Rechtsprechung
| OLG Köln, 05.02.2018 - I-9 U 120/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- stroemer.de
Streitwert Auskunftsanspruch
- kanzlei.biz
Streitwert von EUR 500 bei datenschutzrechtlichem Auskunftsanspruch angemessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3 ; BDSG § 34
Streitwert einer Klage gegen einen Rechtsschutzversicherer auf Gewährung von Deckungsschutz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert einer Klage gegen einen Rechtsschutzversicherer auf Gewährung von Deckungsschutz; Streitwert einer Klage auf Erteilung einer vollständigen Datenauskunft i.S. von § 34 BDSG
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Streitwert für Datenauskunft 500 EUR
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Streitwert für datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch bei 500,- EUR
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.10.2017 - 24 O 155/17
- LG Köln, 16.11.2017 - 24 O 155/17
- LG Köln, 17.11.2017 - 24 O 155/17
- OLG Köln, 05.02.2018 - I-9 U 120/17
- LG Köln, 23.05.2018 - 24 O 155/17
- OLG Köln, 26.07.2018 - 9 W 15/18
- OLG Köln, 27.08.2018 - 9 W 15/18
- OLG Köln, 06.09.2018 - 9 U 120/17
- OLG Köln, 10.09.2018 - 9 U 120/17
Papierfundstellen
- ZD 2018, 268
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 19.10.2017 - 24 O 155/17
Auszug aus OLG Köln, 05.02.2018 - 9 U 120/17
Auf die Streitwertbeschwerde Klägers wird der in dem Teilanerkenntnis- und Urteil des Landgerichts Köln vom 19.10.2017 - 24 O 155/17 - festgesetzte Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren abgeändert und auf 6.684,99 EUR festgesetzt, wobei auf den erstinstanzlichen Klageantrag zu 1) 6.184,99 EUR und auf den erstinstanzlichen Klageantrag zu 2) 500 EUR entfallen.
- LG Köln, 18.03.2019 - 26 O 25/18
Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO
Rn. 24 vom 05.02.2018, 9 U 120/17). - AG München, 04.09.2019 - 155 C 1510/18
Anspruch auf Auskunft von personenbezogene Daten
Soweit die Beklagtenseite auf den Beschluss des OLG Köln vom 5.2.2018, Az. 9 U 120/17 Bezug nimmt, wird in der entsprechenden Anmerkung zur Entscheidung zutreffend ausgeführt, dass eine einheitliche Maßgabe in Form einer "roten Linie" gerade nicht existiert. - KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
Bereits kurze Werbung im E-Mail-Footer unzulässig ohne Einwilligung
Der Kläger verfolgt mit der Datenauskunft ein immaterielles Interesse (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 12. November 2020 - I-9 W 34/20 -, Rn. 7, juris; Beschluss vom 05. Februar 2018 - I-9 U 120/17 -, Rn. 3, juris).
- LAG Baden-Württemberg, 23.01.2020 - 5 Ta 123/19
Streitwert - Auskunftsanspruch
Für den Antrag auf Erteilung einer vollständigen Datenauskunft im Sinne von Art. 15 Abs. 1 DS-GVO kann nach billigem Ermessen ein Streitwert von 500, 00 EUR angemessen sein, wenn dem Anspruch nur allgemeine Ausführungen zu Grunde liegen (wie LAG Düsseldorf 16. Dezember 2019 - 4 Ta 413/19 - zur Veröffentlichung vorgesehen sowie OLG Köln 5. Februar 2018 - I-9 U 120/17 - juris).Rn. 16 (1) Ein Rückgriff auf § 52 Abs. 2 GKG ist hier ebenso unangemessen wie bei der unbezifferten Leistungsklage (vgl. OLG Köln 5. Februar 2018 - I-9 U 120/17 - juris Rn 3;… Schneider/Herget a.a.O. Rn 4297).
Rn. 24 (4) Damit erweist sich die arbeitsgerichtliche Festsetzung des Streitwerts von 500, 00 EUR für den Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DS-VGO aufgrund des durchgängig geringen Gewichts der zu berücksichtigenden Umstände als angemessen und ausreichend (im Ergebnis ebenso LAG Düsseldorf 16. Dezember 2019 - 4 Ta 413/19 - zur Veröffentlichung vorgesehen; OLG Köln 5. Februar 2018 - I-9 U 120/17 - juris).
- OLG Köln, 25.07.2019 - 20 W 10/18
Streitwert 5.000 EURO für Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO angemessen sofern …
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren, insbesondere der Bedeutung des Anspruchs aus Art. 15 DS-GVO und der hierdurch geschützten grundrechtlichen Positionen sowie des Umstands, dass der Kläger mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs (anders als in dem dem Beschluss des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 05.02.2018, Az. 9 U 120/17, zugrundeliegenden Sachverhalt) zumindest auch ein wirtschaftliches Ziel, nämlich die Erleichterung der Durchsetzung der Anträge zu 1) bis 5) verfolgt, erscheint eine Festsetzung des Werts auf 5.000,00 EUR als angemessen. - ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247c/20
Schadensersatz gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO - verspätete Erfüllung der …
Die Kammer hat diesen Auskunftsanspruch mit insgesamt 500 Euro bewertet (vgl. OLG Köln v. 5.2.2018 -9 U 120/17, ZD 2018, 268). - LAG Nürnberg, 28.05.2020 - 2 Ta 76/20
Streitwert - Auskunft Art. 15 DSGVO
Rn. 14 3. Hiervon ausgehend ist der Wert eines Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO mit 500, 00 Euro zu bewerten, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (LAG Düsseldorf a.a.O. unter Verweis auf OLG Köln, 05.02.2018 - 9 U 120/17, juris [600,00 Euro]). - LAG Düsseldorf, 16.12.2019 - 4 Ta 413/19
Streitwert; Auskunftsklage; DSGVO
Rn. 8 Hiervon ausgehend ist der Wert eines Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO mit 500, 00 Euro zu bewerten, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (ähnlich OLG Köln, 05.02.2018 - 9 U 120/17, juris [600,00 Euro]).Denn es ist im vorliegenden Fall nicht erkennbar, dass das Persönlichkeitsrecht des Auskunftsgläubigers in einer Weise berührt wäre, die über den schlichten, massenhaft gewährten Auskunftsanspruch hinausginge, der ein allgemeines Informationsinteresse befriedigen soll (im Ergebnis ebenso zur Bewertung des Gläubigerinteresses OLG Köln 05.02.2018 - 9 U 120/17, juris).
- LAG München, 02.08.2023 - 3 Ta 142/23
Wertfestsetzung, Auskunftsanpruch, Anspruch auf Kopie, Personalakte, …
Rn. 18 Ebenso wenig ist eine analoge Anwendung des für verwaltungsgerichtliche Verfahren geltenden § 52 Abs. 2 GKG in Betracht zu ziehen, nach dem ein Streitwert mit 5.000,00 EUR anzunehmen ist, wenn der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte bietet (so Riem in Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 04.08.2022 - 7 U 137/21 - ZD 2023, 41; a. A. etwa OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2018 - 9 U 120/17 - Rn. 3).Der Kläger hat in der Klageschrift keine Umstände dargelegt, die indizieren, dass sein Persönlichkeitsrecht in einer Weise betroffen sein könnte, die über den schlichten, massenhaft gewährten Auskunftsanspruch zur Befriedigung eines allgemeinen Informationsinteresses hinausginge (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5.2.2018 - 9 U 120/17 - Rn. 3; LAG Düsseldorf…, Beschluss vom 16.12.2019 - 4 Ta 413/19 - Rn. 5 und ihm folgend die unten dargestellte landesarbeitsgerichtliche Rechtsprechung).
- LG Berlin, 16.12.2019 - 35 T 14/19
Streitwertfestsetzung für einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO
Während vereinzelt ein Wert von 500, 00 EUR für das reine Informationsinteresse angesetzt wird (OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2018 - 9 U 120/17), ist demgegenüber festzuhalten, dass es sich bei dem Umgang mit persönlichen Daten um grundrechtlich geschützte Positionen handelt und je zudem nach dem Ergebnis der Auskunft, das zu dem für die Wertfestsetzung maßgeblichen Zeitpunkts der Einreichung der Klage naturgemäß nicht absehbar ist, diese Grundlage weiterer Ansprüche sein kann. - OLG Frankfurt, 02.07.2024 - 6 U 41/24
Ausreichende Auskunft durch Self-Service-Tool bei Twitter
- OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23
Streitwert bei Klage gegen Löschung von Sozialnetzwerk-Konto
- OLG Köln, 17.07.2019 - 13 W 25/19
- LAG Nürnberg, 30.10.2020 - 2 Ta 123/20
Streitwert - Zeugniserteilung - Einigung auf Zeugnisinhalt - Vergleichsmehrwert
- OLG Köln, 12.11.2020 - 9 W 34/20
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Streitwert für einen auf …
- LAG Schleswig-Holstein, 17.09.2024 - 5 Sa 30 öD/24
Streitwert - Auskunftsklage nach Art 15 DS-GVO - Antrag auf Auskunft und …
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.2024 - 2 S 560/24
Streitwert bei einer datenschutzrechtlichen Auskunftsklage
- OLG Dresden, 23.11.2023 - 4 W 745/23
Streitwert; Datenschutzverstoß; Werbeschreiben
- OLG Köln, 26.08.2019 - 13 W 25/19
- LG Duisburg, 28.02.2024 - 10 O 158/23
- KG, 23.08.2021 - 5 U 121/19
Kostentragung: Wirkungslose Anschlussberufung bei Berufungsrücknahme
- LG Köln, 14.09.2021 - 3 O 118/18
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de
Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Veröffentlichung im Internet
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Veröffentlichung im Internet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- fotorecht-seiler.eu (Kurzinformation)
2.500 Euro Geldentschädigung für Babyfotos im Internet
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Geldentschädigung wegen unberechtigter Zurschaustellung eines Bildnisses eines neugeborenen Kindes
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Veröffentlichung im Internet; Sorgfaltspflichten eines Presseorgans bei der Übernahme von Informationen aus dem Internetauftritt eines Dritten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Veröffentlichung im Internet; Sorgfaltspflichten eines Presseorgans bei der Übernahme von Informationen aus dem Internetauftritt eines Dritten
Verfahrensgang
- LG Dresden, 17.07.2017 - 1a O 829/16
- OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 1132
- ZUM 2018, 537
- ZUM 2018, 538
- ZD 2018, 268
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (18)
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
Auszug aus OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17
Eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten des Klägers in die Veröffentlichung seines Bildnisses, die ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen kann (BGH GRUR 2005, 74, 75 - Charlotte Casiraghi II), liegt ebenfalls nicht vor.Sie deckt, wenn sie aus einem konkreten Anlass heraus gegeben wurde, nur den mit der Erteilung verfolgten Zweck, nicht hingegen spätere Veröffentlichungen (allg. Auffassung, vgl. nur BGHZ 20, 345, 348; BGH NJW 1979, 2203; 1992, 2084; 1996, 593, 594; 2005, 56, 57; NJW-RR 1995, 789; GRUR 1962, 211, 212; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 553, 554; KG NJW-RR 1999, 1703; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1198, 1199; KG AfP 1999, 377.).
Generell ist mit der Einwilligung nicht ein Einverständnis zur beliebigen Publikation verbunden (BGH NJW 2005, 56, 57).
- BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03
Prominentenkinder
Auszug aus OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17
Nach diesen Grundsätzen genießt das besondere Schutzbedürfnis der kindlichen Persönlichkeitsentwicklung grundsätzlich den Vorrang vor der Berichterstattung in den Medien (BGH, Urteil vom 05. Oktober 2004 - VI ZR 255/03 -, BGHZ 160, 298-308, Rn. 21).Der BGH hat im Urteil vom 05. Oktober 2004 - VI ZR 255/03) ausdrücklich ausgeführt:.
- BGH, 19.10.2011 - I ZR 140/10
Vorschaubilder II
Auszug aus OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17
Ebenso wenig wie ein Berechtigter allein durch das Einstellen einer Fotografie ins Internet anderen Internetnutzern ein urheberrechtliches Nutzungsrecht an der Fotografie oder einen schuldrechtlichen Anspruch auf Nutzung der Fotografie einräumt (BGH GRUR 2012, 602 Tz. 15 - Vorschaubilder II), kann hiernach bei einer auf ein einziges Portal beschränkten Einwilligung angenommen werden, dass die Eltern des Klägers hierdurch jegliche Verfügungsgewalt und Kontrolle über den Kontext, in dem das Bild weiterverbreitet wird, aufgeben wollten.
- BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1 …
Auszug aus OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17
Sie deckt, wenn sie aus einem konkreten Anlass heraus gegeben wurde, nur den mit der Erteilung verfolgten Zweck, nicht hingegen spätere Veröffentlichungen (allg. Auffassung, vgl. nur BGHZ 20, 345, 348; BGH NJW 1979, 2203; 1992, 2084; 1996, 593, 594; 2005, 56, 57; NJW-RR 1995, 789; GRUR 1962, 211, 212; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 553, 554; KG NJW-RR 1999, 1703; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1198, 1199; KG AfP 1999, 377.). - BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08
Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven
Auszug aus OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17
Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten nach dem abgestuften Schutzkonzept durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH Urteil vom 9.2.2010 - VI ZR 243/08;… vom 7.6.2011 - VI ZR 108/10 Rz. 17). - OLG München, 17.03.2016 - 29 U 368/16
Internetpranger
Auszug aus OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17
Dies kann allenfalls dann angenommen werden, wenn dem Berechtigten Zweck, Art und Umfang der anderweitigen Veröffentlichung bereits bekannt sind (OLG München, Urteil vom 17. März 2016 - 29 U 368/16 -, juris Pranger der Schande). - BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10
Bildveröffentlichung und sitzungspolizeiliche Verfügung
Auszug aus OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17
Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten nach dem abgestuften Schutzkonzept durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH Urteil vom 9.2.2010 - VI ZR 243/08; vom 7.6.2011 - VI ZR 108/10 Rz. 17). - BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91
Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken
Auszug aus OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17
Sie deckt, wenn sie aus einem konkreten Anlass heraus gegeben wurde, nur den mit der Erteilung verfolgten Zweck, nicht hingegen spätere Veröffentlichungen (allg. Auffassung, vgl. nur BGHZ 20, 345, 348; BGH NJW 1979, 2203; 1992, 2084; 1996, 593, 594; 2005, 56, 57; NJW-RR 1995, 789; GRUR 1962, 211, 212; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 553, 554; KG NJW-RR 1999, 1703; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1198, 1199; KG AfP 1999, 377.). - BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und …
Auszug aus OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17
Das hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 223/94; BVerfG, NJW 2004, 591). - OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 14 U 27/05
Geldentschädigungsanspruch wegen Ausstrahlung eines Interviews
Auszug aus OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17
Sie deckt, wenn sie aus einem konkreten Anlass heraus gegeben wurde, nur den mit der Erteilung verfolgten Zweck, nicht hingegen spätere Veröffentlichungen (allg. Auffassung, vgl. nur BGHZ 20, 345, 348; BGH NJW 1979, 2203; 1992, 2084; 1996, 593, 594; 2005, 56, 57; NJW-RR 1995, 789; GRUR 1962, 211, 212; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 553, 554; KG NJW-RR 1999, 1703; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1198, 1199; KG AfP 1999, 377.). - BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94
Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer …
- BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes gegen die …
- BGH, 14.03.1995 - VI ZR 52/94
GG - Pressefreiheit
- BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00
Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77
Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch …
- BGH, 10.11.1961 - I ZR 78/60
Hochzeitsbild
- OLG Frankfurt, 18.06.2002 - 11 U 44/01
Voraussetzungen einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild
- KG, 28.08.1998 - 25 U 7198/97
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Weitergabe eines Fotos
- OLG Dresden, 11.06.2019 - 4 U 760/19
Löschung eines Posts und Sperrung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk durch …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…Senat aaO; Urteil vom 13. Februar 2018 - 4 U 1234/17 -, juris) liegt die Mindestuntergrenze für eine Geldentschädigung bei 2500,- EUR. - OLG Dresden, 06.03.2018 - 4 U 1403/17
Ansprüche gegen den Betreiber eines Bewertungsportals
- OLG Dresden, 20.08.2020 - 4 U 784/20
Löschung eines Beitrags begründet keinen DSGVO-Schadensersatzanspruch
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…Senat a.a.O; Urteil vom 13. Februar 2018 - 4 U 1234/17 -, juris) liegt die Mindestuntergrenze für eine Geldentschädigung bei 2500,- EUR.
- OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19
Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen …
Sofern man eine Untergrenze zum Ausgleich eines überhaupt noch geldentschädigungswürdigen Geschehens anerkennen will, läge diese in der Tat eher erst bei 2.500 EUR (so OLG DRESDEN v. 13.02.2018 - 4 U 1234/17, BeckRS 2018, 3656 Rn. 3;… Soehring/Hoene, in: Soehring/Hoene, Pressrecht, 6. Aufl. 2019, Rn. 32.81;… Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 14 Rn. 143); dies entspricht auch der Linie des Senats in ständiger Rechtsprechung.Aber auch bei einem - wie hier - durch Kombination einer Wort-/Bildberichterstattung entstehenden falschen Eindruck kann es durchaus eine Geldentschädigung geben (dazu OLG Dresden v. 13.02.2018 - 4 U 1234/17, BeckRS 2018, 3656 Rn. 6 f.;… Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 14 Rn. 104); dies ist Frage des Einzelfalles und hier letztlich zu bejahen.
- OLG Dresden, 11.12.2019 - 4 U 1680/19
Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…Senat aaO; Urteil vom 13. Februar 2018 - 4 U 1234/17 -, juris) liegt die Mindestuntergrenze für eine Geldentschädigung bei 2500,- EUR. - OLG Dresden, 06.01.2020 - 4 U 2478/19
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Veröffentlichung eines …
Ein solcher grober Verstoß indiziert zugleich eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung, die eine Geldentschädigung rechtfertigt (Festhaltung Senat, Beschluss vom 28. September 2017 - 4 U 1234/17 -, juris).Eine solche Einwilligung behauptet auch die Beklagte nicht; sie kann, wie der Senat im Beschluss vom 28.9.2017 (4 U 1234/17- juris) bereits im Einzelnen ausgeführt hat, insbesondere nicht aus der Einwilligung der Eltern, das Bildnis des Klägers in der Babygalerie des ...........krankenhauses einzustellen, abgeleitet werden.
Der Senat hat im Urteil vom 6.2.2018 im Verfahren 4 U 1234/17 diesen Umstand insofern berücksichtigt, als dem Kläger dort lediglich eine Geldentschädigung in Höhe der Mindestuntergrenze von 2500,- EUR zugesprochen wurde, hat im Übrigen aber in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 5.10.2004 - VI ZR 255/03) die durch die Veröffentlichung zu besorgende abstrakte Gefährdung bei der Persönlichkeitsentwicklung des Klägers ausreichen lassen.
- OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20
Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über den Kämmerer einer Gemeinde
Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten nach dem abgestuften Schutzkonzept durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH Urteil vom 9.2.2010 - VI ZR 243/08;… vom 7.6.2011 - VI ZR 108/10 Rz. 17; Senat, Beschluss vom 28. September 2017 - 4 U 1234/17 -, Rn. 7, juris). - OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19
Anspruch eines neugeborenen Kindes auf Geldentschädigung wegen einer …
Ein solcher grober Verstoß indiziert zugleich eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung, die eine Geldentschädigung rechtfertigt (Festhaltung Senat, Beschluss vom 28. September 2017 - 4 U 1234/17 -, juris). - OLG Dresden, 30.04.2019 - 4 U 1552/18
Umfang der Einwilligung eines Teilnehmers einer Demonstration in einer …
Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 S. 1 ZPO; bei den auf Unterlassung gerichteten Anträgen handelt es sich insgesamt um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit (Senat, Urteil vom 13. Februar 2018 - 4 U 1234/17 -, Rn. 7, juris).
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