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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4385
OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01 (https://dejure.org/2002,4385)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.06.2002 - 22 U 104/01 (https://dejure.org/2002,4385)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 22 U 104/01 (https://dejure.org/2002,4385)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen Schenkung: Wertermittlung für ein unter Einräumung eines Wohnrechts geschenktes Grundstück

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Bewertung einer Grundstücksschenkung mit Wohnrechtsvorbehalt; Kapitalisierung des Jahresnutzwerts des Wohnrechts; Abschlag vom Kapitalisierungsfaktor wegen des Risikos der künftigen Entwicklung; Berücksichtigung der tatsächlichen ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2325
    Bewertung eines vom Erblasser geschenkten Grundstücks bei Pflichtteilsergänzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Bewertung einer Grundstücksschenkung mit Wohnrechtsvorbehalt; Kapitalisierung des Jahresnutzwerts des Wohnrechts; Abschlag vom Kapitalisierungsfaktor wegen des Risikos der künftigen Entwicklung; Berücksichtigung der tatsächlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 2325

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2325
    Bewertung einer Grundstücksschenkung mit Wohnrechtsvorbehalt gemäß § 2325 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1448
  • ZEV 2003, 83
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91

    Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
    Liegt als Ergebnis dieser Vergleichsberechnung der Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Schenkungsvollzuges unter dem Wert im Zeitpunkt des Erbfalls und kommt es daher auf den Zeitpunkt der Schenkung an, so ist der hierfür festgestellte Betrag aufzuteilen in den Wert des Wohnrechts, das der Erblasser sich hat einräumen lassen, einerseits und den Wert des verbleibenden Grundstückseigentums andererseits (BGH, a. a. O. zum Wohnrecht sowie BGHZ 125, 395, 397; 118, 49, 51 zum Nießbrauch).

    Dem hat der Senat indessen dadurch Rechnung getragen, dass zur Vermeidung willkürlicher und zufälliger Ergebnisse bei der Bewertung des Grundstücks der Nießbrauch unabhängig davon abzuziehen ist, ob der Wert des Geschenks beim Erwerb durch den Beschenkten oder beim Erbfall maßgebend ist (OLGR 2002, 110, 111 unter Abweichung von BGHZ 118, 49, 50).

  • OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
    Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
    Wegen des einer Grundstücksübertragung gegen Einräumung eines Wohnrechts innewohnenden Risikos der künftigen Entwicklung bleibt der spätere tatsächliche Verkauf zwischen Vertragsschluss und Erbfall unberücksichtigt (abw. OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734).

    Soweit darüber noch hinausgehend die Ansicht vertreten wird, bei einem kurzen Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Erbfall sei überhaupt kein Abzug vorzunehmen, vermag der Senat dem aus den genannten Gründen ebenfalls nicht zu folgen (so etwa OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734, 735, wonach ein Zeitraum von nur 14 Monaten zwischen Schenkung und Erbfall nach dem Grundsatz eines billigen Interessenausgleichs keine Wertminderung rechtfertigen soll).

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
    Liegt als Ergebnis dieser Vergleichsberechnung der Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Schenkungsvollzuges unter dem Wert im Zeitpunkt des Erbfalls und kommt es daher auf den Zeitpunkt der Schenkung an, so ist der hierfür festgestellte Betrag aufzuteilen in den Wert des Wohnrechts, das der Erblasser sich hat einräumen lassen, einerseits und den Wert des verbleibenden Grundstückseigentums andererseits (BGH, a. a. O. zum Wohnrecht sowie BGHZ 125, 395, 397; 118, 49, 51 zum Nießbrauch).
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94

    Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
    Dieser ist sodann unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes auf den Todestag des Erblassers umzurechnen (BGH, NJW-RR 1996, 705, 707).
  • BGH, 20.09.1973 - III ZR 148/71

    Umfang der Beerdigungskosten

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
    Diese Kosten fallen nicht unter die Beerdigungskosten gem. § 1968 BGB, da sie keiner rechtlichen, sondern nur einer sittlichen Verpflichtung des Erben entspringen (BGHZ 61, 238; Palandt, § 1968 Rdnr. 5).
  • BGH, 28.09.2016 - IV ZR 513/15

    Beeinträchtigende Schenkung des Erblassers: Vorliegen einer Schenkung einerseits

    Zur Kapitalisierung ist der jährliche Nettoertrag des Nießbrauchs mit der Lebenserwartung des Nießbrauchers auf der Grundlage des Vervielfältigungsfaktors gemäß Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz in der zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung gültigen Fassung vom 23. Juni 1993 (BGBl. 1993 I S. 971) zu multiplizieren (zu dieser Berechnungsmethode vgl. OLG Celle FamRZ 2009, 462, 463; ZEV 2003, 83, 84; OLG Koblenz ZEV 2002, 460, 461).
  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 61/07

    Pflichtteilsergänzungsanspruch; Miterben als Gesamtschuldner; Bewertung von

    Maßgeblich ist daher grundsätzlich die allgemeine statistische Lebenserwartung (OLG Celle, NJW-RR 2002, 1448; OLG Hamburg FamRZ 2016, 261).
  • OLG Celle, 08.07.2008 - 6 W 59/08

    Rechtliche Ausgestaltung der Bewertung eines Grundstücksübertragungsvertrages;

    Bei der Bewertung eines Grundstückübertragungsvertrages, bei dem ungewiss ist, ob und für welche Dauer Pflege und Wohnrecht vom Erwerber zu gewähren sind, ist auf die Verhältnisse bei Vertragsabschluss abzustellen und eine Kapitalisierung mit dem Faktor aus Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz vorzunehmen (Urteil des Senats in NJW-RR 2002, 1448 f.).

    Zum einen hat die Kapitalisierung des Jahreswertes für das Wohnrecht nicht mit dem im Gutachten genannten Faktor 7, 6, sondern mit dem Faktor 6, 93 zu erfolgen, der sich aus Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz in der damaligen Fassung für die damals 76-jährige Erblasserin ergibt (vgl. Urteil des Senats in NJW-RR 2002, 1448 f.).

    Denn bei der Bewertung eines solchen Risikogeschäfts ist auf die Verhältnisse bei Vertragsabschluss abzustellen und eine Kapitalisierung mit dem Faktor aus Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz vorzunehmen (Urteil des Senats in NJW-RR 2002, 1448 f.).

  • OLG Hamburg, 05.05.2015 - 2 U 11/13

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Wertberechnung für ein unter Nießbrauchsvorbehalt

    Bezogen auf den einer Grundstücksschenkung zeitlich nachfolgenden Tod eines Nießbrauchsberechtigten bedeutet dies, dass grundsätzlich nicht der tatsächliche - bei Schenkung noch unbekannte - Todeszeitpunkt des Berechtigten, sondern dessen statistische Lebenserwartung zum Schenkungszeitpunkt für die Nießbrauchsberechnung maßgeblich ist (OLG Köln v. 5.10.2005, 2 U 19/05, Tz. 36 (juris); OLG Köln v. 11.2.2009, 2 U 30/03, Tz. 43 (juris); OLG Celle, NJW-RR 2002, 1448; juris- PK/Birkenheier, § 2325 Rn. 145; die mit allgemeinen Billigkeitsüberlegungen begründete Gegenauffassung des OLG Oldenburg (ZEV 1999, 185) lässt sich mit dem Gesetzeswortlaut des § 2325 Abs. 2 BGB nicht vereinbaren).
  • OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03

    Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei teilweiser unentgeltlicher Zuwendung

    Deshalb ist bei der Bewertung eines derartigen Geschäfts auf die Verhältnisse bei Vertragsabschluß abzustellen und zur Bewertung der für die Lebenszeit des einen Teils zu gewährenden Leistungen eine Kapitalisierung mit dem Faktor aus der Anlage 9 zu § 14 des Bewertungsgesetzes vorzunehmen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2002, 1448 f.; OLG Celle, OLG-Report 2008, 770 f.).
  • OLG Celle, 24.10.2022 - 6 U 11/22

    Wertermittlung für ein unter Einräumung eines Wohnungsrechts übertragenes

    Dieser darf nicht dadurch umgangen werden, dass nachträglich auf die tatsächliche Entwicklung abgestellt wird (Urteil des Senats vom 13. Juni 2002 zu 22 U 104/01, zitiert nach juris, dort Rn. 25 ff.).
  • OLG Naumburg, 04.08.2022 - 2 U 162/21

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Vorliegen einer den Lauf der Zehnjahresfirst

    Die Übertragung unter dem jeweiligen Vorbehalt des lebenslangen Wohnrechts mit Pflegeverpflichtung stellt sich insofern als Schenkung unter Auflage gemäß § 525 BGB dar und lässt die Schenkungen insgesamt nicht als entgeltliche Geschäfte erscheinen (vgl. auch BGH, Urteil v. 17.01.1996, IV ZR 214/94, NJW-RR 1996, 705; OLG Celle, Urteil v. 13.06.2002, 22 U 0104/01, NJW-RR 2002, 1448).
  • OLG Köln, 06.11.2001 - 22 U 102/01

    Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten einer Stadt

    Sie ist neben den Klägern des Parallelverfahrens 5 O 306/00 LG Köln = 22 U 104/01 OLG Köln Miteigentümerin eines etwa 14 ha großen Grundstücks in K., und zwar mit einem Miteigentumsanteil von einem Viertel.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 131/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3732
BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 131/02 (https://dejure.org/2002,3732)
BayObLG, Entscheidung vom 04.09.2002 - 3Z BR 131/02 (https://dejure.org/2002,3732)
BayObLG, Entscheidung vom 04. September 2002 - 3Z BR 131/02 (https://dejure.org/2002,3732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 19 Abs. 4, § 46 Abs. 4
    Anteiliger Abzug von Verbindlichkeiten bei Kostenprivileg

  • Judicialis

    KostO § 19 Abs. 4; ; KostO § 46 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    KostO § 19 Abs. 4 § 46 Abs. 4
    Kostenrechtliche Privilegierung bei Ehe- und Erbvertrag über landwirtschaftlichem Betrieb - Verhältnismäßiger Abzug betriebsbezogener Verbindlichkeiten von Nachlassaktiva

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 20 (Rechtsprechungsübersicht)
  • Notare Bayern PDF, S. 72 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 19, 46 KostO
    Anteiliger Abzug von Verbindlichkeiten bei Kostenprivileg

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erbvertrag; Eröffnung einer Verfügung von Todes; Privilegiertes Geschäft; Landwirtschaftsprivileg; Nur mittelbar der Fortführung des Betriebes dienende Geschäfte; Festsetzung von Gebühren

Verfahrensgang

  • AG Cham - VI 198/01
  • LG Regensburg - 5 T 104/02
  • BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 131/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 143
  • FGPrax 2002, 273
  • FamRZ 2003, 246
  • Rpfleger 2003, 152
  • BayObLGZ 2002, 280
  • ZEV 2003, 83 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.06.1991 - BReg. 3 Z 71/91
    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 131/02
    Durch die Fassung "oder die Fortführung des Betriebes in sonstiger Weise betrifft" wird klargestellt, dass die vorangehende Aufzählung von Überlassungstatbeständen nicht abschließend ist und unter die Regelung im Einzelfall auch solche Geschäfte fallen können, die nur mittelbar der Fortführung des Betriebes dienen (BayObLGZ 1991, 200/202).

    Dem gemäß können auch Eheverträge (z.B. die Vereinbarung einer Gütergemeinschaft) und Scheidungsvereinbarungen, die naturgemäß auch weitere, den landwirtschaftlichen Betrieb nicht betreffende Vermögensvereinbarungen zum Gegenstand haben, unter § 19 Abs. 4 KostO fallen (BayObLGZ 1991, 200/202 m. w. N.), soweit sie die Fortführung des Betriebes regeln und sichern (vgl. auch BT-Drucks. aaO S. 8).

  • BGH, 24.04.1986 - BLw 9/85

    Berechnung von Abfindungs- und Abfindungsergänzungsansprüchen

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 131/02
    Umgekehrt können auch die Entscheidungen zur Höfeordnung, wonach kapitalisierte Altenteilsverpflichtungen von dem mit dem Einheitswert bzw. dessen 1 1/2fachen bewerteten Hofwert grundsätzlich voll abziehbar sind (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1014/1016; OLG Celle ArgarR 2001, 264), wegen des speziellen Charakters des Verfahrens nach der Höfeordnung und der außerhalb des Kostenrechts liegenden Zielrichtung der einschlägigen Vorschriften nicht ohne weiteres für die hier zu entscheidende Frage herangezogen werden, zumal die Höfeordnung in Bayern nicht gilt.
  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 114/99

    Landwirtschaftsprivileg für eine von Übergeber und Nachfolger als Gesellschaft

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 131/02
    Bei einem Vorversterben des Beteiligten wäre eine Hofnachfolge im eigentlichen Sinne eingetreten, weil dann seine Ehefrau nach einem Zeitabschnitt der Mitberechtigung (§ 1416 Abs. 1 Satz 1 BGB) nach Maßgabe des Erbvertrags Alleineigentümerin des Anwesens und Nachfolgerin in der Betriebsführung geworden wäre; der Erwerb des zweiten Gesamtgutsanteils von Todes wegen hätte einen einheitlichen Überlassungsvorgang abgeschlossen (vgl. BayObLG RdL 1996, 216; MittBayNot 2002, 127/128; zur gleitenden Hofübergabe allgemein BayObLGZ 1997, 240/242 sowie BayObLG NJW-RR 2000, 215 und 1999, 224; zur Auseinandersetzung einer Gesamtgutsgemeinschaft vgl. Göttlich/Mümmler/Assenmacher/Mathias KostO 14. Aufl. "Grundbesitzwert" Ziff. 6.3).
  • BayObLG, 20.05.1998 - 3Z BR 445/97

    Privilegierung des § 19 Abs. 4 KostO bei der Übergabe eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 131/02
    Bei einem Vorversterben des Beteiligten wäre eine Hofnachfolge im eigentlichen Sinne eingetreten, weil dann seine Ehefrau nach einem Zeitabschnitt der Mitberechtigung (§ 1416 Abs. 1 Satz 1 BGB) nach Maßgabe des Erbvertrags Alleineigentümerin des Anwesens und Nachfolgerin in der Betriebsführung geworden wäre; der Erwerb des zweiten Gesamtgutsanteils von Todes wegen hätte einen einheitlichen Überlassungsvorgang abgeschlossen (vgl. BayObLG RdL 1996, 216; MittBayNot 2002, 127/128; zur gleitenden Hofübergabe allgemein BayObLGZ 1997, 240/242 sowie BayObLG NJW-RR 2000, 215 und 1999, 224; zur Auseinandersetzung einer Gesamtgutsgemeinschaft vgl. Göttlich/Mümmler/Assenmacher/Mathias KostO 14. Aufl. "Grundbesitzwert" Ziff. 6.3).
  • BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 71/97

    Kostenprivileg bei Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs trotz

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 131/02
    Bei einem Vorversterben des Beteiligten wäre eine Hofnachfolge im eigentlichen Sinne eingetreten, weil dann seine Ehefrau nach einem Zeitabschnitt der Mitberechtigung (§ 1416 Abs. 1 Satz 1 BGB) nach Maßgabe des Erbvertrags Alleineigentümerin des Anwesens und Nachfolgerin in der Betriebsführung geworden wäre; der Erwerb des zweiten Gesamtgutsanteils von Todes wegen hätte einen einheitlichen Überlassungsvorgang abgeschlossen (vgl. BayObLG RdL 1996, 216; MittBayNot 2002, 127/128; zur gleitenden Hofübergabe allgemein BayObLGZ 1997, 240/242 sowie BayObLG NJW-RR 2000, 215 und 1999, 224; zur Auseinandersetzung einer Gesamtgutsgemeinschaft vgl. Göttlich/Mümmler/Assenmacher/Mathias KostO 14. Aufl. "Grundbesitzwert" Ziff. 6.3).
  • OLG Oldenburg, 08.06.1990 - 10 W 7/90

    Bemessung des Gegenstandswerts eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins bei

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 131/02
    Ein vollständiger Ausschluss eines solchen Abzugs, wie er bei der Bewertung nach Erbscheinserteilung unter Berufung auf den Wortlaut von § 107 Abs. 2 Satz 1 KostO zum Teil vertreten wird (vgl. OLG Oldenburg JurBüro 1990, 1187 und Agrarrecht 1993, 116/117), findet im Wortlaut des § 46 Abs. 4 KostO keine Stütze.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.09.2000 - 14 Wx 92/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7618
OLG Karlsruhe, 20.09.2000 - 14 Wx 92/00 (https://dejure.org/2000,7618)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2000 - 14 Wx 92/00 (https://dejure.org/2000,7618)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2000 - 14 Wx 92/00 (https://dejure.org/2000,7618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kosten des Notars ; Zusammenbeurkundung ; Erklärung unter Lebenden ; Verfügung von Todes wegen; Geschäftswert

  • Judicialis

    KostO § 36 Abs. 2; ; KostO § 39 Abs. 2; ; KostO § 44

  • rechtsportal.de

    KostO § 36 Abs. 2 § 39 Abs. 2 § 44
    Kostenansatz bei Zusammenbeurkundung von Erbvertrag und Verzicht auf Pflichtteilsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1366 (Ls.)
  • ZEV 2003, 83 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 14/61

    Rechtsstellung des Schlußerben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2000 - 14 Wx 92/00
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob man den Verzicht auf das Pflichtteilsrecht mit der absolut herrschenden Meinung (vgl. BGHZ 37, S. 319 ff., 329 m. w. N.; Palandt/Edenhofer, BGB, 59. Aufl. 2000, Rnr. 5 vor § 2346) als Rechtsgeschäft unter Lebenden oder aber mit dem Amtsgericht ebenfalls als Erbvertrag - jedenfalls im Sinne von § 46 Abs. 1 KostO - ansieht.
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