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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.1979 - I WB 161.77, I WB 166.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1129
BVerwG, 20.11.1979 - I WB 161.77, I WB 166.77 (https://dejure.org/1979,1129)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1979 - I WB 161.77, I WB 166.77 (https://dejure.org/1979,1129)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1979 - I WB 161.77, I WB 166.77 (https://dejure.org/1979,1129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 289
  • ZBR 1981, 75
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 01.06.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Impfung gegen COVID-19 in die Liste der Basisimpfungen für Soldaten; …

    Rn. 1 Die Entscheidung, über die der Senat gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1, § 18 WBO i.V.m. § 80 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 WDO in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter entscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 289 ), beruht auf § 21 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 106 WDO, § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 244 Abs. 2 und 3 StPO.
  • BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05

    Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung; …

    Handelt es sich jedoch nicht um eine die Sache selbst betreffende verfahrensbeendende Entscheidung, bedarf es der Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter nicht, sofern nicht im Gesetz ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist (vgl. Beschluss vom 20. November 1979 - BVerwG 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 - <BVerwGE 63, 289 [292]>).

    Diese Regelung ist letztlich nur verständlich, wenn man sie als Ausnahmeregelung begreift (vgl. Beschluss vom 20. November 1979 - BVerwG 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 - ).

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 WNB 7.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abhilfe; Besetzung des Truppendienstgerichts

    Da die Wehrbeschwerdeordnung abgesehen von der Regelung des § 18 Abs. 1 WBO, wonach über die Besetzung des Truppendienstgerichts der Dienstgrad des Beschwerdeführers maßgebend ist, und abgesehen von der Regelung in § 22b Abs. 4 Satz 1 WBO, nach der das Bundesverwaltungsgericht in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter entscheidet, keine Regelungen über die Besetzung der Spruchkörper enthält, richtet sich diese nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung, die in der Wehrbeschwerdeordnung vorausgesetzt werden (vgl. Beschluss vom 20. November 1979 - BVerwG 1 WB 161.77 und 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 289 f.;… Dau, WBO, 5. Auflage 2009, § 18 Rn. 6).

    Die Unterscheidung zwischen Entscheidung in oder aufgrund mündlicher Verhandlung einerseits und ohne mündliche Verhandlung andererseits ist auf das Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung wegen dessen Besonderheiten (mündliche Verhandlung nur fakultativ) nicht übertragbar (Beschluss vom 20. November 1979 a.a.O. S. 292;… Dau a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82

    Wehrdisziplinarrecht - Ehrenamtliche Richter - Wehrdienstgericht - …

    Die für die Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts heranzuziehenden ehrenamtlichen Richter werden nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung berufen, und zwar unabhängig davon, ob die Verfahren im übrigen nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung oder der Wehrbeschwerdeordnung durchzuführen sind (vgl. BVerwGE 63, 289 f.).
  • BVerwG, 26.04.1984 - 1 WB 32.82

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gerichtsbesetzung mit ehrenamtlichen …

    Bei der Entscheidung über die in der vorliegenden Sache gestellten Anträge zur Hauptsache haben ehrenamtliche Richter mitzuwirken (BVerwGE 63, 289, 292).

    Es besteht deshalb keine Veranlassung, den Rechtsstreit auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen (Art. 100 Abs. 1 GG), ob die §§ 68 und 73 Abs. 4 WDO (vgl. BVerwGE 63, 289, 291) mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

  • BVerwG, 29.04.2026 - 2 WB 1.25
    Rn. 11 a) Die Entscheidung ergeht - wie bei Anhörungsrügen und anderen Zwischenentscheidungen - in der gemäß § 23a Abs. 1 WBO i. V. m. § 82 Abs. 2 Satz 2 WDO vorgesehenen Besetzung mit drei hauptberuflichen Richtern (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. November 1979 - 1 WB 161.77 u. a. - BVerwGE 63, 289 und vom 22. April 2010 - 1 WB 4.10 - NZWehrr 2010, 211).
  • BVerwG, 21.06.2017 - 1 WDS-VR 5.16

    Abberufung als Mitglied; Abberufung als Sprecher des …

    Handelt es sich jedoch nicht um eine die Sache selbst betreffende verfahrensbeendende Entscheidung, bedarf es der Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter nicht, sofern nicht im Gesetz ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist (grundlegend: BVerwG, Beschluss vom 20. November 1979 - 1 WB 161.77 und 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 289 ; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 WB 3.05 - Buchholz 450.1 § 21 WBO Nr. 3 Rn. 33 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.2016 - 1 WB 38.16

    Beschwerde gegen Verfügung des Vorsitzenden einer Kammer des …

    Rn. 16 Der Senat beschließt bei Entscheidungen, die nicht (End-)Entscheidungen in der Hauptsache darstellen - wie zum Beispiel in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes oder bei der Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht (§ 18 Abs. 3 WBO) -, in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. insb. BVerwG, Beschlüsse vom 20. November 1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 289 …und vom 17. Januar 2006 - 1 WB 3.05 - juris Rn. 32 ff.).
  • BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 2.17

    Divergenzrüge; Besetzung des Gerichts

    Denn § 75 Abs. 2 Satz 1 WDO, der die Regelung in § 18 Abs. 1 WBO ergänzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 289), fordert nicht denselben Dienstgrad, sondern lediglich die Zugehörigkeit zur selben Dienstgradgruppe.
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83

    Betreuungsurlaub für männliche Offiziere - Gleichberechtigung - Sonderurlaub - …

    Endentscheidungen trifft der Senat im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung jedoch auch dann, wenn er entsprechend der Regel des § 18 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO ohne die der "Hauptverhandlung" des disziplinargerichtlichen Verfahrens gleichzusetzende "mündliche Verhandlung" entscheidet, in seiner vollen Besetzung mit drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern (BVerwGE 63, 289, 292 unter 2.).
  • VG Aachen, 07.01.2014 - 1 K 900/11

    Freie Heilfürsorge; Ergotherapie; Vorherige Anerkennung

  • BVerwG, 24.02.1993 - 1 WB 59.92

    Ablehnung ehrenamtlicher Richter - Befangenheit - Gerichtliches Antragsverfahren

  • BVerwG, 28.07.2022 - 1 WB 53.21

    Ablehnung des Antrags auf Beweiserhebung durch Beiziehung eines vollständigen und …

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