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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2002 - 10 B 10709/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12718
OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2002 - 10 B 10709/02 (https://dejure.org/2002,12718)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.06.2002 - 10 B 10709/02 (https://dejure.org/2002,12718)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - 10 B 10709/02 (https://dejure.org/2002,12718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Beamten mit einem nichtpolitischen Amt in das Amt eines politischen Beamten ohne dessen Zustimmung; Aussetzung des Sofortvollzuges einer Abordnungsverfügung des Bundesministers der Verteidigung ; Abgrenzung der Stellung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 133
  • DÖV 2002, 960
  • ZBR 2002, 366
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 182.61

    Versetzung politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand - Plötzliche …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2002 - 10 B 10709/02
    In Anbetracht dieser grundlegenden Unterschiede und um das Wesen des Berufsbeamtentums nicht auszuhöhlen ist denn auch in § 31 BRRG festgelegt, dass allein der Gesetzgeber den Kreis der politischen Beamten zu bestimmen hat, was naturgemäß einschließt, dass auch nur er ein etwa bereits bestehendes nichtpolitisches Amt nachträglich in das eines politischen Beamten umwandeln kann (…BVerfGE 8, S. 332) und ist damit im Zusammenhang des weiteren anerkannt, dass er hierbei gehalten ist, diesen Kreis auf wirkliche Schlüsselstellungen bzw. bedeutsame Mittlerstellen zwischen politischer Führung und Verwaltung zu beschränken (BVerwG, Urt. vom 29. Oktober 1964 -- II C 182/61 --, DÖV 1965, S. 630, 631).

    Demgemäß wird denn auch sonst in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend die Auffassung vertreten, dass die Versetzung eines nichtpolitischen Beamten in das Amt eines politischen Beamten regelmäßig nur mit dessen Zustimmung erfolgen kann (vgl. dazu BVerwGE 19, S. 332, 338;… Haubrichs, ZBR 1964, S. 136, 137; Schnur, Über Zwangsbeurlaubung, Zuweisung von "unterwertiger" Tätigkeit und Versetzung in ein "politisches" Amt, S. 48;… ähnlich auch Anders, DÖV 1964, S. 109, 116, der aus diesen Erwägungen heraus sogar eine ausdrückliche Bestimmung für sinnvoll erachtet, wonach die mit den Regierungsvorgaben übereinstimmende politische Überzeugung zur generellen Voraussetzung für die Übertragung eines politischen Amtes gemacht werden sollte;… a.A., allerdings ohne Begründung, Fischbach, Bundesbeamtengesetz, soweit ersichtlich jedoch nur in der 2. Aufl., 1956, § 26 Erl. A. III Ziff. 6;… a.A. auch Schunke, Die politischen Beamten, Diss., 1973, S. 193 ff, der indessen zur Vermeidung von Fehlentscheidungen des Dienstherrn die vorherige Anhörung des Beamten für angezeigt erachtet).

  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2002 - 10 B 10709/02
    In Anbetracht dieser grundlegenden Unterschiede und um das Wesen des Berufsbeamtentums nicht auszuhöhlen ist denn auch in § 31 BRRG festgelegt, dass allein der Gesetzgeber den Kreis der politischen Beamten zu bestimmen hat, was naturgemäß einschließt, dass auch nur er ein etwa bereits bestehendes nichtpolitisches Amt nachträglich in das eines politischen Beamten umwandeln kann (BVerfGE 8, S. 332) und ist damit im Zusammenhang des weiteren anerkannt, dass er hierbei gehalten ist, diesen Kreis auf wirkliche Schlüsselstellungen bzw. bedeutsame Mittlerstellen zwischen politischer Führung und Verwaltung zu beschränken (BVerwG…, Urt. vom 29. Oktober 1964 -- II C 182/61 --, DÖV 1965, S. 630, 631).
  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2002 - 10 B 10709/02
    Sie gründen sich letztlich darin, dass Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz -- GG -- mit seiner Anknüpfung an die deutsche Verwaltungstradition im Berufsbeamtentum eine Institution sieht, die gegründet auf Sachwissen und fachliche Leistung sowie in Sonderheit aber auch auf loyale Pflichterfüllung eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften darstellen soll (BVerfGE 7, S. 155, 162), innerhalb derer dem politischen Beamten mit seiner besonderen Loyalitätspflicht gegenüber der politischen Regierung und seiner von Rechts wegen vorgesehenen jederzeitigen Versetzbarkeit in den einstweiligen Ruhestand ein eigenständiges Statusverhältnis zukommt (…vgl. Ule in Bettermann-Nipperdey, Die Grundrechte, 4. Band, 2. Teil, S. 571 ff, 577 sowie Juncker, Der politische Beamte -- ein Widerspruch in sich, ZBR 1974, S. 205, 207).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1985 - 2 B 36/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2002 - 10 B 10709/02
    Ebenso ist der Senat mit dem Verwaltungsgericht der Auffassung, dass das für die Abordnung des Antragstellers vom Bundesamt ... zum Ministerium ... in Verbindung mit der Übertragung der Leitung der dortigen Abteilung ... gemäß § 27 Bundesbeamtengesetz -- BBG -- erforderliche dienstliche Bedürfnis in Anbetracht dessen, dass diese erklärtermaßen eine entsprechende nachfolgende Versetzung des Antragstellers vorbereiten soll, danach zu beurteilen ist, ob die solchermaßen geplante Versetzung in rechtmäßiger Weise vorgenommen werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschl. vom 4. Dezember 1985 -- 2 B 36/85 --, NVwZ 1986, S. 768).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - 6 A 739/18

    Einstufung von Polizeipräsidenten als politische Beamte verfassungswidrig

    Rn. 127 vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. November 2003- 6 A 404/02 -, NWVBl. 2004, 145 = juris Rn. 90; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Juni 2002 - 10 B 10709/02 -, ZBR 2002, 366 = juris Rn. 2 ff.; Lemhöfer, in Plog/Wiedow, BBG, Kommentar,Loseblattslg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 6 A 404/02

    Zurruhesetzung des Landtagsdirektors Prof. Heinrich A. Große-Sender im Juli 1999 …

    dazu OVG Rh.-P., Beschluss vom 28.6.2002 - 10 B 10709/02.OVG -, ZBR 2002, 366, 367.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2026 - 2 B 11807/25

    Entlassung eines politischen Beamten nach Zurückführung in das Ausgangsamt

    Politische Beamte nehmen vielmehr angesichts einer weitgehend unbeschränkten Möglichkeit der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand und der Überlagerung der Eignungs-, Leistungs- und Befähigungsvoraussetzungen nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz - GG - durch parteipolitische Erwägungen eine Sonderstellung ein, die das Amt der politischen Beamten als eigenständiges Statusamt ausweist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 28. Juni 2002 - 10 B 10709/02.OVG -, AS 30, 87 [88 f.] = juris Rn. 4; sowie BVerfG…, Beschluss vom 9. April 2024 - 2 BvL 2/22 -, BVerfGE 169, 67 [94 Rn. 51]; Juncker, ZBR 1974, 205 [206]; Summer, ZBR 2002, 367 f.).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2007 - 5 ME 36/07

    Zulässigkeit der Abordnung eines Beamten zur vorübergehenden Verwendung bei einer …

    Die Abordnung mit dem Ziel der Versetzung wäre ermessensfehlerhaft, wenn die angestrebte Versetzung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich wäre (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 4.12.1985, a.a.O.; s.a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.2.1987 - 5 OVG B 77/86 - OVG Koblenz, Beschl. v. 28.6.2002 - 10 B 10709/02.OVG - abgdr.
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