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Rechtsprechung
   KG, 14.01.1997 - 1 W 8000/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8098
KG, 14.01.1997 - 1 W 8000/95 (https://dejure.org/1997,8098)
KG, Entscheidung vom 14.01.1997 - 1 W 8000/95 (https://dejure.org/1997,8098)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 1997 - 1 W 8000/95 (https://dejure.org/1997,8098)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2084, 133, 242

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Verwirkung des Beschwerderechts bei Ablauf eines langen Zeitraums; Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Verfahrensrecht; Vorrang der materiell-rechtlich richtigen Lage im Erbscheinsverfahren; Nachprüfungsumfang des Beschwerdegerichts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 1997, 247
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (11)

  • OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18

    Auslegung eines Testaments

    Dementsprechend kann die hier verwendete Formulierung auch so gemeint sein, dass damit der Zeitpunkt benannt sein soll, in dem beide Eheleute "gemeinsam" tot sind, also im Sinne von "wenn wir beide tot sind" zu verstehen sein und für diesen Fall die Einsetzung der Kinder als Schlusserben des Letztversterbenden erfolgen sollte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 14.01.1997, 1 W 8000/95, ZEV 1997, 247).
  • KG, 15.01.2020 - 6 W 45/19

    Auslegung der Formulierung "gemeinsamer Tod" in Ehegattentestament

    Dementsprechend kann die Formulierung auch in dem Sinne zu verstehen sein, dass damit der Zeitpunkt gemeint sein soll, in dem beide Eheleute "gemeinsam" tot sind, also im Sinne "wenn wir beide tot sind", und dass für diesen Fall die Einsetzung des Alleinerben als Schlusserben des Letztversterbenden erfolgen sollte (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 31.01.2019 - 3 W 37/18 -, Rn. 23, FamRZ 2019, 1366; KG, Beschluss vom 14.01.1997 - 1 W 8000/95 -, ZEV 1997, 247; BayObLG, Beschluss vom 25.01.2000 -1Z BR 181/99 -, FamRZ 2000, 1186, 1187 m.w.N. seiner Rspr.;… Palandt-Weidlich, BGB, 79. Auflage, § 2269 Rn. 9a;… Burandt/Rojahn-Braun, Erbrecht, 3. Auflage, § 2269 Rn. 29; anders OLG Thüringen, Beschluss vom 23.02.2015 - 6 W 516/14 -, FamRZ 2016, 412 mit Anm. Gottwald).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 21 W 85/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Zudem fehlt es sogar an der Qualifikation, sollte uns "gemeinsam" etwas zustoßen, obwohl selbst diese Einschränkung das Kammergericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 1997 ebenfalls nicht für ausreichend erachtet hat, um in der letztwilligen Verfügung nur eine Regelung für ein zeitnahes Versterben der Eheleute zu erblicken (vgl. KG, ZEV 1997, 247).
  • BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99

    Auslegung eines Testaments

    Sie können je nach den Umständen sowohl auf das zeitgleiche Versterben der Ehegatten abzielen wie auch den Fall eines zeitlich aufeinanderfolgenden Todes der Ehegatten, selbst in größerem Abstand, erfassen (vgl. BayObLGZ 1986, 426/431 f. und BayObLG FamRZ 1997, 389 / 390 mit ausführlicher Zusammenstellung; siehe auch KG ZEV 1997, 247 ).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2025 - 3 W 16/25

    Einziehung eines Erbschein wegen materieller Unrichtigkeit durch Ausweisung drt …

    Dementsprechend kann die hier verwendete Formulierung auch so gemeint sein, dass damit der Zeitpunkt benannt sein soll, in dem beide Eheleute "gemeinsam" tot sind, also im Sinne von "wenn wir beide tot sind" zu verstehen sein und für diesen Fall die Einsetzung der Kinder als Schlusserben des Letztversterbenden erfolgen sollte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 14.01.1997, 1 W 8000/95, ZEV 1997, 247).
  • KG, 04.01.2011 - 1 W 471/10

    Gerichtliche Feststellung des Fiskalerbrechts: Beschwerdebefugnis des …

    Dies entspricht grundsätzlich der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Januar 1997 - 1 W 8000/95 -, KGReport 1997, 178; Beschluss vom 29. November 2005 - 1 W 17/05 -, FamRZ 2006, 511).
  • KG, 24.02.1998 - 1 W 364/98

    Zulässigkeit der Abziehung und Konservierung von (tätowierten) Hautpartien des …

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  • OLG Brandenburg, 11.09.2025 - 3 W 57/25

    Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament der …

    Dementsprechend kann die hier verwendete Formulierung auch so gemeint sein, dass damit der Zeitpunkt benannt sein soll, in dem beide Eheleute "gemeinsam" tot sind, also im Sinne von "wenn wir beide tot sind" zu verstehen sein und für diesen Fall die Einsetzung der Kinder als Schlusserben des Letztversterbenden erfolgen sollte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 14.01.1997, 1 W 8000/95, ZEV 1997, 247).
  • KG, 08.12.2003 - 19 WF 261/03

    Gebühren des Prozesskostenhilfeanwalts: Befristung der Erinnerung des …

    Vergleichbares gilt für die Verwirkung eines Rechtsmittels (vgl. z.B. BVerfGE 32, 305;… Zöller-Gummer, ZPO, 24. Auflage, § 567 Rn 10), insbesondere reicht auch insoweit allein der Zeitablauf für eine Verwirkung nicht aus (vgl. z.B. BGHZ 43, 289, 292; KG - 1. ZS - ZEV 1997, 247; BayObLG NJW-RR 1007, 389).
  • AG Düsseldorf, 24.02.2020 - 93a VI 341/17
    Die Gemeinsamkeit sei nicht notwendigerweise zeitlich im Sinne eines gleichzeitigen Versterbens zu verstehen, sondern auch als Eintritt desselben Ereignisses, nämlich der beiderseitige Tod (KG Berlin, Beschluss vom 14. Januar 1997 - 1 W 8000/95 -, juris).
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