6/20, NZM 2021, 96).Zudem können die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses vereinbaren, dass der Mieter die Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten übernimmt, wenn eine solche anfällt (vgl. Senatsurteil vom 30. September 2020 - XII ZR 6/20 - NZM 2021, 96 Rn. 7 f. mwN).
Denn umsatzsteuerlich gelten die Betriebskosten als Bestandteil des steuerbaren Entgelts gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG und stellen auf Seiten des Vermieters keine sogenannten durchlaufenden Posten dar (vgl. Senatsurteil vom 30. September 2020 - XII ZR 6/20 - NZM 2021, 96 Rn. 16 mwN).
Auch auf nicht mit Vorsteuer (bspw. Grundsteuer) oder mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % belastete Beträge (bspw. Wasser) hat die Klägerin den vollen Umsatzsteuersatz von 19 % zu entrichten (vgl. Senatsurteil vom 30. September 2020 - XII ZR 6/20 - NZM 2021, 96 Rn. 13 f. mwN).
- BGH, 03.02.2021 - XII ZR 29/20
Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht vertragsgerechter Überlassung von …
Sie kann deshalb vom Revisionsgericht grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche Auslegungsregeln oder allgemein anerkannte Auslegungsgrundsätze, sonstige Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verletzt sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht (Senatsurteil vom 30. September 2020 - XII ZR 6/20 - DStR 2020, 2804 Rn. 10 mwN). - BFH, 07.12.2023 - V R 15/21
Wohnraumvermietung und Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage
Der Bundesgerichtshof (BGH) habe dies in seinem Urteil vom 30.09.2020 - XII ZR 6/20 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2021, 97) bestätigt, weil nach deutschem Recht die Gebrauchsüberlassung und die in dem dortigen Fall in Rede stehenden Aufwendungen des Vermieters als eine einheitliche Leistung an den Mieter anzusehen seien, die dieser durch die Grundmiete und die Nebenkostenumlage einheitlich vergüte.Des Weiteren sei der Sachverhalt des BGH-Urteils vom 30.09.2020 - XII ZR 6/20 (HFR 2021, 97) mit dem Streitfall nicht vergleichbar.
- OLG Schleswig, 22.07.2021 - 60 L U 1/20
Fälligkeit von Pachtzinsen
Haben die Vertragsparteien vertraglich vereinbart, dass die Pacht zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ist dem Pächter bekannt, dass der Verpächter zur Umsatzsteuer optiert, weil sich dies aus einer derartigen Vereinbarung ergibt (BGH, Urteil vom 30. September 2020 - XII ZR 6/20 - juris Rn. 18). - LG Mannheim, 17.04.2024 - 4 S 45/23
Doppelte Umsatzsteuer bei den Nebenkosten?
Jedoch kann der Unternehmer einen Umsatz, der nach dieser Bestimmung steuerfrei ist, gemäß § 9 Abs. 1, 2 UStG als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird und der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (BGH XII ZR 6/20, DStR, 2020, 2804).Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 30.09.2020, Az.: XII ZR 6/20, entschieden, dass die Steuerpflicht nicht anteilig entfällt, soweit einzelne Nebenkosten nicht mit Vorsteuern vorbelastet sind.
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