Rechtsprechung
| BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Ausreisegewahrsamssache: Verzicht auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu Lasten eines Beteiligten wegen Ablaufs der Haft- oder Gewahrsamszeit
- IWW
- Wolters Kluwer
Gewährung rechtlichen Gehörs bei einem unmittelbar bevorstehenden Haftende
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ein wegen Ablaufs der Haft- oder Gewahrsamszeit oder des Datums der geplanten Abschiebung oder Überstellung unmittelbar bevorstehendes Haftende rechtfertigt es nicht, zulasten eines Beteiligten auf die Gewährung rechtlichen Gehörs zu verzichten. Kann das Haftaufhebungs-, ...
- rechtsportal.de
Gewährung rechtlichen Gehörs bei einem unmittelbar bevorstehenden Haftende
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 30.11.2020 - 62 XIV 385/20
- LG Freiburg, 04.12.2020 - 4 T 233/20
- BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BGH, 27.06.2019 - V ZB 51/19
Rechtsschutz gegen die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung; …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20
Im vorliegenden Fall entspricht es billigem Ermessen, dass jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt, da offen ist, wie das Verfahren ohne das erledigende Ereignis ausgegangen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - V ZB 51/19, juris Rn. 4 mwN).Rn. 18 c) Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - V ZB 51/19, juris Rn. 12 mwN).
- BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
Hinweispflichten des Gerichts im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20
Rn. 14 (a) Hat ein Beteiligter keinen Grund zu der Annahme, das Beschwerdegericht werde bei seiner Würdigung des Sachverhalts der Auffassung der ersten Instanz nicht folgen und die Entscheidung des Erstgerichts auf die Beschwerde des Beschwerdeführers aufheben, hat es den Beteiligten nach § 28 Abs. 1 Satz 2 FamFG hierauf hinzuweisen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. zum Berufungsverfahren BGH…, Beschluss vom 12. September 2019 - V ZR 276/18, juris Rn. 5; BVerfG, NJW 2003, 2524, und NJW 2015, 1746 Rn. 17, jeweils mwN;… Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 28 Rn. 9). - BVerfG, 09.03.2015 - 1 BvR 2819/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20
Rn. 14 (a) Hat ein Beteiligter keinen Grund zu der Annahme, das Beschwerdegericht werde bei seiner Würdigung des Sachverhalts der Auffassung der ersten Instanz nicht folgen und die Entscheidung des Erstgerichts auf die Beschwerde des Beschwerdeführers aufheben, hat es den Beteiligten nach § 28 Abs. 1 Satz 2 FamFG hierauf hinzuweisen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. zum Berufungsverfahren BGH…, Beschluss vom 12. September 2019 - V ZR 276/18, juris Rn. 5; BVerfG, NJW 2003, 2524, und NJW 2015, 1746 Rn. 17, jeweils mwN;… Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 28 Rn. 9).
- BGH, 20.04.2018 - V ZB 226/17
Anordnung des Ausreisegewahrsams bei schuldhafter Verletzung der …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20
Rn. 10 aa) Zutreffend bejaht das Beschwerdegericht mit dem Amtsgericht das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 62b Abs. 1 AufenthG und nimmt auch richtig an, dass die Anordnung des Ausreisegewahrsams gemäß § 62b AufenthG im Ermessen des Gerichts steht ("kann"), so dass eine Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Betroffenen und dem staatlichen Interesse an der zügigen Durchführung der Abschiebung erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2018 - V ZB 226/17, NVwZ-RR 2018, 746 Rn. 11 f., und vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 50/20, InfAuslR 2021, 339). - BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20
Kann das Haftaufhebungs-, Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren vor der Abschiebung oder Überstellung nicht verfahrensordnungsgemäß abgeschlossen werden, kann es der Betroffene im Hinblick auf sein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der freiheitsentziehenden Maßnahme mit einem Antrag entsprechend § 62 FamFG fortsetzen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, InfAuslR 2010, 249 Rn. 9 mwN). - BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15
Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20
Rn. 17 (4) Die Rechtsbeschwerde zeigt auch auf, dass bei Gewährung rechtlichen Gehörs ein Vortrag gehalten worden wäre, der zu einer anderen Entscheidung des Beschwerdegerichts hätte führen können (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, InfAuslR 2016, 235 Rn. 23 mwN). - BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 50/20
Berücksichtigung der relevanten persönlichen Umstände des Betroffenen bei der …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20
Rn. 10 aa) Zutreffend bejaht das Beschwerdegericht mit dem Amtsgericht das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 62b Abs. 1 AufenthG und nimmt auch richtig an, dass die Anordnung des Ausreisegewahrsams gemäß § 62b AufenthG im Ermessen des Gerichts steht ("kann"), so dass eine Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Betroffenen und dem staatlichen Interesse an der zügigen Durchführung der Abschiebung erforderlich ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2018 - V ZB 226/17, NVwZ-RR 2018, 746 Rn. 11 f., und vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 50/20, InfAuslR 2021, 339). - BGH, 16.05.2019 - V ZB 1/19
Haftanordnung zur Sicherung einer Abschiebung eines ausreisepflichtigen …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20
Sie kann die Rechtsbeschwerde aber auf den Kostenpunkt beschränken und das Verfahren in diesem beschränkten Umfang fortführen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2019 - V ZB 1/19, juris Rn. 7, …und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 6, jeweils mwN). - BGH, 12.09.2019 - V ZR 276/18
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine unzulässige …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20
Rn. 14 (a) Hat ein Beteiligter keinen Grund zu der Annahme, das Beschwerdegericht werde bei seiner Würdigung des Sachverhalts der Auffassung der ersten Instanz nicht folgen und die Entscheidung des Erstgerichts auf die Beschwerde des Beschwerdeführers aufheben, hat es den Beteiligten nach § 28 Abs. 1 Satz 2 FamFG hierauf hinzuweisen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. zum Berufungsverfahren BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - V ZR 276/18, juris Rn. 5;… BVerfG, NJW 2003, 2524, und NJW 2015, 1746 Rn. 17, jeweils mwN;… Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 28 Rn. 9). - BGH, 10.11.2020 - XIII ZB 25/20
Geeignetheit von Abschiebungshaftanstalten für den Vollzug von Ausreisegewahrsam …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20
Rn. 7 aa) Sie ist nach § 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft, weil sie sich gegen einen eine freiheitsentziehende Maßnahme ablehnenden Beschluss richtet (zur Anwendbarkeit dieser Norm in Verfahren über die Anordnung von Ausreisegewahrsam nach § 62b Abs. 1 AufenthG vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2020 - XIII ZB 25/20, juris Rn. 8). - BGH, 08.04.2020 - XII ZB 561/19
Freiheitsentziehende Unterbringung: Nachweis der Kenntnisnahme des Gutachtens …
- BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 49/19
Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen bei Vorliegen eines Haftgrundes …
- BGH, 24.02.2026 - XIII ZB 5/24 Rechtsmittelverfahren in Freiheitsentziehungssachen dienen nicht der Verhinderung von Abschiebungen, wofür Betroffene verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutz in Anspruch nehmen können, sondern dazu, etwaige rechtswidrige Freiheitsentziehungen zu beenden (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 88/20, juris Rn. 12).
Die Vorschrift ist einfachgesetzliche Ausprägung des durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisteten Anspruchs auf rechtliches Gehör (…vgl. Gesetzesbegründung im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 7. September 2007, BT-Drucks. 16/6308, S. 187, 194;… s.a. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2020 - XII ZB 561/19, FamRZ 2020, 1122 Rn. 6; vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 88/20, juris Rn. 12).
Kann das Beschwerdeverfahren vor der Abschiebung oder Überstellung nicht verfahrensordnungsgemäß abgeschlossen werden, kann es der Betroffene im Hinblick auf sein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der freiheitsentziehenden Maßnahme mit einem Antrag entsprechend § 62 FamFG fortsetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 88/20, juris Rn. 16 mwN).
Rn. 11 d) Die Rechtsbeschwerde zeigt auch auf, dass bei Gewährung rechtlichen Gehörs Umstände mitgeteilt worden wären, die zu einer anderen Entscheidung des Beschwerdegerichts hätten führen können (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 88/20, juris Rn. 17 mwN).
- BGH, 17.06.2025 - XIII ZB 7/24
Anhörung zum Ausreisegewahrsam - und kein Rechtsanwalt?
Die Anordnung steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (…BGH, InfAuslR 2021, 339 Rn. 23; Beschluss vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 88/20, juris Rn. 10, jeweils mwN). - BGH, 25.04.2023 - XIII ZB 7/21
Anordnung des Ausreisegewahrsams gemäß § 62b AufenthG
Die Anordnung steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (…BGH, InfAuslR 2021, 339 Rn. 23; Beschluss vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 88/20, juris Rn. 10, jeweils mwN). - BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 34/21
Recht eines Betroffenen auf Vertretung in einem Freiheitsentziehungsverfahren von …
Ist das nicht der Fall, kann die Abschiebung aus der nur vorläufig angeordneten Haft heraus gleichwohl erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 88/20, juris Rn. 16). - BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 1/21
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abschiebehaft
Eine für die Entscheidung im Hauptsacheverfahren erforderliche (erneute) Anhörung unter Beiziehung von Rechtsanwältin B. nach § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG wäre daher durchzuführen gewesen, sofern dies bei der gebotenen Beschleunigung in dem bis zur Abschiebung zur Verfügung stehenden Zeitraum noch möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 88/20, juris Rn. 16).
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