Rechtsprechung
| BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 20/21 |
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Beantragung einer Aufhebung der Haft gemäß § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG unabhängig von der Einlegung und Durchführung einer Beschwerde gegen die Haftanordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 426 Abs. 2 S. 1
Beantragung einer Aufhebung der Haft gemäß § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG unabhängig von der Einlegung und Durchführung einer Beschwerde gegen die Haftanordnung - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- AG Oberhausen, 18.02.2021 - 22 XIV (B) 18/21
- LG Duisburg, 13.04.2021 - 11 T 52/21
- BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 20/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 82/19
Freiheitsentziehungsverfahren: Person des Vertrauens; Antragsberechtigung der …
Auszug aus BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 20/21
Rn. 7 a) Der Betroffene oder für ihn seine Vertrauensperson (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 8 ff.) darf unabhängig von der Einlegung und Durchführung einer Beschwerde gegen die Haftanordnung eine Aufhebung der Haft gemäß § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG beantragen.Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen, das mit Blick auf die auch verfassungsrechtlich mit Art. 104 GG hervorgehobene Bedeutung des Freiheitsgrundrechts sicherstellen soll, dass eine angeordnete Haft aufgehoben wird, wenn die Haftanordnung fehlerhaft war oder der Betroffene durch die Fortdauer der Haft in seinen Rechten verletzt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23;… vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 14).
- BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haft im Hinblick auf das …
Auszug aus BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 20/21
Die Haftanordnung kann damit nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 13 f., 20).Hat sich der Haftaufhebungsantrag durch die Entlassung des Betroffenen erledigt und begehrt der Betroffene gemäß § 62 FamFG die Feststellung, durch die Haft ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht in seinen Rechten verletzt zu sein, kann über den Gegenstand dieses Antrags - anders als bei der Aufhebung einer noch andauernden Haft - aber nur einmal abschließend entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 21).
- BGH, 22.02.2001 - III ZB 71/99
Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs
Auszug aus BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 20/21
Die Entscheidung ist von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - III ZB 71/99, NJW 2001, 1730, [juris Rn. 17];… vom 18. Mai 2021 - XIII ZB 91/19, InfAuslR 2021, 381 Rn. 5).
- BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15
Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der …
Auszug aus BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 20/21
Das Beschwerdegericht hätte den Feststellungsantrag für den Zeitraum vom 10. März 2021 bis zur Entlassung des Betroffenen am 7. April 2021 aus diesem Grund nicht als unzulässig ansehen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - V ZB 3/15, InfAuslR 2016, 56 Rn. 9 bis 11). - BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11
Abschiebungshaftsache: Notwendige Beschwerdeentscheidung bei einer Beschwerde …
Auszug aus BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 20/21
Das Beschwerdegericht hat den im Anordnungsverfahren unbedingt und nicht nur für den Fall der Erledigung gestellten Feststellungsantrag (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 238/11, InfAuslR 2013, 114 Rn. 6 f.) für diesen Zeitraum rechtskräftig zurückgewiesen. - BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20
Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien …
Auszug aus BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 20/21
Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen, das mit Blick auf die auch verfassungsrechtlich mit Art. 104 GG hervorgehobene Bedeutung des Freiheitsgrundrechts sicherstellen soll, dass eine angeordnete Haft aufgehoben wird, wenn die Haftanordnung fehlerhaft war oder der Betroffene durch die Fortdauer der Haft in seinen Rechten verletzt wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 14). - BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 91/19
Die Feststellung, dass die Anordnung der Haft den Betroffenen in seinen Rechten …
Auszug aus BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 20/21
Die Entscheidung ist von Amts wegen zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - III ZB 71/99, NJW 2001, 1730, [juris Rn. 17]; vom 18. Mai 2021 - XIII ZB 91/19, InfAuslR 2021, 381 Rn. 5).
- BGH, 09.05.2023 - XIII ZB 9/20
Abschiebehaftanordnungsverfahren: Befugnis einer nicht am Verfahren vor dem …
Er hätte es dabei belassen können, dass privilegierte Personen, die dem Betroffenen in erster Instanz noch nicht bekannt waren, für diesen nach § 426 Abs. 2 FamFG die Aufhebung der Haft beantragen können, was sogar nach Eintritt der formellen Rechtskraft des Haftanordnungsbeschlusses möglich ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 13 f.; vom 17. Januar 2023 - XIII ZB 20/21, juris Rn. 7).Rn. 16 Der Umstand, dass eine etwaige Feststellung der Rechtswidrigkeit der vollzogenen Haft in einem von der Vertrauensperson eingeleiteten Haftaufhebungsverfahren erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht erfolgt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 86/19, juris Rn. 10; vom 17. Januar 2023 - XIII ZB 20/21, juris Rn. 7) und daher ein vor diesem Zeitpunkt liegender Haftzeitraum - anders als bei einer Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens im dritten Rechtszug - von einer etwaigen Rechtskontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht nicht erfasst ist, kann nicht zu einer anderen Beurteilung führen.
- BGH, 09.05.2023 - XIII ZB 27/20
Befugnis einer Vertrauensperson zur Einlegung der Rechtsbeschwerde in …
Er hätte es dabei belassen können, dass privilegierte Personen, die dem Betroffenen in erster Instanz noch nicht bekannt waren, für diesen nach § 426 Abs. 2 FamFG die Aufhebung der Haft beantragen können, was sogar nach Eintritt der formellen Rechtskraft des Haftanordnungsbeschlusses möglich ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 13 f.; vom 17. Januar 2023 - XIII ZB 20/21, juris Rn. 7).Rn. 16 Der Umstand, dass eine etwaige Feststellung der Rechtswidrigkeit der vollzogenen Haft in einem von der Vertrauensperson eingeleiteten Haftaufhebungsverfahren erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht erfolgt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 86/19, juris Rn. 10; vom 17. Januar 2023 - XIII ZB 20/21, juris Rn. 7) und daher ein vor diesem Zeitpunkt liegender Haftzeitraum - anders als bei einer Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens im dritten Rechtszug - von einer etwaigen Rechtskontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht nicht erfasst ist, kann nicht zu einer anderen Beurteilung führen.
- BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 76/20
Kostenfestsetzung: Vergütung des im Abschiebeverfahren tätigen Rechtsanwalts
Da eine im Haftanordnungsverfahren ergangene Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Haft keine in die Zukunft gerichtete Feststellungswirkung hat (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 - XIII ZB 20/21, juris Rn. 9), steht sie einer Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Haft im Aufhebungsverfahren nicht entgegen, soweit damit - wie hier - Zeiträume im Anschluss an die Entscheidung im Anordnungsverfahren erfasst werden sollen.
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