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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 01.07.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1885
OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99 (https://dejure.org/1999,1885)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.1999 - 16 U 7/99 (https://dejure.org/1999,1885)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 1999 - 16 U 7/99 (https://dejure.org/1999,1885)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2287 Abs. 1
    Beeinträchtiggende Schenkungen für den Vertragserben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2287 Abs. 1
    Nachweis der Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herausgabe beeinträchtigender Schenkungen; Erbvertrag; Lebzeitiges Eigeninteresse; Beeinträchtigungsbsicht; Übertragungsanspruch ; Grundstücksanteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2000, 106
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 29.08.1994 - 2 Wx 4/94

    Form der Testamentserrichtung eines Stummen - Testament, Notar, Stummer

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99
    Die Abgrenzung zwischen den Fallgestaltungen des Missbrauchs und den Fällen, in denen der Vertragserbe schutzlos bleibt, ist vielmehr durch Klärung der Frage vorzunehmen, ob der Erblasser an der Verfügung ein lebzeitiges Eigeninteresse hatte (vgl. BGH NJW 1992, 2630, 2631; BGH NJW 1992, 564, 566; BGH WM 1973, 107, 108; OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44).

    So ist eine Schenkung in der Regel nicht gerechtfertigt, wenn der Erblasser allein wegen eines auf Korrektur des Vertrages gerichteten Sinneswandels ohne Veränderung der bei Abschluss des Erbvertrages vorhandenen Umstände anstelle der bedachten Partei einem anderen wesentliche Vermögenswerte ohne entsprechende Gegenleistung zuwendet, nur weil er dem Erblasser genehmer ist (vgl. BGH WM 1980, 1126, 1127; BGHZ 66, 8, 16; OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44).

    Auch reicht es nicht aus, wenn der Erblasser aufgrund eines Sinneswandels nach Abschluss des Erbvertrages engere personale Bindungen zum Beschenkten entwickelt hat und dieser Zuneigung durch die Schenkung Ausdruck verleihen möchte (vgl. OLG Köln NJW-RR 1992, 200; OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44).

    Ein lebzeitiges Eigeninteresse ist andererseits zu bejahen, wenn der Erblasser die Verfügung getroffen hat, um die Versorgung für sein Alter sicherzustellen oder zu verbessern, wobei weiter davon auszugehen ist, dass das Bedürfnis alleinstehender Erblasser, im Alter versorgt und gegebenenfalls auch gepflegt zu werden, mit den Jahren immer dringender und gewichtiger wird (vgl. OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44).

    Eine weitere Rechtfertigung ist die Schenkung als Dank für geleistete oder noch zu leistende Dienste, Pflege oder Hilfe (vgl. OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44 m.w.N.).

    Schließlich ist das Bedürfnis eines alleinstehenden Erblassers nach einer seinen persönlichen Vorstellungen entsprechenden Versorgung und Pflege im Alter ein vom Vertragserben anzuerkennendes Eigeninteresse, wenn der Erblasser es dadurch zu verwirklichen sucht, dass er eine ihm nahestehende Person durch Schenkungen an sich bindet (vgl. BGH NJW 1992, 2360, 2361; BGHZ 88, 269, 270; OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44).

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99
    Denn allein das Merkmal der Beeinträchtigungsabsicht ist als Abgrenzungskriterium unzureichend, da es mit der Absicht, den Beschenkten zu begünstigen, meist untrennbar verbunden und daher praktisch immer gegeben ist (vgl. BGH WM 1973, 107, 109; BGHZ 66, 8, 15; BGH WM 1986, 977, 978).

    So ist eine Schenkung in der Regel nicht gerechtfertigt, wenn der Erblasser allein wegen eines auf Korrektur des Vertrages gerichteten Sinneswandels ohne Veränderung der bei Abschluss des Erbvertrages vorhandenen Umstände anstelle der bedachten Partei einem anderen wesentliche Vermögenswerte ohne entsprechende Gegenleistung zuwendet, nur weil er dem Erblasser genehmer ist (vgl. BGH WM 1980, 1126, 1127; BGHZ 66, 8, 16; OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44).

    Da jedoch allenfalls der Begünstigte wissen kann, warum der Erblasser ihn in dieser Weise bevorzugt hat oder bevorzugt haben könnte, muss dieser die Umstände darlegen, die nach seiner Meinung den Erblasser zu der Verfügung bewogen haben könnten, um dem Beweispflichtigen die Erfüllung seiner Aufgabe zu ermöglichen (vgl. BGHZ 66, 8, 17; BGH NJW 1982, 43, 45).

  • BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82

    § 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99
    Dabei sind sämtliche Umstände des Falles zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (vgl. BGHZ 88, 269, 271).

    Schließlich ist das Bedürfnis eines alleinstehenden Erblassers nach einer seinen persönlichen Vorstellungen entsprechenden Versorgung und Pflege im Alter ein vom Vertragserben anzuerkennendes Eigeninteresse, wenn der Erblasser es dadurch zu verwirklichen sucht, dass er eine ihm nahestehende Person durch Schenkungen an sich bindet (vgl. BGH NJW 1992, 2360, 2361; BGHZ 88, 269, 270; OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44).

  • BGH, 13.05.1992 - IV ZR 213/91

    Zahnarztgebühr bei Einfügen einer provisorischen Einlagefüllung

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99
    Schließlich ist das Bedürfnis eines alleinstehenden Erblassers nach einer seinen persönlichen Vorstellungen entsprechenden Versorgung und Pflege im Alter ein vom Vertragserben anzuerkennendes Eigeninteresse, wenn der Erblasser es dadurch zu verwirklichen sucht, dass er eine ihm nahestehende Person durch Schenkungen an sich bindet (vgl. BGH NJW 1992, 2360, 2361; BGHZ 88, 269, 270; OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44).
  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99
    Die Abgrenzung zwischen den Fallgestaltungen des Missbrauchs und den Fällen, in denen der Vertragserbe schutzlos bleibt, ist vielmehr durch Klärung der Frage vorzunehmen, ob der Erblasser an der Verfügung ein lebzeitiges Eigeninteresse hatte (vgl. BGH NJW 1992, 2630, 2631; BGH NJW 1992, 564, 566; BGH WM 1973, 107, 108; OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44).
  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen …

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99
    Da jedoch allenfalls der Begünstigte wissen kann, warum der Erblasser ihn in dieser Weise bevorzugt hat oder bevorzugt haben könnte, muss dieser die Umstände darlegen, die nach seiner Meinung den Erblasser zu der Verfügung bewogen haben könnten, um dem Beweispflichtigen die Erfüllung seiner Aufgabe zu ermöglichen (vgl. BGHZ 66, 8, 17; BGH NJW 1982, 43, 45).
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der …

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99
    Unter diesen Umständen rechtfertigt sich ein Bereicherungsanspruch lediglich nach Maßgabe der Grundsätze, die für den Ausgleich von Mieterleistungen (Baukostenzuschuss, eigene Aus-/Umbauten) bei vorzeitiger Beendigung langfristiger Miet- und Pachtverhältnisse gelten (vgl. dazu BGH NJW 1985, 313, 315).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99
    Im Einzelfall ist deshalb zu prüfen, inwieweit das jeweilige Entreicherungsrisiko gemäß § 818 Abs. 3 BGB nach den Vorschriften über das fehlgeschlagene Geschäft oder nach dem Willen der Vertragschließenden jeweils der einen oder anderen Partei zugewiesen sein sollte (vgl. BGH NJW 1992, 1037, 1038) und der Bereicherungsschuldner die Aufwendungen im Vertrauen auf die Rechtswirksamkeit der Verfügung, hier der Schenkung der Erblasserin gemacht hat (vgl. BGH NJW 1980, 1789, 1790).
  • BGH, 17.06.1992 - IV ZR 88/91

    Lebzeitige Verfügung durch erbvertraglich gebundenen Erblasser

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99
    Die Abgrenzung zwischen den Fallgestaltungen des Missbrauchs und den Fällen, in denen der Vertragserbe schutzlos bleibt, ist vielmehr durch Klärung der Frage vorzunehmen, ob der Erblasser an der Verfügung ein lebzeitiges Eigeninteresse hatte (vgl. BGH NJW 1992, 2630, 2631; BGH NJW 1992, 564, 566; BGH WM 1973, 107, 108; OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44).
  • BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 171/84

    Schenkung im Sinne von § 516 Bürgerliches Gesetzbuch als Voraussetzung für einen …

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99
    Denn allein das Merkmal der Beeinträchtigungsabsicht ist als Abgrenzungskriterium unzureichend, da es mit der Absicht, den Beschenkten zu begünstigen, meist untrennbar verbunden und daher praktisch immer gegeben ist (vgl. BGH WM 1973, 107, 109; BGHZ 66, 8, 15; BGH WM 1986, 977, 978).
  • OLG Köln, 30.09.1991 - 2 W 140/91

    Anspruch auf Herausgabe eines Sparguthabens bzw. eines Sparbuches auf Grund eines …

  • BGH, 11.01.1980 - V ZR 155/78
  • OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22

    Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht

    Auch reicht es nicht aus, wenn der Erblasser aufgrund eines Sinneswandels nach Abschluss des gemeinschaftlichen Testamentes engere persönliche Bindungen zum Beschenkten entwickelt hat und dieser Zuneigung durch die Schenkung Ausdruck verleihen will (OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 1999 - 16 U 7/99 -, juris).
  • LG Bonn, 29.07.2013 - 1 O 138/12

    Rechtsmissbräuchlichliche Beeinträchtigung von berechtigten Erberwartungen eines …

    Denn mit der Absicht, den Beschenkten zu begünstigen, ist die Absicht, den Erblasser zu benachteiligen, meist untrennbar verbunden und wäre praktisch immer gegeben, wenn nicht zusätzlich ein rechtmissbräuchliches Verhalten gefordert würde (vgl. OLG Köln ZEV 2000, 106).

    Denn es reicht nicht aus, wenn der Erblasser aufgrund eines Sinneswandels nach Abschluss des Erbvertrages engere personale Bindungen zur Beschenkten entwickelt hat und dieser Zuneigung durch die Schenkung Ausdruck verleihen möchte (vgl. OLG Köln ZEV 2000, 106; OLG Köln, NJW-RR 1992, 200).

  • OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 13 UF 101/13

    Zugewinnausgleich: Ansprüche des Ausgleichsberechtigten gegen Dritte nach …

    Rn. 27 Die Schenkungssteuer bleibt außer Betracht, da die Antragsgegnerin sie nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zurückverlangen kann (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 1999 - 16 U 7/99 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Braunschweig, 24.01.2006 - 8 U 205/05
    Dagegen liegt ein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse nach der Rechtsprechung dann vor, wenn der Erblasser mittels der Schenkung seine Versorgung und Pflege im Alter sichern wollte ( BGH FamRZ 1977, 539, 540; BGHZ 88, 269, 270) oder wenn die Schenkung als Dank für geleistete oder noch zu leistende Dienste, Pflege oder Hilfe erfolgt (OLG Köln ZEV 2000, 106, 107).
  • LG Bonn, 13.04.1999 - 4 T 72/99

    Erbeinsetzung des ambulant betreuenden Altenpflegers

    6. Erbrecht - Beeinträchtigende Schenkungen durch den Vertragserben (OLG Köln, Urteil vom 28. B. 1999 - 16 U 7/99 - nicht rechtskräftig - mitgeteilt von Richter am OLG J. Reinemund, Köln) Hat der durch Erbvertrag gebundene Erblasser an einer die Vertragserben objektiv beeinträchtigenden Schenkung kein ersichtliches lebzeitiges Eigeninteresse, so ist von seiner Absicht auszugehen, die Vertragserben zu beeinträchtigen.
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dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.07.1999 - 20 W 320/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11536
OLG Frankfurt, 01.07.1999 - 20 W 320/98 (https://dejure.org/1999,11536)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.07.1999 - 20 W 320/98 (https://dejure.org/1999,11536)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 20 W 320/98 (https://dejure.org/1999,11536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2270, 2078 ff.
    W echselbezügliche Verfügung/Anfechtung eines Testaments durch neuen

  • Wolters Kluwer

    Anforderugen an die Wechselseitigkeit eines gemeinsamen Testaments; Beginn der Frist zur Anfechtung eines gemeinsamen Testaments mit Kenntnisnahme; Beurteilung des Zeitpunkts der Kenntnisnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2000, 106 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.1999 - 20 W 320/98
    Dabei spricht allein der Grad der Verwandtschaft oder Schwägerschaft weder für die Wechselbezüglichkeit noch gegen sie (BayObLG, FamRZ 1992, 1102 ff).

    Zu einer anderen Beurteilung ist allerdings das - ebenfalls in dem Rechtsgutachten zitierte - BayObLG (FamRZ 1992, 1102, 1103) gekommen.

  • BGH, 03.11.1969 - III ZR 52/67

    Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Umfang der die Frist auslösenden …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.1999 - 20 W 320/98
    Das Gutachten stützt sich bei seiner Einschätzung der h.M. auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 03.11.1969 (FamRZ 1970, 79).
  • BGH, 12.10.1960 - V ZR 65/59
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.1999 - 20 W 320/98
    Im Zweifel erstreckt sich die Wechselbezüglichkeit aber nicht auf die Einsetzung der Verwandten des überlebenden Ehegatten (so u.a. Senatsbeschluß 20 W 435/88 v. 30.03.1988, BGH FamRZ 1961, 76 ff;… Palandt/Edenhofer, Bürgerliches Gesetzbuch, 58. Aufl. 1999, § 2270 Rn. 7 und 10).
  • BayObLG, 14.09.1994 - 1Z BR 29/94

    Beginn der Frist für die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.1999 - 20 W 320/98
    Da diese Anfechtung den Einschränkungen unterliegt, die gemäß §§ 2281 bis 2285 BGB für den Erbvertrag gelten, hat das Landgericht auch zu Recht geprüft, ob der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes sein Anfechtungsrecht bereits verloren hatte, weil die einjährige Anfechtungsfrist zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen war (BayObLG, FamRZ 1995, 1024).
  • RG, 11.12.1930 - IVb 27/30

    1. Anfechtung eines gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testaments, wenn der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.1999 - 20 W 320/98
    Sie entspricht auch der Entscheidung des Reichsgerichts vom 11.12.1930 (RGZ 132, 1 ff.).
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