Rechtsprechung
| BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2
Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Umsetzungen; Mitbestimmung auch bei Neu-Eingruppierung auf neugeschaffenem, bisher noch nicht bewertetem Arbeitsplatz - Judicialis
BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Eingruppierung - Übertragung neuer Aufgaben - Neueingruppierung - Mitbestimmung des Personalrates - Wechsel der Vergütungsgruppe - Wechsel der Fallgruppe - Zeit- oder Bewährungsaufstieg
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BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2
Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Umsetzungen; Mitbestimmung auch bei Neu-Eingruppierung auf neugeschaffenem, bisher noch nicht bewertetem Arbeitsplatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 110, 151
- NZA-RR 2000, 389
- ZBR 2000, 177
Wird zitiert von ... (64) Zitiert selbst (22)
- BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94
Mitbestimmung des Personalrats - Neueingruppierung bei Übertragung anderer …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
Nicht weniger einleuchtend ist es, als Gegenstand dieser Einreihung in erster Linie auf die zu verrichtende Tätigkeit abzustellen, die bei der Einreihung einem nach Tätigkeitsmerkmalen festgelegten Vergütungssystem zuzuordnen ist (vgl. auch BAGE 60, 330, 342 und Beschluß vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - PersR 1995, 498, 499; s. aber auch BAGE 64, 254, 258; 66, 48, 52; 68, 104, 108).Das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - a.a.O. S. 500) hat den Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG zu Recht als "eingruppierungsneutral" bezeichnet.
Ob Sinn und Zweck der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG es erfordern können, daß Umsetzungen auf andere Arbeitsplätze, die bereits einmal von der Dienststelle unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden sind, erneut die Mitbestimmung bei der Eingruppierung auslösen, kann daher offenbleiben (vgl. hierzu den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - a.a.O. S. 500).
Das Bundesarbeitsgericht setzt voraus, daß die neue Tätigkeit sich von der bisherigen so deutlich unterscheidet, daß sie sich ihrem Gesamtbild nach als eine andere Tätigkeit darstellt (Beschluß vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - a.a.O. S. 500 mit Hinweis auf den Beschluß vom 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 AP Nr. 33 zu § 95 BetrVG 1972).
- BVerwG, 14.06.1995 - 6 P 43.93
Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Eingruppierung …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
Darin ist der Senat noch davon ausgegangen, daß unter "Eingruppierung" die "erstmalige Einreihung eines Beschäftigten bzw. seiner Tätigkeit in ein vorgegebenes Vergütungssystem" zu verstehen sei (stRspr seit Beschluß vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 21.85 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 4; s. z.B. auch Beschlüsse vom 15. März 1988 - BVerwG 6 P 23.87 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 58 und vom 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 5; ebenso Wahlers PersV 1998, 219, 220 a.E.).(1) Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 191 f., vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RhPPersVG Nr. 1, vom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 und 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 5), soll die Mitbestimmung bei der Eingruppierung (Höhergruppierung, Umgruppierung) von Arbeitnehmern nicht nur die Personalvertretung in den Stand setzen, mitprüfend darauf zu achten, daß die beabsichtigte Eingruppierung mit dem anzuwendenden Tarifvertrag (oder dem sonst anzuwendenden Entgeltsystem) in Einklang steht.
- BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87
Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber, …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
Nicht weniger einleuchtend ist es, als Gegenstand dieser Einreihung in erster Linie auf die zu verrichtende Tätigkeit abzustellen, die bei der Einreihung einem nach Tätigkeitsmerkmalen festgelegten Vergütungssystem zuzuordnen ist (vgl. auch BAGE 60, 330, 342 und Beschluß vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - PersR 1995, 498, 499; s. aber auch BAGE 64, 254, 258; 66, 48, 52; 68, 104, 108).Dem OVG Berlin (vgl. zu § 87 BlnPersVG: Beschluß vom 9. September 1994 - OVG PV (Bln) 1.94 - PersR 1995, 302, 303) und dem Bundesarbeitsgericht (stRspr zu § 99 BetrVG 1972 seit Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972; etwa auch Beschluß 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330, 333 f.) ist darin zu folgen, daß dieses Ergebnis zu vermeiden ist: Das Mitbestimmungsverfahren darf weder die Eingliederung noch vorläufige Entgeltzahlungen hindern.
- BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93
Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht
Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
Das Bundesarbeitsgericht setzt voraus, daß die neue Tätigkeit sich von der bisherigen so deutlich unterscheidet, daß sie sich ihrem Gesamtbild nach als eine andere Tätigkeit darstellt (Beschluß vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - a.a.O. S. 500 mit Hinweis auf den Beschluß vom 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 AP Nr. 33 zu § 95 BetrVG 1972). - BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93
Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
Es geht hier um eine Neu-Eingruppierung in einer veränderten Eingruppierungssituation (vgl. zu diesem Begriff BAG, Beschluß vom 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP Nr. 14 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung). - BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag - Ausübung des Ermessensspielraums …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
(1) Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 191 f., vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RhPPersVG Nr. 1, vom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 und 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 5), soll die Mitbestimmung bei der Eingruppierung (Höhergruppierung, Umgruppierung) von Arbeitnehmern nicht nur die Personalvertretung in den Stand setzen, mitprüfend darauf zu achten, daß die beabsichtigte Eingruppierung mit dem anzuwendenden Tarifvertrag (oder dem sonst anzuwendenden Entgeltsystem) in Einklang steht. - BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 22.90
Personalvertretung - Höhergruppierung - Mitbestimmungsrecht des Personalrates - …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
(1) Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 191 f., vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RhPPersVG Nr. 1, vom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 und 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 5), soll die Mitbestimmung bei der Eingruppierung (Höhergruppierung, Umgruppierung) von Arbeitnehmern nicht nur die Personalvertretung in den Stand setzen, mitprüfend darauf zu achten, daß die beabsichtigte Eingruppierung mit dem anzuwendenden Tarifvertrag (oder dem sonst anzuwendenden Entgeltsystem) in Einklang steht. - BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 20.78
Überprüfung von Arbeitsplätzen als Vorentscheidung einer Eingruppierung - …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
Ebensowenig handelt es sich in diesen qualifizierten Fällen - anders als sonstigen Fällen der Überprüfung der maßgeblichen Tätigkeitsmerkmale (vgl. hierzu Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 6 P 20.78 - Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 9) - um eine rein vorbereitende Überprüfung der letztlich unterbleibenden Maßnahme. - BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 13/97
Deutsche Telekom AG - Umkategorisierung von Dienstposten
Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
Es geht hier um eine Neu-Eingruppierung in einer veränderten Eingruppierungssituation (vgl. zu diesem Begriff BAG, Beschluß vom 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP Nr. 14 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung). - BVerwG, 10.04.1984 - 6 P 10.82
Mitbestimmungsrecht zu einer gemeinsamen Angelegenheit des Personalrates - …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
(1) Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 191 f., vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RhPPersVG Nr. 1, vom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 und 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 5), soll die Mitbestimmung bei der Eingruppierung (Höhergruppierung, Umgruppierung) von Arbeitnehmern nicht nur die Personalvertretung in den Stand setzen, mitprüfend darauf zu achten, daß die beabsichtigte Eingruppierung mit dem anzuwendenden Tarifvertrag (oder dem sonst anzuwendenden Entgeltsystem) in Einklang steht. - BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90
Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers, …
- BAG, 20.03.1990 - 1 ABR 20/89
Mitbestimmung bei Umgruppierung
- BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74
Beiladungsfähigkeit im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Begriff der …
- BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
Personalrat - Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Befristung des Arbeitsvertrages …
- BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95
Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb …
- BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 23.91
Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse - …
- BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 49/74
Betriebsrat - Einzustellende Arbeitnehmer - Tarifgerechte Eingruppierung - …
- BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 17/90
Eingruppierung von Heimarbeiterinnen
- BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 21.85
Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Eingruppierung - Eingangsvergütung - …
- BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 23.87
Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der …
- BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79
Mitbestimmung des Personalrats - Wegfall eines Bewährungsaufstiegs - Vorliegen …
- VGH Bayern, 26.03.1986 - 17 C 86.00391
- BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10
Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen …
Die Entscheidung des Dienststellenleiters, den Arbeitnehmer einer bestimmter Entgeltgruppe zuzuordnen, ist daher nicht konstitutiver, sondern deklaratorischer Natur (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 , insoweit bei Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 nicht abgedruckt;… Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Bd. V, K § 75 Rn. 19;… Altvater, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 7. Aufl. 2011, § 75 Rn. 37;… Kaiser, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 75 Rn. 37).Rn. 15 c) Im Rahmen der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten nach § 72 Abs. 1 Satz 1 NWPersVG gilt das Prinzip der Trennung von personaler Status- und Verwendungsentscheidung einerseits und tarifrechtlicher Tätigkeitszuordnung andererseits (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 159 f. bzw. S. 14 …und vom 11. November 2009 - BVerwG 6 PB 25.09 - Buchholz 251.92 § 67 SAPersVG Nr. 2 Rn. 15).
Zur Abgrenzung bedarf es keines Rückgriffs auf die Grundsätze zu § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 163, insoweit bei Buchholz a.a.O. nicht abgedruckt; BAG, Beschlüsse vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 161 R …und vom 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - AP Nr. 52 zu § 95 BetrVG 1972 Rn. 33).
Anderenfalls liegt in der Weiterzahlung des bisherigen Entgelts konkludent die Eingruppierung (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 162, insoweit bei Buchholz a.a.O. nicht abgedruckt).
Rn. 23 h) Die Mitbestimmung bei Eingruppierung aus Anlass der Zuweisung eines neues Arbeitsplatzes ist unabhängig davon anzuerkennen, ob dieser Arbeitsplatz bereits einmal von der Dienststelle unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden ist (offen gelassen im Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 161 bzw. S. 15).
- BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung.
Im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer soll verhindert werden, dass durch eine unsachliche Beurteilung im Rahmen bestehender Auslegungsspielräume einzelne Arbeitnehmer bevorzugt, andere dagegen benachteiligt werden (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 S. 14 f. m.w.N.).Soweit sich aus dem Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1999 (a.a.O. S. 156 bzw. S. 12) ergibt, dass die Einreihung in ein Vergütungssystem nicht mitbestimmungspflichtig ist, wenn für sie persönliche Merkmale maßgebend sind, ist daran aus den genannten Gründen nicht festzuhalten.
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 3 S 2016/14
Vertragliche Rückbauverpflichtung für Freiflächen-Photovoltaikanlage nach …
Ein sachlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung kann auch dann entfallen, wenn die vom Bürger zu erbringende Leistung einem anderen öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt ist als die von der Behörde zu erbringende oder von ihr in Aussicht gestellte Leistung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.5.2000 - 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162; Beschl. v. 8.12.1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 162).
- BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10
Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund
Nachdem in der Senatsrechtsprechung anerkannt ist, dass sich die Mitbestimmung bei der Eingruppierung auf Fälle erstreckt, in denen ein neuer Arbeitsplatz zu bewerten oder ein neuer Tarifvertrag anzuwenden ist (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 155 ff. = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 S. 11 ff. …und vom 27. Mai 2009 a.a.O.), unterscheiden sich die beiden genannten Mitbestimmungsregelungen in ihrer Reichweite - wenn überhaupt - allenfalls noch marginal. - BVerwG, 24.11.2015 - 5 P 13.14
Beamte auf Lebenszeit; Beamte auf Probe; beamtenrechtlicher Einstellungsbegriff; …
Aufgrund der bundesrechtlichen Neuregelung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693), die in § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG erstmals die "Eingruppierung" als Alternative eines Mitbestimmungstatbestandes ausdrücklich angeführt hat, ist jedoch eine grundlegende systematische Weichenstellung getroffen worden, weshalb sich das zuvor beschriebene Begriffsverständnis seither nicht mehr aufrechterhalten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 ).Diese lässt sich im geltenden Bundespersonalvertretungsgesetz nicht (mehr) als Teil der Einstellung bezeichnen (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 ).
Das aber wäre sowohl aus der Sicht der Dienststelle als auch aus der Sicht des Einzustellenden ein unerwünschtes, in beiderlei Hinsicht nicht interessengerechtes Ergebnis, das dem mit der Schaffung des eigenständigen Mitbestimmungstatbestands der Eingruppierung verfolgten gesetzlichen Anliegen widerspräche (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 99 BetrVG 1972, BAG, Beschlüsse vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330 ).
- BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 24.10
Mitbestimmungsrecht für die Eingruppierung eines Arbeitnehmers aus Anlass einer …
Die Entscheidung des Dienststellenleiters, den Arbeitnehmer einer bestimmter Entgeltgruppe zuzuordnen, ist daher nicht konstitutiver, sondern deklaratorischer Natur (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 , insoweit bei Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 nicht abgedruckt;… Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Bd. V, K § 75 Rn. 19;… Altvater, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 7. Aufl. 2011, § 75 Rn. 37;… Kaiser, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 75 Rn. 37).Rn. 15 c) Im Rahmen der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten nach § 72 Abs. 1 Satz 1 NWPersVG gilt das Prinzip der Trennung von personaler Status- und Verwendungsentscheidung einerseits und tarifrechtlicher Tätigkeitszuordnung andererseits (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 159 f. bzw. S. 14 …und vom 11. November 2009 - BVerwG 6 PB 25.09 - Buchholz 251.92 § 67 SAPersVG Nr. 2 Rn. 15).
Zur Abgrenzung bedarf es keines Rückgriffs auf die Grundsätze zu § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 163, insoweit bei Buchholz a.a.O. nicht abgedruckt; BAG, Beschlüsse vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 161 R …und vom 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - AP Nr. 52 zu § 95 BetrVG 1972 Rn. 33).
Anderenfalls liegt in der Weiterzahlung des bisherigen Entgelts konkludent die Eingruppierung (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 162, insoweit bei Buchholz a.a.O. nicht abgedruckt).
Rn. 23 h) Die Mitbestimmung bei Eingruppierung aus Anlass der Zuweisung eines neues Arbeitsplatzes ist unabhängig davon anzuerkennen, ob dieser Arbeitsplatz bereits einmal von der Dienststelle unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden ist (offen gelassen im Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 161 bzw. S. 15).
- OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 4/18
Ablehnung; aktualisierte Einreihung; Beibehaltung; Beschäftigte; Bestätigung; …
Zutreffend ist auch die Annahme, eine Eingruppierung könne nicht nur als erstmalige Einreihung einer Tätigkeit in das kollektive Entgeltschema anlässlich der Einstellung (vgl. § 65 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG) des diese Tätigkeit ausübenden Beschäftigten auftreten (…so aber noch BVerwG, Beschl. v. 14.6.1995 - BVerwG 6 P 43.93 -, PersV 1996, 182, juris Rn. 19), sondern sei auch später während der Zugehörigkeit zur Dienststelle - als (Neu-)Eingruppierung - bei entsprechend aufgetretenem Bedürfnis nach einer neuen, zukunftsweisenden initialen Zuordnung der Tätigkeit des Beschäftigten zu Entgeltgruppen (und ggf. Stufen) denkbar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1999 - BVerwG 6 P 3.98 -, BVerwGE 110, 151, juris Rn. 21 bis 23).Nach der sich später allmählich erweiterten Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts, die teilweise die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung nach dem BetrVG rezipiert hat, kann jedoch ein nach Einstellung und erstmaliger Eingruppierung während der Zugehörigkeit zur Dienstelle auftretendes (späteres) Bedürfnis nach initialer Zuordnung der Tätigkeit des Beschäftigten zu Entgeltgruppen (sowie ggf. Fallgruppen und Stufen) etwa bei der Zuweisung eines (sachlich) wesentlich geänderten Arbeitsplatzes (Tätigkeitsbereichs) zu bejahen sein, weil dadurch die Frage einer Bewertung dieser Tätigkeit anhand der Tätigkeitsmerkmale und -beispiele der geltenden Vergütungsordnung erneut aufgeworfen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1999, a.a.O., Rn. 21 und LS 1), selbst wenn diese Tätigkeit (dieser Arbeitsplatz) bereits früher einmal unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden war (…vgl. diese Modifikation durch BVerwG, Beschl. v. 8.11.2011, a.a.O., juris Rn. 23, 26).
Der Umstand, dass die aus diesem Anlass notwendige Überprüfung ergibt, dass die Gruppenzuordnung (sowie die Fallgruppen- und Stufenzuordnung) letztlich unverändert bleiben, lässt die Mitbestimmung bei Eingruppierung nicht entfallen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1999, a.a.O., Rn. 37 und LS 2).
- BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16
Eingruppierung als Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts
Daraus folgt auch, dass die Mitbestimmungspflicht einer Eingruppierung - die sich nicht auf die erstmalige Eingruppierung beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 -BVerwGE 110, 151 ) nicht allein unter Hinweis darauf abgelehnt werden kann, die Voraussetzungen des Maßnahmebegriffs in seinem sonst üblichen strengen Sinn seien nicht erfüllt, weil der Dienststellenleiter die bisherige Eingruppierung bestätigt hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 14 und vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 ).Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung angenommen hat, dass auch die beabsichtigte Bestätigung einer Eingruppierung dem Mitbestimmungsrecht unterfällt, lagen dem Sachverhalte zugrunde, bei denen sich die Eingruppierungssituation in relevanter Weise geändert hatte, etwa durch Übertragung neuer Aufgaben, die zur Schaffung eines neuen, bisher noch nicht bewerteten Arbeitsplatzes geführt haben, bzw. durch eine wesentliche Veränderung des Aufgabenkreises (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 …und vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 14 ff.).
- OVG Hamburg, 23.10.2019 - 8 Bf 198/17
Es bedarf der Mitbestimmung des Personalrats, wenn ein Antragsteller anlässlich …
Die Mitbestimmung bei Eingruppierung aus Anlass der Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes ist im Übrigen unabhängig davon anzuerkennen, ob dieser Arbeitsplatz bereits einmal von der Dienstelle unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden ist oder nicht (…vgl. zu Allem BVerwG, Beschl. v. 8.11.2011, 6 P 23/10, BVerwGE 141, 134, juris Rn. 16 ff.; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 8.12.1999, 6 P 3/98, BVerwGE 110, 151, juris Rn. 21 ff.; BAG, Beschl. v. 21.3.1995, 1 ABR 46/94, PersR 1995, 498).Insoweit gilt das der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten immanente Prinzip der Trennung von personaler Status- und Verwendungsentscheidung einerseits und tarifrechtlicher Tätigkeitszuordnung andererseits in gleicher Weise wie im Verhältnis von Einstellung und Eingruppierung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1999, 6 P 3/98, BVerwGE 110, 151, juris Rn. 31;… Beschl. v. 8.11.2011, 6 P 23/10, BVerwGE 141, 134, juris Rn. 15).
Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 8.12.1999, 6 P 3/98, BVerwGE 110, 151, juris Rn. 31;… Beschl. v. 8.11.2011, 6 P 23/10, BVerwGE 141, 134, juris Rn. 15) geklärt, dass die Frage, ob die Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes an einen Arbeitnehmer unter Eingruppierungsgesichtspunkten mitbestimmungspflichtig ist, losgelöst davon zu beantworten ist, ob die Umsetzung des Arbeitnehmers überhaupt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen der Mitbestimmung unterliegt.
Die mangelnde Zustimmung zu einer Eingruppierung führt nicht zu einem Beschäftigungsverbot auf dem neuen Arbeitsplatz und steht auch vorläufigen Entgeltzahlungen nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1999, 6 P 3/98, BVerwGE 110, 151, juris Rn. 30 f.).
- BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08
Unterliegen der bei Einstellungen vorzunehmenden Stufenzuordnung innerhalb der …
Im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer soll verhindert werden, dass durch eine unsachliche Beurteilung im Rahmen bestehender Auslegungsspielräume einzelne Arbeitnehmer bevorzugt, andere dagegen benachteiligt werden (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 S. 14 f. m.w.N.).Rn. 40 5. Soweit sich aus dem Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1999 (a.a.O. S. 156 bzw. S. 12) ergibt, dass die Einreihung in ein Vergütungssystem nicht mitbestimmungspflichtig ist, wenn für sie persönliche Merkmale maßgebend sind, ist daran aus den genannten Gründen nicht festzuhalten.
- BVerwG, 08.01.2025 - 5 P 2.23
Mitbestimmung bei Höhergruppierungsanträgen nach § 29d TVÜ-Länder
- BVerwG, 22.10.2007 - 6 P 1.07
Mitbestimmung des Personalrats; Einstellung und Eingruppierung; Einleitung des …
- BVerwG, 08.01.2025 - 5 P 3.23
Bundespolizeihauptpersonalrat des Bundesministeriums des Innern und für Heimat …
- BVerwG, 11.11.2009 - 6 PB 25.09
Mitbestimmung bei Versetzung; Dienststellenwechsel; Dienststellenbegriff; …
- VG Düsseldorf, 02.04.2009 - 34 K 6401/08
Auslösung des Mitbestimmungstatbestands der Eingruppierung bei der Überprüfung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15
Mitbestimmung bei Überprüfung der Eingruppierung von einzelnen Beschäftigten
- BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08
Erforderlichkeit einer Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer …
- VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 23 K 1923/11
Unterrichtung des Personalrats bei Eingruppierung
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2011 - 62 PV 6.10
Zur Frage der Mitbestimmung des Personalrats in Personalangelegenheiten der …
- VGH Hessen, 02.09.2010 - 21 A 21/10
Mitbestimmung bei der Einstufung neuer Beschäftigter
- BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06
Mitwirkung des Personalrats bei Stellenausschreibungen; künstlerisches Personal …
- BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14
Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied; …
- BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 4.08
Erforderlichkeit einer Zustimmung durch den Personalrat zur Einstellung eines …
- OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 5/15
Arbeitsplatzumgestaltung; Assistentin der Geschäftsführung; Aufgaben; …
- VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 23 K 1924/11
Unterrichtung des Personalrats bei Eingruppierung
- BVerwG, 21.03.2005 - 6 PB 8.04
Mitbestimmung bei Lohngestaltung und Auswahlrichtlinien; Projekt zur …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2008 - 5 A 11127/07
Keine Mitbestimmung des Bezirkspersonalrats bei Stufenzuordnung innerhalb der …
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11
Mitbestimmungsverfahren bei Eingruppierungen; Aufhebung der Entscheidung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - 62 PV 5.13
Auswahlverfahren; Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 62 PV 5.16
Eingruppierung; Umgruppierung; neuer Tarifvertrag; Funktionsstufe; Komplexität …
- BVerwG, 02.12.2009 - 6 PB 33.09
Gehörsrüge in der Nichtzulassungsbeschwerde; Mängel der Entscheidungsgründe; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2002 - 1 A 2836/00
Ausschluss der Mitbestimmung; Anordnung des Selbstfahrens im Rahmen des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 62 PV 8.06
Begriff der Eingruppierung; Tätigkeitszuweisung und Eingruppierung; keine …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2015 - 62 PV 15.13
Gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Zuweisung; hier: Mitbestimmung auch in Bezug …
- VG Hamburg, 24.09.2021 - 25 FL 109/18
Zur Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung, Eingruppierung und …
- VG Saarlouis, 11.06.2008 - 9 K 2105/07
Keine Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung nach § 16 TV-L
- BVerwG, 06.05.2013 - 6 PB 5.13
Stellenbesetzung nach Fusion; Mitbestimmung
- KAG Augsburg, 01.07.2009 - 7 MV 09
Eingruppierung; Beteiligungsrecht der MAV
- BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 10.14
Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei der Weiterbeschäftigung eines …
- OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 17 LP 5/13
Mitbestimmung des Personalrats bei der Weiterbeschäftigung von Mitgliedern der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - 20 A 2631/15
Mitbestimmung, Personalrat, Eingruppierung, Übertragung, höher zu be¬wertender …
- VG Braunschweig, 22.05.2007 - 10 A 1/07
Eingruppierung; Entgeltstufe; Entgelttabelle; Mitbestimmung; …
- VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.2565
Mitbestimmung bei Ein- oder Höhergruppierung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2001 - 1 A 4182/99
Ausgestaltung der Mitbestimmungsbedürftigkeit der Übertragung der Wahrnehmung der …
- VGH Bayern, 12.10.2021 - 17 P 19.861
Mitbestimmung bei Personalmaßnahme vorgelagerter Untersuchung
- VG Düsseldorf, 13.09.2007 - 33 K 6013/06
- VG Darmstadt, 30.11.2009 - 22 K 1279/09
Personalvertretungsrecht des Bundes - Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei …
- VG Düsseldorf, 11.09.2006 - 33 K 375/06
Zuerkennung einer Funktionszulage; Eingruppierung in eine bestimmte …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 62 PV 5.08
Personalvertretungsrecht; Rahmendienstvereinbarung; Beurteilungsrichtlinien; …
- BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 8.08
Auslösen einer Mitbestimmung durch eine die Zugehörigkeit zu einer …
- VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.2017
Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung bei Eingruppierung anlässlich der …
- VG Mainz, 10.10.2007 - 5 K 181/07
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder - Mitbestimmung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2000 - 1 A 2009/98
Mitbestimmungsrechtliche Ausgestaltung der Beteiligung des bei dem jeweiligen …
- VG Münster, 02.05.2019 - 22 K 987/18
- VGH Bayern, 09.06.2011 - 17 P 09.1439
Zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung Neueinzustellender
- VG Münster, 02.05.2019 - 22 K 988/18
- VG Düsseldorf, 31.03.2009 - 34 K 3147/08
Personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsrecht bei der Übertragung der …
- VG Stuttgart, 04.06.2008 - PL 22 K 3929/07
Mitbestimmung; Eingruppierung; Zuordnung zur Entgelttabellenstufe
- VG Berlin, 26.04.2013 - 61 K 15.12
Mitbestimmung bei der Festlegung von Mangelfächern
- VG Aachen, 19.12.2019 - 16 K 4067/18
Personalvertretungsrecht; Mitbestimmungsrecht; Ablehnung …
- VG Aachen, 08.05.2008 - 16 K 1142/07
Mitbestimmungsrecht bei der Umsetzung der tariflichen Neuregelung für Ärzte in …
- VG Hannover, 10.07.2025 - 17 A 3214/25
Beachtlichkeit; Eingruppierung; Mitbestimmung; Mitbeurteilungsrecht; …
- VG Berlin, 15.10.2009 - 61 K 8.09
Personalvertretungsrecht (Berlin): Einstellung, abgekürztes …
- VGH Bayern, 28.04.2008 - 17 P 06.3287
Mitbestimmung; Eingruppierung; Höhergruppierung; Vergütungssysteme des …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
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BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 6
Durchführung der Berufsbildung; Mitbestimmung des Personalrates; Quotierung von Ausbildungsstellen - Judicialis
BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Durchführung der Berufsbildung - Mitbestimmung des Personalrates - Quotierung von Ausbildungsstellen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 21.11.1996 - 33 K 6570/96
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1998 - 1 A 6488/96
- BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98
Papierfundstellen
- NZA-RR 2000, 615
- ZBR 2000, 177
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 24.03.1998 - 6 P 1.96
Mitbestimmung und Ausbildungsniveau.
Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98
Das Bundesverwaltungsgericht habe die beschriebene Linie seiner Rechtsprechung konsequent fortgesetzt (Beschluß vom 24. März 1998 - BVerwG 6 P 1.96 - PersR 1998, 331).Das geschieht etwa mit der Festlegung des zeitlichen Ablaufs der Berufsausbildung, der Bestimmung des Ortes und der Räumlichkeiten, in denen sie bezogen auf bestimmte Ausbildungsinhalte/Ausbilder durchgeführt wird, und die Regelung der Art und Weise, wie die Teilnehmer an der Berufsausbildung in den Dienstablauf innerhalb der ausbildenden Dienststellen oder Betriebe eingegliedert werden (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 5.84 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 3 und vom 24. März 1998 - BVerwG 6 P 1.96 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 5).
- VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 1792/93
Aufteilung von vorgegebenen Ausbildungsquoten auf einzelne nachgeordnete …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98
Zu Recht habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung vom 22. September 1994 (TK 1792/93 - PersR 1995, 212) auch die Aufteilung der Ausbildungsquoten auf nachgeordnete Dienststellen der Mitbestimmung unterworfen.Die vom Antragsteller zur Stützung seiner Rechtsauffassung herangezogene Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. September 1994 (TK 1792/93 - PersR 1995, 212) verkennt die Bedeutung des Kriteriums der Unmittelbarkeit in der Rechtsprechung des Senats.
- BVerwG, 23.09.1992 - 6 P 24.91
Zustimmung zur Einstellung von Beschäftigten - Verweigerung der Zustimmung wegen …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98
Das Bundesverwaltungsgericht habe ähnlich auch in seinem Beschluß vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 24.91 - im Zusammenhang mit dem Mitbestimmungstatbestand "Einstellung" nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG festgestellt, daß sowohl die Festlegung der Quoten wie auch die Zuteilung an die Landesarbeitsämter personalpolitisch begründete, innerdienstliche Maßnahmen ohne rechtliche Ausgestaltung und Bestandswirkung seien und somit das Mitbestimmungsrecht des Personalrates insofern nicht einschränkten.
- BVerwG, 28.12.1984 - 6 P 5.84
Mitbestimmung an der Durchführung der Berufsbildung - Mitbestimmung hinsichtlich …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98
Das geschieht etwa mit der Festlegung des zeitlichen Ablaufs der Berufsausbildung, der Bestimmung des Ortes und der Räumlichkeiten, in denen sie bezogen auf bestimmte Ausbildungsinhalte/Ausbilder durchgeführt wird, und die Regelung der Art und Weise, wie die Teilnehmer an der Berufsausbildung in den Dienstablauf innerhalb der ausbildenden Dienststellen oder Betriebe eingegliedert werden (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 5.84 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 3 und vom 24. März 1998 - BVerwG 6 P 1.96 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1998 - 1 A 6488/96
Mitbestimmung über eine Einstellung oder Zulassung von Auszubildenden und …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98
BVerwG 6 P 12.98 OVG 1 A 6488/96.PVB. - BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.71
Kompetenz zur Bildung von Personalräten in den Ländern
Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98
Demgegenüber bleibt bereits nach der seitherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Arbeitgeberseite ein erheblicher Entscheidungsspielraum darüber vorbehalten, zu welchem Ausbildungsplatz der einzelne Auszubildende entsandt wird (BVerwG, Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.71 - Buchholz 238.33 § 22 a PersVG Bremen Nr. 1 = PersV 1973, 111).
- BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06
Fortbildung - Rückzahlungsklausel - Tarifvorbehalt - Mitbestimmung - Personalrat …
Angesprochen sind damit insbesondere zeitliche und inhaltliche Festlegungen sowie organisatorische Fragen (…vgl. BVerwG 28. Dezember 1984 - 6 P 5.84 - Rn. 21, Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 3; zur Übernahme von Fahrtkosten BVerwG 15. Dezember 1994 - 6 P 19.92 - AP BPersVG § 75 Nr. 58; 10. November 1999 - 6 P 12.98 - AP BPersVG § 78 Nr. 4 zu § 75 Abs. 3 Nr. 6 BPersVG). - VG Stuttgart, 12.11.2020 - PB 21 K 6701/19
Personalvertretungsrechtliche Maßnahme; Berufsausbildung; Personaleinsatz; …
Der Antragsteller bezog sich auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.1999 (6 P 12/98).Ausweislich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.1999 (6 P 12/98, juris Rnr. 20 a.E.) sei der Bereich der unmittelbaren Gestaltung und Prüfung der Berufsausbildung und damit der Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 6 BPersVG gerade dann gegeben, wenn entschieden werde, "in welchem Umfang der Ausbildungsaufwand der Ausbilder auf ihre dienstliche Tätigkeit angerechnet werde und in welchem Umfang ihnen sonstige Tätigkeiten übertragen werden".
Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.1999 (6 P 12/98) werde deshalb die Auffassung des Beteiligten gestärkt, dass, wenn schon die Frage nach der Anzahl der Fachausbilder nicht mitbestimmungspflichtig sei, dies erst recht für deren organisatorische Zuordnung gelten müsse.
Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.1999 (6 P 12/98) widerspreche dem nicht.
Das geschieht etwa mit der Festlegung des zeitlichen Ablaufs der Berufsausbildung, der Bestimmung des Ortes und der Räumlichkeiten, in denen sie bezogen auf bestimmte Ausbildungsinhalte/Ausbilder durchgeführt wird, und die Regelung der Art und Weise, wie die Teilnehmer an der Berufsausbildung in den Dienstablauf innerhalb der ausbildenden Dienststellen oder Betriebe eingegliedert werden (BVerwG…, Beschluss vom 24.03.1998 - 6 P 1/96 -, juris Rnr. 40; Beschluss vom 10.11.1999 - 6 P 12/98 -, juris, Rnr. 19).
Rn. 23 Nichts anderes ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.1999 (6 P 12/98, in juris), auf den sich der Antragsteller beruft.
- VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - PB 15 S 3942/20
Mitbestimmung des Personalrats bei Entscheidungen von Arbeitsagenturen (hier …
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.1999 - 6 P 12.98 - bestätige die Mitbestimmungspflichtigkeit.Wie die weitere Beteiligte zutreffend ausgeführt hat, ging es im BAG-Beschluss vom 24.08.2004 - 1 ABR 28/03 - (…vgl. Juris Rn. 6) um die Mitbestimmung bei einer Ausbildungsverkürzung und im BVerwG-Beschluss vom 10.11.1999 - 6 P 12.98 - (…vgl. Juris Rn. 3) um die Mitbestimmung bei der Festsetzung von Einstellungs- und Zulassungsquoten, mithin um wesentlich andere Sachverhalte, bei denen unstreitig jeweils eine mitbestimmungsfähige "Maßnahme" vorlag.
Dies sei etwa bei der Festsetzung von Ausbildungsquoten an den einzelnen Arbeitsämtern durch ein Landesarbeitsamt nicht der Fall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.1999 - 6 P 12.98 -, Juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2000 - 1 A 2009/98
Mitbestimmungsrechtliche Ausgestaltung der Beteiligung des bei dem jeweiligen …
Rn. 48 Vgl. OVG NRW, Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen, Beschluss vom 25. September 1998 - 1 A 6488/96.PVB - bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 10. November 1999 - 6 P 12.98 -. - BVerwG, 22.12.1999 - 6 PB 20.99 Ob gegenüber der Durchführung einer personalplanenden Maßnahme im Einzelfall der Einwand der Überlastung der Stammbelegschaft erhoben werden kann und welche Auswirkungen die Verneinung eines Mitbestimmungsrechts nach § 75 Abs. 3 Nr. 6 BPersVG bei der Festsetzung von Ausbildungsquoten (vgl. dazu Beschluß vom 10. November 1999 - BVerwG 6 P 12.98 - zur Veröffentlichung vorgesehen) auf den hier streitigen Mitbestimmungstatbestand nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG hat, ist hier nicht zu entscheiden.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BPersVG § 9 Abs. 4 § 107; GG Art. 33 Abs. 2
Weiterbeschäftigung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bestenauslese, Arbeitsplatz oder Planstelle - Judicialis
- Wolters Kluwer
Weiterbeschäftigung - Jugend- und Auszubildendenvertretung - Bestenauslese - Arbeitsplatz oder Planstelle
- rechtsportal.de
BPersVG § 9 Abs. 4 § 107; GG Art. 33 Abs. 2
Personalvertretungsrecht - Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Bestenauslese; Arbeitsplatz oder Planstelle - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 04.04.1994 - 12 L 12/96
- VG Schleswig, 12.09.1996 - Pl 3/96
- OVG Schleswig-Holstein, 04.04.1997 - 12 L 12/96
- BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98
Papierfundstellen
- NZA 2000, 443
- ZBR 2000, 177
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79
Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98
Diese Kriterien haben Maßstab jeglicher Personalentscheidung im öffentlichen Dienst zu sein (BAG, Urteil vom 10. März 1982 - BAG 5 AZR 927/79 - BAGE 38, 141, 145; BVerwG, Entscheidungen vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 44.79 - BVerwGE 61, 325; 330; vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 10.86 - BVerwGE 81, 22, 24; vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 7 C 26.90 - BVerwGE 89, 260, 265;… s. auch Battis in: Sachs (Hrsg.), Grundgesetz, 2. Aufl. 1999, Art. 33 Rz. 24, 26;… Lübbe-Wolff in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetz, 1998, Art. 33 Rz. 32, 38 f.; Schmidt-Aßmann NJW 1980, 16 f.).Denn der weite Ermessens- und Beurteilungsspielraum, den Art. 33 Abs. 2 GG den Einstellungsbehörden zur Verfügung stellt (vgl. BVerfGE 39, 334, 353 f.; Beschluß vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 44.79 - BVerwGE 61, 325; 330), kann durch eine gesetzliche Ausgestaltung und ggf. auch Gewichtung der Eignungskriterien des Art. 33 Abs. 2 GG eingeschränkt werden, wenn damit vorrangig andere, ebenfalls verfassungslegitime Ziele verfolgt werden.
- BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 5.98
Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Bestenauslese; …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98
Dies ist der Fall, wenn der Jugend- und Auszubildendenvertreter in der maßgeblichen Abschlußprüfung deutlich mehr als eine volle Notenstufe schlechter abgeschnitten hat als der schwächste sonstige Bewerber, den der öffentliche Arbeitgeber sonst in ein Dauerarbeitsverhältnis übernehmen würde (vgl. Beschluß vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 -).Im übrigen bezieht sich das von den Beteiligten vorgelegte Schreiben des Personalamts nicht auf die Beteiligte zu 1 in diesem Verfahren, sondern auf eine Beteiligte in dem Parallelverfahren BVerwG 6 P 5.98.
- BVerwG, 31.05.1990 - 6 P 16.88
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters im Krankenpflegebereich
Auszug aus BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98
Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses insbesondere schon dann unzumutbar, wenn der Arbeitgeber dem früheren Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretung keinen auf Dauer angelegten Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung bereitstellen kann, der dessen Ausbildung entspricht und ihn sowohl hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses als auch der Vergütung und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten einem Beschäftigten gleichstellt, der vom Arbeitgeber für eine vergleichbare Tätigkeit ausgewählt und eingestellt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 6 P 13.84 - BVerwGE 72, 154, 156; 31. Mai 1990 - BVerwG 6 P 16.88 - PersR 1990, 256, 258; 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - BVerwGE 97, 68, 77; 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 P 21.94 - BVerwGE 102, 106, 112).Vielmehr ist daran festzuhalten, daß die Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 4 BPersVG nur dann entfällt, wenn die in ein Arbeitsverhältnis übernommenen Mitkonkurrenten objektiv wesentlich fähiger und geeigneter sind als der Jugend- und Auszubildendenvertreter (so bereits Beschluß vom 31. Mai 1990 - BVerwG 6 P 16.88 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 8 = PersR 1990, 256, 258 f.).
- VGH Bayern, 19.03.1997 - 18 P 96.3275
Auszug aus BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98
Gegenüber individuell fachlich besser qualifizierten Mitbewerbern setzt sich der Jugendvertreter jedenfalls dann durch, wenn - bezogen auf das Anforderungsprofil des freien Arbeitsplatzes - kein offenkundiger schwerwiegender Qualifikationsmangel gegeben ist (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 18 P 96.3275 - PersR 1998, 31, 33; ähnlich OVG Berlin, Beschluß vom 11. Oktober 1996 - 70 PV 10.94 - nicht veröffentlicht.; a.A. OVG Münster, Beschluß vom 26. August 1998 - 1 A 805/98.PVL - PersR 1999, 134). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1998 - 1 A 805/98
Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Rechtsmißbrauch; Bezug zum …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98
Gegenüber individuell fachlich besser qualifizierten Mitbewerbern setzt sich der Jugendvertreter jedenfalls dann durch, wenn - bezogen auf das Anforderungsprofil des freien Arbeitsplatzes - kein offenkundiger schwerwiegender Qualifikationsmangel gegeben ist (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 18 P 96.3275 - PersR 1998, 31, 33; ähnlich OVG Berlin, Beschluß vom 11. Oktober 1996 - 70 PV 10.94 - nicht veröffentlicht.; a.A. OVG Münster, Beschluß vom 26. August 1998 - 1 A 805/98.PVL - PersR 1999, 134). - BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98
Denn der weite Ermessens- und Beurteilungsspielraum, den Art. 33 Abs. 2 GG den Einstellungsbehörden zur Verfügung stellt (vgl. BVerfGE 39, 334, 353 f.; Beschluß vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 44.79 - BVerwGE 61, 325; 330), kann durch eine gesetzliche Ausgestaltung und ggf. auch Gewichtung der Eignungskriterien des Art. 33 Abs. 2 GG eingeschränkt werden, wenn damit vorrangig andere, ebenfalls verfassungslegitime Ziele verfolgt werden. - BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer - …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98
Dies gilt auch dann, wenn die Eignungsanforderungen bei Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst je nach den Anforderungen des konkreten Amtes nur abgestuft zur Geltung kämen, wie dies in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vertreten wird (vgl. BAG, Urteile vom 31. März 1976 - BAG 5 AZR 104/74 - BAGE 28, 62, 69; vom 20. Juli 1977 - BAG 4 AZR 142/76 - BAGE 29, 247, 258; vom 13. Oktober 1988 - BAG 6 AZR 144/85 - NJW 1989, 2562, 2563). - BVerwG, 13.12.1991 - 7 C 26.90
Ausschreibung - Chefarzt - Schwangerschaftsabbrüche
Auszug aus BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98
Diese Kriterien haben Maßstab jeglicher Personalentscheidung im öffentlichen Dienst zu sein (BAG, Urteil vom 10. März 1982 - BAG 5 AZR 927/79 - BAGE 38, 141, 145; BVerwG, Entscheidungen vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 44.79 - BVerwGE 61, 325; 330; vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 10.86 - BVerwGE 81, 22, 24; vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 7 C 26.90 - BVerwGE 89, 260, 265;… s. auch Battis in: Sachs (Hrsg.), Grundgesetz, 2. Aufl. 1999, Art. 33 Rz. 24, 26;… Lübbe-Wolff in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetz, 1998, Art. 33 Rz. 32, 38 f.; Schmidt-Aßmann NJW 1980, 16 f.). - BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung
Auszug aus BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98
Dieser kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Beschwerdegericht diesen Rechtsbegriff verkannt hat, ob die Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen widerspricht und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände berücksichtigt und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind (vgl. BAG, Entscheidungen vom 16. August 1995 - BAG 7 ABR 52/94 - AP Nr. 25 zu § 78 a BetrVG 1972; vom 29. November 1989 - BAG 7 ABR 67/88 - BAGE 63, 319, 338; vom 15. Dezember 1983 - BAG 6 AZR 60/83 - BAGE 44, 355, 361). - BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92
Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren
Auszug aus BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98
In solchen Fällen - die der sog. "Topfwirtschaft" im Personalbereich nahekommen (vgl. Beschluß vom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 32.92 - BVerwGE 96, 355, 366) - ist es nicht ohne weiteres statthaft, bei der Überprüfung der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung allein auf besetzbare "Planstellen" abzustellen. - BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93
Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von …
- BAG, 13.10.1988 - 6 AZR 144/85
Abmahnung eines Lehrers wegen Kandidatur für die DKP - Auferlegung einer den …
- BVerwG, 15.10.1985 - 6 P 13.84
Mitglied einer Jugendvertretung - Personalvertretung - …
- BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 52/94
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
- BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 10.86
Einstellung eines Beamten - Religionszugehörigkeit - Auswahl gleich geeigneter …
- BVerwG, 28.02.1990 - 6 P 21.87
Personalvertretung - Weiterbeschäftigungsverlangen eines Ersatzmitglieds - …
- BAG, 10.03.1982 - 5 AZR 927/79
Regelbeurteilung - Zeitraum - Öffentlicher Dienst
- BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 21.94
Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Fristwahrung durch …
- BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76
Kündigung eines Lehrers - Wiedereinstellungsanspruch - Eignung - Befähigung - …
- BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters
- BVerwG, 17.05.2000 - 6 P 9.99
Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Leistungsgrundsatz; …
Auch unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 4.98 und BVerwG 6 P 5.98 - lasse sich ein anderes Ergebnis nicht rechtfertigen.Dabei ist die Weiterbeschäftigungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers an das Vorhandensein einer freien Planstelle nicht notwendig gebunden; entscheidend ist vielmehr, ob ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. zu allem die Beschlüsse vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 6 P 13.84 - BVerwGE 72, 154, 156, vom 31. Mai 1990 - BVerwG 6 P 16.88 - PersR 1990, 256, 258, vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - BVerwGE 97, 68, 77, vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 P 21.94 - BVerwGE 102, 106, 112 und vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 - PersR 2000, 156, 157 sowie - BVerwG 6 P 4.98 - ZfPR 2000, 74, 75).
Dessen Anwendung kann, wie der Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entschieden hat, im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Beschwerdegericht diesen Rechtsbegriff verkannt hat, ob die Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen widerspricht und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände berücksichtigt und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind (Beschlüsse vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 - a.a.O., S. 158 und - BVerwG 6 P 4.98 - a.a.O., S. 76).
Dies hat der Senat in den schon wiederholt genannten Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 - a.a.O., S. 158 f. und - BVerwG 6 P 4.98 - a.a.O., S. 76 f. wie folgt erläutert:.
c) Hiervon ausgehend hat der Senat in den beiden wiederholt genannten Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 4.98 und BVerwG 6 P 5.98 - das allgemeine Erfordernis, wonach die in ein Arbeitsverhältnis übernommenen Konkurrenten o b j e k -t i v w e s e n t l i c h fähiger und geeigneter sein müssen, wenn sie dem Jugend- und Auszubildendenvertreter vorgezogen werden sollen, unter Auseinandersetzung mit der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung wie folgt präzisiert: .
Erläuternd hierzu hat der Senat in den Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 4.98 und BVerwG 6 P 5.98 - beispielhaft ausgeführt, daß dann, wenn sich eine volle Notenstufe auf drei Punkte auffächern läßt, die genannte Grenze bei vier oder fünf Punkten liegen wird.
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2007 - 62 PV 11.06
Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters; Bereich der …
Dies hat der Senat in den schon wiederholt genannten Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 - a.a.O., S. 158 f. und - BVerwG 6 P 4.98 - a.a.O., S. 76 wie folgt erläutert.c) Hiervon ausgehend hat der Senat in den beiden wiederholt genannten Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 4.98 und BVerwG 6 P 5.98 - das allgemeine Erfordernis, wonach die in ein Arbeitsverhältnis übernommenen Konkurrenten objektiv wesentlich fähiger und geeigneter sein müssen, wenn sie dem Jugend- und Auszubildendenvertreter vorgezogen werden sollen, unter Auseinandersetzung mit der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung wie folgt präzisiert:.
Erläuternd hierzu hat der Senat in den Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 4.98 und BVerwG 6 P 5.98 - beispielhaft ausgeführt, daß dann, wenn sich eine volle Notenstufe auf drei Punkte auffächern läßt, die genannte Grenze bei vier oder fünf Punkten liegen wird.
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2005 - 62 PV 2.05
Antrag auf gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Antrag auf …
Selbst wenn zu berücksichtigen ist, dass es im hier interessierenden Zusammenhang nicht auf die Anzahl von besetzbaren Planstellen, sondern darauf ankommt, ob ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann (s. BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999, a.a.O., S. 157 f.), und die Antragstellerin - hier offenkundig nicht durch freie Stellen, sondern auf andere Weise erwirtschaftete - Dauerarbeitsplätze tatsächlich auch vergeben hat, kann ihr die Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters nicht zugemutet werden, wenn sie - wie vorliegend - mit Rücksicht auf ihre Stellensituation allenfalls einen geringen Teil der Auszubildenden weiterbeschäftigten kann und insoweit objektiv wesentlich fähigeren und geeigneteren Bewerbern nach Maßgabe des Prinzips der Bestenauslese bzw. nach dem Leistungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG) der Vorrang einzuräumen war.Dies hat der Senat in den schon wiederholt genannten Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 - a.a.O., S. 158 f. und - BVerwG 6 P 4.98 - a.a.O., S. 76 wie folgt erläutert.
c) Hiervon ausgehend hat der Senat in den beiden wiederholt genannten Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 4.98 und BVerwG 6 P 5.98 - das allgemeine Erfordernis, wonach die in ein Arbeitsverhältnis übernommenen Konkurrenten objektiv wesentlich fähiger und geeigneter sein müssen, wenn sie dem Jugend- und Auszubildendenvertreter vorgezogen werden sollen, unter Auseinandersetzung mit der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung wie folgt präzisiert:.
Erläuternd hierzu hat der Senat in den Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 4.98 und BVerwG 6 P 5.98 - beispielhaft ausgeführt, daß dann, wenn sich eine volle Notenstufe auf drei Punkte auffächern läßt, die genannte Grenze bei vier oder fünf Punkten liegen wird.
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 62 PV 9.06
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 4 BPersVG
Selbst wenn zu berücksichtigen ist, dass es im hier interessierenden Zusammenhang nicht auf die Anzahl von besetzbaren Planstellen, sondern darauf ankommt, ob ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann (s. BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999, a.a.O., S. 157 f.), und die Antragstellerin - hier offenkundig nicht durch freie Stellen, sondern auf andere Weise erwirtschaftete - Dauerarbeitsplätze tatsächlich auch vergeben hat, kann ihr die Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters nicht zugemutet werden, wenn sie - wie vorliegend - mit Rücksicht auf ihre Stellensituation allenfalls einen geringen Teil der Auszubildenden weiterbeschäftigten kann und insoweit objektiv wesentlich fähigeren und geeigneteren Bewerbern nach Maßgabe des Prinzips der Bestenauslese bzw. nach dem Leistungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG) der Vorrang einzuräumen war.Dies hat der Senat in den schon wiederholt genannten Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 - a.a.O., S. 158 f. und - BVerwG 6 P 4.98 - a.a.O., S. 76 wie folgt erläutert.
c) Hiervon ausgehend hat der Senat in den beiden wiederholt genannten Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 4.98 und BVerwG 6 P 5.98 - das allgemeine Erfordernis, wonach die in ein Arbeitsverhältnis übernommenen Konkurrenten objektiv wesentlich fähiger und geeigneter sein müssen, wenn sie dem Jugend- und Auszubildendenvertreter vorgezogen werden sollen, unter Auseinandersetzung mit der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung wie folgt präzisiert:.
Erläuternd hierzu hat der Senat in den Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 4.98 und BVerwG 6 P 5.98 - beispielhaft ausgeführt, daß dann, wenn sich eine volle Notenstufe auf drei Punkte auffächern läßt, die genannte Grenze bei vier oder fünf Punkten liegen wird.
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 62 PV 7.06
Weiterbeschäftigung von befristet (Teilzeit-)Beschäftigten
Selbst wenn zu berücksichtigen ist, dass es im hier interessierenden Zusammenhang nicht auf die Anzahl von besetzbaren Planstellen, sondern darauf ankommt, ob ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann (s. BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999, a.a.O., S. 157 f.), und die Antragstellerin - hier offenkundig nicht durch freie Stellen, sondern auf andere Weise erwirtschaftete - Dauerarbeitsplätze tatsächlich auch vergeben hat, kann ihr die Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters nicht zugemutet werden, wenn sie - wie vorliegend - mit Rücksicht auf ihre Stellensituation allenfalls einen geringen Teil der Auszubildenden weiterbeschäftigten kann und insoweit objektiv wesentlich fähigeren und geeigneteren Bewerbern nach Maßgabe des Prinzips der Bestenauslese bzw. nach dem Leistungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG) der Vorrang einzuräumen war.Dies hat der Senat in den schon wiederholt genannten Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 - a.a.O., S. 158 f. und - BVerwG 6 P 4.98 - a.a.O., S. 76 wie folgt erläutert.
c) Hiervon ausgehend hat der Senat in den beiden wiederholt genannten Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 4.98 und BVerwG 6 P 5.98 - das allgemeine Erfordernis, wonach die in ein Arbeitsverhältnis übernommenen Konkurrenten objektiv wesentlich fähiger und geeigneter sein müssen, wenn sie dem Jugend- und Auszubildendenvertreter vorgezogen werden sollen, unter Auseinandersetzung mit der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung wie folgt präzisiert:.
Erläuternd hierzu hat der Senat in den Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 4.98 und BVerwG 6 P 5.98 - beispielhaft ausgeführt, daß dann, wenn sich eine volle Notenstufe auf drei Punkte auffächern läßt, die genannte Grenze bei vier oder fünf Punkten liegen wird.
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2007 - 62 PV 2.07
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs 4 BPersVG
Selbst wenn zu berücksichtigen ist, dass es im hier interessierenden Zusammenhang nicht auf die Anzahl von besetzbaren Planstellen, sondern darauf ankommt, ob ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann (s. BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999, a.a.O., S. 157 f.), und die Antragstellerin - hier offenkundig nicht durch freie Stellen, sondern auf andere Weise erwirtschaftete - Dauerarbeitsplätze tatsächlich auch vergeben hat, kann ihr die Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters nicht zugemutet werden, wenn sie - wie vorliegend - mit Rücksicht auf ihre Stellensituation allenfalls einen geringen Teil der Auszubildenden weiterbeschäftigten kann und insoweit objektiv wesentlich fähigeren und geeigneteren Bewerbern nach Maßgabe des Prinzips der Bestenauslese bzw. nach dem Leistungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG) der Vorrang einzuräumen war.Dies hat der Senat in den schon wiederholt genannten Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 - a.a.O., S. 158 f. und - BVerwG 6 P 4.98 - a.a.O., S. 76 wie folgt erläutert.
c) Hiervon ausgehend hat der Senat in den beiden wiederholt genannten Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 4.98 und BVerwG 6 P 5.98 - das allgemeine Erfordernis, wonach die in ein Arbeitsverhältnis übernommenen Konkurrenten objektiv wesentlich fähiger und geeigneter sein müssen, wenn sie dem Jugend- und Auszubildendenvertreter vorgezogen werden sollen, unter Auseinandersetzung mit der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung wie folgt präzisiert:.
Erläuternd hierzu hat der Senat in den Beschlüssen vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 4.98 und BVerwG 6 P 5.98 - beispielhaft ausgeführt, daß dann, wenn sich eine volle Notenstufe auf drei Punkte auffächern läßt, die genannte Grenze bei vier oder fünf Punkten liegen wird.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2025 - 33 A 2310/24
Jugend- und Auszubildendenvertreter; Weiterbeschäftigung; Zumutbarkeit; zumutbar; …
Rn. 58 Vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 1999 - 6 P 5.98 -, BVerwGE 109, 295 = PersR 2000, 156, und - 6 P 4.98 -, ZTR 2000, 278, sowie vom 17. Mai 2000 - 6 P 9.99 -, PersR 2000 421 = ZTR 2000, 572.Rn. 60 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 1999 - 6 P 5.98 -, a. a. O., und - 6 P 4.98 -, a. a. O., sowie vom 17. Mai 2000 - 6 P 9.99 -, a. a. O.
- BVerwG, 17.05.2000 - 6 P 8.99
Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern auf freien und zur …
Dabei ist die Weiterbeschäftigungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers an das Vorhandensein einer freien Planstelle nicht notwendig gebunden; entscheidend ist vielmehr, ob ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. zu allem die Beschlüsse vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 6 P 13.84 - BVerwGE 72, 154, 156, vom 31. Mai 1990 - BVerwG 6 P 16.88 - PersR 1990, 256, 258, vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - BVerwGE 97, 68, 77, vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 P 21.94 - BVerwGE 102, 106, 112 und vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 - PersR 2000, 156, 157 sowie - BVerwG 6 P 4.98 - ZfPR 2000, 74, 75). - OVG Saarland, 03.05.2002 - 4 P 2/01
Jugend- und Auszubildendenvertretung einer Ausbildungswerkstatt; Berücksichtigung …
BVerwG, Beschluß vom 02.11.1994 - 6 P 48.93 - PersV 1995, 232 = PersR 1995, 174 m.w.N; zur Nachweislast des Arbeitgebers insbesondere Beschlüsse vom 24.04.1991 - 6 PB 18.90 - PersR 1991, 409 und vom 15.12.2000 - 6 PB 5.00 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 21; zum Qualifikationsvergleich insbesondere Beschlüsse vom 09.09.1999 - 6 P 4.98 - ZfPR 2000, 74 und 6 P 5.98 - PersR 2000, 156 = ZBR 2000, 172 sowie Beschluß vom 15.05.2000 - 6 P 9.99 - PersR 2000, 421.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Tätigkeit eines Soldaten für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR - Nachholen der Anhörung der zuständigen Vertrauensperson - Gesellschaftlicher Mitarbeiter für Sicherheit - Vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen - Pflicht zur Wahrheit in ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Nord, 13.10.1998 - 9 VL 19/97
- BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
Papierfundstellen
- BVerwGE 113, 376
- NVwZ 2000, 928 (Ls.)
- ZBR 2000, 177
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96
Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
Die Kammer habe schließlich in Anlehnung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - geprüft, ob im vorliegenden Fall auf Grund der dort entwickelten Kriterien aus Gründen, die in der Person des Soldaten lägen, nicht ausnahmsweise von der disziplinaren Höchstmaßnahme habe abgesehen werden können.Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats steht die von der Einleitungsbehörde zunächst verfügte Einstellung eines vorher eingeleiteten disziplinargerichtlichen Verfahrens der erneuten Einleitung eines sachgleichen Verfahrens nicht entgegen, es sei denn, daß die neuerliche Einleitung ermessensmißbräuchlich, also willkürlich wäre (vgl. Urteil vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - <BVerwGE 113, 131 = NZWehrr 1998, 31 = ZBR 1998, 239 = NJW 1998, 693> m.w.N.).
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - und vom 16. März 1999 - BVerwG 2 WD 31.98 -) können bei der Würdigung einer arglistigen Täuschung des Dienstherrn durch den Soldaten über seine Zusammenarbeit mit dem ehemaligen MfS entweder die Art der konspirativen Tätigkeit, besondere Umstände oder die Hintergründe der Anwerbung dazu führen, von der Entfernung aus dem Dienstverhältnis abzusehen.
Unter Zugrundelegung dieser Erkenntnisse hatte der erkennende Senat u.a. folgende Alternativen konspirativer Tätigkeit eines Soldaten für das ehemalige MfS als Zumessungsgründe in der Person (vgl. Urteil vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - ) zu berücksichtigen:.
- BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
Trotz dieser Bewertung des ehemaligen MfS hat das Bundesverfassungsgericht zur (außerordentlichen) Kündigung eines aus der DDR übernommen Arbeitnehmers des öffentlichen Dienstes festgestellt, daß Verstöße gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit oder die Tätigkeit für das ehemalige MfS - wie sie in Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. (5), des Einigungsvertrages genannt worden sind - im "Einzelfall festgestellt werden (müssen) und die Kündigung nur dann rechtfertigen, wenn deshalb ein Festhalten am Arbeitsvertrag unzumutbar erscheint" (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - <BVerfGE 92, 140 [154]>)."Das Ziel, die Arbeitsverhältnisse der übernommenen Arbeitnehmer nachträglich zu beenden, wenn sich Eignungsmängel im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG herausstellen, ist legitim (vgl. BVerfGE 92, 140 ).
... Positionen in Staat und Partei, die der Mitarbeiter seinerzeit innehatte, können nach Maßgabe ihres Ranges und des mit ihnen verbundenen Einflusses Anhaltspunkte für einen besonders hohen Identifikationsgrad mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik sein, machen aber eine Würdigung seines gesamten Verhaltens einschließlich seiner Entwicklung nach dem Beitritt nicht entbehrlich (vgl. BVerfGE 92, 140 ).".
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95
Parteilehrer
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
Die Kammer habe schließlich in Anlehnung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - geprüft, ob im vorliegenden Fall auf Grund der dort entwickelten Kriterien aus Gründen, die in der Person des Soldaten lägen, nicht ausnahmsweise von der disziplinaren Höchstmaßnahme habe abgesehen werden können.Das weiteren hat es in seiner Entscheidung vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 - dargelegt:.
- BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
Die Weitergabe von Informationen, die bei Gelegenheit privater oder beruflicher Zusammenkünfte gewonnen werden, ist weniger vorwerfbar als die Weitergabe solcher Erkenntnisse, die auf Ausforschung beruhen (vgl. BVerfG NJW 1996, 709 [712]). - BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90
Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
Wenngleich dem Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung des Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205] >, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - BVerwGE 93, 19 [21], vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <BVerwGE 103, 349 [353] = NZWehrr 1996, 255 [257] = NVwZ 1997, 579>). - BVerwG, 19.06.1996 - 2 WD 3.96
Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei sexuellem Mißbrauch eines …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
Wenngleich dem Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung des Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205] >, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - BVerwGE 93, 19 [21], vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <BVerwGE 103, 349 [353] = NZWehrr 1996, 255 [257] = NVwZ 1997, 579>). - BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81
Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
Wenngleich dem Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung des Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205] >, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - BVerwGE 93, 19 [21], vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <BVerwGE 103, 349 [353] = NZWehrr 1996, 255 [257] = NVwZ 1997, 579>). - BVerwG, 18.01.1991 - 2 WD 24.89
Wehrrecht - Disziplinarrecht - Mißhandlung von Untergebenen - Reinigende Maßnahme
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
Wenngleich dem Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung des Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205] >, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - BVerwGE 93, 19 [21], vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <BVerwGE 103, 349 [353] = NZWehrr 1996, 255 [257] = NVwZ 1997, 579>). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
Ferner hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - ausgeführt:. - BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit
Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
Dabei handelt es sich um einen Anstellungsbetrug (vgl. die ständige Rechtsprechung des BGH, Beschluß vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98 - <NJW 1999, 1485 [f.]>). - BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
Abgeordnetenprüfung
- BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94
Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit
- BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit
- BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90
Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum
- BGH, 13.10.1995 - 3 StR 431/95
Zwei Vorverurteilungen - Gesamtstrafenfähig - Gesamtstrafenbildung
- BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Falschbeantwortung der Fragen zu einer …
- BVerwG, 18.12.1995 - 2 WDB 5.95
Recht der Soldaten: Arglistige Täuschung über Stasi-Mitarbeit durch …
- BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18
Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines …
Eine Maßnahmemilderung wegen einer besonderen Nachbewährung während der Dauer des Disziplinarverfahrens setzt jedoch eine deutliche Leistungssteigerung voraus (BVerwG, Urteil vom 24. August 1999 - 2 WD 8.99 - BVerwGE 113, 376 ). - OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Nichtduldung des …
Erfüllt der Bewerber diese Erwartung nicht, sondern täuscht er den Dienstherrn arglistig, um diesen zu einer Personalmaßnahme zu seinen Gunsten ohne Erfüllung der dafür gegebenen Voraussetzungen zu veranlassen, so begründet er durch ein derart illoyales Fehlverhalten so tiefgreifende Zweifel an seiner Zuverlässigkeit, Integrität und Treuebereitschaft, dass grundsätzlich seine Entfernung aus dem Dienstverhältnis als disziplinare Höchstmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteil vom 24.8.1999, 2 WD 8/99, BVerwGE 113, 376, zitiert nach Juris).Jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht diese Grundsätze auch im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten herangezogen (BVerwG, Urteil vom 24.8.1999, 2 WD 8/99, BVerwGE 113, 376, zitiert nach Juris Rn 30).
- BVerwG, 25.01.2000 - 2 WD 43.99
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Verwendung von Kennzeichen …
Wenngleich dem Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]>, vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - < BVerwGE 103, 349 [353] > und vom 24. August 1999 - BVerwG 2 WD 8.99 -).
- BVerwG, 16.01.2020 - 2 WD 2.19
Augenblickstat; Crowd-and-Riot-Control-Ausbildung; Dienstführerschein; Einheit …
Die Absehensverfügung ist durch die Verhängung der gerichtlichen Disziplinarmaßnahme gegenstandslos geworden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1999 - 2 WD 8.99 - BVerwGE 113, 376 ). - BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unrichtiger Angaben zu Fragen über eine …
Der Begriff der "Nachbewährung" stellt lediglich auf die Tatsache einer deutlichen Steigerung der dienstlichen Leistungen auf demselben Dienstposten ab (Urteil vom 24. August 1999 - BVerwG 2 WD 8.99 -).Denn der Soldat hat nicht nur seinen "Vorteil", im Dienst zu bleiben, gewahrt, sondern durch seine dienstliche Führung sowie Leistung den kontinuierlichen Nachweis erbracht, daß er trotz Nichtbeförderung und ohne sonstige Förderung gewillt und in der Lage war, gute dienstliche Leistungen zu erbringen (vgl. Urteil vom 24. August 1999 - BVerwG 2 WD 8.99 -).
- BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10
Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die …
Diese Ersteinstufung eines solchen Dienstvergehens entspricht der Disziplinarrechtsprechung in den Fällen, in denen ein Soldat durch arglistige Täuschung über Einstellungsvoraussetzungen (insbesondere frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit) z.B. seine Berufung in das Dienstverhältnis eines Zeit- oder Berufssoldaten oder eine Dienstzeitverlängerung erschleichen wollte (vgl. z.B. Urteile vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - BVerwGE 113, 131 < 137> = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 14 und vom 24. August 1999 - BVerwG 2 WD 8.99 - BVerwGE 113, 376 < 381> = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 31). - VG Minden, 17.04.2020 - 12 K 896/18 Rn. 76 - vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24. August 1999 - 2 WD 8.99 -, juris Rn. 14; VG Minden, Urteil vom 3. November 2015 - 10 K 710/13 -, juris Rn. 59 -,.
- ArbG Potsdam, 07.02.2017 - 3 Ca 2019/16
Arzt, der Stasi-Tätigkeit verschwieg, kann nicht gekündigt werden
Nach der Entscheidung des 2. Wehrdienstsenats des BVerwG vom 16.03.1999 (2 WD 31/98 - juris; ebenso BVerwG vom 24.08.1999 - 2 WD 8/99 - BVerwGE 113, 376 - 391) sind als Zumessungsgründe in der Person des Betreffenden zu berücksichtigen (…BVerwG vom 16.03.1999, Rdz. 21 bis 25 der Gründe):. - BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11
Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten bei Errichtung …
Willkür liegt nicht schon dann vor, wenn die erneute Einleitung - wie vorliegend der Fall - auf einer Änderung der rechtlichen Bewertung eines Sachverhalts oder die Anweisung einer Einleitungsbehörde durch vorgesetzte Dienststellen erfolgt oder keine neuen Tatsachen bekanntgeworden sind (Urteil vom 24. August 1999 - BVerwG 2 WD 8.99 - BVerwGE 113, 376 = Buchholz 236.1 § 7 Nr. 31 S. 28 f.). - OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2001 - 3 B 10956/01
Dienstenthebung - Milderungsgründe
Denn der Begriff der Nachbewährung stellt auf die Tatsache einer deutlichen Steigerung der dienstlichen Leistungen auf demselben Dienstposten ab (BVerwG, Urteil vom 24. August 1999 -- 2 WD 8.99 --, BVerwGE 113, 376, 389).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 62.99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Laufbahnbeurteilung bei Antrag auf Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (OffzMilFD) in die der Offiziere des Truppendienstes - Verstoß gegen Beurteilungsgrundsätze bei Abgabe einer Stellungnahme eines höheren Vorgesetzen ohne persönliche ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZBR 2000, 177
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77
Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 62.99
Die Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine selbständig anfechtbare Maßnähme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar (Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 -und vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - <BVerwGE 93, 279> m.w.N.). Gleichwohl kann der Soldat eine Beurteilung wie auch die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1978 - BVerwG 1 WB 17.77 - <BVerwGE 53, 361 [f.]>, vom 2. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - , vom 10. August 1983 - BVerwG 1 WB 50.81 - <BVerwGE 76, 106 [f.]>, vom 11. März 1993 - BVerwG 1 WB 74.92 - <NZWehrr 1994, 213> und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55, 66.98 - <NZWehrr 1999, 204 = ZBR 1999, 348>).
- BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 87.91
Soldatengesetz - Beurteilung des Leistungsvermögens - Stellungnahmen Vorgesetzter …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 62.99
Die Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine selbständig anfechtbare Maßnähme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar (Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 -und vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - <BVerwGE 93, 279> m.w.N.). An die Abgabe einer wertenden Stellungnahme sind daher dieselben Anforderungen wie an die Beurteilung selbst zu stellen (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - <BVerwGE 93, 279 [f.]> und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 -).
- BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 48.99
Antrag auf Aufhebung der Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 62.99
An die Abgabe einer wertenden Stellungnahme sind daher dieselben Anforderungen wie an die Beurteilung selbst zu stellen (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - <BVerwGE 93, 279 [f.]> und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 -).Der ChdSt HA hat mit der Stellungnahme "Das langjährige Eignungs- und Leistungsbild zeigt durchaus einen besonders herausragenden Offizier; gewisse einschränkende Bemerkungen im Hinblick auf die angestrebte Laufbahn waren allerdings nicht zu übersehen", eine zwar außerordentlich knappe, im Zusammenhang mit den mündlichen Erläuterungen aber noch verständliche Begründung der Änderung gegeben (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 -).
- BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 17.77
Stellungnahmen zu Beurteilungen - Anfechtung - Beurteilender - Beurteilung - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 62.99
Gleichwohl kann der Soldat eine Beurteilung wie auch die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1978 - BVerwG 1 WB 17.77 - <BVerwGE 53, 361 [f.]>, vom 2. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - , vom 10. August 1983 - BVerwG 1 WB 50.81 - <BVerwGE 76, 106 [f.]>, vom 11. März 1993 - BVerwG 1 WB 74.92 - <NZWehrr 1994, 213> und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55, 66.98 - <NZWehrr 1999, 204 = ZBR 1999, 348>). - BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 55.98
Anfechtung einer Beurteilung wegen eines Verstoßes gegen dem Beurteilten in Bezug …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 62.99
Gleichwohl kann der Soldat eine Beurteilung wie auch die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1978 - BVerwG 1 WB 17.77 - <BVerwGE 53, 361 [f.]>, vom 2. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - , vom 10. August 1983 - BVerwG 1 WB 50.81 - <BVerwGE 76, 106 [f.]>, vom 11. März 1993 - BVerwG 1 WB 74.92 - <NZWehrr 1994, 213> und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55, 66.98 - <NZWehrr 1999, 204 = ZBR 1999, 348>). - BVerwG, 10.08.1983 - 1 WB 50.81
Dienstliche Beurteilung - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 62.99
Gleichwohl kann der Soldat eine Beurteilung wie auch die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1978 - BVerwG 1 WB 17.77 - <BVerwGE 53, 361 [f.]>, vom 2. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - , vom 10. August 1983 - BVerwG 1 WB 50.81 - <BVerwGE 76, 106 [f.]>, vom 11. März 1993 - BVerwG 1 WB 74.92 - <NZWehrr 1994, 213> und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55, 66.98 - <NZWehrr 1999, 204 = ZBR 1999, 348>). - BVerwG, 11.03.1993 - 1 WB 94.92
Beurteilungen von Soldaten - Beurteilungszuständigkeiten - Übertragung der …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 62.99
Gleichwohl kann der Soldat eine Beurteilung wie auch die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1978 - BVerwG 1 WB 17.77 - <BVerwGE 53, 361 [f.]>, vom 2. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - , vom 10. August 1983 - BVerwG 1 WB 50.81 - <BVerwGE 76, 106 [f.]>, vom 11. März 1993 - BVerwG 1 WB 74.92 - <NZWehrr 1994, 213> und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55, 66.98 - <NZWehrr 1999, 204 = ZBR 1999, 348>). - BVerwG, 29.05.1979 - 1 WB 27.78
Rechtmäßigkeit einer dienstrechtlichen Beurteilung eines Hilfsreferenten in dem …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 62.99
Wenn der ChdSt HA als weiterer höherer Vorgesetzter von diesem Grad der Befürwortung insoweit abweicht, als er nach eingehender Beratung mit seinem Amtsvorgänger den Laufbahnwechsel des Antragstellers nur noch "besonders", nicht aber mit "besonderem Nachdruck" befürwortet, liegt dies im Rahmen des ihm insoweit zustehenden, gerichtlich nicht überprüfbaren persönlichen Werturteils (Beschluß vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 WB 27.78 - <NZWehrr 1980, 146 [148] = ZBR 1980, 290>). - BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 74.92
Versetzung eines Soldaten auf einen anderen Dienstposten - Dienstliches Bedürfnis …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 62.99
Gleichwohl kann der Soldat eine Beurteilung wie auch die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1978 - BVerwG 1 WB 17.77 - <BVerwGE 53, 361 [f.]>, vom 2. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - , vom 10. August 1983 - BVerwG 1 WB 50.81 - <BVerwGE 76, 106 [f.]>, vom 11. März 1993 - BVerwG 1 WB 74.92 - <NZWehrr 1994, 213> und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55, 66.98 - <NZWehrr 1999, 204 = ZBR 1999, 348>).
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 17.01
Beurteilung eines Beamten - Verstoß gegen die Grundsätze einer Beurteilung - …
Diese Grundsätze gelten auch für die Anfechtung der Stellungnahme eines weiteren höheren Vorgesetzten (Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 -m.w.N.). An die Abgabe einer wertenden Stellungnahme sind daher dieselben Anforderungen wie an eine Beurteilung zu stellen (stRspr: vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - , vom 11. November 1992 - BVerwG 1 WB 58.92 -, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - , vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 55.00 -
, vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 104.00 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 -). Das Begründungserfordernis in Nr. 909 Buchst. c i.V.m. Nr. 907 Buchst. a Abs. 2 ZDv 20/6 verlangt nicht, dass jede Einzelmerkmalsänderung gesondert erläutert und begründet wird (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - , vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 49.00 - sowie Urteil vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 6.98 -
). Diese Einschätzung liegt im Rahmen des dem weiteren höheren Vorgesetzten zustehenden, gerichtlich nicht überprüfbaren persönlichen Werturteils (Beschlüsse vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 WB 27.78 - <NZWehrr 1980, 146 [148] = ZBR 1980, 290> und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - ).
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 18.01
Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer einheitlichen Maßstabsfindung - …
Diese Grundsätze gelten auch für die Anfechtung der Stellungnahme eines weiteren höheren Vorgesetzten (Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 -m.w.N.). An die Abgabe einer wertenden Stellungnahme sind daher dieselben Anforderungen wie an eine Beurteilung zu stellen (stRspr: vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - , vom 11. November 1992 - BVerwG 1 WB 58.92 -, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - , vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 55.00 -
, vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 104.00 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 -). Das Begründungserfordernis in Nr. 909 Buchst. c i.V.m. Nr. 907 Buchst. a Abs. 2 ZDv 20/6 verlangt nicht, dass jede Einzelmerkmalsänderung gesondert erläutert und begründet wird (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - , vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 49.00 - sowie Urteil vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 6.98 -
). Diese Einschätzung liegt im Rahmen des dem weiteren höheren Vorgesetzten zustehenden, gerichtlich nicht überprüfbaren persönlichen Werturteils (Beschlüsse vom 29. Mai 1979 -BVerwG 1 WB 27.78 - <NZWehrr 1980, 146 [148] = ZBR 1980, 290> und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - ).
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 16.01
Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer einheitlichen Maßstabsfindung - …
Diese Grundsätze gelten auch für die Anfechtung der Stellungnahme eines weiteren höheren Vorgesetzten (Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 -m.w.N.). An die Abgabe einer wertenden Stellungnahme sind daher dieselben Anforderungen wie an eine Beurteilung zu stellen (stRspr: vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - , vom 11. November 1992 - BVerwG 1 WB 58.92 -, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - , vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 55.00 - < Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 11 = ZBR 2001, 141 >, vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 104.00 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 -).
Das Begründungserfordernis in Nr. 909 Buchst. c i.V.m. Nr. 907 Buchst. a Abs. 2 ZDv 20/6 verlangt nicht, dass jede Einzelmerkmalsänderung gesondert erläutert und begründet wird (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - , vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 49.00 - sowie Urteil vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 6.98 -
). Diese Einschätzung liegt im Rahmen des dem weiteren höheren Vorgesetzten zustehenden, gerichtlich nicht überprüfbaren persönlichen Werturteils (Beschlüsse vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 WB 27.78 - < NZWehrr 1980, 146 [148] = ZBR 1980, 290> und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - ).
- BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 49.00
Beurteilung eines Soldaten - Anforderungen an das Begründungsgebot für Änderungen …
An die Abgabe einer wertenden Stellungnahme sind daher dieselben Anforderungen wie an eine Beurteilung zu stellen (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - <BVerwGE 93, 279 [f.]>, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 - und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - <ZBR 2000, 177 [LS]>).Das Begründungserfordernis in Nr. 907 Buchst. a Abs. 2 ZDv 20/6 verlangt nicht, dass jede Einzelmerkmalsänderung gesondert begründet wird (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 - und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - sowie Urteil vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 6.99 -).
- BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 117.00
Bewertung einer Förderungswürdigkeit - Missbrauch dienstlicher Befugnisse
An die Abgabe einer wertenden Stellungnahme sind daher dieselben Anforderungen wie an eine Beurteilung zu stellen (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - <BVerwGE 93, 279 [280]>, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 -und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 55.00 - ). - BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 6.01
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
An die Abgabe einer wertenden Stellungnahme sind daher dieselben Anforderungen wie an eine Beurteilung zu stellen (stRspr: vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - , vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - < Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 8 = NZWehrr 2000, 160>, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 55.00 - <ZBR 2001, 141 >, vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 104.00 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 -).Das Begründungserfordernis in Nr. 907 Buchst. a Abs. 2 ZDv 20/6 verlangt nicht, dass jede Einzelmerkmalsänderung gesondert erläutert und begründet wird (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - , vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 49.00 - < DokBer B 2001, 17 = ZBR 2000, 430 [LS] > sowie Urteil vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 6.98 - < Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 7 = ZBR 2000, 269 >).
- BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 1.12
Missachtung des Charakters einer Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu …
Rn. 3 a) Der Antragsteller behauptet, das Truppendienstgericht sei von dem Rechtssatz in dem Beschluss des Senats vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - (Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 8 = NZWehrr 2000, 160) abgewichen, wonach die Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung eine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung darstellt (Schriftsatz vom 5. Januar 2012 unter B.I.1.). - BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 55.00
Dienstliche Beurteilung eines Soldaten - Anspruch des Beurteilten auf eine …
An die Abgabe einer wertenden Stellungnahme sind daher dieselben Anforderungen wie an eine Beurteilung zu stellen (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - <BVerwGE 93, 279 [f.]>, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 -, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - <ZBR 2000, 177 [LS]> und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 49.00 -). - BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 104.00
Beurteilung eines Soldaten - Bewertung einer Förderungswürdigkeit durch den …
An die Abgabe einer wertenden Stellungnahme sind daher dieselben Anforderungen wie an eine Beurteilung zu stellen (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - <BVerwGE 93, 279 [280]>, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 62.99 - <ZBR 2000, 177 [LS]> und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 55.00 - m.w.N.).
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