Rechtsprechung
| BGH, 27.06.2012 - XII ZR 93/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Mietvertrag: Intransparenz einer Entgeltanpassungsklausel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 307 Abs 1 S 2 BGB
Mietvertrag: Intransparenz einer Entgeltanpassungsklausel - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel hinsichtlich der Anpassung der Miete zu festgelegten Prüfungszeitpunkten bei Abweichen der vereinbarten Miete von der ortsüblichen Miete; Mietanpassung bei der Vermietung einer Wasserfläche gegenüber dem gewerblichen Betreiber ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1; BGB § 315
Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel hinsichtlich der Anpassung der Miete zu festgelegten Prüfungszeitpunkten bei Abweichen der vereinbarten Miete von der ortsüblichen Miete; Mietanpassung bei der Vermietung einer Wasserfläche gegenüber dem gewerblichen Betreiber ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietanpassungsklausel: Einseitiges Bestimmungsrecht in AGB zulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Eine Leistungsvorbehaltsklausel, wonach die Anpassung der Miete davon abhängig gemacht wird, dass das gezahlte Entgelt nicht mehr "ortsüblich oder sonst angemessen" ist, ist wirksam
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
An allgemeine Preisentwicklung bei Bezugsgrößen gebundene Preisanpassungsklausel für Mieter einer Wasserfläche zum Betrieb eines Jachthafens ist wirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einseitige Mieterhöhung - gilt die Klausel?
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mietanpassungsklausel: Keine unangemessene Benachteiligung durch AGB! (IMR 2012, 368)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Mietanpassungsklausel: Einseitiges Bestimmungsrecht in AGB ist transparent! (IMR 2012, 369)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 28.08.2009 - 33 C 229/08
- LG Potsdam, 17.06.2010 - 11 S 146/09
- BGH, 27.06.2012 - XII ZR 93/10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (21)
- BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08
BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für …
Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 93/10
Denn durch die Einräumung und nähere Ausgestaltung eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts, das eine Vertragspartei zu einer Preisanpassung berechtigt, wird von dem Grundsatz abgewichen, dass Leistung und Gegenleistung im Vertrag festzulegen sind (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 2012 - XII ZR 79/10 - juris Rn. 19 und BGH Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08 - NJW 2010, 2793 Rn. 20 mwN zu einer Spannungsklausel in einem Erdgassondervertrag).Bei der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB sind die Art des konkreten Vertrags, die typischen Interessen der Vertragschließenden und die die jeweilige Klausel begleitenden Regelungen zu berücksichtigen (vgl. BGH Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 304/08 - NJW 2010, 2793 Rn. 33 mwN).
Dies folgt bereits aus § 309 Nr. 1 BGB, der für Preisanpassungsklauseln ein uneingeschränktes Klauselverbot nur für Bestimmungen über kurzfristige Preiserhöhungen in Verträgen über Warenlieferungen oder Dienstleistungen vorsieht und Dauerschuldverhältnisse ausdrücklich vom Anwendungsbereich dieser Vorschrift ausnimmt (vgl. BGH Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 304/08 - NJW 2010, 2793 Rn. 25 f. mwN).
Denn sie dienen dazu, einerseits dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abzunehmen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher ihn belastender Kostensteigerungen zu sichern, und andererseits den Vertragspartner davor zu bewahren, dass der Verwender mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (BGH Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 304/08 - NJW 2010, 2793 Rn. 34;… BGHZ 172, 315 = NJW 2007, 2540 Rn. 22;… BGHZ 176, 244 = NJW 2008, 2172 Rn. 14 und BGHZ 180, 257 = NJW 2009, 2051 Rn. 23 jeweils mwN).
- BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08
BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für …
Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 93/10
Denn durch die Einräumung und nähere Ausgestaltung eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts, das eine Vertragspartei zu einer Preisanpassung berechtigt, wird von dem Grundsatz abgewichen, dass Leistung und Gegenleistung im Vertrag festzulegen sind (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 2012 - XII ZR 79/10 - juris Rn. 19 und BGH Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08 - NJW 2010, 2793 Rn. 20 mwN zu einer Spannungsklausel in einem Erdgassondervertrag).Rn. 28 Eine Preisanpassungsklausel hält allerdings dann einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand, wenn sie dem Vermieter die Möglichkeit bietet, seinen Gewinn einseitig zu Lasten des Mieters zu vergrößern (vgl. BGHZ 185, 96 = NJW 2010, 2789 Rn. 35 zu einer Preisanpassungsklausel in einem Erdgaslieferungsvertrag).
- BGH, 09.05.2012 - XII ZR 79/10
Gewerberaummietvertrag: Leistungsbestimmungsrecht des Vermieters bei einer …
Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 93/10
Denn durch die Einräumung und nähere Ausgestaltung eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts, das eine Vertragspartei zu einer Preisanpassung berechtigt, wird von dem Grundsatz abgewichen, dass Leistung und Gegenleistung im Vertrag festzulegen sind (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 2012 - XII ZR 79/10 - juris Rn. 19 und BGH Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08 - NJW 2010, 2793 Rn. 20 mwN zu einer Spannungsklausel in einem Erdgassondervertrag).Rn. 17 a) Wie der Senat in einem gleich gelagerten Fall bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 9. Mai 2012 - XII ZR 79/10 - juris), wird die Regelung in § 5 Abs. 4 des Nutzungsvertrages diesen Anforderungen an die Klarheit und Verständlichkeit einer vorformulierten Vertragsbestimmung gerecht.
- BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06
Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen
Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 93/10
Die Einräumung eines Kündigungsrechts kann bei einer Klausel, die für sich betrachtet eine unangemessene Benachteiligung bewirken könnte, einen Ausgleich darstellen, damit die Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB standhält (vgl. BGH Urteil vom 15. November 2007 - III ZR 247/06 - NJW 2008, 360 Rn. 13). - BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03
Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen
Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 93/10
Rn. 27 Dabei ist das Interesse des Vertragspartners des Verwenders einer Preisänderungsklausel daran zu berücksichtigen, vor Preisanpassungen geschützt zu werden, die über die Wahrung des ursprünglich festgelegten Äquivalenzverhältnisses hinausgehen (vgl. BGHZ 94, 335 = NJW 1985, 2270; BGHZ 158, 149 = NJW 2004, 1588, 1590 jeweils mwN). - BGH, 20.05.1985 - VII ZR 198/84
Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassung bei verzögertem Baubeginn
Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 93/10
Rn. 27 Dabei ist das Interesse des Vertragspartners des Verwenders einer Preisänderungsklausel daran zu berücksichtigen, vor Preisanpassungen geschützt zu werden, die über die Wahrung des ursprünglich festgelegten Äquivalenzverhältnisses hinausgehen (vgl. BGHZ 94, 335 = NJW 1985, 2270; BGHZ 158, 149 = NJW 2004, 1588, 1590 jeweils mwN). - BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 297/88
Wirksamkeit einer Anpassungsklausel in einem formularmäßigen …
Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 93/10
Der Verwender von in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Preisanpassungsklauseln hat dagegen - insbesondere bei auf Dauer angelegten Geschäftsverbindungen - das ebenfalls anerkennenswerte Bedürfnis, seine Preise den aktuellen Kosten- oder Preisentwicklungen anzupassen (vgl. etwa BGH Urteil vom 12. Juli 1989 - VIII ZR 297/88 - NJW 1990, 115, 116). - BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10
Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene …
Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 93/10
Eine Klausel ist unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Verwender die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nimmt und eigene Interessen missbräuchlich auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (Senatsurteile vom 8. Februar 2012 - XII ZR 42/10 - GuT 2012, 26 Rn. 20 …und vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 61/05 - NJW-RR 2008, 818 Rn. 17 mwN). - BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05
Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von …
Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 93/10
Eine Klausel ist unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Verwender die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nimmt und eigene Interessen missbräuchlich auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (…Senatsurteile vom 8. Februar 2012 - XII ZR 42/10 - GuT 2012, 26 Rn. 20 und vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 61/05 - NJW-RR 2008, 818 Rn. 17 mwN). - BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08
BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam
Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 93/10
Denn sie dienen dazu, einerseits dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abzunehmen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher ihn belastender Kostensteigerungen zu sichern, und andererseits den Vertragspartner davor zu bewahren, dass der Verwender mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (…BGH Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 304/08 - NJW 2010, 2793 Rn. 34;… BGHZ 172, 315 = NJW 2007, 2540 Rn. 22; BGHZ 176, 244 = NJW 2008, 2172 Rn. 14 und BGHZ 180, 257 = NJW 2009, 2051 Rn. 23 jeweils mwN). - BGH, 09.12.2009 - XII ZR 109/08
Zulässigkeit der Festlegung einer Umlage von "Kosten der kaufmännischen und …
- BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07
Erdgassondervertrag
- BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06
Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise
- BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 273/09
Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen
- BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06
Unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungs-Sondervertrag
- BGH, 19.01.2005 - XII ZR 107/01
Umfang der Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs
- BGH, 03.07.2002 - XII ZR 39/00
Auslegung eines Mietvorvertrages über noch zu errichtende Kinoräume
- BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89
Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden
- BGH, 02.10.1991 - XII ZR 88/90
Vertragliche Mietzeitverlängerung ohne Mietzinsvereinbarung bei Apothekenräumen
- BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90
Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der …
- BGH, 04.06.1975 - VIII ZR 243/72
Erhöhung eines Mietzinses infolge eines sachverständigen Schiedsgutachtens - …
- BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14
Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag
Der damit für die Preisanpassungen verbindliche Maßstab des § 315 BGB (…vgl. BGH, Urteile vom 9. Mai 2012 - XII ZR 79/10, NJW 2012, 2187 Rn. 27; vom 27. Juni 2012 - XII ZR 93/10, juris Rn. 22; jeweils mwN), den auch das Berufungsgericht der im Streit stehenden Klausel richtigerweise entnimmt, ist nämlich nicht nur im Klauselwortlaut durch die mehrfache Verwendung der Formulierung "... nach billigem Ermessen ..." unmissverständlich herausgestellt. - BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 114/13
Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten …
Eine Befugnis des Verwenders zu Gewinnsteigerungen durch beliebige Preiserhöhungen, die auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr gemäß § 307 Abs. 1 BGB unzulässig wäre (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92, BGHZ 124, 351, 361 ff.; vom 27. Juni 2012 - XII ZR 93/10, juris Rn. 27), ist damit ausgeschlossen. - BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 116/13
Erdgassondervertrag: Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr …
Eine Befugnis des Verwenders zu Gewinnsteigerungen durch beliebige Preiserhöhungen, die auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr gemäß § 307 Abs. 1 BGB unzulässig wäre (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92, BGHZ 124, 351, 361 ff.; vom 27. Juni 2012 - XII ZR 93/10, juris Rn. 27), ist damit ausgeschlossen. - LG Hamburg, 22.11.2023 - 316 O 4/22
Unangemessene Benachteiligung bei einer mietrechtlichen Preisanpassungsklausel
Bei der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ist jedoch auch das Interesse des Vertragspartners des Verwenders einer Preisänderungsklausel daran zu berücksichtigen, vor Preisanpassungen geschützt zu werden, die über die Wahrung des ursprünglich festgelegten Äquivalenzverhältnisses hinausgehen; eine Preisanpassungsklausel hält der Inhaltskontrolle nicht stand, wenn sie dem Vermieter die Möglichkeit bietet, seinen Gewinn einseitig zu Lasten des Mieters zu vergrößern (BGH…, Urteil vom 09.05.2012 - XII ZR 79/10, NJW 2012, 2187 Rn. 32 f.; BGH, Urteil vom 27.06.2012 - XII ZR 93/10, BeckRS 2012, 16299 Rn. 30).
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