Rechtsprechung
| OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2312
Bewertung eines vermachten Landguts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansetzen des Ertragswertes eines Hofes für die Vermächtnisberechnung aufgrund einer konkludenten Anordnung des Erblassers; Konkludente Anordnung einer Berücksichtigung des Hofes mit dem Ertragswert aufgrund der Absicht einer Begründung möglichst geringer Belastungen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 23.01.2006 - 44 O 2596/05
- OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06
- BGH, 26.09.2007 - IV ZR 207/06
- OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 507
- ZEV 2007, 276
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 76/85
Bewertung eines Landguts
Auszug aus OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06
Der Betrieb kann auch nebenberuflich geführt werden, wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt (BGHZ 98, 375 377f), auch wenn der Inhaber zusätzlich auf andere Einkommensquellen zurückgreifen muss (BGH, NJW-RR 1992, 770).Damit kann sogar eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle Landgut sein (BGHZ 98, 375, 378).
Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348 ) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB : BGH, FamRZ 1989, 1276f.).
Für die Qualifikation als Landgut und die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes kommt es ausschließlich auf die Verhältnisse zur Zeit des Erbfalls an (BGHZ 98, 375, 381), also auf den 28.05.2000.
Dies findet Bestätigung in den Vertragsgestaltungen der Folgejahre mit S. H., aus denen die Hoffnung erkennbar wird, nach der Beklagten werde dieser die Hofstelle als Erbe übernehmen und weiter betreiben können (vgl. hierzu BGH, NJW 1987, 951 - vorhergehend OLG Oldenburg).
- BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 75/88
Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen des Zugewinnausgleichs
Auszug aus OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06
Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348 ) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB : BGH, FamRZ 1989, 1276f.).Die Darlegungs- und Beweislast hierfür obliegt der Beklagten als Erbin, die auf das Vermächtnis in Anspruch genommen wird (BGH, FamRZ 1989, 1276 f.).
- BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91
Beanspruchung eines Vermächtnisses aus eigenem und abgetretenem Recht - …
Auszug aus OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06
Diese Vorschrift, die unmittelbar nur den Pflichtteilsanspruch betrifft, ist entsprechend anwendbar, wenn ein Geldvermächtnis zum Ausgleich des gesetzlichen Pflichtteils ausgesprochen wird (BGH, NJW-RR 1992, 770; BGH, FamRZ 1983, 1220, 1221;… MünchKomm/Frank, § 2312 Rdn. 3 m.w.N.).Der Betrieb kann auch nebenberuflich geführt werden, wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt (BGHZ 98, 375 377f), auch wenn der Inhaber zusätzlich auf andere Einkommensquellen zurückgreifen muss (BGH, NJW-RR 1992, 770).
- BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80
Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert
Auszug aus OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06
Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348 ) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB : BGH, FamRZ 1989, 1276f.). - BGH, 15.03.1965 - III ZR 108/63
Auszug aus OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06
Eine ausdrückliche Anordnung enthält der Ehe- und Erbvertrag zwar nicht, jedoch kann eine solche Anordnung auch stillschweigend erfolgen und durch ergänzende Testamentsauslegung festgestellt werden (BGH vom 15. März 1965 - III ZR 108/63, LM § 2325 BGB Nr. 5). - BGH, 05.05.1983 - III ZR 57/82
Ausübung der Vormund zur Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs - Schuldhafte …
Auszug aus OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06
Diese Vorschrift, die unmittelbar nur den Pflichtteilsanspruch betrifft, ist entsprechend anwendbar, wenn ein Geldvermächtnis zum Ausgleich des gesetzlichen Pflichtteils ausgesprochen wird (BGH, NJW-RR 1992, 770; BGH, FamRZ 1983, 1220, 1221;… MünchKomm/Frank, § 2312 Rdn. 3 m.w.N.). - BGH, 09.10.1991 - IV ZR 259/90
Ertragswertrechnung zur Pflichtteilsbemessung bei Landgutflächen mit genehmigtem …
Auszug aus OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06
Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348 ) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB : BGH, FamRZ 1989, 1276f.).
- OLG Zweibrücken, 25.02.2026 - 8 U 48/24
Wertermittlung bei lebzeitiger Übertragung eines Landguts
Eine derartige stillschweigende Anordnung ist ohne weiteres möglich und kann nach der Rechtsprechung in einer schenkungsweisen Übertragung des Landguts (vgl. BGH, Urteil vom 04.05.1964 - III ZR 159/63 unter III.3. = WM 1964, 854, 857) ebenso zu sehen wie aufgrund des erkennbaren Willens des Erblassers anzunehmen sein, den Fortbestand des Betriebes durch Übertragung auf eine Person zu sichern und deren Belastung möglichst gering zu halten (BGH…, Urteil vom 15.03.1965 - III ZR 108/63, juris Rn. 28 f.; OLG München, Beschluss vom 21.06.2006 - 20 U 2160/06, juris Rn. 32 = ZEV 2007, 276, 277).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".