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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2024 - XIII ZB 4/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,6268
BGH, 30.01.2024 - XIII ZB 4/22 (https://dejure.org/2024,6268)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2024 - XIII ZB 4/22 (https://dejure.org/2024,6268)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2024 - XIII ZB 4/22 (https://dejure.org/2024,6268)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 144/17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung einer Sicherungshaft; …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - XIII ZB 4/22
    Rn. 7 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Haftgericht einen Verfahrensbevollmächtigten zum Anhörungstermin jedoch nur laden und ihn über die Ladung des Betroffenen zu diesem Termin nur unterrichten, wenn der Bevollmächtigte sich in diesem Verfahren bestellt oder der Betroffene von der Bestellung Mitteilung gemacht hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, FGPrax 2010, 154 Rn. 18; vom 22. August 2019 - V ZB 144/17, InfAuslR 2020, 30 Rn. 9;… vom 28. Februar 2023 - XIII ZB 70/21, Asylmagazin 2023, 275 Rn. 10).

    Eine solche Bestellung oder Mitteilung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder entbehrlich, wenn der Verfahrensbevollmächtigte den Betroffenen in einem dem Haftantragsverfahren vorhergehenden ausländer- oder asylrechtlichen Verfahren vertreten hat (…BGH, Asylmagazin 2023, 275 Rn. 10), noch - in einem Verfahren über einen Antrag auf Verlängerung der Haft -, wenn der Rechtsanwalt bereits Beschwerde gegen eine vorangegangene Anordnung von Sicherungshaft eingelegt hat (BGH…, Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, InfAuslR 2019, 454 Rn. 7 f.; BGH, InfAuslR 2020, 30 Rn. 12).

    Denn in beiden Konstellationen handelt es sich jeweils um eigenständige Verfahren mit der Folge, dass aus einer Bestellung des Verfahrensbevollmächtigten im einen Verfahren nicht zwingend eine Bestellung auch für das andere Verfahren folgt (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. Mai 2018 - V ZB 230/17, Asylmagazin 2018, 387 Rn. 7; BGH, InfAuslR 2020, 30 Rn. 10).

    Rn. 8 c) Das über einen Antrag auf Anordnung der Sicherungshaft entscheidende Amtsgericht ist auch nicht verpflichtet, von Amts wegen zu prüfen, ob sich in einem vorangegangenen Verfahren für den Betroffenen ein Verfahrensbevollmächtigter bestellt hat (…für ein dem Verfahren über einen Haftverlängerungsantrag vorangegangenes Verfahren über die Haftanordnung: BGH, InfAuslR 2019, 454 Rn. 7 f.; InfAuslR 2020, 30 Rn. 12).

  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 39/19

    Vertretung eines Betroffenen auch im Verfahren über die Haftverlängerung durch …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - XIII ZB 4/22
    Eine solche Bestellung oder Mitteilung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder entbehrlich, wenn der Verfahrensbevollmächtigte den Betroffenen in einem dem Haftantragsverfahren vorhergehenden ausländer- oder asylrechtlichen Verfahren vertreten hat (…BGH, Asylmagazin 2023, 275 Rn. 10), noch - in einem Verfahren über einen Antrag auf Verlängerung der Haft -, wenn der Rechtsanwalt bereits Beschwerde gegen eine vorangegangene Anordnung von Sicherungshaft eingelegt hat (BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, InfAuslR 2019, 454 Rn. 7 f.;… BGH, InfAuslR 2020, 30 Rn. 12).

    Rn. 8 c) Das über einen Antrag auf Anordnung der Sicherungshaft entscheidende Amtsgericht ist auch nicht verpflichtet, von Amts wegen zu prüfen, ob sich in einem vorangegangenen Verfahren für den Betroffenen ein Verfahrensbevollmächtigter bestellt hat (für ein dem Verfahren über einen Haftverlängerungsantrag vorangegangenes Verfahren über die Haftanordnung: BGH, InfAuslR 2019, 454 Rn. 7 f.;… InfAuslR 2020, 30 Rn. 12).

    Denn angesichts des unmittelbaren Zusammenhangs der betreffenden Verfahren liegt nahe, dass sich die anwaltliche Vertretung auch auf letzteres Verfahren erstreckt (vgl. BGH, InfAuslR 2019, 454 Rn. 6 ff.).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - XIII ZB 4/22
    Rn. 7 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Haftgericht einen Verfahrensbevollmächtigten zum Anhörungstermin jedoch nur laden und ihn über die Ladung des Betroffenen zu diesem Termin nur unterrichten, wenn der Bevollmächtigte sich in diesem Verfahren bestellt oder der Betroffene von der Bestellung Mitteilung gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, FGPrax 2010, 154 Rn. 18;… vom 22. August 2019 - V ZB 144/17, InfAuslR 2020, 30 Rn. 9;… vom 28. Februar 2023 - XIII ZB 70/21, Asylmagazin 2023, 275 Rn. 10).
  • BGH, 22.02.2022 - XIII ZB 74/20

    Amtsgerichtlicher Erlass einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren unter …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - XIII ZB 4/22
    Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haft; es kommt in diesem Fall nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf diesem Fehler beruht (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2022 - XIII ZB 74/20, InfAuslR 2022, 416 Rn. 11;… vom 12. September 2023 - XIII ZB 77/20, juris Rn. 6 sowie XIII ZB 49/20, juris Rn. 6, jew. mwN).
  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 14/21

    Freiheitsentziehungssache: Zulässigkeit eines Antrags auf Haftanordnung im …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - XIII ZB 4/22
    Denn auch diese stellen, wie aus § 51 Abs. 3 Satz 1 FamFG folgt, jeweils eigenständige Verfahren dar (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2023 - XIII ZB 14/21 Rn. 7 [z. Veröff. best.]).
  • BGH, 03.05.2018 - V ZB 230/17

    Zurückweisungshaft: Zustellung des Haftverlängerungsbeschlusses an den …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - XIII ZB 4/22
    Denn in beiden Konstellationen handelt es sich jeweils um eigenständige Verfahren mit der Folge, dass aus einer Bestellung des Verfahrensbevollmächtigten im einen Verfahren nicht zwingend eine Bestellung auch für das andere Verfahren folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - V ZB 230/17, Asylmagazin 2018, 387 Rn. 7;… BGH, InfAuslR 2020, 30 Rn. 10).
  • BGH, 28.02.2023 - XIII ZB 70/21

    Wirksamkeit eines Haftantrags bei fehlender Unterschrift; Hinzuziehung eines …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - XIII ZB 4/22
    Rn. 7 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Haftgericht einen Verfahrensbevollmächtigten zum Anhörungstermin jedoch nur laden und ihn über die Ladung des Betroffenen zu diesem Termin nur unterrichten, wenn der Bevollmächtigte sich in diesem Verfahren bestellt oder der Betroffene von der Bestellung Mitteilung gemacht hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, FGPrax 2010, 154 Rn. 18;… vom 22. August 2019 - V ZB 144/17, InfAuslR 2020, 30 Rn. 9; vom 28. Februar 2023 - XIII ZB 70/21, Asylmagazin 2023, 275 Rn. 10).
  • BGH, 12.09.2023 - XIII ZB 77/20

    Grundsatzes des fairen Verfahrens in Freiheitsentziehungsverfahren gegen …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - XIII ZB 4/22
    Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haft; es kommt in diesem Fall nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf diesem Fehler beruht (st. Rspr.;… vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2022 - XIII ZB 74/20, InfAuslR 2022, 416 Rn. 11; vom 12. September 2023 - XIII ZB 77/20, juris Rn. 6 sowie XIII ZB 49/20, juris Rn. 6, jew. mwN).
  • BGH, 12.09.2023 - XIII ZB 49/20

    Teilnahme des Verfahrensbevollmächtigten an Anhörung im …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - XIII ZB 4/22
    Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haft; es kommt in diesem Fall nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf diesem Fehler beruht (st. Rspr.;… vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2022 - XIII ZB 74/20, InfAuslR 2022, 416 Rn. 11; vom 12. September 2023 - XIII ZB 77/20, juris Rn. 6 sowie XIII ZB 49/20, juris Rn. 6, jew. mwN).
  • BGH, 14.07.2025 - XIII ZB 24/24

    Geltung der Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG für den auf …

    Ein solches "anderes Verfahren" stellen auch ein vorhergehendes oder parallel laufendes ausländerrechtliches Verfahren (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2019 - V ZB 144/17, InfAuslR 2020, 30 Rn. 9;… vom 28. Februar 2023 - XIII ZB 70/21, Asylmagazin 2023, 275 Rn. 10) oder ein vorangegangenes Verfahren über die - gegebenenfalls vorläufige (§ 427 FamFG) - Anordnung von Sicherungshaft dar (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, InfAuslR 2019, 454 Rn. 6 f.;… BGH, InfAuslR 2020, 30 Rn. 12;… vom 16. Januar 2024 - XIII ZB 46/20, juris Rn. 16; vom 30. Januar 2024 - XIII ZB 4/22, juris Rn. 7).

    Diese sind im Verhältnis zum aktuellen Haftanordnungsverfahren jeweils eigenständige Verfahren mit der Folge, dass aus einer Bestellung des Verfahrensbevollmächtigten in dem einen Verfahren nicht zwingend eine Bestellung auch für das aktuelle Verfahren folgt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - V ZB 230/17, Asylmagazin 2018, 387 Rn. 7;… vom 5. Dezember 2023 - XIII ZB 14/21, juris Rn. 7; vom 30. Januar 2024 - XIII ZB 4/22, juris Rn. 7).

    Ist ihm jedoch bekannt, dass der Betroffene darin durch einen Rechtsanwalt vertreten wurde, muss er ihn fragen, ob dieser ihn auch im Verfahren über die Haftverlängerung vertreten soll, und, wenn die Frage bejaht wird, dem Rechtsanwalt eine Teilnahme an der persönlichen Anhörung des Betroffenen ermöglichen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. Januar 2024 - XIII ZB 4/22, juris Rn. 8 mwN).

    Denn angesichts des unmittelbaren Zusammenhangs der betreffenden Verfahren liegt es nahe, dass sich die anwaltliche Vertretung auch auf das aktuelle Verfahren erstreckt (…vgl. BGH, InfAuslR 2019, 454 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2024 - XIII ZB 4/22, juris Rn. 8) oder der Betroffene den Rechtsanwalt auch in diesem mandatieren möchte.

  • BGH, 09.09.2025 - XIII ZB 36/22
    Hätte das Landgericht diesen Umstand in seine Betrachtung einbezogen, hätte es einen Verstoß des Amtsgerichts gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bejahen müssen (zum Grundsatz des fairen Verfahrens vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2024 - XIII ZB 4/22, juris Rn. 6 mwN).

    Wenn dem Haftgericht aber bekannt ist, dass der Betroffene in dem Verfahren, aufgrund dessen er sich bereits in Haft befindet, durch einen Rechtsanwalt vertreten wurde, muss es den Betroffenen fragen, ob dieser ihn auch in dem aktuellen Haftanordnungsverfahren vertreten soll, und, wenn die Frage bejaht wird, dem Rechtsanwalt eine Teilnahme an der persönlichen Anhörung des Betroffenen ermöglichen (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2024 - XIII ZB 4/22, juris Rn. 7 f. mwN).

  • LG Paderborn, 10.05.2024 - 5 T 93/24
    Aus einer Bestellung des Verfahrensbevollmächtigten im einen Verfahren folgt nicht zwingend eine Bestellung auch für das andere Verfahren (vgl. zum Verlängerungsverfahren BGH, Beschluss vom 30. Januar 2024 - XIII ZB 4/22 -, Rn. 7, juris).
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