Rechtsprechung
| BGH, 29.07.2025 - XIII ZB 17/23 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 32 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 227 Abs. 1 ZPO, § 427 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.07.2025 - XIII ZB 24/24
Geltung der Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG für den auf …
Auszug aus BGH, 29.07.2025 - XIII ZB 17/23
Das Amtsgericht hat in Einklang mit den insoweit geltenden Grundsätzen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 15. Juli 2025 - XIII ZB 24/24, juris Rn. 15 mwN) dafür Sorge getragen, dass der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen am Anhörungstermin vom 3. Januar 2023 teilnehmen konnte. - BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 21/19
Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als eine in jeder Lage des Verfahrens von …
Auszug aus BGH, 29.07.2025 - XIII ZB 17/23
Im Rechtssinn nicht ermöglicht wird einem über den Anhörungstermin gemäß § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG rechtzeitig informierten Bevollmächtigten eine Teilnahme nur dann, wenn eine ermessensgerechte Entscheidung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 227 Abs. 1 ZPO die Anberaumung des Termins auf einen anderen Tag erfordert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 21/19, juris Rn. 17;… vom 27. Mai 2025 - XIII ZB 71/24, juris Rn. 6). - BGH, 27.05.2025 - XIII ZB 71/24
Haftanhörung trotz Abwesenheit des Anwalts: Faire Verfahrensführung gewahrt
Auszug aus BGH, 29.07.2025 - XIII ZB 17/23
Im Rechtssinn nicht ermöglicht wird einem über den Anhörungstermin gemäß § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG rechtzeitig informierten Bevollmächtigten eine Teilnahme nur dann, wenn eine ermessensgerechte Entscheidung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 227 Abs. 1 ZPO die Anberaumung des Termins auf einen anderen Tag erfordert (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 21/19, juris Rn. 17; vom 27. Mai 2025 - XIII ZB 71/24, juris Rn. 6).
- BGH, 20.10.2025 - XIII ZB 61/22 Rn. 3 a) Einem über den Anhörungstermin gemäß § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG rechtzeitig informierten Bevollmächtigten wird nur dann eine Teilnahme im Rechtssinn nicht ermöglicht, wenn eine ermessensgerechte Entscheidung über seinen Verlegungsantrag nach § 32 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 227 Abs. 1 ZPO die Verlegung des Termins auf einen anderen Tag erfordert (…BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2025 - XIII ZB 71/24, NJW-RR 2025, 1017 Rn. 6 ff.; vom 29. Juli 2025 - XIII ZB 17/23, juris Rn. 1 mwN).
Die Durchführung der Anhörung am 29. April 2022 ist nicht zu beanstanden, weil Rechtsanwalt F nicht dargelegt hat, dass und aus welchen Gründen er sich nicht durch einen anderen Rechtsanwalt, insbesondere aus der von dem Betroffenen beauftragten Sozietät, in der neben Rechtsanwalt F drei weitere Rechtsanwälte - alles Fachanwälte für Migrationsrecht - tätig sind, hätte vertreten lassen können (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Januar 2025 - II ZR 52/24, WM 2025, 620 Rn. 15 ff.; Beschluss vom 29. Juli 2025 - XIII ZB 17/23, juris Rn. 1).
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