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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14438
BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20 (https://dejure.org/2021,14438)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2021 - XIII ZB 52/20 (https://dejure.org/2021,14438)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20 (https://dejure.org/2021,14438)
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    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien aufgrund Ausreisepflicht; Beschränkung der Dauer eines Haftantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien aufgrund Ausreisepflicht; Beschränkung der Dauer eines Haftantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 82/19

    Freiheitsentziehungsverfahren: Person des Vertrauens; Antragsberechtigung der …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20
    Diesen Antrag konnte er, gestützt auf die Erklärung des Betroffenen, er sei seine Vertrauensperson, als solche in eigenem Namen stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 13).

    Ein Haftaufhebungsantrag nach § 426 Abs. 2 FamFG kann auch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellt werden (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23).

    Wird gegen die Haftanordnung jedoch keine Beschwerde eingelegt, sondern durch die Person des Vertrauens Aufhebung der Haft nach § 426 Abs. 2 FamFG beantragt, so kann schon im Haftaufhebungsverfahren vor dem Amtsgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit der vollzogenen Haft vom Eingang des Haftaufhebungsantrags an bis zum Haftende gemäß § 62 FamFG beantragt werden (…BGH, Beschlüsse vom 24. September 2015 - V ZB 3/15, InfAuslR 2016, 56 Rn. 8, und vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23).

    Der Antrag kann auch schon während der laufenden Rechtsmittelfrist gegen die Haftanordnung und damit schon vor dem Eintritt der formellen Rechtskraft der Haftanordnung und für die Zeit ab Antragseingang gestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23).

  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 86/19

    Wirkung der Heilung von Mängeln des Haftantrags auch im Haftaufhebungsverfahren …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20
    Denn in einem solchen Verfahren können nicht nur neue Umstände, sondern auch Einwände gegen die Anordnung der Haft geltend gemacht werden (…BGH, Beschlüsse vom 18. September 2008 - V ZB 129/08, BGH-Report 2008, 1282 Rn. 19…, vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, InfAuslR 2017, 347 Rn. 6, vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 86/19, juris Rn. 8, …und vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 85/19, juris Rn. 15).

    Eine solche Heilung ist zwar auch im Haftaufhebungsverfahren möglich (…BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, InfAuslR 2017, 347 Rn. 15-17, und vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 86/19, juris Rn. 11).

    Sie wirkt aber auch hier nur für die Zukunft und tritt wie im Haftanordnungsverfahren mit der Entscheidung des Gerichts, allerdings bei ergänzendem Vortrag der beteiligten Behörde - anders als im Haftanordnungsverfahren - schon mit dessen Eingang bei Gericht ein (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 86/19, juris Rn. 12).

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 30/15

    Abschiebungshaftsache: Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung im …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20
    Rn. 6 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG statthaft, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht einen Feststellungsantrag des Betroffenen nach § 62 Abs. 1 FamFG zurückgewiesen hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 30/15, InfAuslR 2015, 439 Rn. 4 mwN).

    Das hat der Bundesgerichtshof für den Fall entschieden, dass bei Stellung des Haftaufhebungsantrags die Beschwerdefrist abgelaufen ist (Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 30/15, InfAuslR 2015, 439 Rn. 6).

    Rn. 12 b) Der in einem solchen Fall an sich gebotenen Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 30/15, InfAuslR 2015, 439 Rn. 11) bedarf es im vorliegenden Fall ausnahmsweise nicht.

  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 39/17

    Abschiebehaft: Haftaufhebungsantrag wegen Einwänden gegen die Haftanordnung; …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20
    Denn in einem solchen Verfahren können nicht nur neue Umstände, sondern auch Einwände gegen die Anordnung der Haft geltend gemacht werden (…BGH, Beschlüsse vom 18. September 2008 - V ZB 129/08, BGH-Report 2008, 1282 Rn. 19, vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, InfAuslR 2017, 347 Rn. 6…, vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 86/19, juris Rn. 8, …und vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 85/19, juris Rn. 15).

    Eine solche Heilung ist zwar auch im Haftaufhebungsverfahren möglich (BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, InfAuslR 2017, 347 Rn. 15-17, …und vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 86/19, juris Rn. 11).

  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 16/19

    Abschiebungshaft: Begründungserfordernis für längere Haftsdauer

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20
    Die hier beantragte Haftdauer von knapp sechs Wochen für die - unbegleitete - Rückführung eines Betroffenen in ein europäisches Land (Italien) ist auch nicht so kurz, dass sich deren Notwendigkeit von selbst verstünde (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, Asylmagazin 2019, 79 Rn. 8, vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 10, …und vom 25. August 2020 - XIII ZB 125/19, juris Rn. 9: nähere Darlegung in solchen Fällen schon erforderlich bei Haftzeiten zwischen 3 und 3, 5 Wochen).
  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15

    Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20
    Wird gegen die Haftanordnung jedoch keine Beschwerde eingelegt, sondern durch die Person des Vertrauens Aufhebung der Haft nach § 426 Abs. 2 FamFG beantragt, so kann schon im Haftaufhebungsverfahren vor dem Amtsgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit der vollzogenen Haft vom Eingang des Haftaufhebungsantrags an bis zum Haftende gemäß § 62 FamFG beantragt werden (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2015 - V ZB 3/15, InfAuslR 2016, 56 Rn. 8, …und vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23).
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 129/08

    Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20
    Denn in einem solchen Verfahren können nicht nur neue Umstände, sondern auch Einwände gegen die Anordnung der Haft geltend gemacht werden (BGH, Beschlüsse vom 18. September 2008 - V ZB 129/08, BGH-Report 2008, 1282 Rn. 19…, vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, InfAuslR 2017, 347 Rn. 6…, vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 86/19, juris Rn. 8, …und vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 85/19, juris Rn. 15).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 85/19

    Erheben von Einwänden gegen die Zulässigkeit des Haftantrags im …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20
    Denn in einem solchen Verfahren können nicht nur neue Umstände, sondern auch Einwände gegen die Anordnung der Haft geltend gemacht werden (…BGH, Beschlüsse vom 18. September 2008 - V ZB 129/08, BGH-Report 2008, 1282 Rn. 19…, vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, InfAuslR 2017, 347 Rn. 6…, vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 86/19, juris Rn. 8, und vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 85/19, juris Rn. 15).
  • BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18

    Abschiebungshaft: Erforderliche Haftdauer bei Angabe der Höchstdauer im …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20
    Die hier beantragte Haftdauer von knapp sechs Wochen für die - unbegleitete - Rückführung eines Betroffenen in ein europäisches Land (Italien) ist auch nicht so kurz, dass sich deren Notwendigkeit von selbst verstünde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, Asylmagazin 2019, 79 Rn. 8…, vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 10, …und vom 25. August 2020 - XIII ZB 125/19, juris Rn. 9: nähere Darlegung in solchen Fällen schon erforderlich bei Haftzeiten zwischen 3 und 3, 5 Wochen).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 39/19

    Sicherungshaft: Notwendigkeit näherer Erläuterungen zum Zeitaufwand für Buchung …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (…BGH, Beschlüsse vom 13. September 2018 - V ZB 57/18, juris Rn. 5, und vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 39/19, juris Rn. 7).
  • BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10

    Erforderlichkeit einer rechtzeitigen konkreten Benennung eines Zielstaates …

  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 57/18

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung des Betroffenen i.R.e. …

  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 125/19

    Abschiebungshaft, Überstellungshaft, Haftdauer, Haftantrag, Heilung, …

  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 131/19

    Abschiebungshaft: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde einer Vertrauensperson des …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG statthaft, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG zurückgewiesen hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (…BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2015 - V ZB 30/15, InfAuslR 2015, 439 Rn. 4; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 6).

    Rn. 6 2. Die Rechtsbeschwerde ist jedoch unzulässig, weil die Vertrauensperson - die nicht im Namen des Betroffenen, sondern aus eigenem Recht im Interesse des Betroffenen handelt (…BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 8; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 7, 10) - am Verfahren im ersten Rechtszug nicht im Sinne des § 429 Abs. 2 Nr. 2 FamFG beteiligt war.

    Die Vorschrift des § 429 FamFG gilt auch im Rechtsbeschwerdeverfahren (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2012 - V ZB 205/11, juris Rn. 5; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 7).

    Das genügt für eine Beteiligung im Sinne des § 429 Abs. 2 FamFG jedoch nicht, weil Haftanordnungs- und Haftaufhebungsverfahren jeweils selbständige Verfahren bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 7, 10).

    Rn. 10 Die vorliegende Konstellation ist auch nicht mit den Fällen vergleichbar, in denen wegen unzutreffender Behandlung des durch die Vertrauensperson gestellten Haftaufhebungsantrags kein effektiver Rechtsschutz für den Betroffenen zur Verfügung steht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 7, 10).

  • BGH, 31.08.2026 - XIII ZB 45/23

    Beschwerdebefugnis der Vertrauensperson in Freiheitsentziehungsverfahren

    Etwas anderes mag gelten, wenn die Vorinstanzen den Haftaufhebungsantrag der Vertrauensperson als Beschwerde des Betroffenen behandeln und zurückweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 7).
  • BGH, 12.09.2023 - XIII ZB 68/20

    Haftantrag gegen albanischen Staatsangehörigen wegen Fluchtgefahr mangels …

    Denn in diesem Verfahren können nicht nur neue Umstände, sondern auch Einwände gegen die Anordnung der Haft geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20 -, Rn. 14, juris).

    Eine solche Heilung wirkt aber - anders als das Beschwerdegericht angenommen hat - nur für die Zukunft und tritt, wenn die Behörde - wie hier - die Defizite des Antrags mit eigenen ergänzenden Angaben behebt, mit dem Eingang des Schriftsatzes bei Gericht ein (…BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 86/19, juris Rn. 12; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 17, mwN).

  • BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 76/20

    Kostenfestsetzung: Vergütung des im Abschiebeverfahren tätigen Rechtsanwalts

    Rn. 16 bb) Bei dem hier in Rede stehenden Haftaufhebungsverfahren handelt es sich im Verhältnis zum Haftanordnungsverfahren um ein eigenständiges Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen, das mit Blick auf die von Art. 104 GG hervorgehobene Bedeutung des Freiheitsgrundrechts sicherstellen soll, dass eine angeordnete Haft aufgehoben wird, wenn die Haftanordnung fehlerhaft war oder der Betroffene durch die Fortdauer der Haft in seinen Rechten verletzt wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 14).
  • BGH, 09.05.2023 - XIII ZB 9/20

    Abschiebehaftanordnungsverfahren: Befugnis einer nicht am Verfahren vor dem …

    Den von der Vertrauensperson gestellten Haftaufhebungsantrag hat das Beschwerdegericht demgegenüber zwar im Tatbestand erwähnt, jedoch - angesichts der Eigenständigkeit des Haftaufhebungsverfahrens (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 14;… vom 22. März 2022 - XIII ZB 5/21, juris Rn. 8) zu Recht - nicht beschieden.
  • BGH, 11.06.2024 - XIII ZB 49/21

    Abschiebungshaft: Mitteilung wesentlicher Ergänzungen und Änderungen des …

    Das Haftaufhebungsverfahren ist ein gegenüber dem Anordnungsverfahren eigenständiges Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 14).
  • BGH, 20.02.2024 - XIII ZB 42/21

    Antrag der Person des Vertrauens auf Haftaufhebung sowie auf Feststellung der …

    Das Haftaufhebungsverfahren ist ein gegenüber dem Anordnungsverfahren eigenständiges Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 14).
  • BGH, 29.07.2025 - XIII ZB 62/21

    Sicherungshaft, der Rechtsmittelverzicht des Bevollmächtigten - und der …

    Rn. 6 a) Die Beschwerde war zulässig, weil der Betroffene oder für ihn seine Vertrauensperson unabhängig von der Einlegung und Durchführung einer Beschwerde gegen die Haftanordnung auch noch nach Eintritt deren formeller Rechtskraft die Aufhebung der Haft gemäß § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG beantragen darf (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 14;… vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 20;… vom 22. März 2022 - XIII ZB 5/21, juris Rn. 8).
  • LG Bielefeld, 06.07.2021 - 23 T 603/20
    Da sich das Verfahren mit der Entlassung des Betroffenen erledigt hat, hat die Kammer nach § 62 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 FamFG über den Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.2021 - XIII ZB 52/20).

    Fehlt es daran, darf die beantragte Haft nicht angeordnet werden (BGH, Beschluss vom 23.02.2021 - XIII ZB 52/20, Rn. 13 m.w.N., zit. n. juris).

  • BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 20/21

    Beantragung einer Aufhebung der Haft gemäß § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG unabhängig …

    Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen, das mit Blick auf die auch verfassungsrechtlich mit Art. 104 GG hervorgehobene Bedeutung des Freiheitsgrundrechts sicherstellen soll, dass eine angeordnete Haft aufgehoben wird, wenn die Haftanordnung fehlerhaft war oder der Betroffene durch die Fortdauer der Haft in seinen Rechten verletzt wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 14).
  • BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 6/21

    Anordnung von Abschiebungshaft; Beantragung der Aufhebung der Haft

  • BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21

    Feststellung der Verletzung eines Betroffenen in seinen Rechten durch die Haft …

  • BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 19/21

    Zulässigkeit des Antrags der Person des Vertrauens auf Aufhebung der Haft eines …

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