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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3398
BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06 (https://dejure.org/2007,3398)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 2 B 65.06 (https://dejure.org/2007,3398)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 2 B 65.06 (https://dejure.org/2007,3398)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BBesG § 40 Abs. 2 Satz 1; EStG § 31 Satz 2; FGO § 110 Abs. 1
    Kinderbezogener Anteil des Familienzuschlages; Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile der Finanzgerichte über den Kindergeldanspruch; Vorgreiflichkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG § 40 Abs. 2 Satz 1
    Akzessorietät; Berechtigung; Besoldungsanteil; Bindungswirkung; Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile der Finanzgerichte über den Kindergeldanspruch; Familienzuschlag; Kinderbezogen; Kinderbezogener Anteil des Familienzuschlages; Kindergeld; Rechtskraft; ...

  • Judicialis

    BBesG § 40 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 31 Satz 2; ; FGO § 110 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile der Finanzgerichte über den Kindergeldanspruch für Behörden und Gerichte bei Entscheidungen über den kinderbezogenen Anteil des Familienzuschlages; Koppelung des kinderbezogenen Teils des Familienzuschlages für einen Beamten an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinderbezogener Anteil des Familienzuschlages; Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile der Finanzgerichte über den Kindergeldanspruch; Vorgreiflichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 844
  • DVBl 2007, 781 (Ls.)
  • ZBR 2007, 321
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 16.92

    Besoldung - Kindergeld - Ortszuschlag - Kinderbezogener Teil

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06
    Der in der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Frage kommt keine grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil aufgrund der Urteile des Senats vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 16.92 - (BVerwGE 94, 98 ) und vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - (BVerwGE 112, 308 ) kein Klärungsbedarf mehr besteht.

    Beide Leistungen dienen dem einheitlichen sozialpolitischen Zweck des Familienlastenausgleichs (Urteil vom 26. August 1993 a.a.O.).

    So hat der Senat in dem Urteil vom 26. August 1993 (a.a.O. S. 100) ausgeführt, die für die Besoldung zuständige Stelle sei bei der Entscheidung über den kinderbezogenen Teil des damaligen Ortszuschlages an ein rechtskräftiges sozialgerichtliches Urteil gebunden, das die Ablehnung von Kindergeld bestätigt hatte.

  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06
    Der in der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Frage kommt keine grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil aufgrund der Urteile des Senats vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 16.92 - (BVerwGE 94, 98 ) und vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - (BVerwGE 112, 308 ) kein Klärungsbedarf mehr besteht.

    Im Anschluss daran heißt es in dem Urteil vom 21. Dezember 2000 (a.a.O.), nach dem rechtskräftigen Urteil des Sozialgerichts stehe für das verwaltungsgerichtliche Verfahren verbindlich fest, dass die Vorenthaltung des Kindergeldes rechtswidrig gewesen sei.

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Teilkindergeld

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06
    Für eine solche Änderung hat kein Anlass bestanden, weil das Kindergeld nach der gesetzlichen Zweckbestimmung gemäß § 31 Satz 2 EStG weiterhin dem sozialen Zweck der Familienförderung dient, soweit es nicht zu der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Einkommens erforderlich ist (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 2 BvL 5/00 - BVerfGE 110, 412 ).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06
    Behörden und Gerichte, die über das Bestehen eines solchen anderen Anspruchs entscheiden, müssen die vorgreifliche rechtskräftige Feststellung ihrer Entscheidung ohne nochmalige Prüfung zugrunde legen (Urteile vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24 und vom 24. November 1998 - BVerwG 9 C 53.97 - BVerwGE 108, 30 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06
    Behörden und Gerichte, die über das Bestehen eines solchen anderen Anspruchs entscheiden, müssen die vorgreifliche rechtskräftige Feststellung ihrer Entscheidung ohne nochmalige Prüfung zugrunde legen (Urteile vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24 und vom 24. November 1998 - BVerwG 9 C 53.97 - BVerwGE 108, 30 ).
  • VG Bayreuth, 06.02.2024 - B 5 K 21.255

    Koppelung des beamtenrechtlichen Familienzuschlags an den Kindergeldbezug, …

    Beide Leistungen dienen dem einheitlichen sozialpolitischen Zweck des Familienlastenausgleichs (st. Rspr.; vgl. BVerwG, B.v. 13.02.2007 - 2 B 65.06 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2013 - 2 B 12.13

    Soldatenversorgung; Kindergeldberechtigung; kinderbezogener Teil des …

    Rn. 8 Der Bedeutungsgehalt des § 40 Abs. 2 Satz 1 BBesG ist in der Senatsrechtsprechung geklärt (Urteile vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 16.92 - BVerwGE 94, 98 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 27 S. 41 f. und vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 = Buchholz 237.95 § 95 SHLBG Nr. 3 S. 4 f.; Beschluss vom 13. Februar 2007 - BVerwG 2 B 65.06 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 40 Rn. 6 f.).
  • OVG Hamburg, 14.05.2009 - 4 Bf 185/07

    Rechtskraft eines Urteils; erfolglose Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakt; …

    Dies ist der Fall, wenn die rechtskräftige Aberkennung eines prozessualen Anspruchs für einen anderen prozessualen Anspruch, der zwischen denselben Beteiligten streitig ist, vorgreiflich ist (BVerwG, Beschl. v. 13.2.2007, 2 B 65/06, NVwZ 2007, 844, 845;… Urt. v. 10.5.1994, BVerwGE 96, 24, 26).
  • VG Ansbach, 25.10.2011 - AN 1 K 11.00896

    Die bestandskräftige Entscheidung der Familienkasse über das (Nicht-)Vorliegen …

    Rn. 38 Die Bevollmächtigten des Klägers wurden mit gerichtlichem Schreiben vom 9. August 2011 darauf hingewiesen, dass die Koppelung der Berechtigung zum Bezug des Familienzuschlags der Stufe 2 an die vorherige positive Entscheidung der Familienkasse über die Kindergeldberechtigung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 13.2.2007 - 2 B 65/06, NVwZ 2007, 844) rechtlich nicht zu beanstanden sei.

    Rn. 48 Aus der gesetzlichen Akzessorietät des kinderbezogenen Teils des Familienzuschlags folgt, dass die bestandskräftige Entscheidung der Familienkasse über das (Nicht-)Vorliegen der Kindergeldberechtigung für den Vollzug des § 40 Abs. 2 BBesG bindend ist (BVerwG, Urteil vom 26.8.1993 - 2 C 16/92, BVerwGE 94, 98; Beschluss vom 13.2.2007 - 2 B 65/06, NVwZ 2007, 844; VG Saarland, Urteil vom 19.8.2008 - 3 K 105/08).

  • VG Saarlouis, 17.03.2009 - 3 K 729/08

    Rückforderung einer kindsbezogenen Familienzuschlagsleistung wegen Überschreitung …

    In seinem Beschluss vom 13.02.2007 - 2 B 65.06 - habe das Bundesverwaltungsgericht unter Hinweis auf sein Urteil vom 26.08.1993 - 2 C 16.92 - nochmals bestätigt, dass rechtskräftige Urteile der Finanzgerichte über den Kindergeldanspruch Behörden und Gerichte bei den Entscheidungen über den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag binden.

    Rn. 38 2. Diese Rechtsauffassung hat das BVerwG (im Beschluss vom 13.02.1997 - 2 B 65.06 - NVwZ 2007, 844) auch für die durch das Jahressteuergesetz 1996 eingetretene Änderung der Rechtslage (Zuständigkeit der Finanzgerichte anstelle der Sozialgerichte) bestätigt.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 4 S 2573/19

    Gewährung des kinderbezogen Teil des Familienzuschlags für ein Stiefkind als …

    Der kinderbezogene Familienzuschlag dient wie auch das Kindergeld dem einheitlichen sozialpolitischen Zweck des Familienlastenausgleichs; durch Zahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags an einen Beamten oder Richter soll dessen erhöhter Alimentationsbedarf zur Bestreitung des Kindesunterhalts gedeckt werden (…vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 08.06.2011 - 2 B 76.11 -, Juris Rn. 6, und vom 13.02.2007 - 2 B 65.06 -, Juris Rn. 6).
  • BVerwG, 08.06.2011 - 2 B 76.11

    Anspruch des im öffentlichen Dienst stehenden Vaters auf Familienzuschlag bei …

    Beide Leistungen dienen dem einheitlichen sozialpolitischen Zweck des Familienlastenausgleichs (stRspr; vgl. zuletzt Beschluss vom 13. Februar 2007 - BVerwG 2 B 65.06 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 40 Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2012 - 1 A 739/11

    Anspruch eines Besoldungsempfängers und Versorgungsempfängers auf …

    Rn. 32 Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 B 65.06 -, NVwZ 2007, 844 = juris, Rn. 6 ff.,.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 2 B 66.06

    Beihilfeanspruch für durch die ärztliche Behandlung und Medikation eines …

    Insoweit kann auf die Gründe des Beschlusses vom 13. Februar 2007 in dem Parallelverfahren - BVerwG 2 B 65.06 - verwiesen werden.
  • VG Aachen, 30.11.2017 - 1 K 2216/15

    Rückforderung; kinderbezogener Familienzuschlag

    Rn. 33 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 B 65/06 -, juris, Rn. 6, m.w.N.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 2 B 67.06

    Aufwerfen einer konkreten klärungsbedürftigen Frage des revisiblen Rechts als …

  • VGH Bayern, 01.10.2014 - 3 ZB 12.461

    Besoldungsrecht

  • VG Köln, 21.02.2011 - 27 K 3130/09

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung zuviel gezahlten Familienzuschlags nach § 49 …

  • VG München, 16.07.2020 - M 21a K 18.3288

    Erfolgloser PKH-Antrag - Kein kinderbezogener Teil des Familienzuschlags neben …

  • VG München, 10.04.2014 - M 12 K 13.4161

    Familienzuschlag; Bindungswirkung der "Kindergeldentscheidung" für die …

  • VG Saarlouis, 19.08.2008 - 3 K 105/08

    Bindungswirkung einer Kindergeldentscheidung für die Besoldungsstelle

  • VG München, 24.03.2021 - M 21a K 18.3288

    Kein kinderbezogener Teil des Familienzuschlags neben Waisengeld

  • VG München, 24.03.2021 - M 21a K 18.3373

    Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags neben Waisengeld

  • VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 17.297

    Abgewiesene Klage im Streit um kindbezogenen Anteil im Familienzuschlag für nicht …

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21782
OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07 (https://dejure.org/2007,21782)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.02.2007 - 1 M 22/07 (https://dejure.org/2007,21782)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 1 M 22/07 (https://dejure.org/2007,21782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; LSA-BG § 36 Abs. 1; ; LSA-BG § 39

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Berücksichtung eines Staatssekretärs a. D. bei einem beschränkten ("Bewerber aus der Landesverwaltung") Stellenbesetzungsverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Berücksichtung eines Staatssekretärs a. D. bei einem beschränkten ("Bewerber aus der Landesverwaltung") Stellenbesetzungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Beförderung für Beamte oder Richter; Einschränkung des Kreises der zu berücksichtigenden Bewerber i.R.d. Organisationsfreiheit des Dienstherrn; Berücksichtigung von Ruhestandsbeamten im auszurichtenden Auswahlverfahren; Einstufung eines in den - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 2007, 321
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07
    Die Ausübung dieses Rechts steht im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn (so in ständiger Rechtsprechung, BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - Az.: 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 [m. w. N.]).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07
    Die öffentliche Verwaltung ist im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt auf Grund sachlicher Erwägungen einzuengen (siehe: BVerfG, Beschluss vom 11. November 1999 - Az.: 2 BvR 1992/99 -, ZBR 2000, 377).
  • OVG Hamburg, 29.12.2005 - 1 Bs 260/05

    Beamtenrecht: Im Rahmen des Organisationsermessens darf die Ausschreibung von …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07
    Es unterfällt - wie bereits ausgeführt - dem organisatorischen Ermessen des Dienstherrn, Beförderungen etwa aus Gründen der Zweckmäßigkeit des Personaleinsatzes auf einen bestimmten Bewerberkreis zu beschränken (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - Az.: 6 B 1663/06 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Mai 2006 - Az.: 5 ME 31/06 -, jeweils zitiert nach juris.web; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - Az.: 1 Bs 260/05 - , ZBR 2006, 256).
  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85

    Wehrrecht - Berufssoldat - Dienstpflicht - Disziplinarverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07
    Indes hat weder ein Beamter noch ein Richter einen Anspruch darauf, befördert oder in ähnlicher Weise beruflich gefördert zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - Az: 6 C 32/85 -, Buchholz 236.1 § 31 SG Nr. 21 [m. w. N.]).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2006 - 5 ME 31/06

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage betreffend die Übertragung der Stelle des …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07
    Es unterfällt - wie bereits ausgeführt - dem organisatorischen Ermessen des Dienstherrn, Beförderungen etwa aus Gründen der Zweckmäßigkeit des Personaleinsatzes auf einen bestimmten Bewerberkreis zu beschränken (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - Az.: 6 B 1663/06 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Mai 2006 - Az.: 5 ME 31/06 -, jeweils zitiert nach juris.web; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - Az.: 1 Bs 260/05 - , ZBR 2006, 256).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2006 - 6 B 1663/06

    Streit über die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von einem Auswahlverfahren zur …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07
    Es unterfällt - wie bereits ausgeführt - dem organisatorischen Ermessen des Dienstherrn, Beförderungen etwa aus Gründen der Zweckmäßigkeit des Personaleinsatzes auf einen bestimmten Bewerberkreis zu beschränken (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - Az.: 6 B 1663/06 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Mai 2006 - Az.: 5 ME 31/06 -, jeweils zitiert nach juris.web; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - Az.: 1 Bs 260/05 - , ZBR 2006, 256).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2016 - 1 M 204/15

    Parteizustellung einer einstweiligen Anordnung; ermessensfehlerfreies Wahlrecht …

    Die Ausübung dieses Rechts steht im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn (so in ständiger Rechtsprechung, BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 [m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 22/07 -, juris).
  • OVG Thüringen, 16.12.2008 - 2 EO 228/08

    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren: Zulässigkeit ressortbeschränkter …

    Die Ausübung dieses Rechts steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. zu allem BVerwG, Urteile vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237, vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147, vom 20. August 2003 - 1 WB 23.03 - RiA 2004, 35 und vom 23. Oktober 1980 - 2 C 22.79 - ZBR 1981, 228; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 1 Bs 260/05 - ZBR 2006, 256; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 5 ME 31/06 - NVwZ-RR 2007, 398 und vom 17. August 2005 - 5 ME 100/05 - OVG MüLü 50, 367; OVG NW, Beschlüsse vom 15. März 2003 - 1 B 2230/02 - RiA 2004, 152 und vom 28. Januar 2002 - 6 B 1275/01 - RiA 2003, 155; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. September 2007 - 2 B 10807/07 - IÖD 2008, 51; Sächsisches OVG, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 BS 19/07 - BDVR-Rundschreiben 2008, 39; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 22/07 - ZBR 2007, 321).
  • LAG Hamm, 27.09.2018 - 17 Sa 484/18

    Anspruch einer Arbeitnehmerin im Jobcenter auf Teilnahme an …

    Rn. 129 Wie das Arbeitsgericht Dortmund in seiner Entscheidung vom 06.10.2016 zutreffend ausgeführt hat, ist der öffentliche Dienstherr im Rahmen seiner Personal- und Organisationshoheit befugt, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund von sachlichen Erwägungen einzuengen (…OVG Hamburg 29.12.2005 - 1 Bs 260/05 - Rdnr. 32, IÖD 2006, 115; OVG Magdeburg 13.02.2007 - 1 M 22/07 - Rdnr. 4).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2023 - 5 ME 44/23

    Zustimmungserfordernis; Ausschluss aus dem Bewerberkreis; Bewerbungsverfahren; …

    Entsprechend hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 13. Februar 2007 (-1 M 22/07 -, juris Rn. 4 f.) festgestellt, dass sich aus dem Zusatz "Nur für Bewerber/-innen aus der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt" ein Ausschluss einer Staatssekretärin im einstweiligen Ruhestand ergebe.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17

    Organisationsermessen des Dienstherrn bei der Zuordnung von Ämter/Planstellen zu …

    Die Ausübung dieses Rechts steht im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn (so in ständiger Rechtsprechung, BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 22/07 -, juris).
  • OVG Thüringen, 16.12.2008 - 2 EO 239/08

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren: …

    Die Ausübung dieses Rechts steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. zu allem BVerwG, Urteile vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237, vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147, vom 20. August 2003 - 1 WB 23.03 - RiA 2004, 35 und vom 23. Oktober 1980 - 2 C 22.79 - ZBR 1981, 228; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 1 Bs 260/05 - ZBR 2006, 256; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 5 ME 31/06 - NVwZ-RR 2007, 398 und vom 17. August 2005 - 5 ME 100/05 - OVG MüLü 50, 367; OVG NW, Beschlüsse vom 15. März 2003 - 1 B 2230/02 - RiA 2004, 152 und vom 28. Januar 2002 - 6 B 1275/01 - RiA 2003, 155; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. September 2007 - 2 B 10807/07 - IÖD 2008, 51; Sächsisches OVG, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 BS 19/07 - BDVR-Rundschreiben 2008, 39; OVG SachsenAnhalt, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 22/07 - ZBR 2007, 321).
  • VG Hannover, 03.05.2023 - 2 B 2381/23

    Auswahlentscheidung; Bewerbungsverfahrensanspruch; einstweiliger Ruhestand; …

    Ob eine solche Beschränkung zulässig ist (vgl. hierzu OVG LSA, Beschl. v. 13.2.2007 - 1 M 22/07 -, juris Rn. 7 f.), muss die Kammer nicht entscheiden.
  • VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Beförderungsrechtsstreit; …

    So bestehen etwa keine Bedenken dagegen, dass ein Träger öffentlicher Verwaltung lediglich Bedienstete seines Bereichs (z. B. Landes) in den Bewerberkreis aufnehmen will (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.02.2007 - 1 M 22/07 - zitiert nach juris Rn. 3f; VG Magdeburg…, Urteil vom 23.10.2009 - 5 A 44/09 - zitiert nach juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 13.11.2007 - 3 BS 19/07

    Konkurrentenstreitverfahren; beschränkte Ausschreibung; Leistungsgrundsatz; …

    Die Bedenken gegen das Verständnis der Beschränkung der Ausschreibung auf Arbeitsrichter als eine im organisatorischen Ermessen des Antragsgegners stehende Maßnahme entfallen auch nicht deshalb, weil die Maßnahme sie ihrer Art nach mit der Beschränkung auf (aktive) Landesbedienstete vergleichbar sein könnte, die ein Teil der Obergerichte als eine aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln sachlich gerechtfertigte Organisationsentscheidung ansieht (vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 13.2.2007 - 1 M 22/07 - zitiert nach JURIS; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.12.2005, ZBR 2006, 256; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 9.5.2006, NVwZ-RR 2007, 398).
  • VG Bayreuth, 26.04.2023 - B 5 E 23.190

    Beförderungspraxis der Bundespolizei, Beförderung nach behördeninternen …

    So bestehen etwa keine Bedenken dagegen, dass ein Träger öffentlicher Verwaltung lediglich Bedienstete seines Bereichs (z. B. Landes) in den Bewerberkreis aufnehmen will (OVG SH, B.v. 13.2.2007 - 1 M 22/07 - juris Rn. 3f.).
  • VG Magdeburg, 17.03.2016 - 5 B 613/15

    Vorläufiger Rechtsschutz - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21083
VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643 (https://dejure.org/2006,21083)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.05.2006 - 14 BV 02.2643 (https://dejure.org/2006,21083)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 14 BV 02.2643 (https://dejure.org/2006,21083)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kostenerstattung - Die Abrechnung von dentinadhäsiven Aufbaufüllungen: Was ist zu beachten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 2007, 321
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92

    Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643
    Der Kläger kann sich demgegenüber nicht auf die vom Verwaltungsgericht herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 17.2.1994 BVerwGE 95, 117) berufen, wonach Aufwendungen für ärztliche Leistungen, deren Berechnung auf einer zweifelhaften Auslegung der einschlägigen Gebührenordnung beruht, beihilferechtlich schon dann als angemessen anzusehen sind, wenn der vom Arzt bzw. Zahnarzt in Rechnung gestellte Betrag einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht rechtzeitig für Klarheit über seine Auslegung gesorgt hat.
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643
    Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich entschieden, dass die Beihilfevorschriften nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts genügen und nur noch für eine Übergangszeit anzuwenden sind (BVerwG vom 17.6.2004 BVerwGE 121, 103).
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 161/02

    Analoge Abrechenbarkeit zahnärztlicher konservierender Leistungen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643
    Bei der dentinadhäsiven oder auch multiadhäsiven Kompositrestauration, zu der die dentinadhäsiven Kunststofffüllungen gehören, handelt es sich um eine in diesem Sinn neue, selbständige zahnärztliche Leistung (vgl. hierzu BGH vom 23.1.2003 NJW-RR 2003, 636).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95

    Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643
    Es ist ihm daher zuzumuten, bei der Anwendung neuartiger Behandlungstechniken sich vorher bei der Beihilfestelle über deren Beihilfefähigkeit zu erkundigen (BVerwG vom 30.5.1996 DVBl 1996, 1150).
  • OLG Hamm, 07.11.2003 - 20 U 56/03

    Versicherung, Krankenkostenversicherung, Abrechnung, neu entwickelten Therapien

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643
    Dies ist bei einer analogen Anwendung der Positionen der Gebührenordnung jedoch nicht gewährleistet, weil es sich dabei um Näherungswerte handelt, die nicht alle relevanten Kriterien wie Aufwand, Kosten, Materialien und auch Anwendungstechnik gleichermaßen berücksichtigen können (…so auch BGH a.a.O.; OLG Hamm vom 7.11.2003 NJW-RR 2004, 1353).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 4 S 2090/05

    Keine Begründungspflicht für den 2,3fachen Gebührensatz bei dentin-adhäsiven …

    Die Abrechnung von dentin-adhäsiven Kompositfüllungen analog den Gebührenpositionen 216 und 217 GOZ ist bis zum Schwellenwert (2,3-facher Gebührensatz) auch ohne besondere Begründung zulässig (entgegen Bayer. VGH, Urteil vom 30.05.2006 - 14 BV 02.2643 -).

    Dies entspricht der neueren, auch obergerichtlichen Rechtsprechung (Bayer. VGH, Urteil vom 30.05.2006 - 14 BV 02.2643 -, Juris; OVG Münster, Beschluss vom 08.03.2006 - 6 A 2970/04 -, Juris; VG Darmstadt, Urteil vom 27.10.2006 - 5 E 787/05 -, IÖD 2007, 15).

    Der Senat folgt insoweit nicht der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der davon ausgeht, dass der sog. Schwellenwert gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 GOZ im Falle einer analogen Berechnung nicht anzuwenden sei (Urteil vom 30.05.2006, a.a.O.).

    Daher sei nicht gewährleistet, dass das mit dem Gebührenverzeichnis angestrebte Ziel, Gebührenpositionen so festzulegen, dass in der überwiegenden Zahl der individuellen zahnärztlichen Leistungen eine 2, 3-fache Steigerung angemessen erscheint, eingehalten werde (Bayer. VGH, Urteil vom 30.05.2006, a.a.O.).

    Eine den Bestimmungen der Gebührenordnung nicht mehr entsprechende Liquidationspraxis rechtfertigt es jedoch nicht, generell von der Bestimmung des § 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ abzuweichen und im Falle einer analogen Berechnung stets eine besondere Begründung zu verlangen (so aber Bayer. VGH, Urteil vom 30.05.2006, a.a.O.).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verweist insoweit auf das auch vom Senat beigezogene Gutachten des Prof. Dr. H. vom 21.08.2004, wonach der Steigerungsfaktor bei dentin-adhäsiven Restaurationen im Vergleich mit Inlays je nach Aufwand unter dem 2, 3-fachen liegen könne (Bayer. VGH, Urteil vom 30.05.2006, a.a.O).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2582/08

    Zur Beihilfefähigkeit von dentin-adhäsiven Kompositfüllungen - keine …

    Eine besondere Begründung des Zahnarztes für den gewählten Steigerungsfaktor ist dabei regelmäßig nicht erforderlich (wie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2007 - 4 S 2090/05 - entgegen Bay.VGH, Urt. v. 30.05.2006 - 14 BV 02.2643 -).

    Rn. 7 Zur Begründung der am 09.09.2008 eingelegten Berufung macht der Beklagte geltend, nach dem zutreffenden Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.05.2006 (Az. 14 BV 02.2643) bestehe bei der analogen Berechnung von zahnärztlichen Leistungen gemäß den Gebührenpositionen 215 bis 217 für dentin-adhäsive Füllungen eine Begründungspflicht des Zahnarztes bzw. Beihilfeberechtigten, wenn der 2, 3-fache Steigerungssatz nach der GOZ abgerechnet werde.

    Dies entspricht der insoweit einhelligen neueren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2007 - 4 S 2090/05 - juris; BayVGH, Urt. v. 30.05.2006 - 14 BV 02.2643 - RiA 2007, 190;… Sächs. OVG, Urt. v. 01.04.2009 - 2 A 86/08 - juris).

    Der Senat folgt insoweit nicht der vom Beklagten herangezogenen Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der davon ausgeht, dass der Schwellenwert von 2, 3 im Falle der Analogberechnung keine bzw. nur eingeschränkte Anwendung findet (vgl. Bay.VGH, Urt. v. 30.05.2006, a.a.O.).

    Rn. 26 Im Übrigen rechtfertigt selbst eine den Bestimmungen der Gebührenordnung nicht mehr entsprechende Liquidationspraxis es nicht, im Falle der analogen Berechnung einen von § 5 Abs. 2 Satz 4 GOZ abweichenden Regelhöchstsatz festzusetzen bzw. auf einen solchen zu verzichten (so aber Bay.VGH, Urt. v. 30.05.2006, a.a.O.).

    Gegenteiliges kann insbesondere nicht dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Verfahren Az. 14 BV 02.2643 zugrunde gelegten Sachverständigengutachten von Prof. Dr. H. vom 21.08.2004 entnommen werden.

  • VG München, 05.02.2009 - M 17 K 08.3426

    Beihilfefähigkeit von dentin-adhäsiven Kunststofffüllungen

    Auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Mai 2006 (Az.: 14 BV 02.2643) wurde hingewiesen.

    Dies entspricht der neueren, auch obergerichtlichen Rechtsprechung (BayVGH vom 30.5.2006, Az.: 14 BV 02.2643 - JURIS; OVG Münster vom 8.3.2006, Az.: 6 A 2970/04 - JURIS; VGH Baden-Württemberg vom 27.6.2007, Az.: 4 S 2090/05 - JURIS).

    Das Gericht folgt hier nicht der Rechtsprechung des BayVGH (Urteil v. 30.5.2006, a.a.O.), der davon ausgeht, dass im Fall einer analogen Abrechnung eine Begründungspflicht auch dann besteht, wenn der Schwellenwert des 2, 3-fachen Satzes nicht überschritten wird.

    Rn. 27 Die Berufung war zuzulassen, da das Urteil von der Entscheidung des BayVGH vom 30. Mai 2006 (Az. 14 BV 02.2643) abweicht (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • OVG Sachsen, 01.04.2009 - 2 A 86/08

    Beihilfe; Gebührenordnung für Zahnärzte; Dentin-Adhäsiv-Kompositfüllung; Inlay; …

    Dies entspricht der insoweit einhelligen neueren, auch obergerichtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 8.3.2006 - 6 A 2970/04 - BayVGH, Urt. v. 30.5.2006 - 14 BV 02.2643 - VGH BW, Urt. v. 27.6.2007 - 4 S 2090/05 - VG Frankfurt, Urt. v. 21.11.2008 - 9 K 1938/08.F - sämtlich juris), der sich der Senat anschließt.

    Der Senat folgt insoweit nicht der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der davon ausgeht, dass der sogenannte Schwellenwert von 2, 3 im Falle der Analogberechnung nicht bzw. nur eingeschränkt Anwendung finde (BayVGH, Urt. v. 30.5.2006 a. a. O.).

    Im Übrigen rechtfertigt selbst eine den Bestimmungen der Gebührenordnung nicht mehr entsprechende Liquidationspraxis es nicht, im Falle der analogen Berechnung einen von § 5 Abs. 2 Satz 4 GOZ abweichenden Regelhöchstsatz festzusetzen bzw. auf einen solchen zu verzichten (so aber BayVGH, Urt. v. 30.5.2006 a. a. O.).

  • VG Ansbach, 13.02.2008 - AN 15 K 07.00972

    Dentin-adhäsive Mehrschichtrekonstruktion; Beihilfefähigkeit bis zur Höhe des …

    Dass bei einer dentin-adhäsiven Mehrschichtrekonstruktion eine analoge Bewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOZ möglich und zulässig ist, ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich geklärt (vgl. BayVGH, Urteil vom 30.05.2006 - 14 BV 02.2643) und wird auch vom Beklagten nicht in Abrede gestellt.

    Das Gericht folgt hier nicht der Rechtsprechung des BayVGH (Urteil vom 30.05.2006 - Az. 14 BV 02.2643), nach der im Falle einer analogen Abrechnung eine Begründungspflicht auch besteht, wenn der Schwellenwert nicht überschritten wird.

    So führt der Gutachter Professor ..., dessen Gutachten Grundlage des oben genannten Urteils des BayVGH (Urteil vom 30.05.2006 - 14 BV 02.2643) ist, auf Seite 17 Folgendes aus: "Die Vergleichbarkeit von Aufwand, Kosten, Materialien und auch Technik legt die analoge Abrechnung nach GOZ 215-217 oder GOZ 214 nahe.

    Die Berufung war zuzulassen, da das Urteil von der Entscheidung des BayVGH vom 30. Mai 2006 - Az. 14 BV 02.2643 abweicht (§ 124 Abs. 2 Nummer 4 VwGO).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2009 - 4 N 109.07

    Beihilfe: Steigerungsfaktor bei Aufwendungen für dentin-adhäsive …

    Für diesen vom Beklagten ohne Begründung bezweifelten Standpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung gibt es jedenfalls zahlreiche Belege (vgl. aus der neueren verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung OVG Münster…, Beschluss vom 8. März 2006 - 6 A 2970/04 -, juris Rn. 10 ff.; VGH München, Urteil vom 30. Mai 2006 - 14 BV 02.2643 -, juris Rn. 17; VGH Mannheim…, Urteil vom 27. Juni 2007 - 4 S 2090/05 -, juris Rn. 20 ff.; OVG Bautzen…, Urteil vom 1. April 2009 - 2 A 86/08 -, juris Rn. 21 f.; VG Minden…, Urteil vom 2. Mai 2007 - 4 K 787/06 -, juris Rn. 18 ff.; VG Hannover…, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 A 1857/06 -, juris Rn. 24; VG Frankfurt am Main…, Urteil vom 21. November 2008 - 9 K 1938/08.F -, juris Rn. 15).

    Rn. 8 Mit dem Hinweis auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Mai 2006 (a.a.O. Rn. 18 ff.) dringt der Beklagte gleichfalls nicht durch.

    Auch das im Einzelfall abweichende Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Mai 2006 (a.a.O. Rn. 18 ff.) begründet keine Klärungsbedürftigkeit, weil sich dieser Entscheidung nach dem Prüfungsstoff des Senats (vgl. 1.) keine verallgemeinerungsfähige Gegenposition entnehmen lässt.

  • VG Bayreuth, 21.11.2008 - B 5 K 08.700

    Beihilfefähigkeit zahnärztlicher Leistungen - Kompositfüllungen in …

    Die Angemessenheit dieses Steigerungsfaktors von nur 1, 5 für dentinadhäsive Rekonstruktionen habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen vom 30. Mai 2006 (Az.: 14 BV 02.3276 und 14 BV 02.2643) bestätigt.

    Zwischen den Beteiligten ist allein die Vergütungshöhe für die erbrachten zahnärztlichen Leistungen und damit deren Angemessenheit streitig, weil die beihilferechtlichen Hinweise zum Gebührenrecht als Anhang 1 der VV-BayBhV in Nr. 2.2 Satz 5 und 6 unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Mai 2006 (Az.: 14 BV 02.3276 und 14 BV 02.2643) bei Zugrundelegung der GOZ-Nrn. 215 ff. nur einen Steigerungsfaktor von höchstens 1, 5 für angemessen erklären.

    So hat der Verwaltungsgerichtshof die seinerzeitige Beschränkung auf einen Steigerungssatz von maximal 1, 5 maßgeblich darauf gestützt, dass der Dienstherr die Beihilfe nach pflichtgemäßem Ermessen festlegen könne, sofern er nicht durch Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften oder eine ständig geübte Praxis gebunden sei (vgl. BayVGH, Urteil vom 30. Mai 2006, Az.: 14 BV 02.2643, RdNr. 19 der juris-Ausgabe).

  • VGH Bayern, 06.07.2010 - 14 BV 09.992

    Beihilfe; Dentin-Adhäsiv-Technik; analoge Anwendung von Positionen des …

    Rn. 5 Dem hält die Beklagte mit ihrer vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung entgegen, das Verwaltungsgericht weiche zu Unrecht von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Mai 2006 (Az. 14 BV 02.2643) ab.

    Rn. 17 Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 30. Mai 2006 (a.a.O.) entschieden, dass bei der analogen Anwendung der Nrn. 214 bis 217 des Gebührenverzeichnisses nicht ohne nähere Begründung ein 2, 3-facher Steigerungssatz zugrunde gelegt werden kann und - im damals entschiedenen Fall - ein höherer Steigerungsfaktor als 1, 5 mangels besonderer Begründung nicht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ nach billigem Ermessen bestimmt erscheint.

  • VG München, 05.03.2009 - M 17 K 08.3483

    Beihilfeberechnung bei dentin-adhäsiven Kunststofffüllungen

    Das Gericht folgt hier nicht der Rechtsprechung des BayVGH (Urteil v. 30.5.2006 Az. 14 BV 02.2643), der davon ausgeht, dass im Fall einer analogen Abrechnung eine Begründungspflicht auch dann besteht, wenn der Schwellenwert des 2, 3-fachen Satzes nicht überschritten wird.

    Rn. 19 Die Berufung war zuzulassen, da das Urteil von der Entscheidung des BayVGH vom 30. Mai 2006 (Az. 14 BV 02.2643) abweicht (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • VG Würzburg, 04.03.2008 - W 1 K 07.1363

    Dentin-adhäsive-Füllung; analoge Anwendung der GOZ; Begründungspflicht

    Zwischen den Beteiligten unstreitig und von der Rechtsprechung bestätigt (vgl. BayVGH, U.v. 30.05.2006, 14 BV 02.2643; VGH Baden-Württemberg, U. v. 27.06.2007, 4 S 2090/05; jeweils bei Juris) ist, dass die vom Zahnarzt abgerechneten Compositfüllungen gemäß § 6 Abs. 2 GOZ analog der Ziffer 217 GOZ abgerechnet und damit der Beihilfe zugrunde gelegt werden können.

    Der entgegen stehenden Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 30.05.2006, a.a.O.) kann nicht gefolgt werden, da der 2, 3-fache Gebührensatz nach der Konzeption des Verordnungsgebers kein Regelwert ist, sondern lediglich den Regelhöchstsatz bezeichnet.

  • VGH Bayern, 26.04.2010 - 14 BV 09.237

    Beihilfe; Dentin-Adhäsiv-Technik; analoge Anwendung von Positionen des …

  • VG Ansbach, 15.07.2009 - AN 15 K 09.00436

    Beihilfe zu Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen; Dentinadhäsive …

  • VG München, 05.02.2009 - M 17 K 08.3610

    Beihilfefähigkeit von dentin-adhäsiven Kunststofffüllungen

  • VG Köln, 24.02.2010 - 24 K 7772/08

    Beihilfe für Aufwendungen für eine zahnärztliche dentinadhäsive …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2012 - 2 S 1001/12

    Beihilfe für dentin-adhäsive Rekonstruktion

  • VG Hannover, 03.05.2007 - 2 A 1857/06

    Analogberechnung; Behandlung; Beihilfe; Gebührensatz; Gerät; Gerätepreis; …

  • VG Augsburg, 08.06.2011 - Au 2 K 10.1908

    Beihilfe zu Aufwendungen für eine Zahnfüllung in "Dentinadhäsivtechnik"; analoge …

  • VG Saarlouis, 05.10.2010 - 3 K 640/10

    Beihilfefähigkeit von Einlagefüllungen nach der Dentin-Adhäsiv-Technik; …

  • VG Frankfurt/Main, 21.11.2008 - 9 K 1938/08

    Beihilfe: Abrechnung einer zahnärztlichen Behandlung im Wege der Analogberechnung

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.03.2006 - 14 BV 02.3276   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,38998
VGH Bayern, 30.03.2006 - 14 BV 02.3276 (https://dejure.org/2006,38998)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2006 - 14 BV 02.3276 (https://dejure.org/2006,38998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Regensburg - RN 3 K 01.2269
  • VGH Bayern, 30.03.2006 - 14 BV 02.3276

Papierfundstellen

  • ZBR 2007, 321
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2006 - 14 BV 02.3276
    Der für die Krankenversicherung zur Verfügung stehende Teil der Alimentation muss damit grundsätzlich so bemessen sein, dass aus ihm die Prämien einer im Wesentlichen der Beihilfe angepassten - "beihilfekonformen" - Krankenversicherung beglichen werden können (vgl. BVerfG vom 13.11.1990, BVerfGE 83, 89 [BVerfG 13.11.1990 - 2 BvF 3/88] ).

    Das bedeutet allerdings nicht, dass er verpflichtet wäre, die Beihilfebestimmungen den Krankenversicherungsmöglichkeiten lückenlos anzupassen und einen Ausgleich jeglicher aus Anlass von Krankheitsfällen entstandenen Aufwendungen in vollem Umfang sicherzustellen (BVerfG vom 13.11.1990 a.a.O. …und vom 25.9.2001 a.a.O.).

    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die (un-)gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfG vom 13.11.1990 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter - …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2006 - 14 BV 02.3276
    Dass generell auf Höchstbelastungen abzustellen sei, ergibt sich auch nicht aus dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vom 12.6.1985 BVerwGE 71, 342 [BVerwG 12.06.1985 - 6 C 24.84] ).
  • VG Bayreuth, 21.11.2008 - B 5 K 08.700

    Beihilfefähigkeit zahnärztlicher Leistungen - Kompositfüllungen in …

    Die Angemessenheit dieses Steigerungsfaktors von nur 1, 5 für dentinadhäsive Rekonstruktionen habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen vom 30. Mai 2006 (Az.: 14 BV 02.3276 und 14 BV 02.2643) bestätigt.

    Zwischen den Beteiligten ist allein die Vergütungshöhe für die erbrachten zahnärztlichen Leistungen und damit deren Angemessenheit streitig, weil die beihilferechtlichen Hinweise zum Gebührenrecht als Anhang 1 der VV-BayBhV in Nr. 2.2 Satz 5 und 6 unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Mai 2006 (Az.: 14 BV 02.3276 und 14 BV 02.2643) bei Zugrundelegung der GOZ-Nrn. 215 ff. nur einen Steigerungsfaktor von höchstens 1, 5 für angemessen erklären.

  • VG Frankfurt/Main, 28.02.2008 - 9 E 1579/07

    Keine zwingende Einschränkung von Beihilfeansprüchen ohne Hinweise des BMI

    Rn. 22 Die Entscheidung des BayVGH München vom 30.03.2006 - 14 BV 02.3276, auf die sich die Beklagte zur Begründung ihrer Auffassung berufen hat, betrifft einen anderen Fall, so dass die in ihr dargelegten Grundsätze für die hier zu treffende Entscheidung nicht von maßgebender Bedeutung sind.
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