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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 133/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3524
BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 133/00 (https://dejure.org/2000,3524)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.2000 - 1Z BR 133/00 (https://dejure.org/2000,3524)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 1Z BR 133/00 (https://dejure.org/2000,3524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 2079

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2079
    Voraussetzungen der Selbstanfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch den überlebenden wiederverheirateten Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsbeschwerde; Erblasser; Gemeinschaftliches Testament; Anfechtungsausschluss; Verfügungsmotiv

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattentestament - Anfechtung durch den überlebenden, wieder verheirateten Ehegatten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 725
  • FamRZ 2001, 1250
  • Rpfleger 2001, 235
  • BayObLGZ 2000, 364
  • ZEV 2001, 314
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 04.02.1972 - 15 W 18/72
    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 133/00
    Anhaltspunkte dafür, dass die Erblasserin die Einsetzung des Beteiligten zu 1 zum Alleinerben unter Übergehung ihrer eigenen Kinder, der Beteiligten zu 2 und 3, auch dann vorgenommen hätte, wenn dieser die nunmehr von ihm angefochtene Erbeinsetzung der Beteiligten zu 2 und 3 nicht getroffen hätte (vgl. OLG Hamm NJW 1972, 1088/1089), bestehen nicht.

    Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des OLG Hamm (NJW 1972, 1088/1089;… vgl. auch Palandt/Edenhofer § 2271 Rn. 27) steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 29.11.1951 - IV ZR 71/51

    Anfechtung letztwilliger Verfügungen

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 133/00
    Dies entspricht der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (BGHZ 4, 91/95; BGH NJW 1952, 419/420; …
  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 171/80

    Voraussetzungen des Erbersatzanspruchs

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 133/00
    Die Prüfung ist darauf zu richten, wie er zur Zeit der Testamentserrichtung verfügt haben würde, wenn er zwar hinsichtlich der Person des Pflichtteilsberechtigten die später eingetretene Sachlage richtig überblickt hätte, im übrigen aber diejenigen Umstände auf sich hätte wirken lass en, die ihn zur Zeit der Errichtung des Testaments zu diesem bestimmt haben (BGH NJW 1981, 1735/1736; BayObLGZ 1980, 42/50).
  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen …

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 133/00
    Dem Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen § 2079 Satz 1 BGB und § 2079 Satz 2 BGB entspricht es, dass der durch den Wegfall der letztwilligen Verfügung Betroffene, - bei nach ausreichenden Ermittlungen (§ 12 FGG) noch verbleibenden Zweifeln - die Feststellungslast dafür trägt, dass der Erblasser genauso testiert hätte, wenn er vorausgesehen hätte, es werde noch ein Pflichtteilsberechtigter eintreten (BGH LM § 2079 BGB Nr. 1; BayObLGZ 1989, 116/120;… Palandt/ Edenhofer aaO Rn. 8 m. w. N).
  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 133/00
    Die Prüfung ist darauf zu richten, wie er zur Zeit der Testamentserrichtung verfügt haben würde, wenn er zwar hinsichtlich der Person des Pflichtteilsberechtigten die später eingetretene Sachlage richtig überblickt hätte, im übrigen aber diejenigen Umstände auf sich hätte wirken lass en, die ihn zur Zeit der Errichtung des Testaments zu diesem bestimmt haben (BGH NJW 1981, 1735/1736; BayObLGZ 1980, 42/50).
  • BayObLG, 26.03.2004 - 1Z BR 114/03

    Erbstatut und internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte - …

    Danach wird im Gegensatz zur Testamentsanfechtung wegen Irrtums gemäß § 2078 BGB von Gesetzes wegen als Regelfall vermutet, dass der Erblasser bei Kenntnis der Sachlage den Pflichtteilsberechtigten nicht übergangen hätte (BayObLGZ 2000, 364/366 m.w.N.).

    Die Prüfung ist darauf zu richten, wie der Erblasser zur Zeit der Testamentserrichtung verfügt haben würde, wenn er zwar hinsichtlich der Person des Pflichtteilsberechtigten die später eingetretene Sachlage richtig überblickt hätte, im Übrigen aber diejenigen Umstände auf sich hätte wirken lassen, die ihn zur Zeit der Errichtung des Testaments zu diesem bestimmt haben (vgl. BGH NJW 1981, 1735/1736; BayObLGZ 1971, 147/151; 2000, 364/367).

  • OLG München, 19.09.2024 - 33 W 1507/24

    Pflichtteilsberechtigter, Abkömmlinge des Erblassers, Erblasserwillens, …

    Danach wird im Gegensatz zur Testamentsanfechtung wegen Irrtums gem. § 2078 BGB von Gesetzes wegen als Regelfall vermutet, dass der Erblasser bei Kenntnis der Sachlage den Pflichtteilsberechtigten nicht übergangen hätte (BayObLG, Beschluss vom 26.03.2004, 1 Z BR 114/03, NJW-RR 2005, 91 ff., 93; BayObLG, Beschluss vom 20.12.2000, 1 Z BR 133/00, ZEV 2001, 314 ff., 315).
  • BGH, 27.03.2014 - III ZR 382/13

    Eingreifen der Vermutungsregelung zugunsten eines anfechtungsberechtigten …

    Auf die Rüge der Beschwerde, das Berufungsgericht habe in zulassungsrelevanter Weise verkannt, dass § 2079 BGB eine gesetzliche Vermutung für die Kausalität des Irrtums des (künftigen) Erblassers für die angefochtene Verfügung beinhalte, gegen die der volle Beweis des Gegenteils geführt werden müsse (vgl. BayObLG, NJW-RR 2001, 725, 726), kommt es nicht an.
  • OLG Hamm, 21.12.2023 - 10 W 103/23

    Erbschein; Einziehung; Anfechtung; Pflichtteilsberechtigter

    Entgegen den Ausführungen im Nichtabhilfebeschluss vom 25. August 2023 kann nicht festgestellt werden, dass die Ehefrau des Erblassers (…allein auf ihren hypothetischen Willen als Erblasserin kommt es insoweit an, vgl. MüKoBGB/Leipold, 9. Auflage 2022, BGB § 2079 Rn. 24; zu einem gemeinschaftlichen Testament vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 1Z BR 133/00 -, Rn. 26, juris) den Ehe- und Erbvertrag vom 8. Januar 1965 auch bei Kenntnis der Sachlage - der Geburt einer weiteren Tochter, der Beschwerdeführerin zu 2 - unverändert getroffen haben würde.
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