Rechtsprechung
| BGH, 01.07.2009 - XII ZR 9/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 321a Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs hinsichtlich eines Richters; Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fehlen der vorgeschriebenen Darlegung einer eigenständigen entscheidungserheblichen Gehörsverletzung bei einer ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 321a Abs. 2 S. 5
Fehlen der vorgeschriebenen Darlegung einer eigenständigen entscheidungserheblichen Gehörsverletzung bei einer Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen …
Auszug aus BGH, 01.07.2009 - XII ZR 9/08
Die nach § 321 a ZPO statthafte Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 4. März 2009 ist unzulässig, weil es an der vorgeschriebenen Darlegung (§ 321 a Abs. 2 Satz 5 ZPO) einer eigenständigen entscheidungserheblichen Gehörsverletzung durch den Senat fehlt (BGH Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08 - NJW 2009, 1609). - BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an einer …
Auszug aus BGH, 01.07.2009 - XII ZR 9/08
Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache stehen (BGH Beschluss vom 28. Juli 2008 - AnwZ(B) 79/06 - [...] Rdn. 3 m.w.N.).
- BGH, 20.07.2016 - VIII ZA 32/15
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Denn eine nähere Begründung der ablehnenden Prozesskostenhilfeentscheidung war schon deshalb nicht veranlasst, weil dieser Beschluss nach § 127 Abs. 2, § 567 ZPO nicht anfechtbar ist (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - IV ZA 22/05, FamRZ 2006, 1029; vom 1. Juli 2009 - XII ZR 9/08, juris Rn. 2).
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